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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 4. September 2019 10:46 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Hallo liebe Foristi, Ich gedenke einen KR 51/1 freiwillig Anzumelden (großes Kennzeiche), und suche einen der dies schon erfolgreich tat. Ich benötige eine Kopie der Zulassung Teil 2 , Private Daten gern geschwärzt. Wer kann mir helfen? Dicken Dank schonmal.
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 4. September 2019 11:30 |
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Beiträge: 6876 Wohnort: Berlin Alter: 41
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Lass den Quatsch! Das armortisiert sich in 1000 kalten Wintern nicht. Die technischen Daten übernimmt der freundliche Prüfer aus deiner Betriebserlaubnis. Fremde Daten nutzen Dir nichts. Falls du dich doch nicht abbringen lassen willst, rufe bitte zuerst die Zulassungsstelle an! Schließlich machen die die Zulassung. Viel Spaß dabei... Gruß Robert
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 4. September 2019 12:01 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Über Sinn und Unsinn oder ob sich etwas armortisiert gehts hier aber nicht Robert. Wir haben unsere Gründe, und bevor ich ins LABO gehe wollt ich soviel Unterlagen wie möglich haben.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 4. September 2019 12:28 |
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Administrator |
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Beiträge: 21139 Wohnort: SG
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1000 kalte Winter entsprechen in Versicherungskennzeichen ca. 30k€ - 70k€. Je nach Versicherung. Da kann man dann schonmal drüber nachdenken ob sich das amortisiert. Ausserdem kann man mit einer freiwilligen Zulassung schonmal schön die %/SF-Klasse für den Nachwuchs runterfahren.
Paul, § 3 Abs. 3 FZV sollte dem LABO Berlin bekannt sein. Wenn nicht ist es deren Aufgabe sich schlau zu machen. Mach eine schriftliche Anfrage was nötig ist mit Verweis auf die Rechtsquelle und gut.
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 4. September 2019 12:57 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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So werde ich tun! Das wäre mein nächster Step gewesen Andreas, danke.
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Simsonmatze
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 4. September 2019 15:34 |
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Beiträge: 169 Wohnort: Ostthüringen Alter: 34
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Hi! Ich hab hier im Altenburger Land 2 KR51/2 und 2 S51 auf großes Nummernschild, teils Saison, angemeldet (und sogar für zwei davon MKH Anhänger mit Folgekennzeichen eingetragen). Hab dazu einen Schön formulierten Brief an die Zulassungsstelle gemacht und dann ging das eigentlich seinen Gang. Wenn du magst, kann ich dir da gern eine Kopie/Scan zumailen. MfG Matze P.S. an alle Zweifler und Dagegenreder von Wegen "das amortisiert sich nich, das is doch mehr Aufwand als Nutzen, etc..." Selbst wenn sich das nicht rechnen würde, ich habs gemacht WEIL ICHS KANN!  Und die Tatsache, dass ich mir irgendwann ne richtig große Karre mit teuerer Versicherung kaufen und dafür die SF-Klassen von einer der Schwalben übernehmen könnte ist auch nicht außer Acht zu lassen.
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 10. September 2019 16:07 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Nach 2Std. auf der Zulassungsstelle. Dateianhang: 4E63C9D6-4168-4183-A27C-6A157538DE77.jpeg
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Ex-User MZ-Wilhelm
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 10. September 2019 17:04 |
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Das wäre doch mal was für meine Spartamet! Willy
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 10. September 2019 17:23 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Die Zulassungskosten gehen auch, plus 20€ für das Blech beim Prägebetrüger vor Ort. Bei einem Versicherungsbeitrag von 40€ per Anno kann sich jeder selbst ausrechnen ab wann es sich lohnt. Es entfällt das nervige Geschraube am 1. März, und meine Frau verschafft sich ne SF und geht in den % runter. Da Uli im Öffentlichen ist, lohnt sich das doppelt. Edit: Foto gedreht.
