Hi,
mal völlig abgesehen von der regelkonformen Geschichte:
Der LI, der mein G-spann abgenommen hat (ich hatte auch solche Treckerrückleuchten links und rechts) sagte mir: "Ist zwar nicht verboten, aaaber, die Möglichkeit besteht durchaus, dass man mit der Position des linken Blinkers mitten im Rücklicht des Motorrads die Autofahrer überfordert; die schnallen dann nicht, dass du links abbiegen willst, weil sie einen Blinker links vom Rücklicht erwarten und das in der Mitte blinkende Rücklicht nicht zwangsläufig als Abbiegezeichen verstehen..."
Naja, fand ich nicht völlig unvorstellbar (mir ist Ähnliches mit Ochsenaugen als alleinigen Blinkern kurz vorher passiert, mit Unfallfolge, versteht sich

), ich hab dann die Blinkerkammer tot gelegt, rotes Klebeband drauf gepappt und die originale "Duschbrause" wieder angebaut...