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 Betreff des Beitrags: Fahrzeugverkauf im Namen der Ehefrau
BeitragVerfasst: 13. August 2019 18:54 
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Liebe Forums-Gemeinde,

ich werde mich wohl von eime Zweirad trennen, aber da sehe ich ein kleines Problem.

Gekauft habe ich das Fahrzeug per Kaufvertrag mit meinen Namen. Zugelassen habe ich es aber auf den Namen meiner Frau, da sie im "Öffentlichen Dienst" arbeitet und bessere Konditionen bei der Versicherung erhält.

Wessen Namen muss nun in den Kaufvertrag ? Zivilrechtlich bin ich wohl der Besitzer, ihr Name steht aber in den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II). ???

Vielen Dank schon mal für eure Tipps.

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Juliska: Simson SR50 - Baujahr 1990

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BeitragVerfasst: 13. August 2019 18:56 
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Wird doch sicher abgemeldet verkauft ? Dann sollte es egal sein.

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BeitragVerfasst: 13. August 2019 19:01 
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Wenn ihr Name drinsteht, muss sie auch unterschreiben, wenn Dein Name im Vertrag steht, sollte es auch keine Probleme machen, im schlimmsten Fall wenn jemand meckert, kann sie dir eine Vollmacht zum Verkauf ausstellen. Aber der Fahrzeugbrief ist ja kein Nachweis des Eigentums.


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BeitragVerfasst: 13. August 2019 19:04 
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eigentümer ist derjenige der letzten kaufvertag steht. nur der kann das fz verkaufen. auf wen das fz zugelassen war spielt überhaupt keine rolle.


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BeitragVerfasst: 13. August 2019 19:13 
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Abgemeldet wird sich nicht, der neue Kollege muss mit ihr nach Hause fahren (kommt daher mit der Bahn) - und man ist ja entgegenkommend, zumindest vertrauenswürdigen Personen gegenüber.
In den Vertrag (ADAC-Vorlage) wollte ich daher den Absatz einfügen: Nach Übergabe des Krad Betrieb auf eigenes Risiko, der neue Besitzer muss für eventuelle Schäden selber aufkommen. o.s.ä.

Heißt also: MEIN Name steht im alten Kaufvertrag, ich verkaufe sie also in meinem Namen , auch wenn Madame in den Fahrzeugpapieren steht ?

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Zuletzt geändert von retnuk1408 am 13. August 2019 19:16, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 13. August 2019 19:14 
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Wie ist das dann wenn nur ei mündlicher Kaufvertrag besteht ?Also per Handschlag gekauft wurde ?

Wem gehört dann das Fahrzeug ? :-)

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BeitragVerfasst: 13. August 2019 19:20 
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retnuk1408 hat geschrieben:
Abgemeldet wird sich nicht, der neue Kollege muss mit ihr nach Hause fahren (kommt daher mit der Bahn) - und man ist ja entgegenkommend, zumindest vertrauenswürdigen Personen gegenüber.
In den Vertrag (ADAC-Vorlage) wollte ich daher den Absatz einfügen: Nach Übergabe des Krad Betrieb auf eigenes Risiko, der neue Besitzer muss für eventuelle Schäden selber aufkommen. o.s.ä.

Heißt also: MEIN Name steht im alten Kaufvertrag, ich verkaufe sie also in meinem Namen , auch wenn Madame in den Fahrzeugpapieren steht ?

Auf jeden Fall muss der genaue Ort/Zeitpunkt der Übergabe drin stehen und auch eine Frist zum Abmelden.

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BeitragVerfasst: 13. August 2019 19:25 
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Guesi hat geschrieben:
Wie ist das dann wenn nur ei mündlicher Kaufvertrag besteht ?Also per Handschlag gekauft wurde ?

Wem gehört dann das Fahrzeug ? :-)


wenn sich beide einig sind kein problem, wie man den rechtmässigen eigentumsübergang dann aber im streitfall oder bei der zulassung nachweisen will, bleibt dann dem neuen besitzer überlassen..

es kann nur derjenige was verkaufen, dem es auch gehört, wenn also DU das fz gekauft hast gehört es dir, also kannst auch nur DU das verkaufen. wer das teil genutzt hat ist vollkommen unerheblich..


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BeitragVerfasst: 13. August 2019 20:09 
Bei einem mündlichem Vertrag kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen, also immer schriftliche Verträge machen.
Verkauf es mit deinem Namen und versichere im Vertrag dass du der Eigentümer bist, wer im Brief steht, ist egal.

Ich kann ein Fahrzeug kaufen, es aber nicht zulassen, bleibt es dann Eigentum des Verkäufers, bis ich es zulasse, oder geht es ohne Vertrag ins Eigentum meiner Frau über wenn sie es zulässt?


Willy


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BeitragVerfasst: 14. August 2019 10:18 
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ets_g hat geschrieben:
Guesi hat geschrieben:
Wie ist das dann wenn nur ei mündlicher Kaufvertrag besteht ?Also per Handschlag gekauft wurde ?

Wem gehört dann das Fahrzeug ? :-)


wenn sich beide einig sind kein problem, wie man den rechtmässigen eigentumsübergang dann aber im streitfall oder bei der zulassung nachweisen will, bleibt dann dem neuen besitzer überlassen..
...