Gruß, /Lausi (der hier bald einen Drehwurm kriegt )
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Zuletzt geändert von Lausi am 11. September 2019 09:01, insgesamt 2-mal geändert. |
Foto gedreht. |
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 10. September 2019 23:31 |
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Beiträge: 3789 Wohnort: Werther Alter: 47
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20€ für das Schild? Das geht ja noch. Ich hab beim Bonsai-Chopper 25 gelatzt. Nur für das Blech, wohlgemerkt  die 30.20 € für die Behörde waren mir da schon fast egal  Gruss Mutschy
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Baghira-Heiko
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 04:33 |
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Beiträge: 92 Wohnort: Leipzig
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Das ist ja toll. Ich wußte nicht, dass das so einfach möglich ist. Und dass Du nicht mal zur HU mußt. Das hätte ich ja nun gedacht. Deshalb kam das für mich nie in Frage. Viele Grüße Heiko
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 07:12 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Man sollte und muss Zeit mitbringen, da dieser Vorgang so ungewöhnlich ist. Die Eingabe aller Daten geschieht Händisch und wichtige Daten gehen nicht aus der ABE hervor, und müssen vor Ort abgerufen werden. Desweiteren ist es ein kleiner Kampf das Kennzeichen auf 130 x 255 zu bekommen. Mein Totschlagargument war die Ausleuchtung der Kennzeichenbeleuchtung in Kombination mit dem Platz unter dem Rücklicht beim KR51. Ich konnte mit Fotos alle Zweifel der lieben Angestellten und des Technikers vor Ort ausräumen. Fazit: Wäre ich nicht gerade in Elternzeit und hätte Zeit für solch Schelmereien, wäre ich gestern mutmaßlich ohne Zulassung oder mit einem Kuchenblech wieder nach Hause gefahren und hätte mich frustriert ins Eck gesetzt. So aber habe ich jetzt mutmaßlich die erste KR51/1 S mit Zulassung in Deutschland  . Sollten bei einigen Fragen zum Vorgang entstehen, dann Fragt.
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 08:35 |
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Beiträge: 5239 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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TS Paul hat geschrieben: Nach 2Std. auf der Zulassungsstelle. Dateianhang: 4E63C9D6-4168-4183-A27C-6A157538DE77.jpeg Wenn Du die Hundekarte ein wenig nach oben schieben würdest, könnte man sehen, was bei dem Punkt "nächste HU" eingetragen ist. Eigentlich ja nichts, oder? Edit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, steht ja schon bei den Zusatzeintragungen..... 
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muenstermann
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 08:58 |
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Beiträge: 1308 Wohnort: FRM (Freie Republik Münsterländchen)
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wenn dich jetzt mal nicht dauernd die Oberförster anhalten, wegen des fehlenden TÜV-Siegels. Kannst Dir schonmal nen Standarttext für die Erklärung überlegen :Schaf:
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 09:04 |
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Beiträge: 5239 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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Es steht ja ausdrücklich in der Zulassung drin, da muss man dann nichts weiter erklären.
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 11:21 |
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Beiträge: 6876 Wohnort: Berlin Alter: 41
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@ Paul: Die Schwalbe hat keine Kennzeichenbeleuchtung. Was soll diese auch ausleuchten? Die Schwalbe hatte zu DDR Zeiten keinerlei Kennzeichen. ?
Gruß Robert
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marcus8401
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 11:38 |
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Beiträge: 165 Wohnort: Leipziger Land Alter: 41
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Das es so einfach geht, hätte ich auch nicht gedacht. Da werde ich mich bei Gelegenheit auch mal aufs Amt setzen...
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 12:42 |
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Beiträge: 3789 Wohnort: Werther Alter: 47
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Robert K. G. hat geschrieben: @ Paul: Die Schwalbe hat keine Kennzeichenbeleuchtung. Was soll diese auch ausleuchten? Die Schwalbe hatte zu DDR Zeiten keinerlei Kennzeichen. ?
Gruß Robert Da würde mich auch die Lösung interessieren  Rücklichtkappe vom Sperber (der ja auch in der DDR schon ein Kennzeichen hatte)? Gruss Mutschy
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 12:48 |
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Beiträge: 5239 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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Robert K. G. hat geschrieben: @ Paul: Die Schwalbe hat keine Kennzeichenbeleuchtung. Was soll diese auch ausleuchten? Die Schwalbe hatte zu DDR Zeiten keinerlei Kennzeichen. ?
