Klaus P. hat geschrieben:
...Das Gespann ist `78 in der BRD zugelassen worden, per Einzelabnahme...
Das Problem ist der Nachweis, dass das Gespann mit
einer Bremsleuchte abgenommen wurde. Da erst ab EZ 1988 generell eine Bremsleuchte von der StVZO verlangt wird erscheint das durchaus möglich und sicher zu der Zeit auch nicht ungewöhnlich. Aber wie gesagt; kein Eintrag im Gutachten/ Papiere, kein Nachweis = "Ermessen" des Prüfers.
Nachgelesen: Streng genommen verlangt die StVZO bei Gespannen generell 2 Bremsleuchten, also auch vor 1988. Nämlich immer dann, wenn ein Fahrzeug, für das keine Bremsleuchten vorgeschrieben sind - hier das Gespann mit EZ vor 1988- dennoch Bremsleuchten führt, müssen diese den Bestimmungen des §53 StVZO entsprechen. Hier werden aber grundsätzlich 2 Bremsleuchten gefordert, mit der Ausnahme für Krad ohne Beiwagen. Solo-Motorräder
dürfen nur eine Bremsleuchte führen. Heißt also, das Gespann muß 2 führen, wenn es denn damit ausgestattet ist.
Also im konkreten Fall; ohne ausdrücklichen Eintrag in den Papieren muß man im Zweifel leider dem TÜV-Onkel recht geben.
