vergasernadel hat geschrieben:
Vielen Dank. Nur Deine Auspuffgase haben im Video Dein ganzes Kennzeichen vernebelt. Interessant ist, dass nach Erteilen der Allgemeinen Betriebserlaubnis am 03.02.1965 erst im Sommer 1968 die Typengenehmigung 689 vom 03.02.1965 erstmalig in den KFZ Briefen erscheint.
Stimmt, das ist seltsam. Am Anfang des Typscheins steht, dass er nur 3 Jahre gültig ist. 1968 wäre er also schon ungültig gewesen.
Meine 65er ES hat im Brief den Typschein 443 vom 10.2.1962 stehen. Auch hier findet sich der 3-Jahres Abstand.