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retnuk1408 hat geschrieben:Abgemeldet wird sich nicht, der neue Kollege muss mit ihr nach Hause fahren (kommt daher mit der Bahn) - und man ist ja entgegenkommend, zumindest vertrauenswürdigen Personen gegenüber.
In den Vertrag (ADAC-Vorlage) wollte ich daher den Absatz einfügen: Nach Übergabe des Krad Betrieb auf eigenes Risiko, der neue Besitzer muss für eventuelle Schäden selber aufkommen. o.s.ä.
Heißt also: MEIN Name steht im alten Kaufvertrag, ich verkaufe sie also in meinem Namen , auch wenn Madame in den Fahrzeugpapieren steht ?
Guesi hat geschrieben:Wie ist das dann wenn nur ei mündlicher Kaufvertrag besteht ?Also per Handschlag gekauft wurde ?
Wem gehört dann das Fahrzeug ?
ets_g hat geschrieben:Guesi hat geschrieben:Wie ist das dann wenn nur ei mündlicher Kaufvertrag besteht ?Also per Handschlag gekauft wurde ?
Wem gehört dann das Fahrzeug ?
wenn sich beide einig sind kein problem, wie man den rechtmässigen eigentumsübergang dann aber im streitfall oder bei der zulassung nachweisen will, bleibt dann dem neuen besitzer überlassen..
...
MZ-Wilhelm hat geschrieben:Bei einem mündlichem Vertrag kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen
...
ets_g hat geschrieben:...
es kann nur derjenige was verkaufen, dem es auch gehört,
...
berndy hat geschrieben:Nicht vergessen den Verkauf der Versicherung und der Zulassungsstelle mitzuteilen. Am besten mit einer Kopie des Kaufvertrags und den Personalien des neuen Eigentümers.
Sicher ist sicher.
Wie sagte schon Lenin: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Könnte ja sein, dass der neue Eigentümer vergisst sein Fahrzeug umzumelden.
Oldimike hat geschrieben:...
Meine Empfehlung: Niemals an Fremde ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen.
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