Führerschein ETZ 250 Gespann

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Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Julipower » 4. Dezember 2017 21:06

Hallo,

darf ich mit dem Führerschein A2 eine ETZ 250 Gespann also Motorrad mit Beiwagen mit 16 KW fahren?
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Schumi1 » 4. Dezember 2017 21:08

A2 besagt doch maximal 15PS. Also -- nein
Gruß Schumi

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sondern konzentriere dich auf den Moment."


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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Julipower » 4. Dezember 2017 21:12

Nein das besagt A2

Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a)
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b)
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Mainzer » 4. Dezember 2017 21:13

Der Gesetzestext beantwortet doch deine Frage :roll:
Grüße aus Schwabsburg, Nils
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon trabimotorrad » 4. Dezember 2017 21:15

Da steht Alles drin und demnach darfst Du sehr wohl mit dem A2-Führerschein ein MZ-Gespann fahren:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... sicht.html
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Julipower » 4. Dezember 2017 21:15

Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.

-- Hinzugefügt: 4. Dezember 2017 21:17 --

Also wird ein Motorrad mit Beiwagen nicht als dreirädriges Fahrzeug gesehen sondern eben als Motorrad mit Beiwagen?
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon ETZChris » 4. Dezember 2017 21:18

Schumi1 hat geschrieben:A2 besagt doch maximal 15PS. Also -- nein


Das ist der A1 :wink:
A2 ist der 48PS Lappen.
Gruß
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Schumi1 » 4. Dezember 2017 21:28

Ups stimmt, hab die Klassen leider verwechselt. Sorry.
Gruß Schumi

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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Mainzer » 4. Dezember 2017 21:28

Julipower hat geschrieben:Nein das besagt A2

Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon trabimotorrad » 4. Dezember 2017 21:48

Julipower hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.

-- Hinzugefügt: 4. Dezember 2017 21:17 --

Also wird ein Motorrad mit Beiwagen nicht als dreirädriges Fahrzeug gesehen sondern eben als Motorrad mit Beiwagen?


@ Julipower: Ertens hat ein 18-Jähriger ein ganz anderes Verhältnis mit dem Tod, denn mit 18 ist man noch "unsterblich" und fährt den Winter durch mit ZWEI Rädern. (Bei mir dauerte meine 18Jährigkeit bist ich 32 Jahre Alt war, und nachdem ich mir ja mir 26 Jahren schon ein typisches "Altherrenmopped" (Eine BMW R90/6) geholt hatte, war es dann auch kein Problem mehr, völlig zu "vergreißen" und mit dem Gespann durch den Winter zu fahren, zu mal man da so "Nettigkeiten" wie Feldbett, ein großes Zelt und ein Satz extra warme Wäsche problemlos mit führen konnte :wink:
Ein normaler 18 jähriger geht aber in die Disco und friert sich nicht auf Wintertreffen den A...h ab, das tun nur alte Säcke :lach:
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Bernd » 5. Dezember 2017 06:49

Achim hat ja so recht! :top: :top:

Fuhrpark: ETZ250 Gespann mit Anhängerkupplung und umgebaut auf 300ccm, Bereifung alles Winterreifen, vorne 120x15 Rollerreifen, hinten 135x15 Smart, Beiwagen 3.50x16 und noch mehr Eintragungen, werde wohl die zweite Seite auch noch voll bekommen!
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon holger999 » 5. Dezember 2017 07:11

Fahrerlaubnisklasse A2
Klasse A2
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.

Fahrerlaubnisklasse A1
Klasse A1
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.

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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Nr.Zwo » 5. Dezember 2017 07:50

trabimotorrad hat geschrieben:
Julipower hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.

-- Hinzugefügt: 4. Dezember 2017 21:17 --

Also wird ein Motorrad mit Beiwagen nicht als dreirädriges Fahrzeug gesehen sondern eben als Motorrad mit Beiwagen?


@ Julipower: Ertens hat ein 18-Jähriger ein ganz anderes Verhältnis mit dem Tod, denn mit 18 ist man noch "unsterblich" und fährt den Winter durch mit ZWEI Rädern. (Bei mir dauerte meine 18Jährigkeit bist ich 32 Jahre Alt war, und nachdem ich mir ja mir 26 Jahren schon ein typisches "Altherrenmopped" (Eine BMW R90/6) geholt hatte, war es dann auch kein Problem mehr, völlig zu "vergreißen" und mit dem Gespann durch den Winter zu fahren, zu mal man da so "Nettigkeiten" wie Feldbett, ein großes Zelt und ein Satz extra warme Wäsche problemlos mit führen konnte :wink:
Ein normaler 18 jähriger geht aber in die Disco und friert sich nicht auf Wintertreffen den A...h ab, das tun nur alte Säcke :lach:


