Der Sterni hat geschrieben:Und auf dem Beiblatt wird sicherlich gestanden haben wann die Papiere zu berichtigen sind.
''Sofort'' oder ''bei nächster Gelegenheit''
Das ist relativ einfach geregelt.
Einzelabnahmen nach §19.2 sind immer unverzüglich, weil die Betriebserlaubnis erloschen. So lange das noch nicht in die Papiere übernommen ist, ist das wie nicht eingetragen bei einer Polizeikontrolle. Nur das Gutachten mitführen ist nicht. Die Gutachten sind in der Regel auch nur 18 Monate gültig. Frist verpeilt, kann das Straßenverkehrsamt eine neue Abnahme fordern.
Bei Abnahmen nach §19.3 mit Teilegutachten ist beides möglich. Wann unverzüglich und wann bei nächster Gelegenheit ist in §13 (1) FZV geregelt.
Unverzüglich ist sowas wie Änderung von Leistung, Führerscheinrechtlich, Steuerrechtlich (der Staat will ja ggf mehr Kohle!), Abgasgeschichten. Hier gilt auch, dass die BE erloschen ist, wenn nicht man das nicht unverzüglich macht. Gerade bei so Drosselungen für Führerschein A2 ist das wichtig, sonst gibt es bei der Kontrolle eins böse auf dem Deckel, weil Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bei nächster Gelegenheit ist Tieferlegungsfahrwerk, Lenker, Räder Reifen etc. Dann reicht es den Zettel mitzuführen ohne was zu tun. Nächster Gelegenheit heisst aber, dass beim ummelden, Eintragung von anderen "unverzüglichen" Änderungen die Abnahme mit in die Papiere zu übernehmen.
Das kann (bzw. ist) sogar ein Mangel bei der HU sein, wenn die Abnahme mit Hinweis "nächster Gelegenheit" immer noch nicht in die Papiere übernommen worden ist, obwohl schon nachweislich (Kennzeichen und Halter stehen ja auf der Abnahme) mehrmals umgemeldet worden ist.
Beim zulassungsfreien Kleinkraftrad ist natürlich "bei nächster Gelegenheit" etwas länger. Das kann dann auch mal lääääääääänger dauern bis man deswegen zum Amt muss.
@Sterni
Ich finde das ja gut, dass die Kollegen keine Rahmen und Fahrwerke etc von MZA mehr abnehmen, gehe ich voll mit. Festigkeitsunterlagen gibt es da nämlich nix.
Aber eine explizite (interne) Anweisung zum Thema MZA gibt es nicht. Ich finde dazu nix.
MfG
Tobias
Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969