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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:09 
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Hallo,


leider ist mir ein unachtsamer Autofahrer hinten in meine Ts 250/1 A gefahren wodurch ich dann auch gestürzt bin..

Lt Gutachter hat der Rahmen (vermutlich) was abbekommen..

Gibt es (wenn ja wo?) eine Orientierung zB Liste, anhand man sich an den Wert der A orientieren kann..?

Ich habe noch keine genaueren Infos erhalten

Danke erstmals fürs lesen:)


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

Zuletzt geändert von MZElch am 24. August 2020 18:43, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:16 
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Treffen Edersee Organisator

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Suche dir einen Anwalt. Der beauftragt dann einen KFZ Sachverständigen der wiederum den Wiederbeschaffungswert ermittelt.
Lass dich nicht drauf ein das selbst regeln zu wollen, dabei ziehst du den kürzeren!

Der Gutachter kam vermutlich von der gegnerischen Versicherung?

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Fuhrpark: Badeinsel 2000 mit Palme

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:20 
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Nein, den Gutachter habe ich selbst gewählt

Gibt es denn eine Vergleichs Tabelle?


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:24 
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OK, dann ist es zu spät, die Versicherung könnte/wird dich da drücken.
Von Schrottwert kann aber trotzdem keine Rede sein, das müsste auch der Gutachter wissen. Über Classicdata sollten sich zumindest ungefähre Werte herausfinden lassen, ebenso über die Preisspiegel in der Oldtimermarkt. Sollte er das nicht wissen müsstest du ihn mal drauf bringen.

Das ist gar nicht böse gemeint, viele Standardgutachter beschäftigen sich üblicherweise nicht mit Oldies und Exoten und wissen dementsprechend in dem Thema sehr schlecht bescheid.

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Fuhrpark: Badeinsel 2000 mit Palme

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:25 
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Nur mit Anwalt und Gutachter.
Meist kennt der Gutachter selbst nen Anwalt für Verkehrsrecht, das erleichtert es etwas.


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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:28 
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Inzwischen sind auch Emmen Oldtimer. Also achte darauf das der Gutachter sich mit Oldtimer auskennt und es nicht nur behauptet. Also nicht irgend einen nehmen.

Er sollte möglichst ein Classic-Data-Partner https://www.classic-data.de/ sein, oder zumindest die Unterlagen zu Grunde legen.

Hir noch etwas zum lesen.

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... ngstarife/

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:31 
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Treffen Edersee Organisator

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Dieter hat geschrieben:
Inzwischen sind auch Emmen Oldtimer. Also achte darauf das der Gutachter sich mit Oldtimer auskennt und es nicht nur behauptet. Also nicht irgend einen nehmen.

Er sollte möglichst ein Classic-Data-Partner https://www.classic-data.de/ sein, oder zumindest die Unterlagen zu Grunde legen.


Dafür ist es ja schon zu spät, es ist schon ein Gutachter da gewesen ;)
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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:35 
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Trotzdem würde ich ihn noch einmal ansprechen und ihm klarmachen, das es auch auf seine Kosten gehen könnte, wenn das Gutachten nicht passt. Kann man ja erst mal höflich formulieren. :oops:

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:37 
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Leute, bitte keine Diskussionen über den Gutachter, ich habe doch nur nach einer Orientierungshilfe gefragt ?


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 14:47 
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MZElch hat geschrieben:
Leute, bitte keine Diskussionen über den Gutachter, ich habe doch nur nach einer Orientierungshilfe gefragt ?


Die Frage müsste Dir aber ein kompetenter Gutachter beantworten können - und Kommunikation mit der Versicherung nur über Deinen Anwalt!
Böse gesagt ist der Geschäftszweck der Versicherungen, möglichst viel Gewinn zu machen, indem man vom Versicherungsnehmer möglichst viel Geld nimmt, einem Geschädigten aber so wenig wie möglich zahlt. Die Hoffnung auf eine faire / nette Versicherung solltest Du ganz schnell begraben.

Gruß
Andreas


Fuhrpark: ETZ 250 SW, Bj. 1985

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 15:14 
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Vapekiller

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AHO hat geschrieben:
MZElch hat geschrieben:
Leute, bitte keine Diskussionen über den Gutachter, ich habe doch nur nach einer Orientierungshilfe gefragt ?


