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Maik80
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Betreff des Beitrags: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 28. Juni 2018 23:50 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Moin^^
Thema Zusatzscheinwerfer am Krad. Was ist eigentlich alles erlaubt und ggf. geduldet ?
Zusatzfernlich, Abblendlicht?, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht usw. ?
Was kann man kaufen, was taugt ? Wovon lieber die Finger lassen ?
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Moonlightchris
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 03:39 |
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Beiträge: 643 Wohnort: 78713 Schramberg Alter: 42
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ohne E Norm CE würde ich schonmal die Finger von lassen
Und So wie ich es in Erfahrung gebracht habe 1 zusätzlicher Fernscheinwerfer (summe 2) 1 Zusätzlicher Abblendscheinwerfer (summe 2) oder 2 Nebelscheinwerfer (summe 2 ) sind zulässig
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der garst
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 04:08 |
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Beiträge: 5789 Wohnort: Nierstein Alter: 42
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Steht doch alles in der StVZO. 2 Abblendlichter oder Nebler am Krad sind erst bei ECE Fahrzeugen erlaubt.
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 05:58 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16735 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Moonlightchris hat geschrieben: ohne E Norm CE würde ich schonmal die Finger von lassen
Und So wie ich es in Erfahrung gebracht habe 1 zusätzlicher Fernscheinwerfer (summe 2) 1 Zusätzlicher Abblendscheinwerfer (summe 2) oder 2 Nebelscheinwerfer (summe 2 ) sind zulässig - kostet 118 € und gibt einen Punkt  Dateianhang: busgeldbescheid.jpeg Dateianhang: Rückseite.jpeg Wenn ein LED-Blinkstreifen ohne Zulassung die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann tut es ein Scheinwerfer OHNE Zulassung mit Sicherheit auch 
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Koponny
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 06:28 |
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Moderator |
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Beiträge: 9322 Wohnort: 15518 Rauen Alter: 48
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Maik80 hat geschrieben: Moin^^
Thema Zusatzscheinwerfer am Krad. Was ist eigentlich alles erlaubt und ggf. geduldet ?
Zusatzfernlich, Abblendlicht?, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht usw. ?
Was kann man kaufen, was taugt ? Wovon lieber die Finger lassen ? In der Regel besitzt jedes Krad, vorn, in der Nähe des Lenkers montiert und in Fahrtrichtung zeigend, einen Scheinwerfer, der in etwa 98% aller Situationen vollkommen ausreichend ist. Der Virus, sich die Mopete zum Weihnachtsbaum umzurüsten, geht wohl von den GS Fahrern aus und hat ja auch schon Alex erreicht  . Dich scheinbar nun auch. Nach insgesamt gut 10 Jahren auf einer "Strassenenduro" kann ich dir versichern, es geht auch ohne Zubehörfunzeln 
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biebsch666
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 06:55 |
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† 04.08.2019 |
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Beiträge: 2778 Wohnort: geboren und aufgewachsen im schönen Suhl, zZt. im Exil... :-( Alter: 49
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Koponny hat geschrieben: Der Virus, sich die Mopete zum Weihnachtsbaum umzurüsten, geht wohl von den GS Fahrern aus Na dann denke mal 30-40 Jahre zurück, mit welchen Rummelbuden in der DDR rumgefahren wurde. Mein Nachbar hatte an der TS250 2 Zusatzscheinwerfer vorn und 2 Rücklichter. Und das war kein Gespann.  Aber die waren wenigstens geprüft und nicht von "wish"". 
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Martin H.
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 07:02 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2009/2011 Organisator, 2015 Helfer FBF-Papparazzo
Beiträge: 14867 Wohnort: 92348
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Koponny hat geschrieben: In der Regel besitzt jedes Krad, vorn, in der Nähe des Lenkers montiert und in Fahrtrichtung zeigend, einen Scheinwerfer, der in etwa 98% aller Situationen vollkommen ausreichend ist.
... offenbar nicht ausreichend für so manchen fast blinden Dosenfahrer, der es trotzdem noch schafft, diese Kräder zu übersehen. Von daher kann ich den Wunsch nach Zusatzscheinwerfern schon verstehen.