Gruß Robert Da muss er wohl noch mal ran, aber der TÜV wird es ja eh nicht finden. Fällt wohl erst bei Nachtfahrten auf. Eine Rücklichtkappe vom Sperber wird aber Abhilfe schaffen, denn der hatte schon in der DDR ein Kennzeichen. http://ersatzteileshop.mz-es.de/Rueckli ... ar-Habicht
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MRS76
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 12:49 |
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Beiträge: 2486 Wohnort: Arzgebirg
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 12:57 |
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Beiträge: 5239 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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Wenn ich jetzt so die gefundenen Bilder durchsehe  , hatte die Schwalbe schon das Klarglas am Boden der Kappe? Ein Teil für alle (alten) Vögel? Bei meinen Schwiegereltern steht noch eine KR/2 mit dem runden Rücklicht alá S 51, ich habe da leider kein Vergleichsmaterial.
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 13:03 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Ich kenne die Eckigen Rücklichter ausschliesslich mit Kennzeichenleuchte. Ohne hatte ich noch nie in der Hand  . -- Hinzugefügt: 11. September 2019 14:05 --Selbst mein Heldrunger hat das klare Kunststoffteil drinnen, und da ist das RüLi definitiv original. -- Hinzugefügt: 11. September 2019 14:08 --muenstermann hat geschrieben: wenn dich jetzt mal nicht dauernd die Oberförster anhalten, wegen des fehlenden TÜV-Siegels. Kannst Dir schonmal nen Standarttext für die Erklärung überlegen :Schaf: Da sei dir sicher, da freu ich mich schon drauf. 
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MRS76
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 14:13 |
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Beiträge: 2486 Wohnort: Arzgebirg
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Nur nochmal zur Info für mich...
Du zahlst also jetzt einen jährlichen Versicherungsbeitrag und das wars dann?
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 14:14 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Da Antworte ich mit einem klaren Ja drauf!
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MRS76
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 14:20 |
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Beiträge: 2486 Wohnort: Arzgebirg
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Ah ok. Danke. Finde ich gut.??
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_Stef
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 14:27 |
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Beiträge: 480 Wohnort: 08396 Waldenburg Alter: 54
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Die SF Klassen vom Moped/Motorrad sind auch auf das Auto anwendbar - das kann unter Umständen richtig interessant werden:)
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Jungpionier
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 18:09 |
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Beiträge: 442 Wohnort: EMMENdingen,kein Witz !! Alter: 54
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Das klingt interessant. Muss das Fahrzeug dann beim Wechsel des Eigentümers regulär umgemeldet werden? VG, Ralf
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 18:54 |
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Beiträge: 2030 Wohnort: Oboom Alter: 53
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Jungpionier hat geschrieben: Das klingt interessant. Muss das Fahrzeug dann beim Wechsel des Eigentümers regulär umgemeldet werden? VG, Ralf Wenn sie weiterhin mit förmlicher Zulassung unterwegs sein soll, natürlich. Wenn nicht, reichen Abmeldung, ABE und Versicherungskennzeichen.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 19:21 |
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Administrator |
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Beiträge: 21139 Wohnort: SG
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TS Paul hat geschrieben: So aber habe ich jetzt mutmaßlich die erste KR51/1 S mit Zulassung in Deutschland  . Ich fürchte nicht, macht aber ja nix. Glückwunsch! Schön das es geklappt hat.
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Simsonmatze
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 19:31 |
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Beiträge: 169 Wohnort: Ostthüringen Alter: 34
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Herzlichen Glückwunsch zur gelungenen Zulassung und "Willkommen im Club!"
MfG
Matze
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 11. September 2019 20:32 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Andreas hat geschrieben: TS Paul hat geschrieben: So aber habe ich jetzt mutmaßlich die erste KR51/1 S mit Zulassung in Deutschland  . Ich fürchte nicht, macht aber ja nix. Glückwunsch! Schön das es geklappt hat. Mmhhhhh, schade. Die Tante vom Amt sagte das da nix im System wäre. Kr51/1 hat sie gefunden, aber keine S. Und die hat leicht abweichende Daten.
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Scheunenmeister
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 12. September 2019 11:32 |
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Beiträge: 6 Alter: 35
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Noch einmal zu der Frage Hauptuntersuchung...sobald die Schwalbe zugelassen ist, müsste sie eigentlich auch alle zwei Jahre zur HU (analog Leichtkrafträder 125 ccm). Hat dir die Zulassungsstelle das tatsächlich erspart? Schwieriges Thema, weil bei überzogener HU Frist schnell auch der Versicherungsschutz futsch ist...