Die Frage müsste Dir aber ein kompetenter Gutachter beantworten können - und Kommunikation mit der Versicherung nur über Deinen Anwalt!
Böse gesagt ist der Geschäftszweck der Versicherungen, möglichst viel Gewinn zu machen, indem man vom Versicherungsnehmer möglichst viel Geld nimmt, einem Geschädigten aber so wenig wie möglich zahlt. Die Hoffnung auf eine faire / nette Versicherung solltest Du ganz schnell begraben.

Gruß
Andreas

Das kann ich aus eigenen Erfahrungen so Unterschreiben.

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Grütze, Paul
Meisterbetrieb Albrecht Relius Wasser&Wärme , Lothra 45/07338 Drognitz. Seit dem 01.07.23 für euch da!
Wir Stellen ein: Facharbeiter SHK M/W/D!
Mitglied des GKV seit 2015
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OT-Rennsteigboulettenpartisane


Fuhrpark: MZ TS 125/A BJ:1983 (der grüne Giftzwerg) , MZ TS 125 BJ:1974 in Fragmenten,
MZ ES 175/2 BJ : 1972 , MZ ETS 250 ( spezieller Umbau ),
MuZ Skorpion 660 Tour Bj. 1996 (Smokies EX), Superelastik MZS820 Bj: 1973,
Fortschritt E930 „Ackersimme“, Heldrunger MKH/1 Bj. 1974,
2x SR2 (von Saalpetre für meine Söhne), MuZ Saxon 150 Sportstar Bj:1998,
IWL SR 56 Wiesel Bj: 1958 (Fernprojekt), Güldner ADA9 Bj: 1953,
MAN TGE.3.180
Fiat Doblo 1,4T Natural Power Bj:2016

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 15:20 
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MZElch hat geschrieben:
Lt Gutachter hat der Rahmen (vermutlich) was abbekommen, und es gibt (wenn überhaupt) nur noch den Schrott bzw Wiederbeschaffungswert..


das muß für dich kein schlechtes Geschäft sein. Du bekommst den Zeitwert abzüglich Restwert und baust dir aus den Resten deine Maschine wieder auf, wobei bei einem Totalschaden der Restwert sehr klein ausfällt.

also sollte das Ziel sein:
Restwert möglichst = 0
Zeitwert möglichst hoch. Da seltenes und gesuchtes Sondermodell /A solltest du dich nicht mit dem Wert einer normalen Serienmaschine abspeisen lassen.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 16:23 
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Das ist keine Meinung zu dem Gutachter sondern eine Hilfestellung wenn er das Teil als altes Moped abrechnen will das keinen Wert hat. Gerad eine /A kann sehr schnell einen Zeitwert von über 2.500 Euro haben. Kommt natürlich auf den Zustand an und wie weit das Moped noch Originalteile hat. Die sind inzwischen sehr selten und kosten entsprechend. Das ist inzwischen ein Oldtimer und Kulturgut wenn der Zustand entsprechend ist. Aber es geht ja um dein Geld.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 16:42 
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Bei meiner Versicherung ( Allianz) läuft es bei Totalschaden o. Diebstahl o.ä. Fällen bei Wertermittlung von Fahrzeugen, die nicht mehr in der Schwakeliste auftauchen, so:

- Der Wiederbeschaffungswert wird ermittelt anhand des aktuellen Marktpreises.
- dabei gelten auch Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen
- Rechnungen zu eigenen Fahrzeug helfen, wie z
B. Vapekauf oder bei Händler gekauften Teilen.
- Auch Bilder helfen.
- Der Versicherungsmensch vor Ort sucht auch zusammen mit dir vergleichbare Angebote raus

Das bezieht sich aber auf die Allianz, wie das bei anderen Versicherungen gehandhabt wird weiß ich nicht. Woher weiß ich das? Meine Mutter war bis letztes Jahr bei der Allianz als Vertretterin ;)

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Trüffelschweine Logo Designer Mitglied Nr: 007

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Gründungsmitgleid MKBV 13.08.2016


Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule" Bj. 1979
Simson S50B2 Bj. 1976
CBR 650 R Bj. 2024
GS 500 E Bj. 1993

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 16:58 
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starke136 hat geschrieben:
Bei meiner Versicherung ( Allianz) läuft es ...



