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 Betreff des Beitrags: Suche Dokumente Tauschrahmen ES250/2
BeitragVerfasst: 20. November 2020 12:42 
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Hallo Forengemeinde,

ich besitze nun neuerdings eine ES250/2, die einen Tauschrahmen mit der Nummer E929 XXX hat. Leider finde ich nirgendwo ein offizielles Dokument über die Nummerierung der ES 250/2 Tauschrahmen. Auch in der MZ Umbaurichtlinie wo die meisten Tauschrahmen genannt sind, steht NICHTS über die ES250/2 Nummern drin.


Mein Problem ist folgendes: leider gibt es zu dem Motorrad keine Papiere, sodass ich nun entweder eine Briefkopie einer ES250/2 mit Tauschrahmen (E 92 XXXX) oder ein Schreiben von MZ benötige, in dem die Tauschrahmen Nummern für die ES 250/2 drinstehen. Es geht mir nur darum "beweisen" zu können dass das ein offizieller Tauschrahmen ist, um die Beantragung neuer Papiere einfacher zu gestalten.

Interessanterweise habe ich die Zahlenfolge 929 auch bisher nirgendwo anders finden können...

Vielen Dank für eure Hilfe!


Fuhrpark: ES 250/2 Trophy

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BeitragVerfasst: 20. November 2020 13:46 
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Mein neuer Tauschrahmen den ich bevorrate hat 930++++8. Papier hab ich natürlich auch keine. :(


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BeitragVerfasst: 20. November 2020 15:17 
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perfekt für dich wäre das hier nur eben für die ES/2, da stehen alle Nummern drin.
Evtl. stellt die muz-vertriebs-gmbh sowas noch aus?

http://mz.cx/technik/daten/musterbrief-ts2501a.jpg


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BeitragVerfasst: 20. November 2020 15:56 
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Marucco hat geschrieben:
...Es geht mir nur darum "beweisen" zu können dass das ein offizieller Tauschrahmen ist, um die Beantragung neuer Papiere einfacher zu gestalten...

Wer hat dir denn gesagt, das dieser "Beweis" nötig ist? Und was soll dadurch an welcher Stelle vereinfacht werden? Entscheidende Hürde sind die fehlenden Papiere und möglicherweise der Eigentumsnachweis gegenüber der Zulassungsbehörde.
Für den Rest gibt es das Gutachten §21. Da wird die vorhandene Nummer eingetragen und kommt dann in die Papiere.

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BeitragVerfasst: 20. November 2020 17:50 
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Die Schwierigkeit sehe ich darin, dass für das Gutachten auch Datenblätter und Briefkopien hinzugezogen werden (Leergewicht, Hubraum, Abmessungen) und hier könnte sowohl der TÜV Ingenieur sowieso das Bürgerbüro drüber stolpern, dass dort eine gänzlich andere Fahrgestellnummer drin steht und dann Fragen aufkommen.

Ein Eigentums Nachweis ist selbstverständlich in Form eines ordentlichen Kaufvertrages vorhanden.


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BeitragVerfasst: 20. November 2020 17:57 
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Seh ich das richtig, du hast ein ganzes komplettes Motorrad gekauft was einen Tauschrahmen hat aber ohne Papiere? Du haste nen Kaufvertrag in dem die Fahrgestellnummer des Tauschrahmens steht?
Damit wäre das Eigentum nachgewiesen, bestenfals muss du jetzt dem TÜVIng nur noch erklären das dein Rahmen mit der 9 vorne ein Rahmen der ES250/2 ist. Mehr kann das doch nicht sein. Irgendwer hatte Rahmenlisten wo auch die 9er Rahmen angzeigt sind, mit dem Zettel sollte das reichen.


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BeitragVerfasst: 20. November 2020 17:59 
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Vor dem E- Rahmen muß es doch einen Ist-rahmen gegeben haben und diese Fahrgestellnr. brauchst du.
Oder sehe ich das falsch ?
Einen E- Rahmen gab es nie mit Brief.


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 20. November 2020 18:10 
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Klaus P. hat geschrieben:
Vor dem E- Rahmen muß es doch einen Ist-rahmen gegeben haben und diese Fahrgestellnr. brauchst du.
Oder sehe ich das falsch ?

Wer hebt den alten eventuel sogar verunfallten Rahmen auf? und was hilft das wenn davon auch keine Papiere da sind.


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BeitragVerfasst: 20. November 2020 18:15 
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BeitragVerfasst: 20. November 2020 18:19 
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P-J hat geschrieben:
Klaus P. hat geschrieben:
Vor dem E- Rahmen muß es doch einen Ist-rahmen gegeben haben und diese Fahrgestellnr. brauchst du.
Oder sehe ich das falsch ?

Wer hebt den alten eventuel sogar verunfallten Rahmen auf? und was hilft das wenn davon auch keine Papiere da sind.


Das gehört zum kleines 1 x 1, der Brief, evtl. noch die Rahmennr. raus flexen.

