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BeitragVerfasst: 30. Januar 2020 20:28 
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wernermewes
Hallo Spezialisten,
ich könnte ein Oldtimer (AUTO) mit 07 Zulassung erstehen
möchte es aber auf historisches Kennzeichen anmelden, ummelden.

Jetzt hat mir der Verkäufer folgendes mitgeteilt:

"Für das Auto habe ich die notwendigen Papiere ( kein Teil 1 und 2 ) - die werden bei roter Zulassung nicht erstellt.
Für die Zulassung sind vorhanden - Vollgutachten zum erneuten Inverkehrbringen gemäß §21 StVZO - sogenannter TÜV - und - Begutachtung gemäß § 23 StVZO - Oldtimervollgutachten -."
Er sagt: " kein Problem umzumelden"
Ist das richtig so, oder fehlen da irgendwelche Papiere?


Danke für Euer Interesse und eure Antworten.

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wernermewes

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Fuhrpark: IWL Troll, Rt 125/3, MZ ES 175/1 1964, MZ ES 175/2 1974, ES 250 Gespann,
ETS 250 1970, MZ TS 250/1 Gespann 1980, ETZ 250 1984, ETZ 250 Gespann,
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BeitragVerfasst: 30. Januar 2020 20:36 
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Ne H-Versicherung ist ein muss! Ich bin bei Hiscox
Und wenn möglich, eigentlich ein Kaufvertrag und ein Nachweis, wo die orginal KFZ Papiere geblieben sind.
Weil das Auto, muss ja irgendwie irgendwann mal zugelassen gewesen sein?!
Ansonsten müsste der Verkäufer eine eidesstattliche Versicherung beim Notar oder Straßenverkehrsamt abgeben, in der er versichert, das die Papiere verloren gegangen sind.


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BeitragVerfasst: 30. Januar 2020 20:38 
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Von wann sind die Gutachten §21 und §23? Im Bekanntenkreis hat sich unser Straßenverkehrsamt angestellt, weil, wie in Deinem Fall, die Gutachten gemacht wurden, aber dann das Auto einige Zeit auf 07er Nummer lief. Gutachten älter als 1 Jahr würde man nicht anerkennen, die müssten neu gemacht werden :x
Das hat dann so geendet, das ein anderer Bekannter in einer Nachbarstadt, die das anders sieht, erst auf sich anmelden musste, ummelden auf den eigentlichen Käufer ging dann ganz normal.
Als besser vorher bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen!

Gruß
Andreas


Fuhrpark: ETZ 250 SW, Bj. 1985

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BeitragVerfasst: 30. Januar 2020 20:53 
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AHO hat geschrieben:
Von wann sind die Gutachten §21 und §23? Im Bekanntenkreis hat sich unser Straßenverkehrsamt angestellt, weil, wie in Deinem Fall, die Gutachten gemacht wurden, aber dann das Auto einige Zeit auf 07er Nummer lief. Gutachten älter als 1 Jahr würde man nicht anerkennen, die müssten neu gemacht werden :x
Das hat dann so geendet, das ein anderer Bekannter in einer Nachbarstadt, die das anders sieht, erst auf sich anmelden musste, ummelden auf den eigentlichen Käufer ging dann ganz normal.
Als besser vorher bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen!

Gruß
Andreas


Nun,
ich will ja auch nur ummelden.

TÜV ist bis 10.2021

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BeitragVerfasst: 30. Januar 2020 20:57 
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Nun,
ich will ja auch nur ummelden.
[/quote]

Das ist falsch, von 07 auf H ist keine normale Ummeldung. In meinem Beispiel war es genau so wie Du es jetzt vorhast, weil das Auto eben noch nicht auf H Zulassung läuft.

Gruß
Andreas


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BeitragVerfasst: 30. Januar 2020 21:01 
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AHO hat geschrieben:

Das ist falsch, von 07 auf H ist keine normale Ummeldung. In meinem Beispiel war es genau so wie Du es jetzt vorhast, weil das Auto eben noch nicht auf H Zulassung läuft.

Gruß
Andreas


Das ist letztlich eine ganz normale Anmeldung als wäre das Auto einfach nur abgemeldet.
Wenn es auf der 07er ist, ist es ja nicht regulär zugelassen.

Das steht nur in dem roten Fahrzeugscheinheft drin, in den eigentlichen Fahrzeugpapieren gibt es KEINEN Hinweis dass das Fahrzeug angemeldet ist oder war.

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BeitragVerfasst: 30. Januar 2020 21:09 
Das Ding war wahrscheinlich geraume Zeit bei keiner HU mehr, ich würde mich da vertraglich absichern.

Willy


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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 01:38 
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wernermewes hat geschrieben:
Hallo Spezialisten,
ich könnte ein Oldtimer (AUTO) mit 07 Zulassung erstehen
möchte es aber auf historisches Kennzeichen anmelden, ummelden.