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Koponny
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 07:02 |
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Moderator |
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Beiträge: 9322 Wohnort: 15518 Rauen Alter: 48
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biebsch666 hat geschrieben: Koponny hat geschrieben: Der Virus, sich die Mopete zum Weihnachtsbaum umzurüsten, geht wohl von den GS Fahrern aus Na dann denke mal 30-40 Jahre zurück, mit welchen Rummelbuden in der DDR rumgefahren wurde. Mein Nachbar hatte an der TS250 2 Zusatzscheinwerfer vorn und 2 Rücklichter. Und das war kein Gespann.  Aber die waren wenigstens geprüft und nicht von "wish"".  Vor 40 Jahren wurde ja auch noch ohne Gummi gevö*elt- das waren halt andere Zeiten 
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 07:02 |
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Beiträge: 6879 Wohnort: Berlin Alter: 41
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trabimotorrad hat geschrieben: Moonlightchris hat geschrieben: ohne E Norm CE würde ich schonmal die Finger von lassen
Und So wie ich es in Erfahrung gebracht habe 1 zusätzlicher Fernscheinwerfer (summe 2) 1 Zusätzlicher Abblendscheinwerfer (summe 2) oder 2 Nebelscheinwerfer (summe 2 ) sind zulässig - kostet 118 € und gibt einen Punkt  Dateianhang: busgeldbescheid.jpeg Dateianhang: Rückseite.jpeg Wenn ein LED-Blinkstreifen ohne Zulassung die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann tut es ein Scheinwerfer OHNE Zulassung mit Sicherheit auch  Also mal abgesehen davon dass der von dir gezeigte Bußgeldbescheid vor Gericht keinen Bestand hätte da bei einem LED Streifen der Tatbestand der Gefährdung fehlt... Bei der ETZ 250 war es sogar ein Werbeargument, dass man jetzt einen Nebelscheinwerfer wegen der Drehstromlichtmaschine montieren darf. Eine Wellenlinie auf dem Scheinwerferglas genügt somit vollkommen. Eingetragen werden braucht da auch nichts. Aber wie bereits gesagt: einen zusätzlichen Scheinwerfer bei dem alten Pröttel. Gruß Robert PS: Diverse Anwälte prüfen mittlerweile kostenlos Bußgeldbescheide und freuen sich über so einen Wisch. Immerhin bezahlt Ihnen ihr Honorar dann die Stadt. Das ganze kostet dann einen Brief...
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Ysengrin
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 07:40 |
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Beiträge: 4383 Wohnort: Würzburg Alter: 45
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Wie ist das eigentlich mit den "Arbeits- bzw. Suchscheinwerfern"? Bedeutet das, ich kann mir eine beliebige Leuchte ans Moped schrauben, auch ohne irgendwelche Zulassungen, darf die dann aber nicht beim Fahren anschalten?
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 08:04 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Ysengrin hat geschrieben: Wie ist das eigentlich mit den "Arbeits- bzw. Suchscheinwerfern"? Bedeutet das, ich kann mir eine beliebige Leuchte ans Moped schrauben, auch ohne irgendwelche Zulassungen, darf die dann aber nicht beim Fahren anschalten? Ja. Macht aber irgendwie keinen Sinn, oder? Vielleicht beim Zeltaufbau in tiefster Nacht .... Netzfund hat geschrieben: Arbeitsscheinwerfer dürfen - unabhängig von einer ggf. vorliegenden Bauartgenehmigung - nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein. Erforderlich ist stets ein separater Schalter. Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrolleuchte. Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO). Deshalb sollten an Fahrzeugen, die nicht den o.g. Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden können, z.B. Sattelzugmaschinen, Lkw usw. an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig." Interessant ist natürlich die Frage, was es bei einer Kontrolle kostet wenn man mit leuchtenden "Arbeitsscheinwerfern" fahrend im öff. Straßenverkehr erwischt wird ^^.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 08:13 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Maik80 hat geschrieben: Was kann man kaufen, was taugt ? Wovon lieber die Finger lassen ? SW Motech HAWK Nebelscheinwerfer-Kit = Aquarium
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RT-Ivo
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 08:27 |
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Beiträge: 166 Wohnort: Berlin
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So ein Thema gab es schon früher )))
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 08:47 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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RT-Ivo hat geschrieben: So ein Thema gab es schon früher ))) Danke für das Bildmaterial  . Koponny hat geschrieben: Der Virus, sich die Mopete zum Weihnachtsbaum umzurüsten, geht wohl von den GS Fahrern aus Da muß die Geschichte wohl neu geschrieben werden ..... Die Ossis waren die Trendsetter! 
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IFA Martin
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 09:30 |
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Beiträge: 500 Wohnort: Wulfen Alter: 53
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RT-Ivo hat geschrieben: So ein Thema gab es schon früher ))) Die beiden sind der Hit. Man beachte das Signalhorn auf dem Lenker. Ich weiß zwar nicht woher die Energie für diese Lampen herkommen soll (Lichtspule im S 50 hat 25W), aber bei Licht betrachtet sind die sehr dekorativ. 
