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BeitragVerfasst: 27. März 2020 08:46 
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Zur Info:
Ich möchte Euch auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufmerksam machen.
In der Veröffentlichung ist die Frist für die Nachuntersuchung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit Mängeln aufgefallen sind, auf 2 Monate (vorher 1 Monat) verlängert worden.

Auszug:
….
Weiterhin ist mit Einschränkungen der Prüfkapazitäten für die technische Überwachung zu
rechnen. Eine Änderung der Zeitabstände in der Anlage VIIIb der StVZO stünde im Widerspruch
zu den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2014/45/EU. Die Fristverlängerung
auf zwei Monate für die Nachuntersuchung ist durch Artikel 9 der Richtlinie
2014/45/EU abgedeckt.

….

Weitergehende Infos auf den Seiten des BMVI.
https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html


Ob die Empfehlung in jedem Bundesland entsprechend umgesetzt wird klärt Ihr bitte bei Bedarf selber.
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird es umsetzen, hier sind auch schon die technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen informiert.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 08:58 
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Der Häuptling der OT Partisanen

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Andreas hat geschrieben:
Zur Info:
Ich möchte Euch auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufmerksam machen.
In der Veröffentlichung ist die Frist für die Nachuntersuchung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit Mängeln aufgefallen sind, auf 2 Monate (vorher 1 Monat) verlängert worden.

Auszug:
….
Weiterhin ist mit Einschränkungen der Prüfkapazitäten für die technische Überwachung zu
rechnen. Eine Änderung der Zeitabstände in der Anlage VIIIb der StVZO stünde im Widerspruch
zu den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2014/45/EU. Die Fristverlängerung
auf zwei Monate für die Nachuntersuchung ist durch Artikel 9 der Richtlinie
2014/45/EU abgedeckt.

….

Weitergehende Infos auf den Seiten des BMVI.
https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html


Ob die Empfehlung in jedem Bundesland entsprechend umgesetzt wird klärt Ihr bitte bei Bedarf selber.
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird es umsetzen, hier sind auch schon die technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen informiert.


Mal ne Frage in diese Richtung...

Mein Gespann müsste nächsten Monat zur HU... Gibt es da auch schon Fristverlängerungen, oder muss ich mich an die normale Frist halten?

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Bleibt gesund!
Gruß Thomas
OT-Partisanen-Häuptling
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Seit 2018 Mitglied im GKV

Wer nach Fehlern such sollte zunächst mal in den Spiegel schauen bevor er zum Fernglas greift!, Autor unbekannt


Fuhrpark: ETZ 300 mit Schweinetrog (läuft erstaunlich gut) steht zum Verkauf
ETZ 300 (nicht 301) - Die TRANSERZ (läuft super) steht zum verkauf
Simson SR 50 - Der NOTHOCKER (muß ich noch zusammentüdeln)
Moto Guzzi California III - Der Pastabomber (laufete multo bene)
Honda NTV 650 - ???????? (läuft einfach) Steht zum Verkauf
Moto Guzzi Florida Gespann (im Aufbau)
Piaggio Ape TM 703 Longdeck - THE BEAST OF BURDEN (läuft gelassen/langsam)
Lancia Musa (der Nachfolger vom Spaßrenner)

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 09:07 
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sammycolonia hat geschrieben:
HU... Gibt es da auch schon Fristverlängerungen, oder muss ich mich an die normale Frist halten?


Darüber ist zumindest mir nichts bekannt.

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 09:08 
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Also, der Verkehrsminister hat gestern ne Pressekonferenz gegeben. Man hat ja Zeit und da schaut man sowas an.
Es gibt da auch Fristverlängerungen. Erstens, weil die Buden zu sind und sie wollen, das zur Zeit kein Transportmittel wegen sowas ausfällt. Ich wäre im April auch dran, von daher....

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Treffen der FBF

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Peugeot 306 Cabrio Bj 1997
Fiat Ducato Bj 1992

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 09:11 
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sammycolonia hat geschrieben:
...Mal ne Frage in diese Richtung...
Mein Gespann müsste nächsten Monat zur HU... Gibt es da auch schon Fristverlängerungen, oder muss ich mich an die normale Frist halten?

Keine Fristverlängerung, aber...

"Es wird daher vorgeschlagen, den Polizeibehörden der Länder (sowie dem Bundesamt für
Güterverkehr) eine vorübergehende Nichtahndung der Tatbestände nachlaufenden Nummern
186.1.1 (Vorführungsfrist bis zu 2 Monate überschritten) und 186.1.2 (Vorführungsfrist mehr
als 2 Monate und bis zu 4 Monate überschritten) der Bußgeldkatalog Verordnung (BKatV) zu
empfehlen.
"

d.h. bis zu 4 Monate überziehen bleibt OWI, aber es soll nicht geahndet werden. Umsetzen mus aber jedes Bundesland, das ist die Empfehlung BMVI.