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 12. September 2019 12:17 |
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Beiträge: 2030 Wohnort: Oboom Alter: 53
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Zulassungs- und kennzeichnungsPFLICHTIGE Fahrzeuge müssen alle 2Jahre zur HU. Nun ist das Mopped zwar zugelassen, aber eben immer noch ein KKR. Und für die gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung oder förmlichen Zulassung.
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Scheunenmeister
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 12. September 2019 12:27 |
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Beiträge: 6 Alter: 35
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Richtig, keine Pflicht zur Zulassung. Aber wenn man es denn freiwillig doch zulässt, sollte damit auch die Pflicht zur HU folgen.
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hermann27
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 12. September 2019 12:31 |
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Beiträge: 2056 Wohnort: Fürth ODW Alter: 75
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NEIN NEIN und nochmals NEIN! mfg hermann
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 12. September 2019 12:35 |
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Beiträge: 2030 Wohnort: Oboom Alter: 53
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hermann27 hat geschrieben: NEIN NEIN und nochmals NEIN! mfg hermann Dem ist nichts weiter hinzuzufügen ?
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Simsonmatze
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 12. September 2019 19:29 |
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Beiträge: 169 Wohnort: Ostthüringen Alter: 34
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@Scheunenmeister Gerade mit dem in deinem Profil angegebenen Beruf solltest du doch das entsprechende Gesetz kennen, auf dessen Grundlage deine Arbeit aufbaut. § 29 StVZO hat geschrieben: (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, 2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.
Dazu kommt erwähnter §4 FZV § 4 FZV hat geschrieben: (2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:
1. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, 2. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c, 3. Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung. Nun ist die Schwalbe per Definition ein Kraftfahrzeug nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d§ 3 FZV hat geschrieben: (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, c) Leichtkrafträder, d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, e) motorisierte Krankenfahrstühle, f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, g) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) in der jeweils geltenden Fassung, Und weil sich durch die freiwillige Zulassung daran nichts ändert (technisch bleibt ja alles gleich) ist sie das auch mit angeschraubtem Kennzeichen noch. Dadurch ist die HU-Regelung hier nicht anwendbar und demnach das Moped HU-frei. MfG Matze
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hermann27
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 12. September 2019 21:20 |
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Beiträge: 2056 Wohnort: Fürth ODW Alter: 75
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Scheunenmeister
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 13. September 2019 08:36 |
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Beiträge: 6 Alter: 35
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@Matze Um meine Berufsehre zu retten  : Ich kenne das Gesetz sehr gut doch wie bei jedem Gesetz gibt es unterschiedliche Lesarten, vor allem wenn der Text so konfus verfasst ist. Nach Rücksprache mit unserer Obrigkeit habe ich folgende Auskunft erhalten: Die eine Zulassungsstelle handhabt es so, die nächste anders. Wenn also von der Zulassungsstelle keine HU Pflicht vorgegeben wird ist das so in Ordnung. Aber wenn die Zulassungsstelle eine HU haben will, dann ist der finanzielle Vorteil wieder fraglich. Grundsatz von alledem: "Die Zulassungsstelle ist Herrin des Verfahrens", d.h. sie hat das letzte Wort. Und das ist leider Bundesweit nicht einheitlich geregelt. Grüße Peter
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 13. September 2019 09:21 |
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Beiträge: 5239 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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Scheunenmeister hat geschrieben: ....... Grundsatz von alledem: "Die Zulassungsstelle ist Herrin des Verfahrens", d.h. sie hat das letzte Wort. Und das ist leider Bundesweit nicht einheitlich geregelt.
Grüße Peter Sie muss sich aber an das geschriebene Recht halten, ansonsten handelt sie willkürlich. Ich sehe hier auch keinen Ermessensspielraum für abweichende Entscheidungen. Ansonsten gibt es noch den Rechtsweg und es entscheiden nicht mehr Verwaltungsbeamte, sondern Juristen.....
