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 Betreff des Beitrags: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 11:33 
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Hallo,
mein Sohn möchte ab 16 gerne 125er fahren, ich selbst habe keine Erfahrung in diesem Bereich :roll: . Welche Einschränkungen gibt es? Was kostet ein Führerschein? Gibt es günstige Alternativen im 80er/50er-Bereich? Welches Modell ist gut und günstig? Elektro / Verbrenner?

LG
Markus


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 11:40 
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Er darf 125er Fahren die
* nicht über 11kWPS haben
* nicht mehr als 0.1kW/kg Leergewicht
Das war's. Führerschien A1.
Elektromodelle gibts wenige und die sind relativ teuer.
Ansonsten wird von der Jugend anscheinend gern die KTM Duke 125 genommen, so scheint es. Aber eine ETZ125 ist auch nicht verkehrt, zumindest wenn dein Sohn etwas technisch interessiert ist.
Die billigste möglichkeit, eine halbwegs aktuelle, zuverlässige 125er zu fahren ist die Honda Wave 110i oder wenn's neu sein soll eine Suzuki Address 110 oder Honda Vision 110. Inwiefern ein Jugendlicher diese aber erstrebenswert findet mag ich nicht zu beurteilen. Meine Tochter wäre wohl lieber gelaufen als die ETZ gegen so einen "Roller" zu tauschen... ;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 11:45 
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Gibt es doch in jede Richtung
Honda CBR
Yamaha YZF, WR,MT,XV
Ich fand unsere XLV Varadero sehr zuverlässig.
2 Zylinder V Motor , hohe Sitzposition für lange Kerle
Sieht fast aus wie ne große Transalp


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 11:46 
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:arrow: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... rerschein/


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 12:50 
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Das Problem bei den 125ern sind die exorbitant hohen Haftpflichtversicherungsbeiträge.
Da ist man schnell mal bei 1000€ pro Jahr.
Diesbezüglich sollte man sich unbedingt vorher mal bei seinem Versicherungsanbieter informieren.

Ich würde empfehlen, mit 15 Jahren die Führerscheinklasse AM zu machen und dann ein Simson-Fahrzeug, was schon mal in der DDR zugelassen war (60km/h Sonderregelung), zu fahren.
Führerscheinklasse AM ist einiges günstiger als die A1, kann ein Jahr früher gemacht werden und die Haftpflicht liegt dann bei lächerlichen 70€ pro Jahr.

-- Hinzugefügt: 14. Juli 2020 14:27 --

Und noch ein Vorteil:
Die Simson-Fahrzeuge haben keinen Wertverlust und können ein paar Jahre später ggf. sogar mit etwas Gewinn weiter verkauft werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 13:30 
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Vor 2 Jahren hat der Führerschein meiner Tochter gut 1400€ gekostet. Billig ist es also leider nicht. Die Versicherung ist auch sehr teuer. Alternativ kannst Du das Mopped auch auf Dich zulassen mit der Angabe dass auch Fahrer unter 25 fahren. Das ist wesentlich günstiger. Weiter deutlich sparen kannst noch indem Du die schadensfreien Jahre einer Deiner MZ übernimmst (und die MZ dann neu als Zweitfahrzeug versicherst).
Die Versicherungen haben ja meist online einen Tarifrechner. Da kannst das ja mal durchrechnen lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 13:54 
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Mein Sohn hatte damals eine TS125 mit 16 auf seinen Namen angemeldet. Die hatte noch nicht "Leichtkraftrad" in den Papieren und war überraschend günstig in der Versicherung (rd. 60 Euro/Jahr, wenn ich mich richtig erinnere).


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 16:46 
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DAMALS habe ich den Lappen (4) beim TÜV gemacht, nur Fragebogen, für eine Gebühr.
Und für die Herkules im Urlaub aufm Bau gearbeitet.

Was ist passiert, dass man denen das nicht mehr zutaut ? :oops:
Alles Heimkinder ?