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 09:15 
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Ah, okay... Das hilft doch schon ein Stück weiter... Danke vielmals... :wink:

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 09:21 
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Das Hilft ungemein, ich hatte auch schon überlegt, da die Kawa auch zur HU muss was ich jetzt mache. Dann brauch ich ja erst einmal keinen Stress schieben.

Lg. Mario

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Fuhrpark: Berliner Roller Bj.59 mal zwei, zweimal Berliner Roller in Teilen, Campi Bj.60, Pannonia im Aufbau, Kawasaki Z 1100 ST Bj.84, CBR 1000F Bj.93, VW Käfer Bj.73 und Bj.85, Mercedes SLK 230 Bj.98 und der Altagswagen Mercedes s211 E 350 Bj.06, Qek Junior Wohnwagen Bj.89 und noch andere Fahrzeuge.

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 09:34 
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Moin!

Sehr interessant... was ist "Vorführung" nach Pkt. 186.1.1/2 genau?

Hintergrund: Habe noch ein Jahr Frist, allerdings baue ich seit Monaten um und müsste ein paar Sachen eintragen lassen...

Ich könnte die Teilegutachten (keine ABE) mitführen und alles schön erklären, aber streng genommen ist das so ja nicht richtig.

Gruß
Wolle

_________________
Ciao
Wolle

Spruch des Jahres 2012
Schwarzfahrer hat geschrieben:
Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.


Fuhrpark: ...fertig wird sie nie!

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 10:00 
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Wolle69 hat geschrieben:
Moin!
Sehr interessant... was ist "Vorführung" nach Pkt. 186.1.1/2 genau?
Hintergrund: Habe noch ein Jahr Frist, allerdings baue ich seit Monaten um und müsste ein paar Sachen eintragen lassen...
Ich könnte die Teilegutachten (keine ABE) mitführen und alles schön erklären, aber streng genommen ist das so ja nicht richtig.
Gruß
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Das gilt für die HU (und SP). Nicht für Einzelabnahmen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 11:33 
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Na, sehr gut. :zustimm: Ich hatte meine Frau schon instruiert, bei einem eventuellen Vorwurf des abgelaufenen TÜVs an ihrem Auto ab nächste Woche anarchisch auf Virusschutz abszustellen, aber mit der Empfehlung vom BMVI muss man sich wahrscheinlich auf nicht viel Stress einstellen. :bindafür:

Hoffen wir mal, dass auch nach der Krise noch viel an Menschenverstand und Augenmaß übrig bleibt... :wink:

...den Schweller haben wir natürlich diese Woche noch instandsetzen lassen...

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Die größte Gefahr im Leben ist, daß man zu vorsichtig wird.
Alfred Adler


Fuhrpark: ES 250-0/59, Zephyr 550/93, W800/19

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 12:11 
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Danke für die Info!
Ich muss im April mit 3 Fahrzeugen zum Tüv und im Mai mit 2 weiteren.


Fuhrpark: S50, TS150, TS250, TS250/1 Gespann, Moto Guzzi 850T5 Gespann

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 13:56 
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Vielölen Dank für die Info.
Bei mir kommen gerade auch ein paar Mopeds dafür in Frage.
Gruß
Rüdiger

Stimmt :oops:
Sinnerfassend lesen ist von Vorteil.


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, ...ETS 250/Bj.69/71/72/72,ETS 125/Bj.81!,2xTS 150,TS 125,ES 175/Bj.56(Rahmen verk.)ES 250/0 Bj.61,ES 250/0 Bj.57,Neckermann TS 150/Bj.?

Zuletzt geändert von ETS-Fan am 27. März 2020 14:17, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 14:10 
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Wieso müsst Ihr alle zur Nachprüfung?
Und wisst das schon vor der HU?

:D

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 15:36 
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Ne, aber die Info, dass da was im Gange ist, nimmt etwas den Druck raus ?


Fuhrpark: S50, TS150, TS250, TS250/1 Gespann, Moto Guzzi 850T5 Gespann

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 16:37 
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na jetzt aber schnell..... zumindest die Bremshydraulik sollte ich noch überholen (der eine Kolben hat schon 2013 leicht geklemmt.....) :mrgreen:


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 17:12 
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Na, da hätte ich gar nich so nen Stress machen brauchen :rolleyes: Aber egal, alle Fahrzeuge haben bis mindestens Juni 2021 ne gültige HU 8)

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
Honda XL125 Varadero, BJ 2002, "Kunigunde"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
Opel Corsa D, BJ 2007, "Poffel"

(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 18:02 
Ich muss mit der BMW im April hin, mal sehen ob die überhaupt auf haben.
Wenn ja, dann fahre ich hin und mit den üblichen Schutzmaßnahmen dürfte es kein Problem sein, ich muss ja nicht daneben stehen.

