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 Betreff des Beitrags: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 10:07 
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Treffen Sosa 2008 Organisator
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Ich habe schon vor längerer Zeit mal nachgefragt hier.. jetzt ist die Sache Ernst geworden und ich
habe ein paar Fragen.
Ich habe auch im Internet schon recherchiert, aber die Informationsflut ist erdrückend und es gibt unzählige Varianten.
Vielleicht hat jemand hier ähnliches durch und hat ein paar Tipps für mich. :oops:

Ich möchte einen LKW S 4000-1 auf mich zulassen. Es ist ein Feuerwehrfahrzeug unserer Wehr.
Der Zustand des Fahrzeuges ist technisch und optisch gut bis sehr gut.
Die 30-jährige Oldtimergrenze ist lange überschritten :mrgreen:
Das Fahrzeug ist seit Jahren abgemeldet und wurde nur gelegentlich mal "inoffiziell" bewegt :oops: :)

Die ganze Aktion soll vorerst nur für 2 Jahre sein..
Ja, und jetzt die Fragen :oops: :

- Oldtimerzulassung oder nicht
- HU/ Vollabnahme ??
- ist die HU 2 Jahre gültig?
- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein
- brauche ich ein Wertgutachten?

Ich wäre für jede Info sehr dankbar und da hier immer Bilder gefordert werden, ist das natürlich auch dabei :lach: :lach: :lach:


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 10:16 
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Am besten hier nachlesen

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 10:26 
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Das rote 07er-Kennzeichen scheidet aus... das Fahrzeug soll nicht nur zu Oldtimertreffen fahren, sonder eigentlich uneingeschränkt nutzbar sein


Fuhrpark: .

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 10:36 
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schwammepaul hat geschrieben:
- Oldtimerzulassung oder nicht
- HU/ Vollabnahme ??
- ist die HU 2 Jahre gültig?
- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein
- brauche ich ein Wertgutachten?


mit Oldtimerzulassung (jetzt auch als saisonkennzeichen möglich) sparst du steuer und Versicherung, außerdem darfst du in die Umweltzonen. Also sinnvoll und mit vorhandenem Gutachten auch wertsteigernd.
Mit dem Oldtimergutachten bekommst du auch eine neue HU.
wertgutachten brauchst du nur, wenn du mehr als Teilkasko versichern willst. Haftpflicht braucht normalerweise keines, aber sprich mit deiner Versicherung. Kann sein, daß die verhindern wollen, daß jemand Schrott teuer versichert (aber eher bzgl. Vollkasko)


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 10:37 
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schwammepaul hat geschrieben:
1- Oldtimerzulassung oder nicht
2- HU/ Vollabnahme ??
3- ist die HU 2 Jahre gültig?
4- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein
5- brauche ich ein Wertgutachten?

Ich wäre für jede Info sehr dankbar und da hier immer Bilder gefordert werden, ist das natürlich auch dabei :lach: :lach: :lach:


1. Würde ich so machen. Das H-Kennzeichen beim LKW sorgt auch für eine pauschale Besteuerung, dürfte also deutlich günstiger kommen als die reguläre Besteuerung. Einschränkungen gibt es in der Nutzung soweit keine, die dich betreffen würden.

2. Wird im Rahmen des Oldtimergutachtens mit erledigt. HU sollte reichen

3. Ja

4. Kommt auf die Nutzung an. Einige Versicherer von LKW mögen wohl keine H-Kennzeichen.

5. Nein. Es schadet aber auch nicht im Falle einer Beschädigung, insbesondere wenn der S4000 gut beieinander ist.

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OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 12:56 
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Fein Sven.... Danke..das ist ja schon allerhand Wissenswertes...


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 13:24 
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Alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t müssen jährlich zur HU.


Fuhrpark: ETZ 150, TS 250/1, ETZ 250

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 13:56 
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Ich habe dieses Jahr einen sehr netten und auskunftsfreudigen Fahrer eines LKW Wohnmobils kennengelernt. Der hat mir das folgende Forum empfohlen
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/
Wenn ich es mit dem Handy schaffe, setze ich noch ein Bild von seinem Fahrzeug. Einfach nur alles Spitze.


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Ekki


OT-Partisanenmilkman


Fuhrpark: ETZ 300 mit VoPo-Verkleidung
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CX 500
KLE 500
XT 500
Moto Guzzi V7 III

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 14:44 
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Hi,

das ist ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug. Nach §19.2a STVZO erlischt automatisch die Betriebserlaubnis sobald das Fahrzeug nicht mehr auf Feuerwehr oder ähnliches zugelassen ist:

§19.2a STVZO hat geschrieben:
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.