Gruß Klaus


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 17:01 
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Ne, es haben sich zu viele totgefahren.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 17:07 
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seife hat geschrieben:

Die billigste möglichkeit, eine halbwegs aktuelle, zuverlässige 125er zu fahren ist die Honda Wave 110i oder wenn's neu sein soll eine Suzuki Address 110 oder Honda Vision 110. Inwiefern ein Jugendlicher diese aber erstrebenswert findet mag ich nicht zu beurteilen. Meine Tochter wäre wohl lieber gelaufen als die ETZ gegen so einen "Roller" zu tauschen... ;-)


Das ist nur zu unterschreiben.
Davon abgesehen sitzt du da drauf wie auf einem Plumpsklo beim Abdrücken, mit nix zwischen den Beinen und daraus folgend mangelnder Kontrolle über das Fahrzeug bei den Geschwindigkeiten. Was bei einer Schwalbe noch angehen mag, finde ich bei 100Km/h Leichtsinn.

Was mich persönlich betrifft: Einmal 30 KM weit draufgesessen und nie wieder.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 18:51 
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XHansX hat geschrieben:
Das Problem bei den 125ern sind die exorbitant hohen Haftpflichtversicherungsbeiträge.
Da ist man schnell mal bei 1000€ pro Jahr.
Diesbezüglich sollte man sich unbedingt vorher mal bei seinem Versicherungsanbieter informieren.

Ich würde empfehlen, mit 15 Jahren die Führerscheinklasse AM zu machen und dann ein Simson-Fahrzeug, was schon mal in der DDR zugelassen war (60km/h Sonderregelung), zu fahren.
Führerscheinklasse AM ist einiges günstiger als die A1, kann ein Jahr früher gemacht werden und die Haftpflicht liegt dann bei lächerlichen 70€ pro Jahr.

-- Hinzugefügt: 14. Juli 2020 14:27 --

Und noch ein Vorteil:
Die Simson-Fahrzeuge haben keinen Wertverlust und können ein paar Jahre später ggf. sogar mit etwas Gewinn weiter verkauft werden.

Vorsicht!
AM mit 15 wird nicht von allen Bundesländern genehmigt!
Klar ist A1 teurer,
aber Probezeit läuft und der Aufstieg auf A2 ist viel einfacher und damit wieder kostengünstig.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 19:15 
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Ich würde auch den A1 dem AM vorziehen.
Aber so zeitig wie möglich mit der Fahrschule beginnen! Bei meinen Kindern hat es über 1 Jahr gedauert bis sie den Schein hatten, das ist aber regional unterschiedlich, in Ballungsgebieten wahrscheinlich besser als auf dem Land.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 19:24 
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Um mal eine Haftpflicht - Versicherungsprämie für eine TS 125 in den Raum zu werfen :

507 € im Jahr (100%, Fahranfänger berücksichtigt)


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 20:17 
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Oberlausi hat geschrieben:
Vorsicht!
AM mit 15 wird nicht von allen Bundesländern genehmigt!

Guter Einwurf. Ich wußte nicht, dass es da je nach Bundesland noch Unterschiede gibt.
Hier in Thüringen ist es jedenfalls möglich und unter den Kids momentan total angesagt, mit 15 die AM zu machen und dann Simson bis 60Km/h zu fahren.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 20:49 
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XHansX hat geschrieben:
Oberlausi hat geschrieben:
Vorsicht!
AM mit 15 wird nicht von allen Bundesländern genehmigt!

Guter Einwurf. Ich wußte nicht, dass es da je nach Bundesland noch Unterschiede gibt.
Hier in Thüringen ist es jedenfalls möglich und unter den Kids momentan total angesagt, mit 15 die AM zu machen und dann Simson bis 60Km/h zu fahren.


Ja bei uns ins Sachsen auch. ;)
Aber abgesehen davon verstehe ich das nicht.
Der Bundesrat/Bundestag hat der Änderung AM 15 zugestimmt, und trotzdem können die Bundesländer einzeln entscheiden?
Verstehe ich nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 14. Juli 2020 21:26 
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Oberlausi hat geschrieben:
...Aber abgesehen davon verstehe ich das nicht.
Der Bundesrat/Bundestag hat der Änderung AM 15 zugestimmt, und trotzdem können die Bundesländer einzeln entscheiden?
Verstehe ich nicht.

§6 (5a) Straßenverkehrsgesetz

Dateianhang:
StVG §6.jpg


Regelung Hessen

Das ist die beschlossene Ermächtigung. Zum Warum und weshalb das überhaupt so ist, empfehle ich das GG und die einschlägigen Verordnungen (insbes. FeV).


