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 Betreff des Beitrags: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 15:56 
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Moin!
Ich habe mir für die Ente einen Wohnwagen gekauft, damit meine BEVA auf Treffen nicht mehr auf der Erde schlafen muss. Ich als Nebeneffekt ja auch nicht. ;)

Nun bin ich mit 600 ccm und 27 PS nicht gerade flott unterwegs. Daher habe ich mir überlegt, für Nachtfahrten am Berg eine steckbare orange Rundumleuchte ans Heck des Wohnwagens zu montieren. Da niederländischer Import habe ich hinten sogar schon eine 7polige Anhängerdose. Dort könnte ich den Lichtstrom und Masse abzapfen, um die Rundumleuchte zu betreiben.
Zitat:
§ 38 StVO:
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


Jetzt gibt es im Internet
a) LED Rundumleuchten ohne Zulassung -> fallen raus
b) Rundumleuchten mit E9-Zulassung (z.B. eBay-Artikelnummer 273688374029)
c) Rundumleuchten mit E4-Zulassung (z.B. eBay-Artikelnummer 153633330630)

Kennt jemand von Euch de Unterschied zwischen E4- und E9-Zulassung? Was sollte ich verwenden?

Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 16:10 
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Wohnort: SG
Ich empfehle die Nutzung der Warnblinkanlage, alles andere bringt Dir nur Streß.
Schau mal in 52 oder 53 StVZO rein. Ich meine, das wären die entsprechenden Paragraphen.

Oder mal hier querlesen:
https://www.hella.com/construction/asse ... LLA_DE.pdf


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 16:11 
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https://www.rkl.de/RKL-magazin/wer-darf ... -benutzen/

Das ist keine gute Idee, während der Fahrt darfst du die nicht benutzen.

Gruß
Andreas


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 16:21 
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Alter: 55
Andreas hat geschrieben:
Ich empfehle die Nutzung der Warnblinkanlage, alles andere bringt Dir nur Streß.
Schau mal in 52 oder 53 StVZO rein. Ich meine, das wären die entsprechenden Paragraphen.

Oder mal hier querlesen:
https://www.hella.com/construction/asse ... LLA_DE.pdf


Fahren mit warnblinkanlage bringt keinen Stress???


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 16:47 
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Luzie hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Ich empfehle die Nutzung der Warnblinkanlage, alles andere bringt Dir nur Streß.
Schau mal in 52 oder 53 StVZO rein. Ich meine, das wären die entsprechenden Paragraphen.

Oder mal hier querlesen:
https://www.hella.com/construction/asse ... LLA_DE.pdf


Fahren mit warnblinkanlage bringt keinen Stress???



§ 16 StVO, Abs. 2 Satz 2:
Zitat:
...
Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.


Nun, man kann zumindest Gesetzestext dazu rezitieren und die guten Absichten bekunden.

Ich würde jedoch mit einem Fahrzeug, dass auf der Autobahn nicht im LKW-Strom mitziehen kann, auch nicht die Autobahn benutzen. Das ist lebensgefährlich, auch wenn es erlaubt ist. Wir hatten dass Thema schon mal, als es um einen Anhänger am Gespann ging.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 16:58 
Ich würde so hoch wie zulässig Zusatzblinker an den Anhänger schreiben, dann wenn nötig die Warnblinkanlage nutzen.

Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 17:58 
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Ich würde mir ein ordentliches Zugfahrzeug besorgen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 18:16 
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Warndreieck hinten ins Fenster?
gibts für die Ente nicht auch ne Leistungssteigerung?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 18:24 
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ea2873 hat geschrieben:
Warndreieck hinten ins Fenster?
gibts für die Ente nicht auch ne Leistungssteigerung?

Da passt sicherlich der Motor von einer 4V-Quh :D
Dann zerreisst es das Fahrwerk.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 18:34 
Man könnte einen zweiten Motor in den Kofferraum bauen.
https://www.autobild.de/klassik/artikel ... 47187.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 18:41 
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Entenmanni hier aus der Eifel hat eine der ersten Enten mit 9 Ps und Zigeunerhaken. :mrgreen: :lach:


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 20:18 
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ea2873 hat geschrieben:
Warndreieck hinten ins Fenster?
gibts für die Ente nicht auch ne Leistungssteigerung?


Vor vielen Jahren, als ich noch regelmäßig mit der Yamaha SR500 nach Wetzlar fuhr, überholte mich, bei angezeigten 140Km/h eine Kastenente und zwar so, das ich erwartete, das, wenn ich an den Tacho klopfen würde, der auf 40Km/h zurückfallen müßte :shock:
Zufällig stand diese "Rennente" beim nächsten Rasthof an der Tanke und bat den Fahrer, unter seine Haube schauen zu dürfen :flehan:
Der grinste und zeigte mir seinen BMW R100RS-Motor....
Angeblich werden auch Visa-Motoren in die Ente eingebaut - also es geht da sicher was :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 21:12 
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Der Häuptling der OT Partisanen

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trabimotorrad hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
Warndreieck hinten ins Fenster?
gibts für die Ente nicht auch ne Leistungssteigerung?


