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Svidhurr hat geschrieben:
Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker bei Bj. 87 - ist aber unzulässig
oldiekurt hat geschrieben:Stellt sich wieder die Kardinalfrage: War die ETZ in der DDR zugelassen, dann gilt Bestandsschutz lt. Einigungsvertrag, also DDR-Recht am Tag der Erstzulassung, und das sieht so aus:
Enz-Zett hat geschrieben:oldiekurt hat geschrieben:Stellt sich wieder die Kardinalfrage: War die ETZ in der DDR zugelassen, dann gilt Bestandsschutz lt. Einigungsvertrag, also DDR-Recht am Tag der Erstzulassung, und das sieht so aus:
Aber das zeigt doch nur die globale Situation im gesamten DDR-Fahrzeugbau. Aber eine ETZ, die m.W. nie nur mit Lenkerendenblinker ausgeliefert wurde, die also ihre Verkehrszulassung nur mit vorderen und hinteren Blinkern erhalten hat - ob dieser zitierte Passus auch dafür gilt?
doggix hat geschrieben:..., da meine etzé 6jahre still stand und ich zum tüv für die neuzulassung muß.
Malcom hat geschrieben:Wichtig ist das die Blinker für vorn und hinten ein Prüfzeichen haben.
Kabelbrand hat geschrieben:...Da die Frage für mich immer noch nicht eindeutig geklärt ist, frage ich diese Woche noch beim TÜV nach...
Sven Witzel hat geschrieben:...Kurzum: Nein.
Der Bestandsschutz erstreckt sich auf das was serienmäßig so fabriziert und in den Verkehr gebracht oder per Abnahme auf die Straße durfte. Nicht auf Individualumbauten die 23 Jahre nach der Wende vorgenommen wurden...
zweitakt hat geschrieben:...In den 25 Jahren hat sich dafür kein TÜV-Prüfer interessiert...
stelue hat geschrieben:Hallo, ich hatte einen Prüfer der hat nachgeschaut. Und dann lange berechnet, ob die E-Nummer in der BRD passt.
Gruß Martin
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