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Risinghaze hat geschrieben:Brauche ich eine Vollabnahme beim TÜV?
Marwin87 hat geschrieben:Mit dem DDR-Brief zur Dekra, eine Vollabnahme ( nach Paragraph 21) machen lassen und mit den Sachen zur Zulassungsstelle.
Versicherungsnummer nicht vergessen und schon geht das seinen Gang.
Der Originale Brief reicht vollkommen als Eigentumsnachweis
Selber schon sehr oft so gehandhabt...
ETS-Fan hat geschrieben:Marwin87 hat geschrieben:Mit dem DDR-Brief zur Dekra, eine Vollabnahme ( nach Paragraph 21) machen lassen und mit den Sachen zur Zulassungsstelle.
Versicherungsnummer nicht vergessen und schon geht das seinen Gang.
Der Originale Brief reicht vollkommen als Eigentumsnachweis
Selber schon sehr oft so gehandhabt...
Das ist leider nicht so ,auch eben schon so gehabt.
Gruß Rüdiger
Svidhurr hat geschrieben:Das ist halt Deutschland das kommt immer auf die Zulassungsstelle (Bearbeiter) an
Ich würde einfach mal bei deiner Zulassung anrufen und die verraten dir dann schon was die alles haben wollen.
Risinghaze hat geschrieben:Okay! Also eine Sache habe ich schonmal gelernt. Man kann diese Vollabnahme auch woanders machen und nicht beim TÜV...
schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.
muenstermann hat geschrieben:schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.
eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!
schrauberschorsch hat geschrieben:muenstermann hat geschrieben:schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.
eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!
Aha. Dann würde der Dieb, der Fahrzeug und Papiere entwendet, rechtsgültig Eigentum am Fahrzeug erwerben. Die zivilrechtliche Regelung ist aber eine andere (wie oben geschrieben)...
muenstermann hat geschrieben:...eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!
CJ hat geschrieben:Risinghaze hat geschrieben:Okay! Also eine Sache habe ich schonmal gelernt. Man kann diese Vollabnahme auch woanders machen und nicht beim TÜV...
In Celle mußt du zum TÜV zur Vollabnahme. In den "neuen" Bundesländern zur DEKRA.
schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist; braucht es keine Vollabnahme. Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt. Die 7-Jahres Frist gibt es nicht mehr.
Ob du im Brief als letzter Eigentümer stehst, sollte für die Zulassung auch egal sein.
mr2 hat geschrieben:Hallo allerseits,
also bei meine 1956er ES250 wurde 1999 mit DDR-Papieren stillgelegt.
zweitakt hat geschrieben:Würde dieser Nachweis nicht erbracht werden und das Verkehrsamt hätte Zweifel,
ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine Neuzulassung.
Dafür würde dann die Erfüllung aller aktuellen Vorschriften notwendig sein. (EURO4 etc.)
Damit wäre das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.
Robert K. G. hat geschrieben:Für diese Aussage hätte ich gern einmal Belege. Die gelebte Praxis ist nämlich eine ganz andere...
Gruß
Robert
ventilo hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Für diese Aussage hätte ich gern einmal Belege. Die gelebte Praxis ist nämlich eine ganz andere...
Gruß
Robert
Der orange BMW 2002 im BMW Museum. Er hat mittlerweile sogar ein H-Kennzeichen und wurde komplett aus Teilen mit einer nie zugelassenen Rohkarosse aufgebaut.
Wir haben im Club einen Gruppe S Ford RS200, der noch nie zugelassen war und heute mit englischer V5 und deutschem 07er Kennzeichen bewegt wird. War jüngst beim Eifel Rallye Festival in Daun zu bewundern.
ventilo hat geschrieben:zweitakt hat geschrieben:Würde dieser Nachweis nicht erbracht werden und das Verkehrsamt hätte Zweifel,
ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine Neuzulassung.
Dafür würde dann die Erfüllung aller aktuellen Vorschriften notwendig sein. (EURO4 etc.)
Damit wäre das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.
Auch das stimmt so nicht mehr, man kann auch nie zugelassene Oldtimer nach den damals n Deutschland geltenden Vorschriften zulassen (mit Einschränkungen).
zinnenberg hat geschrieben:...Normalerweise würde ich so einen alten Beitrag nicht rauskramen, aber diese Aussage ist rechtlich schlicht falsch. ...Ein Kraftfahrzeug muß immer die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung geltenden Vorschriften erfüllen...
zinnenberg hat geschrieben:Korrekt. Die prominenteste davon ist (bei PKW) die Warnblinkanlage, die auch die Messingfraktion benötigt.
muenstermann hat geschrieben:Als erstes haben Kfz in Deutschland Bestandsschutz! Das heißt, das Fahrzeug muß den zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme gültigen Regeln entsprechen. Eine Pflicht zur Nachrüstung, z. B. einer Warnblickanlage, gibt es hier zu Lande nicht!
Wenn allerdings nachgerüstet wird, muß diese dann den aktuellen Vorschriften entsprechen!
Tourgigant hat geschrieben:...Wie viele Versionen des DDR Fahrzeugbrief gab es über die Jahrzehnte?...
Tourgigant hat geschrieben:...Wann wurden sie umgestellt?...
Tourgigant hat geschrieben:...Was bedeutet der fette Buchstabe vor der Briefnummer?...
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