NöNö, bei mir war die 18jährigkeit mit 19 zu ende, ich bin im Winter einmal so derbe ausgerutscht und MZ-Beiwagen lagen überall rum so das auf einmal, Zack, ein Stützrad dran war 8)
Damals hab ich ihn im Frühjahr auch immer noch demontiert aber irgendwann ist er einfach angewachsen und ich musste mir extra nen Solo-Moped kaufen :cry: :lol:
Schönen Gruß vonne Ostsee !
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon flotter 3er » 5. Dezember 2017 10:02

Mainzer hat geschrieben:Der Gesetzestext beantwortet doch deine Frage :roll:


Da war sie wieder, die Ringratsche..... :roll:
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon g-spann » 5. Dezember 2017 10:47

Julipower hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.

Frag mal Felix vom MZ-Team Neandertal, der ist schon mit 16 ein (125er Eigenbau seines Großvaters) MZ-Gespann gefahren...Felix ist jetzt aber auch Ü18...
Gruß aus dem Niederbergischen,

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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Klaus P. » 5. Dezember 2017 11:13

:) Kann der überhaupt anders, oder will der nur so ?

Gruß Klaus

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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Martin H. » 5. Dezember 2017 11:23

Julipower hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.

Es sind sicher nicht so wahnsinnig viele, da die allermeisten Motorradfahrer erst einige Jahre "normale" Motorräder (also mit 2 Rädern) fahren und dann erst das 3. Rad ausprobieren... aber ein paar gibt´s schon. :wink:
Julipower hat geschrieben:Also wird ein Motorrad mit Beiwagen nicht als dreirädriges Fahrzeug gesehen sondern eben als Motorrad mit Beiwagen?

Ja, genau.
Wobei ich mir grad nicht ganz sicher bin, wie genau die juristisch spitzfindige Definition eines Gespanns (die von der tatsächlichen, d. h. technischen, abweicht); wir hatten das m. W. schon mal lang und breit hier im Forum diskutiert, aber ich hab mir die genaue Aussage nicht gemerkt. Also entweder betrachtet (in Deutschland!) der Gesetzgeber ein Motorradgespann nicht als 3-rädriges Fahrzeug oder nicht als 2-spuriges Fahrzeug, eins von beiden. Er sieht den Beiwagen juristisch lediglich als eine Art "Anhängsel" an, ähnlich wie einen Anhänger, und ermöglicht dadurch allen mit Motorradführerschein das Fahren mit Gespannen.
Das ist natürlich technisch bzw. fahrphysikalisch kompletter Schwachsinn :roll: , da sich ein Gespann komplett anders verhält, als ein Motorrad (z. B. Lenkimpulse genau andersrum, sind beim Gespann wie beim Auto). Aber uns soll es recht sein, da es uns das Gespannfahren ohne einen extra Führerschein ermöglicht. :)
flotter 3er hat geschrieben:
Mainzer hat geschrieben:Der Gesetzestext beantwortet doch deine Frage :roll:


Da war sie wieder, die Ringratsche..... :roll:

Das seh ich nicht so.
Im Gegenteil, ich find´s gut, daß er so genau nachfragt und nicht wie viele seiner Altersgruppe vollkommen unbekümmert drauflos fährt, ohne zu wissen, ob er das überhaupt darf.
Des weiteren finde ich die Gesetzgebung bezüglich Führerscheinklassen in D in den letzten Jahren eh sehr verwirrend, z. B. waren Trikes bis vor wenigen Jahren 3-rädrige Sonderfahrzeuge, die man (natürlich) mit Autoführerschein zu fahren hatte. Inzwischen braucht man dafür einen Motorradführerschein. https://trike-treff.de/fuehrerscheinregelung/ (hat nix mit Gespannen zu tun, aber nur mal als Beispiel).
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Julipower » 5. Dezember 2017 18:02

Danke erstmal!

Hat sonst noch jemand gute Tipps für den Einstieg ins Gespannfahren ?
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Maik80 » 5. Dezember 2017 18:12

Julipower hat geschrieben:Danke erstmal!

Hat sonst noch jemand gute Tipps für den Einstieg ins Gespannfahren ?



Das halbe Forum ist voll mit Tipps für Gespannfahrer, Neulinge, Geschichten darüber. Das kannst Du auch selber nachschlagen und erlesen.
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Martin H. » 5. Dezember 2017 18:17

Das Beste ist, wenn Du irgendeinen Freund/Bekannten/Vater etc. hast, der Gespannfahrer ist und Dir ein paar grundlegende Sachen zeigen kann.
Ansonsten mußt Du Dich halt vorsichtig rantasten, anfangs am besten erst mal auf einem großen, leeren Platz (wo man möglichst nirgends dagegenfahren kann) üben und die ersten Schritte im richtigen Straßenverkehr möglichst mit ausreichend Gewicht im BW-Kofferraum und wenn nicht so viel los ist. Einen Übungsthread gibt´s hier auch im Forum ("Fahrübungen für Gespannanfänger" oder so ähnlich heißt der).
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon CJ » 5. Dezember 2017 18:47

Martin H. hat geschrieben:...Wobei ich mir grad nicht ganz sicher bin, wie genau die juristisch spitzfindige Definition eines Gespanns (die von der tatsächlichen, d. h. technischen, abweicht);...