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TS-Jens
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 09:39 |
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------ Titel ------- Treffen Edersee Organisator
Beiträge: 10293 Wohnort: Wald und Feld Alter: 43
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Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus, Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse 
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Ysengrin
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 09:49 |
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Beiträge: 4383 Wohnort: Würzburg Alter: 45
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Ich glaube, da waren die Mods (Gegensubkultur zu den Rockern in England) mit ihren umgebauten Rollern schon wesentlich weiter. https://roxyvespa.wordpress.com/2012/05 ... lifestyle/Dateianhang: wearethemods1.jpg
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 10:01 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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TS-Jens hat geschrieben: Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus, Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse  Die habe ich doch auch dran. Allerdings ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist  . Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium.
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ETZChris
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 10:40 |
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Beiträge: 21020
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Andreas hat geschrieben: TS-Jens hat geschrieben: Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus, Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse  Die habe ich doch auch dran. Allerdings ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist  . Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium. Schwitzwasser oder vom Regen? Fehlt vllt. ein O-Ring zwischen Streuscheibe und Gehäuse?
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foggy
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 10:49 |
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Beiträge: 194 Alter: 48
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RT-Ivo hat geschrieben: So ein Thema gab es schon früher )))  Mit der Zusatzbeleuchtung Modell links könnte man ja - entsprechende Generatorleistung vorausgesetzt - die Baumkronen beleuchten. Also quasi (Eichhörnchen-)Suchscheinwerfer  .
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TS-Jens
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 10:50 |
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------ Titel ------- Treffen Edersee Organisator
Beiträge: 10293 Wohnort: Wald und Feld Alter: 43
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Andreas hat geschrieben: TS-Jens hat geschrieben: Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus, Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse  Die habe ich doch auch dran. Allerdings ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist  . Dafür bleiben meine Tagsüber abgeschaltet Andreas hat geschrieben: Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium. ETZChris hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: TS-Jens hat geschrieben: Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus, Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse  Die habe ich doch auch dran. Allerdings ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist  . Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium. Schwitzwasser oder vom Regen? Fehlt vllt. ein O-Ring zwischen Streuscheibe und Gehäuse? Bei mir weder noch. Die sind komplett trocken 
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larynx
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 11:06 |
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Beiträge: 367 Wohnort: Gardelegen
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Gegen einen Arbeitsscheinwerfer ist aber nichts einzuwenden... wenn dieser nicht mit sonstigen lichttechnischen Anlagen. Vom Mopped gekoppelt sind, ist alles schick!! Ich hab zum Beispiel einen LO Suchscheinwerfer an der Angelsimmi und einen entsprechenden Ausdruck der stvzo dabei, bis jetzt war das Recht immer auf meiner Seite...
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 11:12 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Ein Suchscheinwerfer ist aber nicht gesucht. Ich möchte die eigene Sichtbarkeit erhöhen und auch meine eigene Sicht im Hinblick auf herbstlich dunkle kleine Waldstrasse erhöhen.
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Lausi
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 11:36 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Infrarotdetektor und Thermodramatiker :-)
Beiträge: 2060 Wohnort: 16540 Hohen Neuendorf Alter: 57
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Koponny hat geschrieben: Vor 40 Jahren wurde ja auch noch ohne Gummi gevö*elt- das waren halt andere Zeiten  Du nicht und ich auch noch nicht! /Christian
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 12:20 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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ETZChris hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: TS-Jens hat geschrieben: Ich hab an meiner DR auch 2 Nebelscheinwerfer dran, vom Vorbesitzer noch. Nachts ist das ganz angenehm, tagsüber bleiben sie aus, Sind von SW Motech, Qualitativ auf jeden Fall klasse  Die habe ich doch auch dran. Allerdings ohne das Sternenkreuzer-Schutzschild, welches bei Dir noch montiert ist  . Die Lichtausbeute ist gut, aber halt bei mir voll das Aquarium. Schwitzwasser oder vom Regen? Fehlt vllt. ein O-Ring zwischen Streuscheibe und Gehäuse? Man weiß es nicht. Ist immer Wasser drin. Nach Regen, Regenfahrten, Waschen, oder einfach nur vom rumstehen  . Die Reflektoren sind mittlerweile schwarz und innen ist alles verrostet. Da aber noch Garantie drauf ist liegen sie zur Zeit beim Hersteller zwecks Umtausch. TS-Jens hat geschrieben: Dafür bleiben meine Tagsüber abgeschaltet  Deine sind ja auch trocken, ich muß meine zum trocknen anmachen  .
