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 Betreff des Beitrags: Corona / Fahrzeugzulassungen / StVA
BeitragVerfasst: 27. März 2020 11:12 
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Zur Info.

Hier: Land NRW / Regierungsbezirk Düsseldorf / Strassenverkehrsämter

Ob dies auch für die für Euch zuständigen Ämter zutrifft bitte selbst über die entsprechenden Hotlines der Gemeinde/Stadtverwaltung erfragen!!!

Auszug, aktueller Stand (26.03.2020):

...
Die Zulassungsbehörden sind grundsätzlich für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Alle bereits vereinbarten Termine wurden, oder werden bis auf weiteres abgesagt!
Es gibt keine regulären Öffnungszeiten mehr.
Für Bürgerinnen und Bürger wurde in den meisten Fällen ein „Notdienst“ eingerichtet. Um vorsprechen zu dürfen muss dazu allerdings vorab das jeweilige Anliegen telefonisch unter einer Service-Rufnummer geschildert werden, bei einer positiven Entscheidung wird dann ein Termin zugeteilt.
Dies betrifft NICHT die Autohäuser und Zulassungsdienste.
Mit den Zulassungsdiensten sind feste Zeiten pro Tag vereinbart, an denen sie sich nicht begegnen und die Vorgänge einreichen und die bearbeiteten Vorgänge vom Vortag abholen.

Die Zulassungsbehörden sind grundsätzlich in der Lage, Zulassungsvorgänge per E-Mail oder Post zu empfangen.
Bisher läuft der eingeschränkte Bürgerservice sehr gut. Wie lange diese Verfahrensweise so besteht, kann nicht abgesehen werden.
Fragen von Privatpersonen werden täglich durch die Mitarbeiter/innen via Email (Email-Adresse und Vorgehensweise sind im Internet veröffentlicht) beantwortet. Sie werden auf die bestehende Regelung hingewiesen, um ihre Fahrzeuge weiterhin zulassen oder abmelden zu können.

...

Dies betrifft alle Angelegenheiten im Aufgabenbereich der Strassenverkehrsämter, also Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung, Eintragungen, etc.

Darf gerne um entsprechende Infos für andere Bundesländer / Regierungsbezirke ergänzt werden, sofern "offizielle" Infos / Anweisungen [von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt und daher glaubwürdig] bekannt sind.

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Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
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Alles wird gut ...
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BeitragVerfasst: 27. März 2020 13:21 
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Land Sachsen-Anhalt / Landkreis Wittenberg

Die Außenstellen Jessen und Gräfenhainichen sind komplett geschlossen.
Zulassungen etc. sind z.Zt. nur in Wittenberg und nur über Zulassungsdienste möglich. Die Autohäuser sind nicht betroffen. Es ist davon auszugehen, dass in Sachsen-Anhalt überall dasselbe Verfahren gilt. Genaue Infos gibt es an den jeweiligen Hotlines der Landkreise.

Einen Zulassungsdienst direkt in WB bieten die Schilderdienste vor Ort an.

Autoschilderservice Jörg Zubke - 03491 459636
oder
Schreiber Schilderherstellung - 03491 414550

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


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BeitragVerfasst: 27. März 2020 14:00 
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Update Land NRW:

Auszug, aktueller Stand (27.03.2020):

...
Es bestehen keine Bedenken, wenn bei Zulassungsverfahren für natürliche oder juristische Personen, die zum Personenkreis der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge gehören, folgende Handlungsempfehlungen angewandt werden:
Natürliche oder juristische Personen, die zum Personenkreis der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge gehören, können die Zulassung per E-Mail oder per Post beantragen......



Das heißt:
Der Personenkreis der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge hat absolute Priorität.
Der "normale Bürger oder der normale Personenkreis" wendet sich bitte bei Zulassungsfragen erst einmal an die weiter oben im Thema beschriebenen Hotlines und/oder an Zulassungsdienste.