... nicht anders wie bei allen anderen. Auch nur abzocker und betrüger! Ich musste klagen und hab gewonnen :tongue:

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Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
ich war dabei:
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24 -´25
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
Weihnachtsgrillen -´21 -´22
Westtreffen - ´25 Zum 60. des Häuptlings


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BeitragVerfasst: 21. August 2020 18:30 
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TS-Jens hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:
Inzwischen sind auch Emmen Oldtimer. Also achte darauf das der Gutachter sich mit Oldtimer auskennt und es nicht nur behauptet. Also nicht irgend einen nehmen.

Er sollte möglichst ein Classic-Data-Partner https://www.classic-data.de/ sein, oder zumindest die Unterlagen zu Grunde legen.


Dafür ist es ja schon zu spät, es ist schon ein Gutachter da gewesen ;)
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Verstehe ich nicht. Der Geschädigte hat doch den Gutachter selbst eingesetzt und dem Unfallgegner bisher keine bezifferte Förderung gestellt, weil der Parteigutachter hierzu doch noch nichts gesagt hat.

Schrottwert klingt immer nach Kilopreis. Ein Kfz-Sachverständiger auch nicht von Schrottwert, sondern Restwert spricht. Der kann gering oder eben auch nicht gering sein, je nach Fahrzeug, Schaden und Art und Umfang der vom Unfallfahrzeug noch verwendbaren Teilen...


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 18:36 
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Mein Gutachter hat damals die teuerste ETS genommen, die im Netz zu finden war und diese als Referenz genommen. Die Versicherung hat das so akzeptiert und lediglich noch 500€ Restwert abgezogen. Ist aber wahrscheinlich je nach Versicherung unterschiedlich.


Fuhrpark: MZ ETS 250 Bj. 72 rot, MZ ETS 250 Bj. 69 (in Arbeit), MZ ETS 250 Neckermann Bj. 72 (in Teilen), Diamant Elite RS blau, 2x Liliput, Skoda Octavia RS TDI 2015

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BeitragVerfasst: 21. August 2020 19:52 
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steven80 hat geschrieben:
Mein Gutachter hat damals die teuerste ETS genommen, die im Netz zu finden war und diese als Referenz genommen. Die Versicherung hat das so akzeptiert und lediglich noch 500€ Restwert abgezogen. Ist aber wahrscheinlich je nach Versicherung unterschiedlich.

Das ist bei seltenen Fahrzeugen keine Ausnahme.
Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach den Angeboten am Markt, einfach ausgedrückt.

Wie immer gibt es hierfür entsprechende gesetzliche Regelungen, an die sich die Versicherung in einer perfekten Welt hält.
Leider gibt es auf beiden Seiten Parteien, die diese Regelungen für sich ausnutzen wollen. Also Versicherungen die Kürzen wie sie wollen und Geschädigte, die ihren Schaden künstlich hochrechnen.
Beides führt oft zum Gang vor ein Gericht.


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Gespann 1987, Simson SR 50 B4 1988, Seat Leon Cupra ST 300

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BeitragVerfasst: 23. August 2020 14:34 
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schrauberschorsch hat geschrieben:
Verstehe ich nicht. Der Geschädigte hat doch den Gutachter selbst eingesetzt und dem Unfallgegner bisher keine bezifferte Förderung gestellt, weil der Parteigutachter hierzu doch noch nichts gesagt hat.



Klar kann er noch einen zweiten engagieren, einen davon darf er dann aber selbst bezahlen, man kann ja nicht einfach 2 SV-Honorare über die gegnerische Versicherung abrechnen ;)

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Fuhrpark: Badeinsel 2000 mit Palme

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BeitragVerfasst: 23. August 2020 16:00 
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Wie sah denn das Motorrad vor dem Unfall aus? Bei Mobile ist eine Strich A für 3500Euronen drinne. Das ist ja wie aus der Glaskugel lesen. Wenn Du einen Mülleimer hattest bzw. hast, dann ist es halt nur Schrottwert und da spielt es keine Rolle ob A oder XY. Zeige doch mal ein Bild vom Motorrad.

Lg. mario

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Fuhrpark: Berliner Roller Bj.59 mal zwei, zweimal Berliner Roller in Teilen, Campi Bj.60, Pannonia im Aufbau, Kawasaki Z 1100 ST Bj.84, CBR 1000F Bj.93, VW Käfer Bj.73 und Bj.85, Mercedes SLK 230 Bj.98 und der Altagswagen Mercedes s211 E 350 Bj.06, Qek Junior Wohnwagen Bj.89 und noch andere Fahrzeuge.