Im Fahrzeugschein ist das Fahrzeug als "So-KFZ Feuerwehrfahrzeug" deklariert. Damit das auf privat zugelassen werden kann muss also eine §21er gemacht werden von TÜV (Westen) oder DEKRA (Osten), die Fahrzeugart Feuerwehrfahrzeug gibt es in der Regel nicht für Privatpersonen. Ausbau/Deaktivierung der SoSi-Anlage, Sitzplatzanzahl, Ablastung auf 7,5t muss der amtlich anerkannte Sachverständige auch noch entscheiden.

Auch ändern sich die Fristen der Hauptuntersuchung. Feuerwehr und Katschutz hat je nach Bundeslang trotz 7,5t 2 Jahre HU bzw. 2 Jahre SP im Wechsel (wenn über 7,5t). Privat zugelassen ist HU Jährlich ab 3,5t und über 7,5t noch nach 6 monaten SP.

Wenn es ein LKW wird, dann kommen noch Sachen wie maximale Sitze (ggf Führerscheinklasse D!, wegen mehr als 8 Sitze), EG-Kontrollgerät/Fahrtenschreiber etc zum tragen.

Wenn dann das Fahrzeug direkt als Oldtimer zulassen mit H-Kennzeichen, dann entfallen einige Vorschriften, wie z.B. das EG-Kontrollgerät:

http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads ... nahmen.pdf

Analog ist gerade nach neuester Verwaltungsvorgabe zu §30 STVO das Sonntagsfahrverbot für Oldtimer über 3,5t gefallen. (für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen). LKW-Maut ist auch beim Oldtimer nicht fällig.

Thema Führerschein, nach der neuesten Änderung der FEV wird für Fahrzeuge über 3,5t die nicht explizit für Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind, Klasse D bzw. D1 vorgeschrieben. Nur Altinhaber, die den Führerschein vor 2013 gemacht haben, dürfen das noch mit C1(E) bzw. Klasse 3 fahren. Da gibt es auch lustige neue Regelungen.

https://www.mainz.de/vv/Fuehrerschein-N ... 2-2016.pdf

Sowas sollte alles erstmal bedacht werden.


MfG

Tobias


Fuhrpark: Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 20:32 
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Ups ...so einfach scheint es ja nun doch nicht zu funktionieren... da muss ich mich mal einlesen und intensiver damit beschäftigen


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 20:40 
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Hallo,
fahr doch mal in Hartmannsdorf vorbei.
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Die können dir bestimmt helfen.

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Gruß Thomas

"Irgendwie steckt man immer bis zum Hals in der Scheiße, man darf halt nur den Kopf nicht hängen lassen!"


Fuhrpark: Diverse

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 20:44 
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schwammepaul hat geschrieben:
:shock: :shock: :shock: :shock:
Ups ...so einfach scheint es ja nun doch nicht zu funktionieren... da muss ich mich mal einlesen und intensiver damit beschäftigen


Naja... auch nicht so schwer. §21-Abnahme mit H-Kennzeichen ist ja alles ein Abwasch dann. Dann kommt man als Oldtimer um die meisten Vorschriften drum rum. Aber als "normaler" LKW ohne H, muss man halt alles erfüllen was ein handelsüblicher LKW auch erfüllen muss.

Der Sachverständige wird schon sagen was er alles haben will, Ablasten auf 7,49t damit man das mit der alten Klasse 3 fahren darf und Sitzzahl ggf austragen lassen.
Dann sollte das gröbste gehen.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 23. September 2017 20:50 
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Gespannfahrer hat geschrieben:
Hallo,
fahr doch mal in Hartmannsdorf vorbei.
Nutzfahrzeugmuseum
Die können dir bestimmt helfen.


Das ist ein guter Tipp...habe ich nicht gekannt.. :oops: und ist mehr oder weniger gleich um die Ecke


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 24. September 2017 01:18 
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Ist das ein Eigenaufbau oder ein Sonderfahrzeug? Jöhstädter und Luckenwalder Aufbauten sehen ja ein wenig anders aus für den S4000.

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 24. September 2017 08:49 
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Die HU dürfte grundsätzlich für LKW nur 1 Jahr gelten. Ob das in Verbindung mit einer Oldtimerzulassung abweicht - keine Ahnung...

