Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

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Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon Matschke » 4. September 2019 00:41

Guten Tag,

Ich möchte gern meine MZ ETZ 250/A auf die Strasse bringen und benötige dazu eure Hilfe. Mein freundlicher Herr von der Vollabnahme braucht aber noch zuverlässige Zahlen von den Geräuschwerten. Leider finde ich nichts in den Unterlagen, Tabellen etc. Wisst ihr vielleicht wo ich die her bekomme oder könntet ihr mir einen Scan eures Fahrzeugscheines [natürlich geschwärzte persönlichen Daten] zukommen lassen?
Danke im voraus
Gruss Matthias

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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon rausgucker » 4. September 2019 06:11

Das ist alles wie bei der normalen ETZ 250. Der Auspuff ist bei der A etwas kerniger. Das liegt m.Mn. aber daran, dass das Endstück stärker nach oben zeigt. Lediglich das 3.50 x 18 Vorderrad sollte vermerkt werden mit dem Hinweis auf die breite Felge vorn.

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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon Lausi » 4. September 2019 06:54

Hallo Matschke,
bei meiner ETZ 250/A, Baujahr 1984, ist kein Standgeräusch (U.1) eingetragen, nur das die zugehörige Drehzahl (U.2) sowie das zulässige Fahrgeräusch (U.3).



ETZ 250 A Front.jpg


Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Freundliche Grüße,
/Christian

P.S. Fotos sind hier immer gern gesehen ;-)
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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon Schumi1 » 4. September 2019 07:14

Im Endeffekt wird er dir wohl eine Geräuschmessung überhelfen wollen.
Ich würde da einfach einen anderen Prüfer aufsuchen. Zumal gerade für ETZ alle Daten bei den Vereinen vorliegen.
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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon P-J » 4. September 2019 16:37

Schumi1 hat geschrieben:Im Endeffekt wird er dir wohl eine Geräuschmessung überhelfen wollen.

Was nix wie Geldschneiderei ist. Wenn die wenigstens wüssten wie man sowas richtig macht und sich auch dran halten würden. :evil:

Schumi1 hat geschrieben:Ich würde da einfach einen anderen Prüfer aufsuchen. Zumal gerade für ETZ alle Daten bei den Vereinen vorliegen.


Genau das. Hier wird versucht an dein Geld zu kommen, nix anderes. Die sollen 86N eintragen wie es in allen ETZ Briefen eigendlich drinstehen müsste. Vermutlich werden die aber 86P schreiben und das könnte bei einer Kontrolle Ärger geben.

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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon g-spann » 4. September 2019 18:08

Soweit ich weiß, hat die ETZ/A eine andere Sekundärübersetzung (17/48?), vergleichbar mit einem Gespann, von daher werden die Geräuschwerte im Fahrbetrieb auch andere sein...der größere Winkel im Schalldämpfer spielt für die Geräuschmessung keine Rolle, da an der Auspuffmündung gemessen wird...
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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon P-J » 4. September 2019 18:22

g-spann hat geschrieben:von daher werden die Geräuschwerte im Fahrbetrieb auch andere sein..


Wir sprechen über Standgeräusch, Fahrgeräusch kann sowieso keiner messen. Wenn überhaupt kann das keiner Zahlen.

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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon g-spann » 4. September 2019 18:35

Er braucht beide Werte, das jedenfalls entnehme ich seiner Anfrage...ich hab höchstens die Werte von meinem TS/1 A-Gespann mit ETZ-Motor, aber ich denke, das ist eh nur geschätzt:
Standgeräusch db(A): 70 N
Fahrgeräusch db(A): 83 N
Die dazu gehörende Briefkopie
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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon P-J » 4. September 2019 18:46

Standgeräusch 88P
Fahrgeräusch 81E wobei niemand weis was "E" bedeutet.
Drossel ETZ 13 KW und auch diese Eintragung ist falsch wie die meisten.
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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon CJ » 4. September 2019 20:06

P-J hat geschrieben:Standgeräusch 88P
Fahrgeräusch 81E wobei niemand weis was "E" bedeutet...

Na denn antwortet niemand mal :mrgreen:
Beide Buchstaben kennzeichnen Messverfahren zur Standgeräuschmessung, von daher sicher falsch der Eintrag als Fahrgeräusch.

"E" ist die Angabe im Fahrzeugschein wenn die Messung nach EG-Richtlinie 78/1015/EWG erfolgt.
Die Messung erfolgt 50 cm von der Auspuffmündung, 45 +/-10 Grad seitlich zum Abgasstrom, Mikrofon auf Höhe der Auspuffmündung, jeder Auspuff ist einzeln zu messen, der höchste Messwert ist das Meßergebnis, Messung erfolgt bei ein Viertel der Nenndrehzahl
Dieselbe Angabe gibt es bei Fahrzeugen mit KTA-BE. Hier wurde nach der TGL 39-852/10 gemessen.
Und jetzt kommts; im Rahmen der Internationalisierung der Standards entsprechen sowohl die EG-Richtlinie 78/1015/EWG, als auch die TGL 39-852/10 der ECE R 41-0 und sind damit exakt das gleiche Messverfahren. :wink:

"P" steht für "Proximité" und bezeichnet den Vergleichswert für die Verkehrsüberwachung oder bei Einzelgenehmigungen. Also immer dann, wenn nachträglich eine Standgeräuschmessung fällig ist. Da das Messverfahren gleich ist, bezeichnen beide Werte im Grunde dasselbe.

Beide Angaben gibt es seit Mitte / Ende der 70er; Pflicht wurde "E" 1981.
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon Mainzer » 4. September 2019 20:12

CJ hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:Standgeräusch 88P
Fahrgeräusch 81E wobei niemand weis was "E" bedeutet...