Willy


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BeitragVerfasst: 27. März 2020 18:11 
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CJ hat geschrieben:
Das gilt für die HU (und SP). Nicht für Einzelabnahmen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php

Hm.
Und nu?
5 Monate Umbau mal eben rückbauen?

Wäre schon schön, 2 Fahrzeuge im Haushalt zur Verfügung zu haben, um nicht den ÖPNV nutzen zu müssen...

_________________
Ciao
Wolle

Spruch des Jahres 2012
Schwarzfahrer hat geschrieben:
Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.


Fuhrpark: ...fertig wird sie nie!

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 18:18 
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Andreas hat geschrieben:
Zur Info:
Ich möchte Euch auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufmerksam machen.
In der Veröffentlichung ist die Frist für die Nachuntersuchung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit Mängeln aufgefallen sind, auf 2 Monate (vorher 1 Monat) verlängert worden.

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...und da habe gestern erst von der Dekra in FF folgende Info auf genau diese Frage hin erhalten - keine Fristverlängerung für Nachkontrolle - in unserem Fall Teilelieferung verspätet wegen Corona ... ist kein Argument: DHL liefert...
Da werde ich am Montag nochmal anfragen.


Fuhrpark: MZ ETZ150 BJ87, TS150 BJ79..., mehrere Paar Schuhe-mit/ohne Schnürsenkel

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 19:17 
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Wolle69 hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Das gilt für die HU (und SP). Nicht für Einzelabnahmen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php

Hm.
Und nu?
5 Monate Umbau mal eben rückbauen?
Wäre schon schön, 2 Fahrzeuge im Haushalt zur Verfügung zu haben, um nicht den ÖPNV nutzen zu müssen...

Ich verstehe dein Problem nicht ganz. :gruebel: Dein Umbau hat doch nichts mit der Fristverlängerung nach einem Durchfaller bei der HU oder dem Absehen von Bußgeldern bei Überziehung des HU-Termins zu tun. Nur darum dreht es sich hier.
Du brauchst eine Einzelabnahme/ ein Gutachten eines Prüfers um dann bei der Zulassungsstelle irgendwelche Sachen eintragen zu lassen. Ob eine Prüforganisation derzeit solche Abnahmen macht und wenn ja, ob und wie die Zulassungsstelle diese Eintragung vornimmt, mußt du dort erfragen. Das hat aber nichts mit diesem Fred hier tun. :nixweiss:

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Fuhrpark: MZ

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 19:48 
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Richtig.
In meinem Falle muss ich ja aber auch "unverzüglich" vorstellig werden. Und wenn das nun nicht geht? Deswegen ja die Frage oben, worauf sich das bezieht (bzw. beschränkt).

Die anvisierte Dekra-Stelle hat jedenfalls Flatterband ringsum. Und die Zulassungsstelle nur mit Anmeldung und nur bei dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten...

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 20:09 
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Also, auch wenn es nix mit dem hier geschilderten Sachverhalt zu tun hat.

Du brauchst offensichtlich eine Änderungsabnahme, die die gewünschte Dekraprüfstele zur Zeit nicht anbietet.

Ich würde
1. die Dekra kontaktieren, wer wann sowas wo machen kann
2. das StVA kontaktieren, wer wann wie und wo die Änderung kurzfristig in die Papiere überträgt.

Mach das vorzugsweise per Mail, dann hast Du eine schriftliche Aussage.

Wenn es ganz dumm läuft, dann geht das halt momentan nicht so fix wie gewünscht, dann muss man leider damit leben.

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BeitragVerfasst: 27. März 2020 20:15 
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Wolle69 hat geschrieben:
Richtig. In meinem Falle muss ich ja aber auch "unverzüglich" vorstellig werden...

Aber eben nicht zur Hauptuntersuchung nach §29 StVZO!
Wolle69 hat geschrieben:
...Deswegen ja die Frage oben, worauf sich das bezieht (bzw. beschränkt)...

Wurde doch beantwortet; nur auf die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.
Wolle69 hat geschrieben:
...Die anvisierte Dekra-Stelle hat jedenfalls Flatterband ringsum. Und die Zulassungsstelle nur mit Anmeldung und nur bei dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten...

Deswegen der Hinweis -> die entsprechenden Stellen anrufen, Problem schildern und sich eine Auskunft über den Lösungsweg holen.
War der Andreas schneller.

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