Der 4000er steht auf dem Bild recht gut da. Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.
Die Bundeswehr war genauso blöd. Die guten luftgekühlten Iveco bzw. die MB1017 - für den Einsatzzweck optimale Fahrzeuge, kaum gefahren, gut in Schuß - alles Geschichte.
Mag die Technik alt sein wie sie will - Lowtech ist langfristig gedacht eher von Vorteil ! Einzig die Ersatzteilversorgung könnte irgendwann etwas problematisch, aber nicht unlösbar, sein.

Wenn Du einen trockenen Platz zum unterstellen hast, dann kaufe das Ding und freue Dich daran :zustimm:


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 24. September 2017 09:12 
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Plasteruder hat geschrieben:
Die HU dürfte grundsätzlich für LKW nur 1 Jahr gelten. Ob das in Verbindung mit einer Oldtimerzulassung abweicht - keine Ahnung...



Nö, für LKW und SO-Kfz ab 3,5t gilt 1 Jahr HU und über 7,5t alle 6 Monate SP, das gilt auch für Oldtimer.

Ausnahme haben Feuerwehr und Kat-Schutz, da entscheiden die Bundesländer über die Laufzeit und Pflicht. In Niedersachsen HU egal welches Gewicht 2 Jahre und nach 1 Jahr dann ggf SP.

Quelle §29 STVZO:

§29 STVZO hat geschrieben:
Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein



MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 24. September 2017 11:41 
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Bin in der Materie jetzt nicht so involviert ,aber nen bekannter von mir hat auch zwei Robur LO von der feuerwehr und die Zulassung ohne viel zu ändern ist da nicht so einfach. Im Robur Forum wirste da sicherlich auch paar gute Tips und Hilfestellungen ,was die Oldtimerzulassung von Fahrzeugen die als Sonderkfz deklariert sind bekommen.Da gibts viel zu beachten nicht zu vergessen haben da auch viele gute Verbindungen zu Tüv Prüfern die sich mit der Materie richtig auskennen,denn ich denk mal du möchtest so wenig wie möglich verändern und das gute Stück weiterhin als Feuerwehrfahrzeug erkennbar lassen.

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mfg ralf
Mein Moped ETZ 250
TS 150 mein erstes Motorrad
Meine Rennsemmel MZ 1000 S

Mitglied Nr. 57 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Bild


Fuhrpark: Motorräder:MZ 1000 S EZ 2006 angemeldet fahrbereit ,MZ Etz 250/Baujahr 1986 retauriert angemeldet fahrbereit , MZ TS 150 Baujahr 1979 restauriert angemeldet fahrrbereit, MZ ES 250/0 Baujahr 1957 mit orginal 1. ddr brief , 2xETZ 250 zerlegt, 3xTS 150 zerlegt
Pkw: Ford Focus Alletageschlampe,Opel Corsa mit 2.0 16V und richtig Dampf
2 x Opel Kadett C Coupe einer wartet auf sein Ableben der andere auf seine Neugeburt
Anhänger: Oldiewohnwagen Continent 320sb
Hp 350 neu aufgebaut

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 24. September 2017 11:48 
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Plasteruder hat geschrieben:

Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.


Unsere Wehr gibt ihn nicht ab..wir wollen ihn zulassen... da wir aber kein eingetragener Verein sind, geht es nicht und jemand muss es
auf eigene Kappe machen.. und das bin ich :D


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 24. September 2017 11:58 
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schwammepaul hat geschrieben:
Plasteruder hat geschrieben:

Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.


Unsere Wehr gibt ihn nicht ab..wir wollen ihn zulassen... da wir aber kein eingetragener Verein sind, geht es nicht und jemand muss es
auf eigene Kappe machen.. und das bin ich :D


dann gründet doch den Förderverein S 4000-1, übernehmt das Fz. fürn €, kümmert euch um die Pflege und die Wehr kann ihn weiterhin nutzen - alles ist gut.
Das kann alles vertraglich geregelt werden.
3 Jecke werden sich doch wohl finden um solch einen Verein zu gründen.
Und dann beantragt ihr auch noch die Geimeinnützigkeit und der Schäuble bezahlt euch den Spaß.

Hier lesen

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 25. September 2017 04:23 
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Ehemaliger

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Gemeinnützigkeit?
Kannste in diesem Fall, nur das Fahrzeug zu halten und zu bewegen, knicken.

