Da die Tage wieder häufig die Tarozzi Diskussionen hier waren, habe ich noch einmal alle Unterlagen dazu hier angefügt.
Im Ersten Beitrag von damals die Unbedenklichkeitsbescheinigung, und hier auch noch das alte Hein Gericke Gutachten der Tarozzis.
Und noch einmal ganz deutlich: Der Gabelstabi muss nicht eingetragen werden wenn es Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt!
Unabhängig davon ist der Eintrag beim nächsten TÜV auch schnell gemacht.
Zu den Maßen:
Auf den Tarozzis steht unter der Mittelplatte:für
ETZ:
175Für
TS:
170Der Stabi für TS ist erstmalig durch meine Sammelbestellung hergestellt worden! Es gabe vorher nur ETZ!
Möglich dass ein 172'er passt (mittelplatte einer Cagiva), meist aber nicht!
Punkt und aus! Alles andere sind gemixte Dinge.
Und wer etwas anderes glaubt: Dafür gibt es Kirchen