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 12:53 |
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Beiträge: 5300 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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IFA Martin hat geschrieben: ............. Ich weiß zwar nicht woher die Energie für diese Lampen herkommen soll (Lichtspule im S 50 hat 25W), aber bei Licht betrachtet sind die sehr dekorativ.  Die waren doch meistens gar nicht angeschlossen  . Bei der linken Maschine sind es ja eh nur Flakscheinwerfer und damit nur im Verteidigungsfalle einzuschalten.. Dann gab es noch die Mode, einen zweiten Tacho als Drehzahlmesserersatz anzubauen. Der war dann natürlich nicht angeschlossen. Aber Reserve war sofort vorhanden, man wollte ja auf keinem Fall schneller, als die erlaubten 60 km/h. Da muss schon ein Ersatztacho an Bord sein. 
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RenéBAR
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 16:22 |
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Beiträge: 2048 Wohnort: Klosterfelde Alter: 59
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Maik80 hat geschrieben: Ein Suchscheinwerfer ist aber nicht gesucht. Ich möchte die eigene Sichtbarkeit erhöhen und auch meine eigene Sicht im Hinblick auf herbstlich dunkle kleine Waldstrasse erhöhen. Wenn ich die STVZO richtig verstehe, sind am Motorrad nur Nebel- oder Fernlichtlampen zuätzlich erlaubt. Keine der beiden erhöhen legal die eigene Sichtbarkeit, weil Du sie nur unter bestimmten Bedingungen benutzen darfst. Die Benutzung der Nebelleuchten wird zwar oft praktiziert, ist aber eben nur bei schlechter Sicht (starker Regen, Nebel, Schnee) erlaubt und wurde auch im Bekanntenkreis schon kostenpflichtig geahndet. Also, vorhandenen Scheinwerfer sauberhalten und ein ordendliches Leuchtmittel verwenden............. 
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AHO
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 17:08 |
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Beiträge: 1244 Wohnort: Wuppertal
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Seit 2013 ist auch Tagfahrlicht erlaubt, das darf aber nicht zusammen mit dem Fahrlicht leuchten. Ob aber Tagfahrlicht eine bessere Sichtbarkeit gegenüber dem Abblendlicht bringt, wage ich zu bezweifeln.
Gruß Andreas
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Koponny
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 29. Juni 2018 17:31 |
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Moderator |
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Beiträge: 9322 Wohnort: 15518 Rauen Alter: 48
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AHO hat geschrieben: Seit 2013 ist auch Tagfahrlicht erlaubt, das darf aber nicht zusammen mit dem Fahrlicht leuchten. Ob aber Tagfahrlicht eine bessere Sichtbarkeit gegenüber dem Abblendlicht bringt, wage ich zu bezweifeln.
Gruß Andreas Und die aktuellen Gurken haben ja allesamt keinen Lichtschalter mehr, dann kann man ohne tiefere Eingriffe in die Bordelektrik kaum legal fahren, wenn man es genau nimmt.
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Bambi
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 30. Juni 2018 01:37 |
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Beiträge: 1109 Wohnort: Linz/Rhein Alter: 68
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Naja, wir reden hier ja auch nicht über aktuelle Gurken ... Ich habe schon bei der Einführung der Tagfahrleuchten auch davon begeisterte Moped-Kollegen davor gewarnt, daß unsere einzuschaltenden Hauptscheinwerfer dann im allgemeinen Lichtermeer untergehen werden. Erfolg bietet da nur noch ein anderes Signalbild. Ich erinnere an den bereits bei Trabimotorrads Beleuchtungs-Thread (wenn ich mich recht erinnere) erzählte Geschichte mit den blauen Standlichtbirnchen eines Kollegen im Doppelscheinwerfer seiner Africa Twin. Leider ist uns Trabimotorrads Geschichte ein (leider für ihn) teures Mahnmal, daß es mit illegalen Leuchtmitteln nicht geht. Die bei einigen Grossisten erhältlichen LED Standleuchten - die mit dem Abblendlicht mitleuchten müssen! - könnten eine Lösung sein. Deren ev. auffällige Positionierung ist nach meinen bisherigen Kenntnissen ziemlich freigestellt. Ein bißchen neben dem Hauptscheinwerfer führt jedenfalls zu ähnlichen Effekten wie die blauen Leuchten an José's Affen-Twin ... Schöne Grüße, Bambi PS: bei einigen modernen Maschinen wie der aktuellen Affen-Twin erreicht man diesen Effekt durch permanent eingeschaltete Blinkleuchten, welche erst beim Betätigen das Blinken anfangen.