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BeitragVerfasst: 24. August 2020 10:00 
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Hallo zusammen,
Wozu Anwalt? Das mindert den Wert der Maschine noch zusätzlich.
1. Man hat die Wahl einen Gutachter selbst zu bestellen.
2. Über den vom Sachverständigen ermittelten Zeitwert hinaus kann die Versicherung des Gegners
den Wert (Geldbetrag, der tatsächlich gezahlt wird) der Maschine überhöhen.
Bedingungen:
a) es ist eine historische Maschine, also über 30 Jahre alt = Odtimer,
b) der Eigner, also der Geschädigte, macht der Versicherung glaubhaft, dass er keine Veräusserungsabsichten
hat.
3. In dem Fall hat eine Versicherung einen Ermessungsspielraum von 30 - 50% (??).
4. Kostenangebot einer Werkstatt ist zu empfehlen (Ich weiss, das mögen viele nicht, die es allein alles besser können).
5. Es kann helfen, der Versicherung die Reparaturaufwendungen zu belegen.
6. Das kann man sich dann auch vom Sachverständigen als "marktgerecht" bestätigen lassen. Die Verischerung wird
das eventuell sowieso beim ihm nachfragen).
7. Beispiel (alles gesponnen fiktiv) : Zeitwert 1.200 €, Spielraum der Versicherung 400 - 600 €, Reparaturkosten
(auch mit gebrauchten Teilen) ca. 2.000 €. Es kann sein, dass die Versicherung dann den Ermessungsspiel eher am
oberen Rand sieht, wenn es gut belegt ist.

Fragt mich nicht wo das alles steht. Man muss das verhandeln. Es gibt keine feste Regel. Ich empfehle ein Gespräch
als Geschädigter direkt mit der Versicherung (nicht mit einem Vertreter, mit der Versicherung !),
um genau das zu klären.

Mit meinem Käfer Bj 1965 lief das so. Zeitwert 3.500,00 DM, erhaltener Wert 5.300,00 DM, ca. 50% mehr!
Sanierung war dann am Ende 11.000 DM. :D

Darauf hatte mich auf nachfrage die Versicherung selbst gebracht damals ca. 1999.

PN gern.

Wozu also Anwalt?

Michael

-- Hinzugefügt: 24.08.2020, 10:01 --

Gruss aus Dresden, Michael

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Es gibt die, die haben wollen und die, die sein wollen. Haben ist vergänglich, man muss nichts haben. Fahren gehört zum Sein, das ist es.
Antituning viewtopic.php?f=17&t=44654
Zylinderabwicklung viewtopic.php?f=17&t=44819
Standgas viewtopic.php?f=4&t=44200
Mein Kupferwurm viewtopic.php?f=6&t=46055


Fuhrpark: R26(56), VWTyp1(65), ETS250(71), B40(72), R60/5(72), , ETZ250-300(88),
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BeitragVerfasst: 24. August 2020 10:10 
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Bratoletti hat geschrieben:

Wozu also Anwalt?



Man sieht dass du die letzten Jahre (Naja, ich habe bis 2009 selbst als Sachverständiger gearbeitet, auch da war das schon so...) nichts damit zu tun hattest und die willkürlich vorgenommenen Kürzungen der veranschlagten Werte noch nicht kennst. Du bekommst in dem Fall einfach mal zB. 30% abgezogen und zu wenig ausgezahlt. Und das halten die solange fest bis du den rechtsweg einschlägst, dann rudern die meisten schon zurück. Ist zwar illegal und wenn es vor Gericht kommt verlieren sie immer, es wird aber trotzdem praktiziert. Vorallem wenn kein Anwalt im Spiel ist. Mit Anwalt stehen deine Chancen deutlich höher den vom SV ermittelten Wert auch zu bekommen. Google mal, da wird dir schlecht. Versicherungen sind Gangster.

Außerdem hat das Anwaltshonorar NICHTS mit dem Wert der Maschine zu tun und mindert ihn auch nicht :wink:

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Fuhrpark: Badeinsel 2000 mit Palme

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ot
Hallo.
Wenn der Unfallgegner eindeutig schuld ist NIE OHNE Anwalt.Die Versicherung zieht dich nur über den Tisch.
Selbst erlebt.
MfG