Vor vielen Jahren, als ich noch regelmäßig mit der Yamaha SR500 nach Wetzlar fuhr, überholte mich, bei angezeigten 140Km/h eine Kastenente und zwar so, das ich erwartete, das, wenn ich an den Tacho klopfen würde, der auf 40Km/h zurückfallen müßte :shock:
Zufällig stand diese "Rennente" beim nächsten Rasthof an der Tanke und bat den Fahrer, unter seine Haube schauen zu dürfen :flehan:
Der grinste und zeigte mir seinen BMW R100RS-Motor....
Angeblich werden auch Visa-Motoren in die Ente eingebaut - also es geht da sicher was :wink:
Den Visa-Motor hatten wir in unserem Döschwo drin... Aufm Weltententreffen in Holland sah ich auch diverse BMW-Boxer unter Wellblechhauben, aber auch einen 1100er Goldwing Motor... Der hat dann auch mal etwas über 90 PS... In Dschörmani warscheinlich undenkbar... :lach:


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 14. April 2020 22:36 
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Aaalso... Mit 26 PS und ner Last von gut 400 Kilo (HP350 weit übers Limit mit Ausrüstung für nen Feuerwehrwettkampf [Pumpe, Schläuche, Zubehör] beladen, Trabant mit 4 Mann [gut genährt :twisted: ] besetzt) bin ich sogar mitm Trabant gut weggekommen :D Nur Mut. Und bevor du illegalerweise ne Warnleuchte zweckentfremdest, fahr gemütlich auf der rechten Spur auf Land- und Bundesstraßen. Mehr kannste nicht machen...

Gruss

Mutschy


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 Betreff des Beitrags: Gelbe Rundumleuchten für Privatpersonen
BeitragVerfasst: 15. April 2020 10:18 
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Beiträge: 1
Hallo Tigerente,

Ihr Wunsch nach einer zusätzlichen Absicherung ist verständlich, der Gesetzgeber sieht in Deutschland allerdings keine Lösung vor. Auch wenn Ihnen Verkäufer im Internet oft etwas anderes suggerieren möchten.

Die Frage, ob Sie eine Rundumleuchte zur Absicherung verwenden dürfen, regelt §52 StVZO. Der Einsatz gelber Leuchten wird in Absatz 4 abgehandelt. Da Ihr Fahrzeug keiner der dort angegebenen Kategorien angehört, gilt: Eine Rundumleuchte ist für Ihr Gespann definitiv nicht zulässig. Missbrauch wird mit einem Bußgeld geahndet.

Eine Abart von Rundumleuchten beschreibt §53a StVZO. Hier geht es um zusätzliche Warnleuchten für die Absicherung im Pannenfall. Diese Leuchten werden bei 360° Abstrahlung AUSSEN aufs Fahrzeugdach gestellt oder bei gerichteter Abstrahlung (z. B. fest verbaute LED-Module) INNEN IM FAHRZEUG montiert. Aber: Diese Leuchten sind zwar ohne Eintragung für Jedermann zulässig - allerdings nur im Stand, zusätzlich zu Warnblinker und Warndreieck.

Hier finden Sie solche Leuchten: https://www.rkl.de/Fahrzeugteile/Warnbl ... ssung-53a/

Schließlich noch die Antwort auf Ihre Frage zu den unterschiedlichen Prüfnummern:

Rundumleuchten können drei Arten von Prüfzeichen tragen:
- [e1 012345]: Das "kleine e im Rechteck" bestätigt die EMV-Prüfung (elektromagnetische Verträglichkeit). Voraussetzung für die Verwendung an einem Fahrzeug.
- Alternativ: (E1) 10R 00 12345: Das "große E im Kreis" mit dem vor- oder nachgestellten 10R bestätigt alternativ die EMV-Prüfüng, heutzutage häufiger anzufinden als das "e im Rechteck". Voraussetzung für die Verwendung an einem Fahrzeug.
- A1 (E1) 0012345: Das "große E im Kreis" mit dem vor- oder nachgestellten A oder A1 bestätigt die Zulassung nach ECE-R 65, der europäischen Prüfung für Warnleuchten. Voraussetzung für die Verwendung an Einsatzfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

Die von Ihnen angesprochene Ziffer hinter dem (E) sagt aus, in welchem Land die Leuchte geprüft wurde. Eine Leuchte mit E9 wurde von einem Prüfinstitut in Spanien geprüft. Die Ziffer sagt NICHT aus, wo die Leuchte hergestellt wurde (viele asiatische Hersteller lassen z. B. in Spanien prüfen).

Die oben angesprochenen "Zusätzlichen Warnleuchten" nach §53a StVZO tragen ein besonderes Prüfzeichen, da es sich um eine nationale Regelung handelt, die nur in Deutschland gilt. Wellenlinie + K + Prüfziffer, also zum Beispiel ~K 12345.

Auch wenn Sie in Ihrem Gespann eine besondere Gefahr für andere Autofahrer sehen und sich schützen möchten: Der Gesetzgeber will die Warnwirkung gelben Blinklichts erhalten und ist recht restriktiv, wer es benutzen darf.