Jetzt hat mir der Verkäufer folgendes mitgeteilt:

"Für das Auto habe ich die notwendigen Papiere ( kein Teil 1 und 2 ) - die werden bei roter Zulassung nicht erstellt.
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Er sagt: " kein Problem umzumelden"
Ist das richtig so, oder fehlen da irgendwelche Papiere?


Danke für Euer Interesse und eure Antworten.

Für eine erneute 07= Sammlerzulassung wird das genügen, frage aber besser mit genau Deinem geschilderten Sachverhalt nach.
Da hättest mit den alten Papieren und den Gutachten a.) den Eigentumsnachweis und die b.) erforderlichen Nachweise der Verkehrstüchtigkeit und der originalen Ausstattung!
Was ich selbst nicht beurteilen kann ist, welche Auflagen das Amt bei Umschreibung von 07 zu H da noch verlangt/ verlangen kann.
Solange aber eine zweifelsfreie Herkunft anhand vorhandener Papiere gleich welchen Alters nachzuweisen ist, sollte es mit ein Paar zusätzlichen Euros zu bewerkstelligen sein.
Hier hätte die Zulassungsstelle bei fehlendem Eigentumsnachweis eine Eintragung in die roten Papiere der 07 rel. problos mit einer Abfrage der FIN bei der Polizei vorgenommen.
Trotzdem wirkten die irgendwie immer erleichtert, wenn ich tel. beteuerte, Papiere sind vorhanden.

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Gruß
Wolfgang


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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 03:29 
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Für eine Ummeldung auf H braucht du eine gültige HU und den original Kfz-Brief. Die Gutachten gelten 18 Monate. Bei mir ist in den Briefen vermerkt das das Fahrzeug auf 07er zugelassen ist.


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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 07:29 
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Nun,
ich habe nachgefragt, der originale DDR Brief ist vorhanden und die HU geht bis 10.2021
Ich werde trotzdem mal anrufen.

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Leider kocht bei dem Thema jede Zulassungsbehörde ihr eigenes Süppchen. Da hilft Dir nur nachfragen.

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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 09:08 
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Lutz-W hat geschrieben:
Bei mir ist in den Briefen vermerkt das das Fahrzeug auf 07er zugelassen ist.


Dann macht das wieder jeder Gutsherr anders, bei mir ist das nicht der Fall.

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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 11:09 
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wernermewes hat geschrieben:
Nun,
ich habe nachgefragt, der originale DDR Brief ist vorhanden und die HU geht bis 10.2021
Ich werde trotzdem mal anrufen.

Wenn der DDR Brief, eine gültige HU und sogar das Oldie-Gutachten vorliegen, sehe ich eigentlich kein Problem bei der Zulassung.

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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 12:42 
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siggi_f hat geschrieben:
Leider kocht bei dem Thema jede Zulassungsbehörde ihr eigenes Süppchen. Da hilft Dir nur nachfragen.


Trotzdem, wenn ein Fahrzeug gültige Papiere,TÜV hat und ein H.Gutachten, egal wie es vorher angemeldet war sollte eigendlich egal auch wie zugelassen werden. Alles ist richtig gemacht. Mehr fordert der Gesetzugeber nicht.


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P-J hat geschrieben:
siggi_f hat geschrieben:
Leider kocht bei dem Thema jede Zulassungsbehörde ihr eigenes Süppchen. Da hilft Dir nur nachfragen.


Trotzdem, wenn ein Fahrzeug gültige Papiere,TÜV hat und ein H.Gutachten, egal wie es vorher angemeldet war sollte eigendlich egal auch wie zugelassen werden. Alles ist richtig gemacht. Mehr fordert der Gesetzugeber nicht.


Versicherungsnummer braucht es noch. Wenn das H-Gutachten schon älter ist, wird der Versicherer möglicherweise ein neues fordern. Fuer das Zulassungsverfahren sind H-Gutachten nur befristet gültig (s.o.).


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 14:01 
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schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn das H-Gutachten schon älter ist,

Das hat von Tüv bis Tüv Gültigkeit.
schrauberschorsch hat geschrieben:
Versicherungsnummer braucht es noch.
Klar, das Brauchts schon. :oops: Der Versicherer fordert kein neues Gutachten. Wenn das Fahrzeug von der Zulassung als H- angemeldet hat akzetieren die das automatisch. Bei der Versicherungsnummer spielt das sowieso keine Rolle. Für den Versicherungsvertrag ist das Relevant den die Versicherung als Oldtimer ist bedeutend billiger hat aber Hacken den das Geht nur wenn ein anderes Fahrzeug ohne H- bereitsteht. Viel Versicherung setzen auch ein Limit wie viele Km, meist nur wenige tausend, man fahren darf im Jahr.

Meine Dose mit H-Kenzeichen wird als Oldtimer versteuert aber als Alltagsauto ohne jegliche Limits versichert.


