Hier steht wieder mehr Blödsinn als geballtes Fachwissen

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Im Eingangspost ging es um Fahrzeuge Bj. ´59 und davor, da fallen weder TSsen noch ETZen drunter.
Fakt ist, man hat bei Fahrzeugen ab Bj. 60
keinen Anspruch auf eine kleine 125er Platte, egal ob das Fahrzeug in der DDR, Timbuktu, Costa Rica oder Gott weiß wo produziert wurde.
Das heißt aber nicht, das man nicht doch eins bekommen könnte. Ist halt abhängig vom eigenen Verhandlungsgeschick, vom guten Willen der Behörde (u.U. des Prüf-Ings) und letztendlich vom Inhalt der Geldbörse. Punkt.
Und solange die sogenannte 58er Reglung noch nicht wieder in die Zulassungsverordnung integriert ist, hat man momentan ebenso (heutiger Stand!) keinen Anspruch auf eine kleine Platte bei Bj. 59 und älter.
der maaß hat geschrieben:
Ich hätte eine Ausnahmegenehmigung vom Tüv vorzeigen sollen
Der TÜV macht keine Ausnahmegenehmigungen. Das macht das StVA, die nächsthöhere Behörde bis hin zum Ministerium. Ist abhängig von der jeweilig geltenden Zuständigkeitsverordnung und dem Fahrzeugtyp.
MrSchaf hat geschrieben:
Ist es in den Papieren drin, wird nicht vermerkt warum.
Auch das kann man nicht verallgemeinern.
Bei meinem 61er SR59 steht es drin. "Mangelnde Ausleuchtung". Trotz 12V Vape

Das steht natürlich nicht drin
