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BeitragVerfasst: 10. April 2018 18:18 
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Hallo!
Wie war das bei der MZ 125 SM mit dem Zusatzdokument?
Gab es eine Betriebserlaubnis, COC, EU-Konf-erklärung?
Ich wollte meine jetzt abmelden und verkaufen, da war doch sicher etwas dabei!?
Musste ich etwas mitführen?
Wie ist das beim neuanmelden?
Bekomme ich irgendwo noch eine neue oder hat jemand eine Kopie, von der eine neue erstellt werden könnte?
So ein Mist. :´-/
Vielen Dank bereits im Voraus für Infos!
LG
Christian


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 10. April 2018 20:09 
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Da gab es den Kfz Brief und die Zulassung, heißt jetzt Teil 1 und Teil 2, mehr nicht.

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BeitragVerfasst: 11. April 2018 08:18 
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Tja, nicht ganz korrekt aber auch nicht falsch.
Einen Teil II (Brief) gibt es hier nicht, entweder eine ABE, COC, oder EU-Konf...
Zudem war ja meine Frage auch eine andere: Ich haben meinen "Teil II" ;-) verloren!


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 11. April 2018 08:23 
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Dann musst du auch schreiben was du eigentlich willst. :?:


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BeitragVerfasst: 11. April 2018 08:52 
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Für die 125er gab es keinen Brief, sondern eine Betriebserlaubnis. In der stehen die Fahrzeugdaten mit der Rahmennummer. Eine Kopie wird dir also wenig helfen.

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mfG Gunther


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BeitragVerfasst: 11. April 2018 08:55 
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OK. Danke.
Kann ich irgendwo noch einen Ersatz bekommen?
An sich habe ich ja noch zwei, drei weitere Fragen formuliert.
Musste ich dieses Dokument immer mitführen???
Danke, C.


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BeitragVerfasst: 11. April 2018 08:58 
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Mit der Betriebserlaubnis hast du bei der Zulassung den Fahrzeugschein bekommen. Den musst du dann mitführen.
Geh zur Zulassungsstelle und frage nach wie du das machen kannst.

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mfG Gunther


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BeitragVerfasst: 11. April 2018 09:27 
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Hättest du nicht geschrieben du willst sie anmelden?
Dann hast du keinen Zulassung sechs in, der wird bei der Abmeldung eingezogen.


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BeitragVerfasst: 11. April 2018 10:52 
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Das Einfachste isses in der Tat, sich zu informieren (bei deinem Straßenverkehrsamt!), welche Unterlagen für die Abmeldung neben dem Kennzeichen erforderlich sind und wie du da im Bedarfsfall wieder ran kommst.

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


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1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 11. April 2018 11:13 
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cfilips hat geschrieben:
Tja, nicht ganz korrekt aber auch nicht falsch.
Einen Teil II (Brief) gibt es hier nicht, entweder eine ABE, COC, oder EU-Konf...
Zudem war ja meine Frage auch eine andere: Ich haben meinen "Teil II" ;-) verloren!


Verstehe die Aussage nicht. Wie kann einen Fahrzeugbrief zu einem Fahrzeug verlieren zu dem es keinen Fahrzeugbrief gab :?:


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

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BeitragVerfasst: 11. April 2018 11:22 
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Gibt es keinen Brief (Teil II), dann eben, z.B., eine ABE.
Aber ich war nicht sicher ob es ein Brief war, war es aber nun nicht, steht ja auch im Fahrzeugschein.
Habe ich halt seit Jahren nicht in den Händen gehabt.


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BeitragVerfasst: 11. April 2018 14:00 
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Wenn dir der Teil 1 fehlt, egal wie er nun genannt wird, und du der eingetragene Halter des Fahrzeuges bist, mach dich mal bei deiner Zulassungsstelle schlau.
Dann sollte es möglich sein mittels einer Eidesstattlichen Versicherung ein neues Dokument ausstellen zu lassen.