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 22:33 
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So ist der Stand auch im kyffhäuserkreis.
Habe am letzten WE meine ETZ verkauft, nun steht sie bis auf weiteres beim
neuen Besitzer in der Garage. Die Versicherung habe ich per Mail kündigen können.

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Zum Emme fahren ist man nie zu alt

LG von Uwe6565 :D :D :D


Fuhrpark: ETZ From von außen wild von innen ,TS Gespann mit ETZ Herz Unsere "Ratte", S 50N 1977, S 51E 1983, KR 51/1 1975, RT MuZ 125 Classik 2007

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BeitragVerfasst: 28. März 2020 01:59 
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Ich habe vor drei Wochen meine Quota verkauft und bin froh, daß das mit der Abmeldung durch den Käufer so grade noch geklappt hat. Meine Versicherung sah da keine Möglichkeit, daß ich ohne Abmeldung kündige..

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KEINE PANIK

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Hier immer die neuesten Rennberichte: 4h Classic-Endurance in Oschersleben 2023

I-A-L Racing-Team "Idioten am Limit"

Mein Guzzi-Renner: Der Etromit


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BeitragVerfasst: 28. März 2020 09:40 
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Mr. Räuchermann

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Land Hessen - Werra-Meißner:

Der Werra-Meißner-Kreis teilt mit, dass die Zulassungsstellen des Kreises in Eschwege und Witzenhausen ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Demnach sind Zulassungen nur noch in dringenden Fällen und ausschließlich über eine vorherige Terminvereinbarung auf der Homepage des Werra-Meißner-Kreise unter www.werra-meissner-kreis.de oder unter Tel.: 05651 302-3500 möglich.

Faktisch ist für private Personen geschlossen.

_________________
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OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 28. März 2020 16:45 
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Hi,

diese Anweisung ist mittlerweile auch beim TÜV angekommen:

Die Polizeibehörden der Länder (auch das Bundesamt für Güterverkehr) sollen die Überziehung der HU um 2 und um 4 Monate nicht mehr ahnden, Tatbestand im Bußgeldkatalog 186.1.1 und 186.1.2 sind ausgesetzt. Allerdings ist wohl immer noch eine erweiterte HU nötig, wenn übe 2 Monate überzogen, sprich die "Strafgebühr" bleibt bestehen.

Sprich es ist weiter ein Owi, wird aber toleriert.

Gleichzeitig ist die Nachprüfungsfrist von 1 monat auf 2 Monate ausgedehnt, aber erstmal nur für das Jahr 2020.

Ergo kann man 2 monate zu spät zur HU antreten, hat dann 2 Monate Zeit zur Wiedervorstellung. Beispiel HU abgelaufen 1/20, angetreten am 30.3., durchgefallen und am 30.5. NAchprüfung und alles ist legal. Gibt dann aber nur HU 3/22.

Änderungen mit Teilegutachten sind aber immer noch Betriebserlaubnis erloschen ohne Änderungsabnahme, da gibt es auch keine Ausnahme. Das die Papiere je nach Änderung (nicht immer!) unverzüglich beim Amt in den Fahrzeugschein müssen, ist ja erstmal eine andere Sache. Die Abnahme bei TÜV/Dekra/GTÜ kann ja trotzdem stattfinden.

Grob alles was nicht Führerscheinrechtlich, Leistungsrechtlich, Steuerrechtlich etc ist, muss eh nicht unverzüglich bei einer 19.3. zum Amt, da reicht es den Abnahmezettel mitzuführen. Sprich die meisten Fahrwerksgeschichten mit Teilegutachten ist problemlos.

Momentan fährt der TÜV Nord noch regulär Werkstätten an und bei uns in der Region sind die meisten Stationen geöffnet, teils zwar mit anderen Öffnungszeiten, aber offen. Änderungsabnahmen sollten damit kein Thema sein.

MfG

Tobias


Fuhrpark: Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969

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