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der-Schrauber hat geschrieben:..Übrigens wird bei Zulassung sogar der Niederländische TÜV anerkannt.
der-Schrauber hat geschrieben:Auch wenn es hier leider nicht zutrifft, zur Info!
Der TÜV / APK muss anerkannt werden, wenn er nach Comcil Directive 2009/40/EG und 20/10/48EG gemacht ist. (Steht dann im APK Bericht)
Hier der Link Text der EG-Einigung.
und im letzten Absatz steht es.
Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EU-Staaten durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge
aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre
(z.B. fällige Hauptuntersuchung)
Willkommen in Europa!
ventilo hat geschrieben:"Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet." Eine ausländische Prüfung wird also nicht anerkannt!
foggy hat geschrieben:Die BRD hat auf die Option verzichtet, eine erneute technische Untersuchung vorzuschreiben. TÜV ist also nur nötig, wenn die letzte Untersuchung schon mind. 2 Jahre her ist. So rum wird ein Schuh draus!
adri hat geschrieben:Ich wohne in die Niederlanden. Es gibt hier keinen TÜV für Motorräder.kennzeichenpapieren auch nicht mehr. Nur eine PLastikkarte mit Papier mit geheimzahl( für zuhause).Und hier ein Deutsch Fahrzeug kennzeichnen lassen ist heimlich einfach. Kfz Brief, und beweisen können was das Baujahr ist reicht. Die "Prüfung" ist einfach, weil das Fahrzeug mal zugelassen war in ein anderes EU Land.Eigentlich nur Fahrzeug zeigen, nichts technisches, und meistens noch extra Steuer...Hoffe es geht in Deutschland genau so einfach.
CJ hat geschrieben:In dem angeführten Text geht es aber nur um die regelmäßige HU nach §29 StVZO. Neben der HU braucht ein Fahrzeug zur Zulassung aber auch eine Betriebserlaubnis. Das Ganze funktioniert also nur, wenn das betreffende (Import-) Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung hat. Diese gilt ohne weiteres in der gesamten EU. Ältere Fahrzeuge haben dies aber oft nicht, sondern "nur" eine nationale Betriebserlaubnis. In Deutschland ist das die ABE oder EBE. Und da das Importfahrzeug die nicht hat muß es eben zur Untersuchung nach §21 StVZO zur Erlangung einer (deutschen) Einzelbetriebserlaubnis. Die §21-Untersuchung schließt die HU (§29 StVZO) ein. Dann erst funktioniert die Zulassung. So einfach ist das
Impi64 hat geschrieben:Der Preis ist jetzt nicht günstiger als in Deutschland, aber von der Optik her genau so wie ich es will
Andreas hat geschrieben:Irgendwas umgebautes?
Lausi hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Irgendwas umgebautes?
Wenn ja: sind alle ABE Bescheinigungen mit dabei? Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben bei der HU bzw. bei Zulassung.
/Christian
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