@ Thomas,
hast du die Zulass-besch. so bekommen ?
Ohne alten Brief ?

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

Zuletzt geändert von Klaus P. am 20. November 2020 18:31, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 20. November 2020 18:27 
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Klaus P. hat geschrieben:
kleinen 1 x 1, der Brief, evtl. noch die Rahmennr. raus flexen.

So würden wird das machen weil wir die Probleme kennen aber wer weis wann der Rahmen getauscht wurde. Bei mir wäe das ganz sogar noch pragnatischer, ich kaufe nie wieder nen Fahrzeug ohne Papiere aber der Mann hat das Teil gekauft und nu sollten wir dem Weiterhelfen. :ja:
schnauz64 hat geschrieben:
Hoffentlich nicht meine
Es ist recht unwahrscheinlich das es 2 Motorräder mit der gleiche FGnummer gibt. Sicher wäre ne Kopie, womöglich sogar beglaubigt von deinem Motorrad nützlich falls es sich um einen TÜV Ing mit Verstand handelt.
SPOILER:
Falls es sowas noch gibt :mrgreen:


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BeitragVerfasst: 20. November 2020 18:33 
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Marucco hat geschrieben:
Die Schwierigkeit sehe ich darin, dass für das Gutachten auch Datenblätter und Briefkopien hinzugezogen werden (Leergewicht, Hubraum, Abmessungen) und hier könnte sowohl der TÜV Ingenieur sowieso das Bürgerbüro drüber stolpern, dass dort eine gänzlich andere Fahrgestellnummer drin steht und dann Fragen aufkommen.
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Wenn du das Gutachten hast, ist die Zulassungsstelle keine Hürde mehr. Aber bevor du weiter an einem Problem arbeitest, das keines ist sprich doch erstmal mit dem Prüfer. Das deine Nummer zum Nummernkreis der E-Rahmen gehört könntest du ja mit der Briefkopie vom Schnauz nun belegen. Möglicherweise hat der Prüfer damit auch gar kein Problem. Baujahr vom Typschild übernehmen und gut.

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BeitragVerfasst: 20. November 2020 18:38 
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CJ hat geschrieben:
Baujahr vom Typschild übernehmen und gut.

Wenn das möglich ist, ansonsten, wie bei meiner, irgend ein Phantsasiedatum, das ist das unwichtigste.


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BeitragVerfasst: 20. November 2020 19:09 
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Ich habe diese /2 gekauft mit dem BRD Brief mit einer Halterzulassung. Der Rahmen muss irgendwann mal getauscht worden sein.
Ich würde auch mit dem Motorrad zum TÜV fahren. 21er machen mit der Rahmennummer.

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BeitragVerfasst: 20. November 2020 19:41 
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Marucco hat geschrieben:
Die Schwierigkeit sehe ich darin, dass für das Gutachten auch Datenblätter und Briefkopien hinzugezogen werden (Leergewicht, Hubraum, Abmessungen) und hier könnte sowohl der TÜV Ingenieur sowieso das Bürgerbüro drüber stolpern, dass dort eine gänzlich andere Fahrgestellnummer drin steht und dann Fragen aufkommen.

Ein Eigentums Nachweis ist selbstverständlich in Form eines ordentlichen Kaufvertrages vorhanden.


Na, dann hat Dir der Verkäufer bestimmt auch eine eidesstattliche Versicherung mitgegeben, dass er den Fahrzeugbrief besessen und verloren hat.
Alles andere ist kein Eigentumsnachweis.

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schnauz64 hat geschrieben:
Hoffentlich nicht meine



Genau sowas habe ich gesucht,vielen Dank :mrgreen:

-- Hinzugefügt: 20. November 2020 21:56 --

P-J hat geschrieben:
... muss du jetzt dem TÜVIng nur noch erklären das dein Rahmen mit der 9 vorne ein Rahmen der ES250/2 ist....


Und genau für dieses Gespräch habe ich besagte Kopie eines solchen Briefes gesucht :)


Vielen lieben Dank für eure Mithilfe!


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BeitragVerfasst: 21. November 2020 08:37 
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hat der TÜV nicht das Datenblatt der KTA? da sollte doch alles drinstehen?


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BeitragVerfasst: 21. November 2020 10:00 
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RenéBAR hat geschrieben:
Marucco hat geschrieben:
Die Schwierigkeit sehe ich darin, dass für das Gutachten auch Datenblätter und Briefkopien hinzugezogen werden (Leergewicht, Hubraum, Abmessungen) und hier könnte sowohl der TÜV Ingenieur sowieso das Bürgerbüro drüber stolpern, dass dort eine gänzlich andere Fahrgestellnummer drin steht und dann Fragen aufkommen.

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Na, dann hat Dir der Verkäufer bestimmt auch eine eidesstattliche Versicherung mitgegeben, dass er den Fahrzeugbrief besessen und verloren hat.
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auch durch ständiges wiederholen wird diese aussage nicht richtig.. einziger eigentumsnachweis ist ein kaufvertrag


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