Ein Beiwagen ist juristisch ein Fahrzeugteil. Früher war das noch deutlicher, da Beiwagen bauartgenehmigungspflichtig nach § 22a StVZO (Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile) waren. Heute ist das nicht mehr so, ich meine das ist mit der großen StVZO-"Verstümmelung" entfallen.
Ein Gespann ist also ohne jede Spitzfindigkeit und Zweifel ein Kraftrad an das ein Beiwagen angebaut wurde.
Martin H. hat geschrieben:...Also entweder betrachtet (in Deutschland!) der Gesetzgeber ein Motorradgespann nicht als 3-rädriges Fahrzeug oder nicht als 2-spuriges Fahrzeug, eins von beiden. Er sieht den Beiwagen juristisch lediglich als eine Art "Anhängsel" an, ähnlich wie einen Anhänger, und ermöglicht dadurch allen mit Motorradführerschein das Fahren mit Gespannen...

Also ich bin mir fast sicher, dass niemand in Deutschland bestreitet, dass ein Gespann 3 Räder hat oder zweispurig ist. Aber 3-Rad-Fahrzeuge im Sinne der StVZO/FZV/FeV sind nunmal Fahrzeuge mit 3 symetrisch angeordneten Rädern gemeint (Ausnahme KKR) und auch in der EG-Richtlinie so beschrieben. Das heißt es gibt ein Einzelrad und eine Achse mit 2 Rädern. Und weil es umgesetztes EU-Recht ist ist diese Einteilung in ganz Europa so, nicht nur in Deutschland.
Martin H. hat geschrieben:...Das ist natürlich technisch bzw. fahrphysikalisch kompletter Schwachsinn :roll: , da sich ein Gespann komplett anders verhält, als ein Motorrad (z. B. Lenkimpulse genau andersrum, sind beim Gespann wie beim Auto)..

Da hast du wohl Recht, auf der anderen Seite sind Gespannfahrer in der Regel verantwortungsvolle, gereifte Fahrerpersönlichkeiten im Promillebereich aller Kraftfahrer. :mrgreen: Ich bin da ganz froh, dass Regelungswut ab und zu Grenzen zu kennen scheint.
Martin H. hat geschrieben:...Des weiteren finde ich die Gesetzgebung bezüglich Führerscheinklassen in D in den letzten Jahren eh sehr verwirrend, z. B. waren Trikes bis vor wenigen Jahren 3-rädrige Sonderfahrzeuge, die man (natürlich) mit Autoführerschein zu fahren hatte. Inzwischen braucht man dafür einen Motorradführerschein...

Auch hier gab es keinen Spielraum. Umsetzung der EU-Richtlinie eben. Man hätte auch weiterhin als nationale Regelung den Führerschein B beibehalten können, aber dessen Gültigkeit wäre dann auf Deutschland beschränkt gewesen. Analog zum AM ab 15 Jahre z.B.
Das Trikes früher SonderKfz waren lag an der fehlenden nationalen Fahrzeugklasse.
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Martin H. » 5. Dezember 2017 19:04

CJ hat geschrieben:Also ich bin mir fast sicher, dass niemand in Deutschland bestreitet, dass ein Gespann 3 Räder hat oder zweispurig ist.

Juristen offenbar schon:
viewtopic.php?p=1213536#p1213536
CJ hat geschrieben:Da hast du wohl Recht, auf der anderen Seite sind Gespannfahrer in der Regel verantwortungsvolle, gereifte Fahrerpersönlichkeiten im Promillebereich aller Kraftfahrer. :mrgreen: Ich bin da ganz froh, dass Regelungswut ab und zu Grenzen zu kennen scheint.

Ich auch, Carsten, ich auch! :wink:
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon holger999 » 5. Dezember 2017 19:16

Moin,

hier ein gutes, informatives und "nicht so trockenes" Video:

https://www.youtube.com/watch?v=rFIr8BZCaLk

Auch zu empfehlen: einen Gespannkurs für Anfänger:

http://www.uli-jacken.de/home.html

die sind sogar in Deiner Nähe...

beste Grüße
Holger

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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon CJ » 5. Dezember 2017 19:17

Martin H. hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:Also ich bin mir fast sicher, dass niemand in Deutschland bestreitet, dass ein Gespann 3 Räder hat oder zweispurig ist.

