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 Betreff des Beitrags: ES 250/2 A ohne Blinker
BeitragVerfasst: 21. Januar 2008 12:30 
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Hallo zusammen

War heut bei der DEKRA um mal an zufragen wie es mit einer Zulassung ohne Blinker aus sieht. Und er meinte nur Fahrzeuge vor 1962 dürften ohne Blinker fahren.
Hab ich da irgendeine Chance? Sie soll so Orginal wie möglich sein. Kann mir da jemand von euch helfen? :cry:


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BeitragVerfasst: 21. Januar 2008 12:38 
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welches baujahr hat den deine ES???

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Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: ES 250/2 A ohne Blinker
BeitragVerfasst: 21. Januar 2008 12:44 
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KingPansen hat geschrieben:
Und er meinte nur Fahrzeuge vor 1962 dürften ohne Blinker fahren.


Das gilt aber nur für Fahrzeuge mit Westbrief.
Hat Deine einen Ostbrief und wurde ohne Blinker ausgeliefert gilt Bestandsschutz.

ETZChris hat geschrieben:
welches baujahr hat den deine ES???


´62 wurden noch keine /2 gebaut, insofern ist es nicht so wichtig ;-).

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BeitragVerfasst: 21. Januar 2008 12:50 
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axo...wußte ich nicht...

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BeitragVerfasst: 21. Januar 2008 15:04 
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@Andreas: Das hab ich ihm auch erklärt. Das sie nie im Westen gelaufen ist. Weil du mir das ja auch schon letztens geschrieben hast.
Das andere Problem ist aber das ich kein Brief mehr habe und hier im Forum auch keiner von der ES 250/2 A. Oder der jenige hat dies noch nicht gelesen? :lol:


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BeitragVerfasst: 21. Januar 2008 15:49 
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Ich würde nicht unbedingt so viel Wert auf das /A geben.
Evtl. hilft Dir ja eine Kopie eines Ostbriefes einer herkömmlichen ES 250/2.

Das andere Problem wird sein, ob der Prüfer Dir das abnimmt, dass es angeblich ein Ostmodell ist....
Er kann sich ja auch auf den Standpunkt stellen -> kein Brief -> machen wir kurzerhand ein Westmodell draus. Und schon brauchst Du Binker....
Hast Du überhaupt keine Papiere? (Originalkaufvertrag aus der DDR, Steuemarken, Versicherung?)

Vielleicht hilft folgende Argumentation:
Ost-ES 250/2-Modelle haben (meines Erachtens ALLE) die Rahmennummer hinten rechts am Rahmenausleger zum Kotflügel.
Westmodelle haben sie hingegen vorne rechts am Rahmenunterzug.

Er könnte sich aber auch hier querstellen und ggf. Vergleichsfotos mit den dazugehörigen Briefkopien fordern....

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BeitragVerfasst: 21. Januar 2008 18:13 
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Wie wäre es mit einem anderen Prüfer? Es wird in DD doch mehrere TÜV/DEKRA-Stellen geben. Bevor ich mein Gespann-Umbau im Frühjahr zulasse, will ich auch bei mehreren vorfühlen, ob jemand dabei ist, der sich damit auskennt.

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Gruß Dirk


Fuhrpark: Keine MZ mehr :-)

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BeitragVerfasst: 21. Januar 2008 19:34 
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Na gut ihr habt Recht. Dann such ich mir halt jemand anderen der sich vielleicht auch ein wenig für die älteren Mz interessiert. Ein wenig Zeit ist ja noch bis zum Frühling. Auch wenn es derzeit anders aussieht.
Brauchen denn die ETS Maschiene auch so ne Art Einzelabnahme oder kann man wahlweise Blinker anbauen. Ich fahre auch nur ein paar hundert Kilometer im Jahr sonst würde ich sie auch anbauen.


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2008 03:57 
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Hatte das gleiche Problem bei meiner ES250/2A. Kein Brief mehr vorhanden, war ehemals ein NVA Motorrad und der Prüfer kannte kein Erbarmen.
Selbst ein durch das Werk in Zschopau erstelltes Musterdatenblatt, in dem bescheinigt wird, dass die /A je nach Bauvariante OHNE Blinker ausgeliefert wurde, konnte ihn nicht überzeugen... :evil:
Ich hab mir nicht anders zu helfen gewußt und hab die Blinker zur Abnahme mit Steckkontakten versehen....
Mein Tipp: Mit Musterdatenblatt zu nem anderen Prüfer gehen


Fuhrpark: ETS 250 Bj 71 (endlich wieder fahrbereit :-)), ETS 250 Bj. 72 im Aufbau (ewige Baustelle), ES 250/2 Bj. 71 (defekt), ETZ 250 Bj. 88, ETZ 301 Bj 92 (defekt), jede Menge Simsonkram