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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 15:07 
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wernermewes
P-J hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn das H-Gutachten schon älter ist,

Das hat von Tüv bis Tüv Gültigkeit.
schrauberschorsch hat geschrieben:
Versicherungsnummer braucht es noch.
Klar, das Brauchts schon. :oops: Der Versicherer fordert kein neues Gutachten. Wenn das Fahrzeug von der Zulassung als H- angemeldet hat akzetieren die das automatisch. Bei der Versicherungsnummer spielt das sowieso keine Rolle. Für den Versicherungsvertrag ist das Relevant den die Versicherung als Oldtimer ist bedeutend billiger hat aber Hacken den das Geht nur wenn ein anderes Fahrzeug ohne H- bereitsteht. Viel Versicherung setzen auch ein Limit wie viele Km, meist nur wenige tausend, man fahren darf im Jahr.

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Ja, es sind noch genug Blechdosen da, die normal zugelassen und versichert sind.
Ich habe der Zulassungsstelle geschrieben,
die sagen:
Papiere in Ordnung,
der Vorbesitzer muss es nur vorher aus dem roten Buch austragen lassen,
dann ist eine H Zulassung kein Problem.
hoffe ich :oops:

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wernermewes hat geschrieben:
der Vorbesitzer muss es nur vorher aus dem roten Buch austragen lassen,

was ähnlich mit ner Abmeldung von seinem Namen und damit verständlich wäre. :ja:


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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 17:10 
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P-J hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn das H-Gutachten schon älter ist,

Das hat von Tüv bis Tüv Gültigkeit.
schrauberschorsch hat geschrieben:
Versicherungsnummer braucht es noch.
Klar, das Brauchts schon. :oops: Der Versicherer fordert kein neues Gutachten. Wenn das Fahrzeug von der Zulassung als H- angemeldet hat akzetieren die das automatisch. Bei der Versicherungsnummer spielt das sowieso keine Rolle. Für den Versicherungsvertrag ist das Relevant den die Versicherung als Oldtimer ist bedeutend billiger hat aber Hacken den das Geht nur wenn ein anderes Fahrzeug ohne H- bereitsteht. Viel Versicherung setzen auch ein Limit wie viele Km, meist nur wenige tausend, man fahren darf im Jahr.

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Ob ein H-Gutachten von HU zu HU gilt, spielt auf Versicherungsebene keine Geige. Da sind die Bedingungen des Versicherers massgeblich. Wenn Wernermewes eine neue Police aufmachen muss, kann es sein, dass der Versicherer fuer die Eintarifierung ein aktuelles Gutachten verlangt, gerade dann, wenn es um Kaskoschutz geht...


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BeitragVerfasst: 31. Januar 2020 17:18 
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schrauberschorsch hat geschrieben:
Kaskoschutz
kann es sein, ab einem bestimmten Wert des Fahrzeugs der bei der Erstellung der Versicherungsvertrags erfragt wird das ein Wertgutachten erstellt werden muss. Fast jede Versicherung hat da auch ne andere Werterfassung, bei meiner z.B. bräuchte ich nur ein Wertgutachten für die Kasko wenn ich den Wert des Fahrzeugs über 5000€ angebe. Wertgutachten hat aber nix mit dem H-Gutachten zu tun. Zum Anmelden bedarf es nur einen Haftpflicht, Kasko, egal welche ist freiwillig, Haftpflicht ist Pflicht zur Zulassung und zahlt im Schadensfall nur den Schaden des Gegners wenn Werner den Schaden verursacht hat.


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BeitragVerfasst: 17. Februar 2020 22:24 
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Hallo,
die Versicherung will das H-Gutachten nicht sehen ( war bei mir so ). Für die ist ausschlaggebend, was in den Papieren nach der Zulassung steht. Das Wertgutachten ist dann wieder was anderes. Hier ist es von Assekuranz zu Assekuranz unterschiedlich. Meine wollte so etwas bei mehr wie 10k Wert. Mit gültigem TÜV habe ich so meine Bedenken. Bei 07er-Nummer braucht man nur zur Ersteintragung eine gültige HU und das H-Gutachten. Danach ist der halter für den " verkehrssicheren Zustand eigenständig verantwortlich". Also aufpassen, das im HU-Bescheid die richtige FIN drin steht. Ebenso im H-Gutachten. Weiterhin vorher erfragen, ob der Prüfer ne Überprüfung der FIN mit dem geprüften Fahrzeug nachweisen muss. Ansonsten muss das Fzg mit zur Zulassungsprozedur.

MZ-Oldi


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Fortschritt E 930 Bj 1978, Skoda Kodiaq 4x4 Bj 2016

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2020 16:08 
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Hallo,
die Ummeldung war eigentlich problemlos :wink:
DDR Brief dabei, Oldtimerabnahme und TÜV Bericht vorgelegt und schon wurde ein nagelneuer Brief ausgestellt, in der kleinen Pappe steht "Oldtimer" drin.
H-Kennzeichen mit Saisonzulassung angemeldet.
Versicherung: Oldtimertarif mit Teilkasko 93 € für 9 Monate

Dateianhang:
IMG_20200218_150102.jpg


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