Na denn antwortet niemand mal :mrgreen:
Beide Buchstaben kennzeichnen Messverfahren zur Standgeräuschmessung, von daher sicher falsch der Eintrag als Fahrgeräusch.

"E" ist die Angabe im Fahrzeugschein wenn die Messung nach EG-Richtlinie 78/1015/EWG erfolgt.
Die Messung erfolgt 50 cm von der Auspuffmündung, 45 +/-10 Grad seitlich zum Abgasstrom, Mikrofon auf Höhe der Auspuffmündung, jeder Auspuff ist einzeln zu messen, der höchste Messwert ist das Meßergebnis, Messung erfolgt bei ein Viertel der Nenndrehzahl
Dieselbe Angabe gibt es bei Fahrzeugen mit KTA-BE. Hier wurde nach der TGL 39-852/10 gemessen.
Und jetzt kommts; im Rahmen der Internationalisierung der Standards entsprechen sowohl die EG-Richtlinie 78/1015/EWG, als auch die TGL 39-852/10 der ECE R 41-0 und sind damit exakt das gleiche Messverfahren. :wink:

"P" steht für "Proximité" und bezeichnet den Vergleichswert für die Verkehrsüberwachung oder bei Einzelgenehmigungen. Also immer dann, wenn nachträglich eine Standgeräuschmessung fällig ist. Da das Messverfahren gleich ist, bezeichnen beide Werte im Grunde dasselbe.

Beide Angaben gibt es seit Mitte / Ende der 70er; Pflicht wurde "E" 1981.


Zusätzlich war wohl bis Ende 83 (?) mit Ausnamegenehmigung noch "N" für die nationale Messvorschrift in 7 m Abstand erlaubt. Meine ich zumindest.
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Ich war dabei: BA13, ZI14, HN14, BA15, V15, VB16, BA17, ZE17, VB18, BA19, ZE19, OHV20, IK22, OHV23
Schämen sollen sich die Menschen, die sich gedankenlos der Wunder der Wissenschaft und Technik bedienen und nicht mehr davon geistig erfasst haben als die Kuh von der Botanik der Pflanzen, die sie mit Wohlbehagen frisst. (A. Einstein zur Eröffnung der Funkausstellung 1930)

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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon CJ » 4. September 2019 20:17

Für neue Typengenehmigungen nur bis 1981, aber bei Nachträgen gab es noch bis 1983 eine Übergangsfrist. :ja:
Die alten Angaben kann man auch umrechnen, da gibt es dann Zuschläge, aber das müsste man raussuchen. Irgendwo im Verkehrsblatt in den 70ern war da was.
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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon Mainzer » 4. September 2019 20:47

CJ hat geschrieben:Für neue Typengenehmigungen nur bis 1981, aber bei Nachträgen gab es noch bis 1983 eine Übergangsfrist. :ja:
Die alten Angaben kann man auch umrechnen, da gibt es dann Zuschläge, aber das müsste man raussuchen. Irgendwo im Verkehrsblatt in den 70ern war da was.

"N" + 21 dB + 5 dB Messtoleranz = "P"
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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon Matschke » 5. September 2019 00:27

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
Die Antwort vom Prüfer:Geräuschdaten von anderen Zulassungsdokumenten dürfen nicht verwendet werden, wenn deren Herkunft nicht belegt ist.
Super ich könnte kotzen. Also müsste ich zur Vollabnahme sogar noch eine Geräuschabnahme machen lassen.
Nie wieder eine Maschine ohne Papieren kaufen. Vorallem in Bayern ist das ein riesen Zenoper überhaupt mal ne Unbedenklichkeitserklärung zu bekommen. Ich habe nur die Fahrgestellnummer die mit den Rahmen übereinstimmt ansonsten nichts.

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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon koschy » 5. September 2019 07:44

Matschke hat geschrieben:Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
Die Antwort vom Prüfer:Geräuschdaten von anderen Zulassungsdokumenten dürfen nicht verwendet werden, wenn deren Herkunft nicht belegt ist.
Super ich könnte kotzen. Also müsste ich zur Vollabnahme sogar noch eine Geräuschabnahme machen lassen.
Nie wieder eine Maschine ohne Papieren kaufen. Vorallem in Bayern ist das ein riesen Zenoper überhaupt mal ne Unbedenklichkeitserklärung zu bekommen. Ich habe nur die Fahrgestellnummer die mit den Rahmen übereinstimmt ansonsten nichts.


Es wurde ja bereits oben gefragt : Warum gehst du nicht zu einem anderen TÜV? Du machst es dir selber schwer.

Falls du schon geantwortet haben solltest, hab ich das übersehen.
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Re: Geräuschwerte MZ ETZ 250/A

Beitragvon MatthiasF » 5. September 2019 10:21

Also ich hatte bereits 2 Vollabnahmen (ohnePapiere, jeweils verschiede Prüfstellen) in Niedersachsen und eine in Brandenburg vom Verkäufer. Alle NVA- Moppeds. Da war nie die Rede von einer Geräuschabnahme.
Bei allen sind die Geräuschwerte eingetragen. Woher die Prüfer die Zahlen haben weiß ich allerdings nicht .
Also ich würde auch wie bereits vorgeschlagen andere TÜV oder Dekra Stationen abtelefonieren die Vollabnahmen machen und fragen wie die das handhaben.
Denke mal der Prüfer ist etwas kleinkariert. Mit der Aussage das er keine Zahlen übernehmen kann die andere Prüfstellen (!!!!) eingetragen haben bezichtigt er die Eintragungen der Kollegen quasi als unglaubwürdig.
Vielleicht hat er auch keine Lust auf selber Nachschauen. Obwohl genau das Bestandteil der nicht gerade geringen Gebühr für die Abnahme ist

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