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Marucco hat geschrieben:...Es geht mir nur darum "beweisen" zu können dass das ein offizieller Tauschrahmen ist, um die Beantragung neuer Papiere einfacher zu gestalten...
Klaus P. hat geschrieben:Vor dem E- Rahmen muß es doch einen Ist-rahmen gegeben haben und diese Fahrgestellnr. brauchst du.
Oder sehe ich das falsch ?
P-J hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Vor dem E- Rahmen muß es doch einen Ist-rahmen gegeben haben und diese Fahrgestellnr. brauchst du.
Oder sehe ich das falsch ?
Wer hebt den alten eventuel sogar verunfallten Rahmen auf? und was hilft das wenn davon auch keine Papiere da sind.
Klaus P. hat geschrieben:kleinen 1 x 1, der Brief, evtl. noch die Rahmennr. raus flexen.
Es ist recht unwahrscheinlich das es 2 Motorräder mit der gleiche FGnummer gibt. Sicher wäre ne Kopie, womöglich sogar beglaubigt von deinem Motorrad nützlich falls es sich um einen TÜV Ing mit Verstand handelt.schnauz64 hat geschrieben:Hoffentlich nicht meine
Marucco hat geschrieben:Die Schwierigkeit sehe ich darin, dass für das Gutachten auch Datenblätter und Briefkopien hinzugezogen werden (Leergewicht, Hubraum, Abmessungen) und hier könnte sowohl der TÜV Ingenieur sowieso das Bürgerbüro drüber stolpern, dass dort eine gänzlich andere Fahrgestellnummer drin steht und dann Fragen aufkommen.
Ein Eigentums Nachweis ist selbstverständlich in Form eines ordentlichen Kaufvertrages vorhanden.
CJ hat geschrieben:Baujahr vom Typschild übernehmen und gut.
Marucco hat geschrieben:Die Schwierigkeit sehe ich darin, dass für das Gutachten auch Datenblätter und Briefkopien hinzugezogen werden (Leergewicht, Hubraum, Abmessungen) und hier könnte sowohl der TÜV Ingenieur sowieso das Bürgerbüro drüber stolpern, dass dort eine gänzlich andere Fahrgestellnummer drin steht und dann Fragen aufkommen.
Ein Eigentums Nachweis ist selbstverständlich in Form eines ordentlichen Kaufvertrages vorhanden.
schnauz64 hat geschrieben:Hoffentlich nicht meine
P-J hat geschrieben:... muss du jetzt dem TÜVIng nur noch erklären das dein Rahmen mit der 9 vorne ein Rahmen der ES250/2 ist....
RenéBAR hat geschrieben:Marucco hat geschrieben:Die Schwierigkeit sehe ich darin, dass für das Gutachten auch Datenblätter und Briefkopien hinzugezogen werden (Leergewicht, Hubraum, Abmessungen) und hier könnte sowohl der TÜV Ingenieur sowieso das Bürgerbüro drüber stolpern, dass dort eine gänzlich andere Fahrgestellnummer drin steht und dann Fragen aufkommen.
Ein Eigentums Nachweis ist selbstverständlich in Form eines ordentlichen Kaufvertrages vorhanden.
Na, dann hat Dir der Verkäufer bestimmt auch eine eidesstattliche Versicherung mitgegeben, dass er den Fahrzeugbrief besessen und verloren hat.
Alles andere ist kein Eigentumsnachweis.
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