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Das ist mir schon in den 70ern passiert. Das Auto war ein Totalschaden. Der gegnerischen Versicherung fiel immer wieder ein neuer Grund ein nur einen Teil der Summe auszuzahlen. Der letzte Grund war das Stereokasettenradio. Daür wollten sie auch noch 300 DM einbehalten. Darauf habe ich ihnen geschrieben, das es bei mir in der Garage liegt und sie es gerne abholen können. Dafür habe ich ihnen 14 Tage eingeräumt. Danach kam auch das Geld ohne weitere Diskussion. Und wie schon geschrieben gibt es auch eine Schwackeliste für Oldtimermotorräder. Dort werden alle Daten gesammelt. Dort stand so um 2005 die ES150 mit Zustand 1 bei 2.000 DM. Nur so als Beispiel. Da braucht man nicht lange selber suchen und die Listen werden genauso anerkannt wie die Schwackeliste. Weitere Infos in meinem vorigen Post.

Gruß
Dieter


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Anwalt, Gutachten und Arzt. Möglichst einen Motorradunfallgutachter.
Schmerzensgeld beantragen, mit nem Gutachten vom Arzt - SPÄTFOLGEN!

Motorradkleidung, Handschuhe, Stiefel und Helm müßen ebenfalls begutachtet und eventuell erneuert werden. Kein Restwert, da Schutzkleidung! Neuwerterstattung.
Achtung, TS ist auch ein Oldtimer - schwierige Wiederbeschaffung. Schaue und richte Dich nach Verkaufsofferten. So hat es auch mein Gutachter gemacht.
Meine Mastiff, Kaufpreis 1700 €, erstattet 2700 € Zeitwert.

Viel Glück!


Fuhrpark: MZ Motorräder

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TS-Jens hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:
Verstehe ich nicht. Der Geschädigte hat doch den Gutachter selbst eingesetzt und dem Unfallgegner bisher keine bezifferte Förderung gestellt, weil der Parteigutachter hierzu doch noch nichts gesagt hat.



Klar kann er noch einen zweiten engagieren, einen davon darf er dann aber selbst bezahlen, man kann ja nicht einfach 2 SV-Honorare über die gegnerische Versicherung abrechnen ;)


Eine Schadensbezifferung ist vorliegend der wesentliche Grund fuer die Einschaltung eines Sachverständigen. Hat er seinen Auftrag erfüllt, wenn er eine Bezifferung nicht vornehmen kann? :wink:

Wie auch immer, führt vom Thema weg. Die Einschaltung eines 2. Sachverständigen ist ja nicht angedacht...


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

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BeitragVerfasst: 24. August 2020 18:42 
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Ich danke für eure Antworten, das Thema kann dann geschlossen werden


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 24. August 2020 19:33 
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Ein kleiner Hinweis noch, weil es noch nicht erwähnt wurde und für andere evtl. interessant sein könnte.
Es gibt auch noch die 130% Regelung, bei der die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschafungswertes liegen dürfen.


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Gespann 1987, Simson SR 50 B4 1988, Seat Leon Cupra ST 300

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BeitragVerfasst: 24. August 2020 20:21 
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MZElch hat geschrieben:
Ich danke für eure Antworten, das Thema kann dann geschlossen werden


Aber wir wollen natürlich noch wissen wie es ausgegangen ist. :hallo:


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
BMW R75/5 Bj. 1973
Sommer Diesel SD516 #363
NSU Quickly N Bj. 1956

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BeitragVerfasst: 24. August 2020 20:39 
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TS-Jens hat geschrieben:
Bratoletti hat geschrieben:

Wozu also Anwalt?



Man sieht dass du die letzten Jahre (Naja, ich habe bis 2009 selbst als Sachverständiger gearbeitet, auch da war das schon so...) nichts damit zu tun hattest und die willkürlich vorgenommenen Kürzungen der veranschlagten Werte noch nicht kennst. Du bekommst in dem Fall einfach mal zB. 30% abgezogen und zu wenig ausgezahlt. Und das halten die solange fest bis du den rechtsweg einschlägst, dann rudern die meisten schon zurück. Ist zwar illegal und wenn es vor Gericht kommt verlieren sie immer, es wird aber trotzdem praktiziert. Vorallem wenn kein Anwalt im Spiel ist. Mit Anwalt stehen deine Chancen deutlich höher den vom SV ermittelten Wert auch zu bekommen. Google mal, da wird dir schlecht. Versicherungen sind Gangster.

Außerdem hat das Anwaltshonorar NICHTS mit dem Wert der Maschine zu tun und mindert ihn auch nicht :wink:


Lieber Jens,
Du bist ja auch schon Jahre dabei. Warum soviel Pauschalierung? Warum immer nur Negativ draufhauen?
Begründe es, am Besten mit DEINER konkreten Erfahrung. Sonst kann ich das Dir nicht ernst nehmen.