Es besteht kein Formerfordernis bei einem Kaufvertrag über ein KFZ (bei einem Grundstück ist das z.B. anders), es gelten auch mündliche Verträge und sebst das

MZ-Wilhelm hat geschrieben:
Bei einem mündlichem Vertrag kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen
...


wäre trotzdem möglich. Es bleibt aber das leidige Beweisproblem im Streitfall.

ets_g hat geschrieben:
...
es kann nur derjenige was verkaufen, dem es auch gehört,
...


Auch das ist nicht so ganz richtig. Sowohl schuld- als auch sachenrechtlich. Auch ein Nichtberechtigeter kann eine fremde Sache verkaufen und sogar wirksam an einen gutgläubigen Käufer übereignen. Dies geht aber nicht mit Diebesgut. Daran kann grundsätzlich kein neues Eigentum erworben werden, Ausnahme: durch öffentliche Versteigerung.

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Grüße

Frank


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BeitragVerfasst: 14. August 2019 10:38 
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Kommt auf den Ehevertrag (sofern vorhanden) und den Zeitpunkt des Kaufs an. Bei Gütergemeinschaft seid Ihr ohnehin beide Eigentümer, insofern könnt Ihr auch beide darüber verfügen. :wink:

Davon abgesehen: Solange Ihr beide verkaufen wollt, ist es doch völlig schnuppe, wer unterschreibt. Und für die Zulassung durch den neuen Besitzer ist es ebenfalls uninteressant.

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Fuhrpark: Piaggio Ciao, Aermacchi Harley Davidson M65, 2x Hercules Liliput, MZ ES 250/2 Lastengespann, MZ TS 250/1 "Ratracer", BMW R75/6, Honda VFR750, EMW R35 Traktor

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BeitragVerfasst: 14. August 2019 10:43 
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Der Haltereintrag in den Fahrzeugpapieren ist kein Eigentumsnachweis,
allenfalls eine Eigentumsvermutung.
(Entgegen dem alten Grubenhund "Eigentümer steht im Brief".)


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
BMW R75/5 Bj. 1973
Sommer Diesel SD516 #363
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BeitragVerfasst: 16. August 2019 20:57 
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Aktuell und blöd ist, dass meine, mir ewiglich treue, Ehefrau zum Verkaufszeitpunkt nicht anwesend sein wird, da sie beim Enkel 500km Luftlinie entfernt, verweilt.
Sie hat mir eine Vollmacht unterschrieben, dass ich die Gertrud verkaufen darf und alle Vertragspositionen vorab unterzeichnet und ihren Ausweis da gelassen.
Somit bekommt der Käufer keinen Schock und wird seine Rente noch in Ruhe weiter genießen können. E sei denn, er fährt mit dieser Teufelsmaschine :saddev:.

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BeitragVerfasst: 16. August 2019 20:59 
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nochmal, deine frau hat mit dem verkauf nichts zu tun.
aber warum schreib ich überhaupt noch was...


Fuhrpark: MZ ETS/G 1967
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BeitragVerfasst: 17. August 2019 18:29 
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machs gut:

Dateianhang:
tschüß.jpg


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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BeitragVerfasst: 17. August 2019 22:43 
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Gott sei Dank das Thema ist durch!


Fuhrpark: MZ Country SW,
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SWM mit Honda 2 Zyl.Motor Honda TLR 200 Reflex,Honda TL 125 S Triumph Tiger Cub

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BeitragVerfasst: 17. August 2019 23:00 
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Halter und Eigentümer sind 2 Paar Schuhe, aber ist ja nu eh Wurscht.

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Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


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BeitragVerfasst: 20. August 2019 20:49 
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Nicht vergessen den Verkauf der Versicherung und der Zulassungsstelle mitzuteilen. Am besten mit einer Kopie des Kaufvertrags und den Personalien des neuen Eigentümers.

Sicher ist sicher.

Wie sagte schon Lenin: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Könnte ja sein, dass der neue Eigentümer vergisst sein Fahrzeug umzumelden.


Fuhrpark: Derzeit fahre ich GS 500 Bj. 95

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BeitragVerfasst: 21. August 2019 09:52 
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berndy hat geschrieben:
Nicht vergessen den Verkauf der Versicherung und der Zulassungsstelle mitzuteilen. Am besten mit einer Kopie des Kaufvertrags und den Personalien des neuen Eigentümers.

Sicher ist sicher.

Wie sagte schon Lenin: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Könnte ja sein, dass der neue Eigentümer vergisst sein Fahrzeug umzumelden.


Der Versicherung und er Zulassungsstelle ist das alles Egal. Meldet der Neue Besitzer das Fahrzeug nicht um, oder meldet das seiner Versicherung bist du der Blöde. Fragt mal Svidhurr nach seiner Anhänger Orgie....
Meine Empfehlung: Niemals an Fremde ein Angemeldetes Fahrzeug verkaufen.

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BeitragVerfasst: 21. August 2019 09:56 
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Oldimike hat geschrieben:
...
Meine Empfehlung: Niemals an Fremde ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen.


Sehe ich genauso!

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Frank


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BeitragVerfasst: 21. August 2019 10:16 
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Bei meiner Zulassungsstelle wurde beim Abmelden oder anmelden noch nie ein Kaufvertrag verlangt. Bedeutet, das der Nur zur Absicherung ist, wenn was schief gehen sollte. Ich habe schon ein paar mal ein Auto meiner Frau Abgemeldet. Da kommen nie Fragen, Nur ein Kennzeichen Tausch, Alt gegen neu wurde mir Verwehrt, weil ich keine Einverständniserklärung von ihr hatte. Da blieb das schlecht lesbare rostige Kennzeichen halt dran. :stupid:

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