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 Betreff des Beitrags: Zulassung MZ 125 RT Österreich
BeitragVerfasst: 28. Dezember 2019 15:56 
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Beiträge: 2
Geschätzte Mitglieder,

als nächstes Restaurationsprojekt habe ich eine 125 RT am Plan. Das Modell das ich im Auge habe hat jedoch nur bulgarische Papiere, also einen Zulassungsschein und die alte Nummerntafel ist noch drauf.
Hat jemand Erfahrung bezüglich einer Einzelgenehmigung in Österreich bzw. einen Kontakt bei dem man ein Typenscheinduplikat ausgestellt bekommt?
Ich wäre euch um eure Hilfe sehr dankbar!!!

Besten Dank im Vorraus
Daniel


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ 125 RT Österreich
BeitragVerfasst: 29. Dezember 2019 10:56 
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Beiträge: 42
Wohnort: Österreich
Hallo Daniel,

Typenschein-Zweitschriften gibt es mangels Generalimporteur nicht, bleibt also die Einzelgenehmigung.

Mach eine hübsche Mappe mit sauberem Kaufvertrag, allen technischen Datenblättern und Dokumenten, die Du finden kannst, Fotodokumentation des Aufbaus und evtl. Kopie eines Typenscheins desselben Modells. Zulassungsgutachten, also Pickerlprüfung nur auf die Fahrgestellnummer, kommt wohl auch gut an. Mit dem ganzen Paket (und Moped natürlich) machst Du einen Termin bei einer Kfz-Prüfstelle Deiner Landesregierung, und mit dem Gutachten daraus meldest Du das Moped dann an.

Mit meiner TS 125 mit ungarischen Papieren steht mir das Prozedere auch noch bevor. Oldtimerstatus bringt Dir übrigens vor allem Nachteile, also achte darauf, "normal" genehmigen zu lassen.

Viel Erfolg!

Felix


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ 125 RT Österreich
BeitragVerfasst: 29. Dezember 2019 11:02 
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Wohnort: Werther
Alter: 47
Rein interessehalber:
Was für Nachteile bringt eine Oldtimerzulassung in Österreich mit sich?

Gruss

Mutschy


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ 125 RT Österreich
BeitragVerfasst: 29. Dezember 2019 11:06 
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Beiträge: 42
Wohnort: Österreich
Hallo Mutschy,

man darf nur an 120 (?) Tagen im Jahr fahren und muss ein Fahrtenbuch führen.

Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) spielt keine Rolle, weil die unter 125 cm³ eh nicht erhoben wird.

Viele Grüße

Felix


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ 125 RT Österreich
BeitragVerfasst: 29. Dezember 2019 12:45 
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Beiträge: 423
Wohnort: Graz
Alter: 70
Da muss man zwischen PKW und Motorrad unterscheiden!
Die 120 Tage gelten nur für PKW, für Motorräder sind leider nur 60 Tage vorgesehen. :(
Der Nachweis muss mit einem Fahrtenbuch erbracht werden.

Dafür ist das "Pickerl" nur alle zwei Jahre fällig. :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ 125 RT Österreich
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2019 05:13 
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Beiträge: 40
Alter: 46
Hab das Einzelgenehmigungsverfahren Oldtimer in Österreich auch durchlaufen (1964 MZ ES 150 mit DDR Brief), war weniger mühsam wie erwartet. Also wenn du Fragen hast kannst du dich gerne bei mir melden ;-)T
ermin ausmachen, bei mir war die Landesregierung OÖ in Linz zuständig. Termin hat ca 2 Monate gedauert.

2 Fotos brauchst du auch noch (digital), die kommen in den Genehmigungsbescheid, Der ÖAMTC hilft mit Infos kompetent und freundlich weiter.

Vor Ort wurde eine minimale technische Begutachtung gemacht, (hatte zwar einen §57a Prüfbericht mit der war meinem Prüfer aber egal), Reifen anschauen, kurz fahren, bremsen, hupen, das wars eigentlich. Prüfer sehr nett (man hatte das Gefühl dass der das Motorrad auf die Straße bringen wollte)... Der Prüfer hatte eine Checkliste (KTA Typenschein?) die das System wohl vorgibt (mit allen technischen daten, maßen, Ort der FIN Prägung usw drauf), die wurde aber nicht soooo genau durchgegangen.

Kosten waren in Oberösterreich für das Anlegen des Aktes so um 80Euro, und pro Dokument welches dazukommt (Kaufvertrag, DDR Papiere usw..) auch noch eine Kleinigkeit. insgesamt hab ich knapp 100€ bezahlt. je nach Bundeland unterschiedlich..

Der angelegte Akt bleibt im System falls irgendwas nicht passt. Dann hast du ca. 3 Monate Zeit fehlende Unterlagen zu besorgen oder technische Mängel zu beseitigen. -> neuer Termin auf alten Akt und fertig. Wenn das nicht möglich ist verfällt der Akt und du hast eben die 80€ in den Sand gesetzt....

Rest wurde schon gesagt, alle 2 Jahre Pickerl (das rote ;-) , "Fahrentbuchartige" Aufzeichnungen, und 60 Tage im Monat Verwendung - als Oldtimer halt. Versicherung für die 150ccm ca. 80€ im Jahr..
Wenn du den Einzelgenehmigungsbescheid hast, musst du noch im Finanzamt vorbeischauen, Die schalten bzw. deaktivieren die NoVa für das "neu erschaffene" Fahrzeug. Dann Zulassungssstelle und ab geht's ;-)

Den einzigen guten Tipp den ich dir geben kann, ist eine Polizeiliche Abfrage für Österreich und den Schengenraum mitzunehmen. Ist ganz unkompliziert und kostenlos, Einfach auf eine Polizeiinspektion deines Vertrauens und dort FIN und Motornummer abfragen lassen. Den Ausdruck aus dem Fahndungsystem bekommst du kostenlos mit.. Ich hatte den Kaufvertrag als Nachweis warum ich die Nummer prüfen lassen will...

Gruß aus Schärding
Roland


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ 125 RT Österreich
BeitragVerfasst: 6. Januar 2020 12:59 
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Beiträge: 2
Vielen Dank vorerst für eure hilfreichen Tipps und Erfahrungen. Ich werde demnach vorgehen!!
Beste Grüße Daniel

-- Hinzugefügt: 6. Januar 2020 19:51 --

Eine Frage noch: spielt es eine Rolle ob Motor und Fahrgestellnummer gleich sind wenn der Motor typengleich mit dem Fahrgestell ist? Motornummer 7010363 Fahrgestellnummer 7510155

-- Hinzugefügt: 7. Januar 2020 07:38 --

Eine Frage noch: ich bin drauf gekommen dass die Motornummer sich in den ersten beiden Zahlen vom Rahmen unterscheidet. Motornummer lautet 7010363
Und Fahrgestellnummer 7510155

Ist das kompatibel bzw. weiß jemand von welchem Modell der Motor ist?
Lg

-- Hinzugefügt: 7. Januar 2020 08:13 --

Anbei noch ein paar Fotos! Der Motor schaut schon nach RT aus aber der Seitendeckel fehlt bspws.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ 125 RT Österreich
BeitragVerfasst: 7. Januar 2020 09:34 
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Beiträge: 423
Wohnort: Graz
Alter: 70
Der Motor soll wohl typengleich sein, aber die Motornummer hat keine Bedeutung.
Nur die Fahrgestellnummer ist wesentlich.
Ich meine auch,dass man beim Einbau eines Austauschmotors dessen Motornummer nicht eintragen lassen muss.


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