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BeitragVerfasst: 24. Januar 2008 04:04 
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http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... kerpflicht


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2008 23:01 
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das kann ja noch heiter werden! ich stehe mit meiner es 250/2 A ja vor dem gleichen problem -
in meiner gegend wissen die TÜVler warscheinlich nicht mal was eine MZ ist !

grüße
robert


Fuhrpark: stehpark:
es 150 1966 GST
es 150/1 1974
es 250/2 A
ts 250/0 1973
cx 500 güllepumpe 1979
buick elektra 1972

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2008 02:04 
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Ärgerlich ist das in jedem Fall. Für mich stellt sich aber die Frage ob man einen Rechtsanspruch auf die Version ohne Blinker geltend machen kann. Gerade mit einem Dokument des Herstellers mit Stempel und Unterschrift. Ich meine, was soll man denn noch vorweisen? Es muss doch auch Grenzen für die Allmächtigkeit des Prüfers geben!


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2008 02:10 
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Weshalb wollt ihr die MZs ohne Blinker haben? Wegen der Originalität?
Ich finde Blinker sinnvoll.


Fuhrpark: ><(((°>

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2008 02:33 
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Keine Frage, Blinker sind sinnvoll und erhöhen die Verkehrssicherheit. Aber ich möchte an einem Vorkriegsmotorrad doch auch keine Blinkanlage nachrüsten, das würde dort einfach nicht ranpassen. Also ja, die Originalität machts - und ein Stückchen weit möcht ich auch mal Recht haben...schließlich musste ich beim gleichen Prüfer bei der Abnahme einer 71er ETS250 keine Blinkanlage nachrüsten. In dem Fall finde ich, werden gleichgelagerte Sachverhalte willkürlich ungleich behandelt.


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2008 11:11 
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Dem kann ich mich nur anschliessen. Die Prüfer geben doch so viel Spielraum bei anderen Teilen und Anbauten rund um das Kfz. Aber ich denke mal, man muss einfach denn richtigen Prüfer finden. Ansonsten wird das Zulassen nicht gelingen.


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2008 18:15 
frimelfritze hat geschrieben:
.... Es muss doch auch Grenzen für die Allmächtigkeit des Prüfers geben!

Natürlich gibt es Grenzen für deren eingebildete Allmacht.
Gott sein Dank leben wir in Deutschland und nicht auf dem Balkan. Fahrzeuge geniessen, wie alle technischen Installationen Bestandsschutz. Da heißt, Fahrzeuge sind für den Verkehr zugelassen, wenn sie in Form und Ausrüstung den am Tag der Erstzulassung gültigen Regeln entsprechen. Was bedeutet, eine in der DDR enstmalig zugelassene Emme muß der STVZO der DDR entsprechen.
Dem Halter obliegt es den Nachweis zu führen wo die Erstzulassung erfolgte. Lästigerweise haben die Zulassungsbehörden dies meisten nicht in die West-Briefe eingetragen, so bleibt nur der Weg über eine, leider kostenplichtige, KBA-Auskunft.
Der Tüffer muß dann eben mal arbeiten für das viele Geld was erkassiert und sich die entsprechenden Regelwerke beschaffen. Meistens liegen die in den Prüfstellen vor.

Also, laßt euch nicht mit scheinbar profunden Auskünften nach Hause schicken, sondern fragt immer: "wo steht das"! Auch das muß müssen die mitteilen. Wenn man sich sicher ist - immer ne dicke Lippe riskieren, klein beigeben kann man immer noch. Und Ermessensspielraum haben die Prüfer in diesen Fällen keinen. Anders als bei Umbauten und wenn es "nur" Speichen sind.

Man stelle sich vor es käme ein TÜV auf die Idee, und würde bei einem Ford "T" Sicherheitsgurte und nen Kat. verlangen......


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BeitragVerfasst: 5. Mai 2008 12:47 
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Hallo zusammen
Wegen meinem angefangenen Thema wollte ich nur noch zum Abschluss schreiben, daß es geklappt hat. Mit der Datenblatt von Frimmelfritze und der Einsicht des Prüfers in denn Einigungsvertrag hat alles ohne Probleme geklappt. War zwar viel Aufwand aber mir war es das ganze Wert. Also nochmal vielen Dank an den oben genannten.
Gruß Stephan


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BeitragVerfasst: 5. Mai 2008 16:38 
Glückwunsch!

Deine Beharrlichkeit hat gesiegt!!!!


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BeitragVerfasst: 7. Mai 2008 11:18 
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Glückwunsch :P auch von mir - da hab ich ja wieder hoffnung

robert


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