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 15. Juli 2020 10:37 
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Super, vielen Dank für eure Antworten - das Forum funktioniert wirklich klasse !!!! :top: :biggthumpup:

Werde das Ganze jetzt erstmal durchrechnen........ :roll:

LG Markus


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 15. Juli 2020 13:39 
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Beim Versichern ist noch zu bedenken, daß es nichts bringt, die höchste verfügbare SF-Klasse auf das LKR zu schreiben.
Wollte ich nach dem Unfall meiner Tochter auch machen, aber die Hotline der HUK hat mir dann zum Glück davon abgeraten.

Grund: bei LKR gibt es nur 3 SF-Klassen: 100%, 90%, 70%, 30%, sf-0, 1, 2 und 3 oder so. Bei einem Unfall geht man immer auf SF0 hoch.
Wenn du jetzt die SF-18 auf die 125er umschreibst, ist die nach dem ersten anfahren verloren.

Wir haben dann die SF2 von der Suzuki genommen, die ein reichliches halbes Jahr später eh wieder auf SF3 runter ging.

Später auch regelmäßig bei der Versicherung nachbohren, daß der Jüngste Fahrer jetzt wieder ein Jahr älter ist.

Seit diesem Jahr zahle ich für die ETZ125 mit 30% noch 63,80€, aber zuvor waren das immer so 200€.
Das Yamaha-Dreirad (sonst gleiche Bedingungen) kostet 50,61€ für die Haftpflicht, hat aber noch eine Teilkasko, die das vielleicht beeinflusst.
Versichert sind die alle auf mich, auch das Auto meiner Tochter jetzt. Die ersten paar Jahre ist das sonst einfach kaum zu bezahlen.

Die genauen Regelungen sind vermutlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, aber ich würde darauf acht geben eben nicht die "beste" SF-Klasse auf's LKR zu verlegen, wenn möglich.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 15. Juli 2020 15:05 
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Ein übernehmen der Schadensfreien Jahre der MZetten ist wäre trotzdem am günstigsten denn die Preise der Haftpflicht sind bei denen ja im Vergleich zu den Hubraum stärkeren Maschinen ja selbst bei Neueinstufung als Zweitfahrzeug lächerlich gering.
Trotzdem ist der Hinweis von Seife sehr gut. Denn bereits SF3 senkt den Beitrag für eine 125er bei der Huk24 auf 30%. also vielleicht vorher noch mal schauen ob Du nicht mit anderen Fahrzeugen von Dir untereinander tauscht. Und nicht vergessen- in ein paar Jahren steht wahrscheinlich auch eine Auto- Versicherung für den jungen Herrn an und da bringt das selbe Vorgehen auch eine deutliche Ersparnis.
Dein Sohn kann später auch die schadensfreien Jahre auf sich übertragen . Allerdings nur so viele Jahre wie er den Führerschein hat abzüglich einem Jahr .

Sehe gerade dass die MZetten bei Dir noch unter 'Projekt' laufen , also wohl noch nicht versichert sind. Dann schau halt dass Du ein anderes günstiges Fahrzeug nimmst


Zuletzt geändert von MatthiasF am 15. Juli 2020 15:13, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 15. Juli 2020 15:10 
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ventilo hat geschrieben:
Mein Sohn hatte damals eine TS125 mit 16 auf seinen Namen angemeldet. Die hatte noch nicht "Leichtkraftrad" in den Papieren und war überraschend günstig in der Versicherung (rd. 60 Euro/Jahr, wenn ich mich richtig erinnere).

