Der Sterni hat geschrieben:
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Einzig und allein ein rechtsgültiger Kaufvertrag stellt Eigentumsverhältnisse fest.
Leider nur fast richtig.......
Der Kaufvertrag ist nur ein Verpflichtungsgeschäft. Erst eine Einigung (zum Eingentumswechsel) und die tatsächliche Übergabe lassen dann wirklich Eigentum übergehen. Nennt sich Trennungs-oder Abstaktionsprinzip.
Beispiel: Man kann ja eine Sache mehrfach verkaufen, d.h. mehrere Kaufverträge abschließen über die gleiche Sache, nur welcher der Käufer ist dann der Eigentümer? Zum Beispiel ruft ein Kaufanwärter auf eine Annonce an und man wird sich am Telefon handelseinig (Kaufvertrag mündlich abgeschlossen). Dann kommt der (telefonische ) Käufer zur Abholung der Ware und diese ist nicht mehr da, weil der Verkäufer inzwischen anderweitg einen Kaufvertrag geschlossen hat und dieser zweite Käufer die Ware auch schon übergeben bekommen hat. Da guckt dann der erste Käufer in die Röhre.....Er hat dann zwar gewisse Schadenersatzansprüche, aber das Kaufobjekt ist weg......