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 Betreff des Beitrags: Flüssiggastank Restwert / Gutachter
BeitragVerfasst: 8. März 2019 22:39 
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Hallo

Meine Familie hat eine Gasheizung Baujahr 1991 mit einem 4800 Liter Flüssiggastank Baujahr 1991 (Miettan) . Vor ungefähr 9 Jahren haben wir einen Holzvergaser zugeschaltet und kaum Gas verbraucht.
Jetzt hat der Gasanbieter unseren Mietvertrag gekündigt. Nach den Verträgen von 1991 soll der Abbau auf kosten des Mieters geschiehen (700 Euro)

Diese Verträge sollen vor 2 Jahren von Gerichten als verstoß gegen Paragraph 307 bewertet worden sein ?

Wir haben auch jetzt beim Gaskonzern angefragt wegen einem Abkauf des Tanks, der 28 Jahre alt ist, und 2-3 Jahre vor seiner nächsten (alle 10 Jahre fälligen ) Großinspektion ist.
Der Konzern möchte Brutto 1309 Euro haben, 1100 Netto.

Was kostet ein solcher Tank neu ? Oder wo liegt der Restwert des Tanks ?

Müssen wir den teuren Abtransport bezahlen ?

Gruß Jens


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 Betreff des Beitrags: Re: Flüssiggastank Restwert / Gutachter
BeitragVerfasst: 10. März 2019 11:08 
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Alter: 62
Hallo,

das gleiche Problem hatte ich in den 90igern. War auch ein 5000er Miettank, der dann sehr schnell nicht mehr benötigt wurde. Lt. Vertrag sollte ich damals auch ortkosten den Rücktransport bezahlen, konnte mich aber mit dem Vermieter einigen und die Summe stark verringern. Ob die Regelung mit den Rücktransportkosten ungültig ist, weiß ich nicht.
Was wollt ihr mit dem Tank machen? Als Wasssertank sind die nicht brauchbar, das stinkt alles jahrelang nach Gas. Bei nem Schrotti in der Nähe sehe ich die Tanks immer zu Verschrottung. Da müssen die vorher alle Deckel,Armaturen ect. abbauen.

MZ-oldi


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 Betreff des Beitrags: Re: Flüssiggastank Restwert / Gutachter
BeitragVerfasst: 10. März 2019 15:23 
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Alter: 51
Als Brauch/Gartenwassertank sollte das gehen - da ist der Geruch doch Latte.
Ansonsten alle Deckel auf, auslüften lassen und längs oder quer zerschneiden so das schöne Feuerschalen daraus werden.
Vor einiger Zeit habe ich für einen Kunden aus so einem Tank nen Wildschweingrill gebaut. Längs zerschnitten und an die so entstandene lange Feuerschale Ausleger, Widerlager und Getriebemotor + Antrieb angebracht um den Spieß mit dem Schwein drehen zu lassen.

Aber vorher muss das Vertragsrechtliche geklärt werden. Zwecks der Ungültigkeit solcher Knebelverträge und dem damit verbundenen Gerichtsurteil wird es wohl am besten sein mal einen Anwalt oder Verbraucherschutzverbände zu befragen.


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