Moin!
Mit dem alten 1b und dem neuen A1 darf meines Wissens nach nur LKR bewegt werden. Und die waren/sind in der Versicherung teurer. Wenn die TS125 kein LKR eingetragen hatte, hätte ein A1-Inhaber sie nicht fahren dürfen.
Hätte ich damals meine 80er als Motorrad angemeldet, wäre die Versicherung ein Witz gewesen. So musste ich 1000 DM bezahlen. Scheinen heute wohl 1000 EUR zu sein.
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 15. Juli 2020 16:01 
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A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 15. Juli 2020 20:51 
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Mz hatte in den 2000ern schöne 125er im Angebot, davon gibt es auch noch genug gebrauchte.
Vorteilhaft sind die vollen 15 PS und das mach wie vor schicke Design.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 16. Juli 2020 07:49 
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ventilo hat geschrieben:
A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Moin!
Der Bußgeldkalaog (Link oben) spricht von Leichtkrafträdern, der ADAC von Krafträdern und der TÜV Nord von Krafträdern (Leichtkrafträdern) bezüglich der Klasse A1. Toll, wie sich alle einig sind.
Wenn Krafträder bewegt werden dürfen, ist das doch prima! Günstige Versicherung und kein Fahren ohne Führerschein (wie in den 80ern bei mir mit meiner 80er). ;)
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 16. Juli 2020 08:03 
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Tigerente hat geschrieben:
ventilo hat geschrieben:
A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Moin!
Der Bußgeldkalaog (Link oben) spricht von Leichtkrafträdern, der ADAC von Krafträdern und der TÜV Nord von Krafträdern (Leichtkrafträdern) bezüglich der Klasse A1. Toll, wie sich alle einig sind.
Wenn Krafträder bewegt werden dürfen, ist das doch prima! Günstige Versicherung und kein Fahren ohne Führerschein (wie in den 80ern bei mir mit meiner 80er). ;)
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn

Jörn, umgangssprachlich ist das doch auch nicht zu beanstanden. Die mit A1 zu führenden Kräder entsprechen nun mal der Begriffsbestimmung eines LKR. Im Übrigen ist jedes LKR auch ein Krad, nur eben nicht jedes Krad ist auch ein LKR. :wink: Aber der Begriff "Leichtkraftrad" oder die Schlüsselung in der Zulassung ist unerheblich für die Fahrerlaubnisklasse. Da interessiert doch nur, ob die Leistungsdaten des Fahrzeugs den erlaubten Parametern entspricht. Zulassungsrechtlich und möglicherweise versicherungstechnisch ist das was anderes.


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 16. Juli 2020 09:33 
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CJ hat geschrieben:
...Aber der Begriff "Leichtkraftrad" oder die Schlüsselung in der Zulassung ist unerheblich für die Fahrerlaubnisklasse. ...

Moin!
Ja, heutzutage anscheinend ja. Zu meiner Zeit eben nicht. Das wäre Fahren ohne Führerschein gewesen, wenn die 80er nicht als LKR sondern als MRD zugelassen worden wäre.
LKR = Versicherung 1000 DM (kleines Kennzeichen), MRD = Versicherung unter 100 DM, großes Kennzeichen. D.h. die damals Grünen hätten schon an der Kennzeichengröße gesehen, dass ein Inhaber mit 1b das MRD nicht fahren darf. Soviel zur Zeitgeschichte eines nach dem 01.04.1970 geborenen, der voll unter die Stufenführerscheinregelung gefallen ist und drei Motorradführerscheine gemacht hat.
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn

P.S. Was war denn die Fahrschulmaschine für ein Typ? Manchmal orientieren sich Fahranfänger ja an dem "bekanntem". Oder man weiß, was man nicht will. :biggrin:
Was fahren die Freunde für Moppeds?


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 16. Juli 2020 09:46 
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Das hat sich vemutlich zu dem Zeitpunkt geändert, als die Einschränkungen nur noch Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht betrafen, davor galt auch noch zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h.

Gruß
Andreas


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 16. Juli 2020 09:56 
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Wohnort: Nuthe-Urstromtal
Alter: 52
Tigerente hat geschrieben:
........
Soviel zur Zeitgeschichte eines nach dem 01.04.1970 geborenen, der voll unter die Stufenführerscheinregelung gefallen ist und drei Motorradführerscheine gemacht hat.
........


Da hatte ich es als im Jahre 1972 im Osten Geborener doch etwas einfacher. Einmal theoretische Prüfung für das Moped (50er - ab 15 Jahre) und die dazugehörige praktische Prüfung. Für die Motorradfleppe nur noch einige Fahrstunden in der Fahrschule (auf 150er TS) nachweisen, dann 150er ab 16 Jahre und ohne weiteres ab 18 Jahren offen fahren.......


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 Betreff des Beitrags: Re: 125er ab 16 fahren
BeitragVerfasst: 16. Juli 2020 11:24 
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Wohnort: Oboom
AHO hat geschrieben:
Das hat sich vemutlich zu dem Zeitpunkt geändert, als die Einschränkungen nur noch Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht betrafen, davor galt auch noch zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h.
Gruß
Andreas

Da hat sich nichts geändert. Das war auch vor der Harmonisierung so.


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