Juristen offenbar schon:
viewtopic.php?p=1213536#p1213536

Du hast Recht. Deswegen nur fast sicher. Da hatte ich doch glatt die verflossenen Zeiten in Erinnerung. :oops:
Aber drei Räder hat noch keiner in Frage gestellt, oder? :lach:
Früher war eben alles besser 8)
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Martin H. » 5. Dezember 2017 19:26

CJ hat geschrieben:Früher war eben alles besser 8)

Nicht wirklich. :lach:
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon CJ » 5. Dezember 2017 19:31

Martin H. hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:Früher war eben alles besser 8)

Nicht wirklich. :lach:

Aber Gespanne galten als mehrspurig. Man brauchte auch nicht studiert zu haben und eigentlich auch keine TGL, um zu erkennen warum! Umgekehrt muss man heute wohl Jurist oder Politiker sein um zu verstehen, warum ein Gespann einspurig sein soll. :D
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Martin H. » 5. Dezember 2017 19:44

CJ hat geschrieben:Aber Gespanne galten als mehrspurig. Man brauchte auch nicht studiert zu haben und eigentlich auch keine TGL, um zu erkennen warum! Umgekehrt muss man heute wohl Jurist oder Politiker sein um zu verstehen, warum ein Gespann einspurig sein soll. :D

Da kommt mir die DDR-Regelung logischer vor, als die jetzt! :biggthumpup:
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon trabimotorrad » 5. Dezember 2017 19:55

Zweifelsohne sind moderne gespann eher dreirädrige Autos, den Motorräder. Den Vogel abgeschossen hatte der Motorradhersteller "Side-Bike" mit ihrem "Zeus-Gespann" https://de.wikipedia.org/wiki/Side-Bike_ZEUS.
Ein Kumpel von mir hat(te?) so ein Teil und der erzählte mir, das dieses Unikum auch als "Sonder-KFZ" zugelassen werden kann, dann mit dem Autoführerschein zu fahren, nach Autoemissionen besteuert und auch wie ein Auto beleuchtet wird...
Vermutlich ist dann dieses Unikum als Motorrad mit Beiwagen "einspurig" während es als Sonder-KFZ dann zweispurig ist - mag verstehen wer will :irre:
Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon CJ » 5. Dezember 2017 20:02

trabimotorrad hat geschrieben:...Ein Kumpel von mir hat(te?) so ein Teil und der erzählte mir, das dieses Unikum auch als "Sonder-KFZ" zugelassen werden kann, dann mit dem Autoführerschein zu fahren, nach Autoemissionen besteuert und auch wie ein Auto beleuchtet wird...
Vermutlich ist dann dieses Unikum als Motorrad mit Beiwagen "einspurig" während es als Sonder-KFZ dann zweispurig ist - mag verstehen wer will :irre:

Geht nur weil das Ding keine EU-Typgenehmigung hat (eine EU-Einzelgenehmigung gibt es derzeit noch nicht). Deshalb kann eine Zulassung in Deutschland nur mit Einzelgenehmigung §21 StVZO erfolgen und da liegt die Einstufung in der Hand deutscher Behörden. Verrückt, aber möglich :irre:
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon flotter 3er » 5. Dezember 2017 20:04

Jedenfalls ist mein Ercole ein "dreirädriges KFZ schneller als 45 kmh...." :tongue: Lt. Schlüsselnummer in der Zula ein Trike.
Gruß Frank


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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon CJ » 5. Dezember 2017 20:07

flotter 3er hat geschrieben:Jedenfalls ist mein Ercole ein "dreirädriges KFZ schneller als 45 kmh...." :tongue: Lt. Schlüsselnummer in der Zula ein Trike.

Da war doch auch mal was...? Also Helm auf beim fahren :mrgreen:
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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon Julipower » 5. Dezember 2017 21:46

holger999 hat geschrieben:Moin,

hier ein gutes, informatives und "nicht so trockenes" Video:

https://www.youtube.com/watch?v=rFIr8BZCaLk





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Re: Führerschein ETZ 250 Gespann

Beitragvon ETZChris » 6. Dezember 2017 07:35

flotter 3er hat geschrieben:Jedenfalls ist mein Ercole ein "dreirädriges KFZ schneller als 45 kmh...." :tongue: Lt. Schlüsselnummer in der Zula ein Trike.


Ist ja auch korrekt, da sie nicht asymetrisch ist, was die Positionen der Räder angeht.
Beim Zeus gilt das übrigens auch. Genauso wie bei der Ape. Das ist auch der Grund, warum diese als dreirädrige SokFZ gelten.
Auch der Piaggio MP3 hat eine symetrische Radanordnung. Ein Trike ebenso.

;)
Gruß
Christian

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