P-J hat geschrieben:Standgeräusch 88P
Fahrgeräusch 81E wobei niemand weis was "E" bedeutet...
Na denn antwortet niemand mal
Beide Buchstaben kennzeichnen Messverfahren zur
Standgeräuschmessung, von daher sicher falsch der Eintrag als Fahrgeräusch.
"E" ist die Angabe im Fahrzeugschein wenn die Messung nach EG-Richtlinie 78/1015/EWG erfolgt.
Die Messung erfolgt 50 cm von der Auspuffmündung, 45 +/-10 Grad seitlich zum Abgasstrom, Mikrofon auf Höhe der Auspuffmündung, jeder Auspuff ist einzeln zu messen, der höchste Messwert ist das Meßergebnis, Messung erfolgt bei ein Viertel der Nenndrehzahl
Dieselbe Angabe gibt es bei Fahrzeugen mit KTA-BE. Hier wurde nach der TGL 39-852/10 gemessen.
Und jetzt kommts; im Rahmen der Internationalisierung der Standards entsprechen sowohl die EG-Richtlinie 78/1015/EWG, als auch die TGL 39-852/10 der ECE R 41-0 und sind damit exakt das gleiche Messverfahren.
"P" steht für "Proximité" und bezeichnet den Vergleichswert für die Verkehrsüberwachung oder bei Einzelgenehmigungen. Also immer dann, wenn nachträglich eine Standgeräuschmessung fällig ist. Da das Messverfahren gleich ist, bezeichnen beide Werte im Grunde dasselbe.
Beide Angaben gibt es seit Mitte / Ende der 70er; Pflicht wurde "E" 1981.