Ich schreibe ausschließlich aus Erfahrung. Und eine ist die: nichts gilt immer, nicht schwarz oder weiss ist die Wahrheit,
es gilt zu differenzieren, Unterschiede deutlich zu machen. Ich habe das hoffentlich in meiner Erläuterung zum VW Käfer Unfall anschaulich dargestellt.

Michael
p.s Wenn der Anwalt arbeitet, verlangt er Honorar. Das Honorar muss ich von egla welchem Ergebnis abziehen, das Geld,
dass ich bekommen, wird also weniger. Das meinet ich mit MInderung.

-- Hinzugefügt: 24.08.2020, 20:43 --

matze0411 hat geschrieben:
Ein kleiner Hinweis noch, weil es noch nicht erwähnt wurde und für andere evtl. interessant sein könnte.
Es gibt auch noch die 130% Regelung, bei der die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschafungswertes liegen dürfen.


Aha,
danke, dass Du dem Grunde nach mich bestätigst.
Michael

-- Hinzugefügt: 24.08.2020, 20:43 --

zweitakt hat geschrieben:
MZElch hat geschrieben:
Ich danke für eure Antworten, das Thema kann dann geschlossen werden


Aber wir wollen natürlich noch wissen wie es ausgegangen ist. :hallo:


Vor allem, wie lautet das Urteil des Gutachters??
Michael

_________________
Es gibt die, die haben wollen und die, die sein wollen. Haben ist vergänglich, man muss nichts haben. Fahren gehört zum Sein, das ist es.
Antituning viewtopic.php?f=17&t=44654
Zylinderabwicklung viewtopic.php?f=17&t=44819
Standgas viewtopic.php?f=4&t=44200
Mein Kupferwurm viewtopic.php?f=6&t=46055


Fuhrpark: R26(56), VWTyp1(65), ETS250(71), B40(72), R60/5(72), , ETZ250-300(88),
K75S(91)weg,da kaputt, SR100(93), K13S(12), R100R(93), R1250R(22)

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BeitragVerfasst: 24. August 2020 20:56 
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Das Thema war durch. Aber den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung. Unfallverursacher.


Fuhrpark: ETZ 250 1987, TS 250 1973, TS 250/1 Neckermann 1981, ES 175 1958, ES 125 1962, ES 125/1 1977, ES 150 1964, ES 150/1 1976, ETZ 150 1989, Jawa 360 1968,

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BeitragVerfasst: 24. August 2020 21:01 
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Zu den Anwaltskosten:
Diese werden durch den Verursacher bzw. dessen Versicherung zusätzlich getragen (notw. Rechtsverfolgungskosten). Bei Teilschuld entspr. anteilig.

Leider sind die Zeiten wo Versicherer freiwillig auch nur einen Euro zu viel freiwillig regulieren vorbei. Was allerdings auch an den Geschädigten liegt. Einfachste Praktiken: höheres Restwertangebot beim Totalschaden, Prüfung des Gutachtens durch versicherungsnahe Unternehmen (zB Car Expert), Verweise auf Werkstätten mit Sonderkonditionen für Versicherungen usw.

Aktuell ist man dabei die 130% Rechtsprechung zu Fall zu bringen. Das LG Darmstadt ist da bereits mal von angerückt in einer Entscheidung.

Eigene Erfahrung: Ja, tagtäglich mit mehr als 200 verkehrsrechtlichen Fällen in den letzten 3 Jahren.

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OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 24. August 2020 21:09 
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Bratoletti hat geschrieben:
Sonst kann ich das Dir nicht ernst nehmen.



Dann lässt du es halt bleiben, lies einfach mal die anderen Beiträge hier in dem Thread, die schreiben das auch nicht aus Spaß. Oder informier dich mal im Netz. Eines von 220.000 Ergebnissen die Google lieferte: https://www.pfefferminzia.de/das-sind-a ... alten-der/

Bratoletti hat geschrieben:
p.s Wenn der Anwalt arbeitet, verlangt er Honorar. Das Honorar muss ich von egla welchem Ergebnis abziehen, das Geld,
dass ich bekommen, wird also weniger. Das meinet ich mit MInderung.


Wie ich schrieb, das ist nicht korrekt. Siehe Svens Beitrag :ja:

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