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BeitragVerfasst: 11. April 2018 14:41 
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Ja, habe es nun zusammen:

1. Bescheinigung von der Polizei besorgen (nicht gestohlen?)
2. bei den Bürgerdiensten mit dieser Bescheinigung und Perso vorsprechen
3. Bürgerdienste stellen eine Bescheinigung für den TÜV aus
4. dann zum TÜV (TÜV-Nord, GTÜ, DEKRA ...) gehen, TÜV erstellt ein Gutachten mit den technischen Daten
5. mit dem Gutachten wieder bei den Bürgerdiensten vorsprechen (darauf wird die Betriebserlaubnis erteilt)
6. Kennzeichen und Fahrzeugschein (Teil I) mitbringen, damit das Fahrzeug abgemeldet werden kann
7. BE (Nicht Teil II, sondern Betriebserlaubnis), FZ-Schein und Schild nach der Abmeldung in Empfang nehmen

Danke!
:-)


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BeitragVerfasst: 11. April 2018 16:50 
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cfilips hat geschrieben:
Ja, habe es nun zusammen:

1. Bescheinigung von der Polizei besorgen (nicht gestohlen?)
2. bei den Bürgerdiensten mit dieser Bescheinigung und Perso vorsprechen
3. Bürgerdienste stellen eine Bescheinigung für den TÜV aus
4. dann zum TÜV (TÜV-Nord, GTÜ, DEKRA ...) gehen, TÜV erstellt ein Gutachten mit den technischen Daten
5. mit dem Gutachten wieder bei den Bürgerdiensten vorsprechen (darauf wird die Betriebserlaubnis erteilt)
6. Kennzeichen und Fahrzeugschein (Teil I) mitbringen, damit das Fahrzeug abgemeldet werden kann
7. BE (Nicht Teil II, sondern Betriebserlaubnis), FZ-Schein und Schild nach der Abmeldung in Empfang nehmen

Danke!
:-)


Und diese Auskunft hast du von deinem Straßenverkehrsamt erhalten? Dann hast du dort eine andere Geschichte erzählt.

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BeitragVerfasst: 11. April 2018 20:57 
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cfilips hat geschrieben:

4. dann zum TÜV (TÜV-Nord, GTÜ, DEKRA ...) gehen, TÜV erstellt ein Gutachten mit den technischen Daten
5. mit dem Gutachten wieder bei den Bürgerdiensten vorsprechen (darauf wird die Betriebserlaubnis erteilt)


bei uns haben die die Unterlagen schon vor 10 Jahren bei Anmeldung gescannt, da müsste evtl. schon was bei der Zulassungsstelle vorliegen. Verstehe nicht so ganz warum du eine "Vollabnahme" vom TÜV brauchst.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 11. April 2018 21:10 
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ea2873 hat geschrieben:
...da müsste evtl. schon was bei der Zulassungsstelle vorliegen...

Eventuell? Das Fahrzeug ist doch angeblich angemeldet. Die ganze Geschichte stimmt hinten und vorne nicht.

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BeitragVerfasst: 12. April 2018 08:28 
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Also, von Vollabnahme steht dort nichts!
Genau diese Liste ist zudem vom Amt gekommen.

Meine ABE ist nicht auffindbar.
Mein Fahrzeug ist aber noch angemeldet.
Es soll nun verkauft werden, soweit auch klar.
Das ist der aktuelle Stand, nicht misszuverstehen.

Aber ich weiß ja nun Bescheid, so wird es dann gemacht, insofern das Papier nicht doch noch auftaucht.


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BeitragVerfasst: 12. April 2018 08:44 
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Wenn das Fahrzeug doch angemeldet ist, spielt der TÜV keine Rolle.
Maximal bei den blauen ne Verlustanzeige aufgeben.
Danach zum Amt, Eidesstattliche Versicherung unterschreiben und neue Papiere ausstellen lassen.

Dürfte nicht gerade billig werden.

Nochmal gründlich suchen wäre naheliegend.

_________________
Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


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BeitragVerfasst: 12. April 2018 17:43 
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cfilips hat geschrieben:
Also, von Vollabnahme steht dort nichts!
Genau diese Liste ist zudem vom Amt gekommen.


kommt mir trotzdem sehr seltsam vor. Ich hatte mal den Brief vom PKW verloren (auch noch angemeldet), habe eine Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle gemacht und nach gewisser Wartezeit einen neuen Brief bekommen. Nix TÜV, nix Polizeit o.ä.


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BeitragVerfasst: 12. April 2018 17:55 
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Herzlich willkommen hier Christian. Danke auch für Deine gelungene Vorstellung. :oops:

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Viele Grüße,

Daniel


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