Die Lösung für Sie bietet §16 StVO: Sind Sie bei besonders langsam auf Autobahn oder schnell befahrenen Straßen unterwegs (z. B. wegen einer Steigung bei geringer Motorisierung), so dürfen Sie temporär das Warnblinklicht Ihres Fahrzeugs einschalten und somit bei Bedarf auf die Gefahr aufmerksam machen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

Viele Grüße aus Hamburg

RKL Signaltechnik
www.RKL.de
Hans Sybille


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 15. April 2020 10:46 
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Danke für die ausführliche Antwort!

Jörn, ich hätte da noch eine (nicht ganz ernst gemeinte) Idee :D .

Tigerente hat geschrieben:
Ich habe mir für die Ente einen Wohnwagen gekauft


- Melde ein Gewerbe nach Schaustellerart im Reg. Bez. Düsseldorf an
- Auflastung des Wohnwagens auf > 3,5 t
- Verbreitere den Wohnwagen auf 2,56 m bis max. 2,75 m, alternativ oder zusätzlich
- Verlängere den Wohnwagen auf > 12,00 m
- erwirke beim a.a.S. ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für einen Wohnwagen nach Schaustellerart
- reiche mir einen Antrag ein

und Du bekommst von mir eine entsprechende, kostenpflichtige und befristete Ausnahmegenehmigung mit folgender Auflage:

Auflage hat geschrieben:
Die Überbreite und Überlänge der Fahrzeugkombination ist nach den „Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen“ in der derzeit gültigen Fassung zu kennzeichnen.


= gelbe Rundumleuchte :lol: .

Du brauchst dann allerdings noch eine weitere, kostenpflichtige, gültige Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO, um mit diesem Gespann aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die 70er kostet für 12 Jahre 320 €, die 29er für 3 Jahre 300 €.
Die Kosten für das Gutachten gehen meist so im gutem mittleren bis oberen dreistelligen Bereich los.

Ob sich der finanzielle Aufwand, die (zusätzliche) Anschaffung einer entsprechenden Zugmaschine und die weiteren Auflagen rechnen bezweifle ich sehr stark.
Nutze lieber wie empfohlen die Warnblinkanlage.

:wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 15. April 2020 16:01 
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trabimotorrad hat geschrieben:
Angeblich werden auch Visa-Motoren in die Ente eingebaut - also es geht da sicher was :wink:

Änlich wie beim Achim hat mich vor ca 25 Jahren nen Ente überhollt aber knapp jenseits der 200Km/h. Der hatte den Motor vom Visa Cup Gti drin, 105 Ps.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 15. April 2020 18:41 
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Moin!
Vielen Dank für die teilweise sehr ausführlichen Beiträge!!!
Dann schalte ich am Berg die Warnblinkanlage ein. Kostengünstigste und legale Lösung.
VISA Motor: Kostet rund 3000 Euro inklusive Eintragung. Die Flocken habe ich nicht. Abgeflexte Getriebeglocke und die zickige Visa-Zündung sind auch nicht ohne. Radkranz muss abgedreht werden, damit der Anlasser greift. Und und und.
Andere Motoren werden schwierig bis unmöglich mit H-Kennzeichen. Abgesehen vom Krieg mit der Frankfurter Zulassungsstelle, was ein zeitgenössischer Umbau ist und was nicht...
Wichtiger als der Motor beim Gespannfahren wäre das Getriebe. Hier wäre ein AK-Getriebe von Vorteil. Senkt beim Solofahren aber die Höchstgeschwindigkeit.
Lagerfeuergespräch. :)
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
“Tigerente“ Jörn

-- Hinzugefügt: 15. April 2020 18:45 --

P-J hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben:
Angeblich werden auch Visa-Motoren in die Ente eingebaut - also es geht da sicher was :wink:

Änlich wie beim Achim hat mich vor ca 25 Jahren nen Ente überhollt aber knapp jenseits der 200Km/h. Der hatte den Motor vom Visa Cup Gti drin, 105 Ps.

Dafür gibt es einen Rahmen mit Zulassung, aber ohne H-Kennzeichen. :(
Visa-Motore sind mittlerweile Goldstaub, passende Visa-Zündgeberbrücken für Enten Mega-Goldstaub. Und wehe, es geht etwas kaputt...
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
“Tigerente“ Jörn

-- Hinzugefügt: 15. April 2020 18:46 --

ventilo hat geschrieben:
Ich würde mir ein ordentliches Zugfahrzeug besorgen...

Du bist nicht nett! ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Gelbe Rundumleuchte an Anhänger
BeitragVerfasst: 15. April 2020 19:01 
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Wie groß ist dein Wohnwagen...? Ich habe heute bei Mobile einen gesehen mit einer großen Ladeluke und einer Motorradhalterung...vielleich bekommst du die Ente in deinen Hänger rein... :gruebel: :oops: :mrgreen:

Ich denke deine Angst , dass dir jemand drauf fahren könnte ist etwas übertrieben...wenn man einen Wohnwagen vor sich sieht, nimmt man doch automatisch etwas Gas weg...wer dazu nicht in der Lage ist , lässt sich auch von einer blinkenden Lampe nicht warnen.


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