Da braucht es schon einen konkreten Zweck i.S.d. 52AO iVm 55AO. Das wäre nach 52(2)Nr.12 zB ein Feuerwehrverein, der hier aber offenbar gerade nicht besteht.

Wer ist eigentlich der aktuelle Eigentümer des Fahrzeugs?

Ganz ehrlich, die Nummer das KFZ regulär zuzulassen wird wohl nicht unter 1000€ laufen.
Vielleicht doch lieber ab und an zum guten alten Notnagel Überführungskennzeichen greifen? Aber auch dabei gibt's wieder einiges, was beachtet werden sollte.


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 19. Oktober 2017 19:05 
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Ich will Euch hier mal weiter berichten..
Morgen geht es zur Vollabnahme nach § 21 und § 23 StVZO :wink:
Das Fahrzeug bekommt eine H-Kennzeichen. Ab Oktober 2017 besteht die Möglichkeit das H-Kennzeichen, mit einem Saisonkennzeichen
zu kombinieren. Es wird ein H 04-10. :mrgreen: Ich hoffe das morgen alles klappt... wenn nichts Außergewöhnliches
passiert, werde ich noch weit unter der 1000 Euro-Marke liegen ;D
Also drückt die Daumen..


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 19. Oktober 2017 20:10 
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Siehste, alles wird gut !!!

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 16. November 2017 12:53 
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Jetzt ist alles in Sack und Tüten... :tanz: :jump:

Alles geklappt.. nun kann es los gehen... :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 16. November 2017 16:20 
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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Mai 2018 08:12 
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schwammepaul hat geschrieben:
Jetzt ist alles in Sack und Tüten... :tanz: :jump:

Alles geklappt.. nun kann es los gehen... :mrgreen:

Eine etwas detailliertere Rückinformation an die virtuell Anteilnehmenden wäre schön!


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Mai 2018 14:11 
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Na so groß scheint ja das Interesse nicht zu sein... :mrgreen: :mrgreen:
Selbst Du fragst erst ein halbes Jahr später nach.. :biggrin: ;D :tongue: :lach:
Selbstverständlich bin ich gerne bereit Fragen zu beantworten !!


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Mai 2018 18:00 
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Hallo schwammepaul,

ich kann von mir behaupten, dass mich das Thema stark interessiert; da ich aber kein regelmäßiger Leser bin, war es wieder in der Versenkung verschwunden.
Ich bin Mitglied eines historischen Löschzuges in meiner Heimatstadt: Wir erhalten und fahren alte Feuerwehrwagen, Anhänger und sonstiges an Gerät, Technik Uniformen, etc.

Benötigst du denn kein zusätzliches Gutachten nach § 23 STVZO (oder war es STVO) wegen der Sondersignalanlage? Und eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung??
Mir ist es bei uns vom Leiter der Zulassungsstelle so erklärt worden... (fällt für mich wegen des 07er Kennzeichens weg... :-)

Gruß aus dem östlichen Kohlenpott
mztter


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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Mai 2018 20:33 
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Hallo mztter, ja da hast Du Recht. Ich habe beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Freistaat Sachsen), eine Ausnahmegenehmigung
nach § 70 StVZO beantragt und auch bekommen :mrgreen: Das ganze hat genau 100,- Euro gekostet und ist ständig im Fahrzug mitzuführen.
Die Blaulichter sollten eigentlich abgedeckt werden, na ja.... bis jetzt hat da noch keiner was gesagt. Ich habe sie aber auch noch nicht zweckentfremdet.. :D

-- Hinzugefügt: 27/5/2018, 20:38 --

Die HU ist jährlich fällig und auch eine Sicherheitsprüfung. Da ich ein Saisonkennzeichen habe 04-10, wird HU und SP immer im April gemacht und ich komme dann damit über die Saison.


Fuhrpark: .

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 Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung
BeitragVerfasst: 28. Mai 2018 06:31 
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Moinsen schwammepaul,

wir haben sie auch meist nicht abgedeckt.
Von allen BOS wirst du in der Regelfreundlich gegrüßt und breit angegrinst... auch die Herren mit den blau-silbernen Autos sind bei Oldtimern meist sehr tiefentspannt und grüßen eher als zu meckern oder zu verwarnen.

Ich gehe mal davon aus, dass du als FFA sowieso 1 mal jährlich die Unterweisung nach § 35 / § 38 machst. ;-)

Allzeit viel Spaß und gute Fahrt!

Gut Wehr
mzzter


Fuhrpark: MZ TS 150 Baujahr 1981

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