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 13. September 2019 11:22 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Ich denke auch das eine Zulassungstelle ein KKR nicht zur HU verdonnern kann.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 13. September 2019 12:16 |
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Beiträge: 2030 Wohnort: Oboom Alter: 53
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Scheunenmeister hat geschrieben: ...Um meine Berufsehre zu retten  :... Ob deine Einlassungen zum Thema dazu geeignet sind muss jeder selber bewerten, mein Vertrauen in unsere Prüforganisationen erhöhen sie jedenfalls nicht unbedingt. Konfus finde ich der Text der Verordnung auch nicht, aber jedenfalls hast du als Prüfingenieur ja auch Zugriff auf Fachliteratur, z.B. einschlägige Kommentare. Ich nutze "Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht" von Jagow, Stand Mai 2019. Dateianhang: Kommentar §3 FZV.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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jzberlin
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 13. September 2019 19:25 |
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Beiträge: 1506 Wohnort: Moxa Alter: 56
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Mensch Paul, da haste ja ne Diskussionangestoßen...
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TS_Blau
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 14. September 2019 12:19 |
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Beiträge: 185 Wohnort: Oberbayern Alter: 44
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TS Paul hat geschrieben: und meine Frau verschafft sich ne SF und geht in den % runter.
Glaub ich kaum da bei SF03 Schluss ist bei LKR 
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Tigerente
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 14. September 2019 13:46 |
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Beiträge: 918 Wohnort: 65931 Frankfurt am Main Alter: 55
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TS_Blau hat geschrieben: TS Paul hat geschrieben: und meine Frau verschafft sich ne SF und geht in den % runter.
Glaub ich kaum da bei SF03 Schluss ist bei LKR  Moin TS-blau! Steht das so in Deinen Versicherungsbedingungen, oder woher stammt Dein Wissen? Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main “Tigerente“ Jörn
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hermann27
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 14. September 2019 17:15 |
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Beiträge: 2056 Wohnort: Fürth ODW Alter: 75
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Bei unserer Versicherung gehen Leichtraftraeder auch nur bis SF8 runter. Deshalb kann es schon sein, dass bei Kleinkraftraeder nur bis SF3 geht.
ABER die Schadensfreihetsjahre summieren sich weiter. d.h. beim Wechsel des Versicherungsvetrages auf ein Motorrad oder Auto zaehlen dann die schadensfreien Jahre! War bei mir der Fall: LKR SF8 getauscht zu Motorradversicherung ergab SF19 mfg hermann
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 14. September 2019 18:35 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16690 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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hermann27 hat geschrieben: Bei unserer Versicherung gehen Leichtraftraeder auch nur bis SF8 runter. Deshalb kann es schon sein, dass bei Kleinkraftraeder nur bis SF3 geht.
ABER die Schadensfreihetsjahre summieren sich weiter. d.h. beim Wechsel des Versicherungsvetrages auf ein Motorrad oder Auto zaehlen dann die schadensfreien Jahre! War bei mir der Fall: LKR SF8 getauscht zu Motorradversicherung ergab SF19 mfg hermann ...aber auch umgekehrt wird da ein "unpraktischer" Schuh draus: Hat man auf einem Motorrad viele schadensfreie Jahre gesammelt, also zehn oder mehr Jahre und das Motorrad ist aber nur bei SF8 eingestuft, dann wird das Motorrad und sein Vertrag auf SF7 zurückgestuft und die Jahre, die fürs Motorrad zuviel waren, sind weg. Ich kenne das mit SF3 - früher ging es in drei Jahren mit dem Motorrad auf SF3 und das waren dann 40% und man sammelte Jahre - die man beim PKW auch verwenden konnte. Aber ich hatte mit dem Motorrad einen selbstverschuldeten Unfall und bin auf SF2 zurückgestuft worden - 10 schadensfreie Jahre waren futsch 
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 14. September 2019 19:01 |
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Beiträge: 6876 Wohnort: Berlin Alter: 41
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Die Kfz Versicherung wurde 1994 dahingehend dereguliert, dass u. a. die Schadensfreiheitsrabatte, Hochstufung, halten und Übernahme von SF Klassen Sache der Versicherung ist. Entsprechend entscheidet immer das persönliche Verhandlungsgeschick.
Es hilft also nur der Blick in den eigenen Versicherungsvertrag. Vergleiche mit anderen Verträgen sind nicht zielführend.
Gruß Robert
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 14. September 2019 19:14 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16690 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Oha, das wußte ich nicht  Stimmt, mein Versicherungsfall war "ein wenig" vor 1994 
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen Verfasst: 20. Februar 2020 18:39 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Geht auch ein zweites mal 
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