So, ich ordne das jetzt mal
Heute war ich endlich auf der Zulassungsstelle in Vaihingen an der Enz und es war wieder ernüchternd, wie unterschiedlich die Zulassungsstellen arbeiten.
Warum ich da hin fahre, sind hin und zurück 40 km und meine nächste Zulassungsstelle wäre nur 5 km entfernt, ist dieser Grund.
Fragt mich nicht, was " ohne Abruf von Daten" aussagt, aber in einem Zulassungsbezirk nehmen sie den Betrag und im anderen wieder nicht.
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Die Dame meinte , sie könne das Fahrzeug nicht zulassen,da kein Kaufvertrag dabei sei und die eidesstattliche Versicherung in dieser Form nicht ausreiche.
Äh, wie bitte?
Ich habe nun schon 4 dieser " an Eides statt " machen lassen und da steht nie etwas anderes drin.
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Ich sagte dann fix, das Moped habe ich geschenkt bekommen(für 75,-Euro
).
Ja dann brauchen wir eine Schenkungsurkunde, sie wieder.
Wo soll ich die, um Himmelswillen her bekommen, der Mann der sie mir gab ist mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr am Leben.
Dann zückte ich den Stapel meiner Zulassungen und wollte sie damit beeindrucken
, was bei dieser Beamtin aber nicht zog(bei welcher schon).
Ich deutete auf ihre Kollegin und sagte ,die hat mir so ein Fahrzeug aber schon mal zugelassen und diese Kollegin aus den neuen Bundesländern schaute mich ungläubig an
.
Sie telefonierte dann in die Hauptstelle nach LB und kam wieder, jetzt brauchen wir gar keinen Brief und eine eidesstattliche Erklärung meinte sie, es ist ja ein Leichtkraftrad.
Stimmt , dachte ich bis jetzt, denn ich hatte vorsorglich den Hauptstellenleiter in LB angerufen um mir dies bestätigen zu lassen.
Vor einigen Wochen habe ich mir für 8,99 Euro, statt der obligatorischen 25,- Euro das Kennzeichen schon machen lassen.
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Nach ein paar Minuten rief sie mich dann wieder und klärte mich auf, dass es sich bei der ETS 125 um ein Motorrad und nicht um ein Leichtkraftrad handele.
Wieso das denn , ich habe mir doch extra Auskunft in ihrem "Amt" beim Hauptstellenleiter geholt
.
Der Tüv- Bericht!!!
Da steht , dass das Fahrzeug ein Krad ist, nur mit Leistungsbeschränkung.
Was ist es denn nun? Hat der Tüv recht ?
Glaube schon,aber weiß es nicht.
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Sie dann, die Zulassung erfolgt auf Krad und sie brauchen ein anderes Nummernschild.
Ich kann den Vorgang jetzt auch wieder schließen und sie besorgen sich eine Ausnahmegenehmigung beim Tüv für das kleine Schild, sagte sie.
Bloß nicht, so ein K(r)ampf wieder bei ihnen sagte ich, selbst wenn ich mich vorher kundig gemacht habe kann man es nicht richtig machen.
Ich habe sie jetzt nicht mehr auf ihre eingangs gestellte These, vom Kaufvertrag,Schenkungsurkunde und nicht ausreichender eidesstattlicher Erklärung angesprochen
Bin dann "geknickt "
in den Schilderladen und die Dame dort war echt nett.
Sie hatt mein kleines Nummernschild gesehen und machte mir dann einen Händlerpreis von 10,-Euro für das neue größere Schild.
Danke schön und wieder in`s "Amt" .
Bis auf die eidesstattliche Erklärung,
die habe ich nun schon 4 machen lassen und auch 4 unterschiedliche Preise bezahlt,
war ich mit dem Ergebnis zufrieden.
Zwei Wochen vorher!Beim Notar angerufen, denn der war ein neuer für mich(der alte war im Urlaub) und es wurde erklärt die Preise richten sich nach einer Gebührenverordnung.
Preisauskünfte geben wir nicht und große Unterschiede gibt es da nicht, so die Sekretärin.
Weit gefehlt, angefangen habe ich mit:
24,51 ,
22,61
und
17,85 Euro
Der Hammer war aber bei der ETS 125.
78,42 Euro wollte der Notar, jetzt weiß ich auch warum es keine Preisauskunft gab.
Eigentlich wollte ich den Bericht der Zulassung als Hilfestellung geben,
aber das kann man sich ja echt sparen. Es bleibt ein Auge in Auge Kampf und gehört für mich in die Abteilung "Behörden"- Willkür.
Ich selber habe im Beisein der Beamtin meine eidesstattliche Erklärung als falsch erklärt, in dem ich ihr sagte ich habe die Maschine geschenkt bekommen (ist ja auch schon wieder strafbar)
und sie erzählt mir diese "Grütze", vom Vorhanden und nicht Vorhanden sein des Briefes.Es gibt bei diesen alten Fahrzeugen nun immer mal Papiere die fehlen, aber sich dann so an eine nachweisbare Fahrzeughistorie aufhängen zu wollen und die Zulassung vielleicht zu verweigern ist schon extrem.
Mein Credo ist, : Der Zweck heiligt die Mittel.
Warum Baujahr 73?
71 gibt es nicht, bin aber am gucken.70 wäre mir zu früh bei der ETS (hab`s aber reserviert),69 und 72 hab ich schon.
Nur das war der ausschlaggebende Grund für die Wahl des Baujahres.
Ich liebe solche Oberflächlichkeiten
.
Die TS 125 mit DDR Brief die ich noch anmelden möchte, mit der brauche ich da gar nicht anzutanzen, denn die fordern da auch wieder
einen Eigentumsnachweis(eidesstattliche Erklärung).
Mir fehlt nämlich diese grüne Abmeldebescheinigung, trotz des Briefes den ich habe. Was hat eigentlich eine Abmeldebescheinigung mit dem Eigentumsnachweis zu tun
Ich wäre ja nicht mal der gewesen der die TS 125 abgemeldet hat.
In diesem Sinne.
Gruß
Rüdiger
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MZ Typ/Baujahr, ...ETS 250/Bj.69/71/72/72,ETS 125/Bj.81!,2xTS 150,TS 125,ES 175/Bj.56(Rahmen verk.)ES 250/0 Bj.61,ES 250/0 Bj.57,Neckermann TS 150/Bj.?