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beres
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 2. Juli 2018 21:05 |
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Beiträge: 1450 Wohnort: Hilden Alter: 63
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Tagfahrlicht ist für die Sichtbarkeit erste Wahl, Knut hatte mal ein Vergleichsbild eingestellt. Ich habe das am Transwaspgespann und seitdem keine schwarzen Striche mehr auf die Straße gemacht. Zur Ansicht ein Bild, leider nur vom Telefon. Dateianhang: DSC_0419_klein[1].jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 2. Juli 2018 21:43 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Bambi
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 2. Juli 2018 22:46 |
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Beiträge: 1109 Wohnort: Linz/Rhein Alter: 68
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Hallo Bernd, hallo zusammen, sorry für off Topic: gibt es mehr Bilders vom Transwasp-Gespann??? Bitte, bitte, bitte! Schöne Grüße, Bambi
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Martin H.
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 3. Juli 2018 08:58 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2009/2011 Organisator, 2015 Helfer FBF-Papparazzo
Beiträge: 14867 Wohnort: 92348
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Jeoross
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 3. Juli 2018 09:10 |
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------ Titel ------- Lehesten 2011 Organisator Waldfrieden 2015 Organisator
Beiträge: 2207 Wohnort: Lehesten (Thür.) Alter: 62
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Ist mir jetzt erst auf dem Weg ins Allgäu passiert, Abblendlicht Glühobst durch (Lampf) im Display. Nebeler angemacht und gut. Übrigens, ist für mich auch Sonnenschein schlechte Sicht. Will ja gesehen werden. Hier nochmal meine Video zur Nachtfahrt. Wer da nicht den Unterschied erkennt. 
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Pet
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 3. Juli 2018 09:18 |
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Beiträge: 347 Wohnort: Waltershausen Alter: 56
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Jeoross hat geschrieben: Ist mir jetzt erst auf dem Weg ins Allgäu passiert, Abblendlicht Glühobst durch (Lampf) im Display. Nebeler angemacht und gut. Übrigens, ist für mich auch Sonnenschein schlechte Sicht. Will ja gesehen werden. Hier nochmal meine Video zur Nachtfahrt. Wer da nicht den Unterschied erkennt.  Hey, Du fährst ja fast die ganze Strecke zu schnell 
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Bambi
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 3. Juli 2018 09:54 |
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Beiträge: 1109 Wohnort: Linz/Rhein Alter: 68
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Danke schön, Martin! Da ist leider auch nicht viel zu erkennen ... aber immerhin! Schöne Grüße, Bambi
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AHO
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 3. Juli 2018 10:00 |
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Beiträge: 1244 Wohnort: Wuppertal
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Für mich hat das immer etwas vom Signalbild einer Lokomotive (Dreilicht-Spitzensignal) Womit zumindest Alex entschuldigt wäre Gruß Andreas
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Jeoross
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 3. Juli 2018 11:46 |
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------ Titel ------- Lehesten 2011 Organisator Waldfrieden 2015 Organisator
Beiträge: 2207 Wohnort: Lehesten (Thür.) Alter: 62
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Pet hat geschrieben: Jeoross hat geschrieben: Ist mir jetzt erst auf dem Weg ins Allgäu passiert, Abblendlicht Glühobst durch (Lampf) im Display. Nebeler angemacht und gut. Übrigens, ist für mich auch Sonnenschein schlechte Sicht. Will ja gesehen werden. Hier nochmal meine Video zur Nachtfahrt. Wer da nicht den Unterschied erkennt.  Hey, Du fährst ja fast die ganze Strecke zu schnell  Nicht zuschnell ---Angepasst 
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Martin H.
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 3. Juli 2018 19:33 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2009/2011 Organisator, 2015 Helfer FBF-Papparazzo
Beiträge: 14867 Wohnort: 92348
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Bambi hat geschrieben: Danke schön, Martin! Da ist leider auch nicht viel zu erkennen ... aber immerhin! Schöne Grüße, Bambi Ok, hab noch bissl im Forum rumgeschnüffelt... bittesehr: viewtopic.php?p=1405015#p1405015Da fährt die Gabi sein Gespann.
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Bambi
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Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer legal - was gibt es und ist erlaubt Verfasst: 4. Juli 2018 01:05 |
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Beiträge: 1109 Wohnort: Linz/Rhein Alter: 68
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Hallo Martin, das Foto hatte ich sogar mal gesehen. Aber jetzt nicht realisiert, daß es das gleiche Gespann ist. Jetzt hab' ich 'nen Wurm im Kopp ... wird Zeit für einen Lotto-Gewinn. Danke und schöne Grüße, Bambi
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