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 Betreff des Beitrags: Eigentumsnachweis für nen Motor.
BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 17:34 
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Vielleicht kann mir wer helfen. Mitte der 70er hat mein Verstorbener Freund ein Motorrad gebaut, ein wildes Zusammenspiel verschiedenster Hersteller und jede Menge Eigenbau. Bevor er gestorben ist hat er das zusammen mit anderen Motorrädern seinen Bruder geschenkt. Es gibt nix schriftliches. Sein Bruder hat sich jetzt in den Kopf gesetzt auf diesen Eigenbau ein Nummerschild drauf zu machen, es zu legaliesieren.

TÜV spielt mit, er hat zwischenzeitig alles zusammen. Heute war er bei der Zulassungsstelle und wollte es zum Ende bringen aber Nix. Die Zulassungstelle fordert einen Nachweis über das Eigentum des Motors den der ist nicht Original aber schon seit über 40 Jahren darin verbaut. Ne Rechnung oder irgendwas was bestätigen kann das der Bruder des jetzigen Besitzers den Motor nicht irgendwo geklaut hat. Bei der Polizei war er bereits, die denken auch nach.

Wie kann man sowas legal nachweisen?


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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 17:38 
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Eidesstattliche Versicherung abgeben.

im Übrigen Spinnen die bei der Zulassungstelle!!!

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Zuletzt geändert von muenstermann am 1. Dezember 2020 17:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 17:45 
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muenstermann hat geschrieben:
Eidesstattliche Versicherung abgeben.

Von jemandem der im Hümmeler Friedwald liegt? Die wollen ne Nachweis vom einem der Tot ist.


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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 17:49 
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Die EV kann auch der jetzige Besitzer abgeben.
Es kommt halt drauf an was er versichert.

Ich halte die Anforderung der Zulassungsstelle auch für Quatsch und nicht von deren Kompetenz gedeckt.

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Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 17:51 
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Nach 40 Jahren sollten alle Ansprüche anderer hinfällig sein. Rechtliche Probleme sollten daher auch nicht bestehen. Da will aus meiner Sicht nur einer oberschlau sein. Kannst du denn das EIgentum an den Motoren in deinen Motorrädern nachweisen? Ich kann es auch nicht. Den Motor meiner ETZ habe ich cash bei einem Teilehändler gekauft. Darüber gibt es auch keinen weiteren Nachweis. Also einfach mal nachfragen warum es ihn interessiert. Im Zweifel mit dem Vorgesetzten reden.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 18:10 
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Dieter hat geschrieben:
Kannst du denn das EIgentum an den Motoren in deinen Motorrädern nachweisen?
Ich nicht.


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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 18:14 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Ich halte die Anforderung der Zulassungsstelle auch für Quatsch und nicht von deren Kompetenz gedeckt.


Das hilft leider auch nicht weiter. :wink:

Im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge ist die Erklärung an Eides eine Anforderung aus der Verwaltungsvorschrift. Darüber kann sich auch ein Amtsleiter nicht hinwegsetzen. Sie ist immer dann abzugeben, wenn weder die Zulassung Teil I noch die Zulassung Teil II beigebracht werden können.

Hintergrund ist, dass diese Papiere zum Beispiel bei einer Pfändung hinterlegt werden können. Sie dienen dem Nachweis des Besitzes und der Durchsetzung damit verbundener Ansprüche. So auch bei einem Diebstahl. Stellt Dir eine Behörde die Papiere für ein von Dir geklautes Moped aus, gehört es praktisch Dir. Wenn der Besitzer die originalen Unterlagen vorlegt, ist der Dieb (oder der, der damit gehehlt hat) wegen Meineid dran. Nach § 154 StGB bedeutet das eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Ich habe für die Erklärung beim Notar über 40 EUR bezahlt. Und wisst Ihr was? Ich fand es nicht mal sinnlos. Meiner Meinung nach sollten alle Landkreise diese Regelung haben :mrgreen:


Fuhrpark: MZ ETZ 150 (1986); MZ ETZ 251 (1990); KR 51/2L (1983); MZ RT 125/2 (1956); MZ TS 250 (1970); NSU Quick (1938)

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 18:16 
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War auch gleich mein erster Gedanke. Die spinnen die Rö.. äh Zulassungsstelle. Ich würde den Chef fragen auf welcher rechtlichen Grundlage ein Eigentumsnachweis für Motor erbracht werden. Gibt es keine, spielt es auch keine Rolle.


Fuhrpark: ETZ 250 1987, TS 250 1973, TS 250/1 Neckermann 1981, ES 175 1958, ES 125 1962, ES 125/1 1977, ES 150 1964, ES 150/1 1976, ETZ 150 1989, Jawa 360 1968,

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 18:19 
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vergasernadel hat geschrieben:
War auch gleich mein erster Gedanke. Die spinnen die Rö.. äh Zulassungsstelle. Ich würde den Chef fragen auf welcher rechtlichen Grundlage ein Eigentumsnachweis für Motor erbracht werden. Gibt es keine, spielt es auch keine Rolle.

Günter ist zu weich. Ich hätte mit nem Anwalt gedroht, das wöllte ich aber sehen. :evil:


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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 18:28 
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Altfranke hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:
Ich halte die Anforderung der Zulassungsstelle auch für Quatsch und nicht von deren Kompetenz gedeckt.


Das hilft leider auch nicht weiter. :wink:

Im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge ist die Erklärung an Eides eine Anforderung aus der Verwaltungsvorschrift. Darüber kann sich auch ein Amtsleiter nicht hinwegsetzen. Sie ist immer dann abzugeben, wenn weder die Zulassung Teil I noch die Zulassung Teil II beigebracht werden können.

Hintergrund ist, dass diese Papiere zum Beispiel bei einer Pfändung hinterlegt werden können. Sie dienen dem Nachweis des Besitzes und der Durchsetzung damit verbundener Ansprüche. So auch bei einem Diebstahl. Stellt Dir eine Behörde die Papiere für ein von Dir geklautes Moped aus, gehört es praktisch Dir. Wenn der Besitzer die originalen Unterlagen vorlegt, ist der Dieb (oder der, der damit gehehlt hat) wegen Meineid dran. Nach § 154 StGB bedeutet das eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Ich habe für die Erklärung beim Notar über 40 EUR bezahlt. Und wisst Ihr was? Ich fand es nicht mal sinnlos. Meiner Meinung nach sollten alle Landkreise diese Regelung haben :mrgreen:


Das mag für das Fahrzeug gelten. Aber bei sehr vielen Fahrzeugen steht kein Nachweis über den konkreten Motor drin. Daher kann ich den Sinn absolut nicht nachvollziehen wie ein solcher Nachweis erbracht werden kann. Genaus so gut kann er den Nachweis für die Spiegel und die Sitzbank fordern. Völlich sinnlos aus meiner Sicht.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 18:33 
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Dieter hat geschrieben:
Das mag für das Fahrzeug gelten. Aber bei sehr vielen Fahrzeugen steht kein Nachweis über den konkreten Motor drin. Daher kann ich den Sinn absolut nicht nachvollziehen wie ein solcher Nachweis erbracht werden kann. Genaus so gut kann er den Nachweis für die Spiegel und die Sitzbank fordern. Völlich sinnlos aus meiner Sicht.


Da habe ich wohl viel geschrieben und wenig gelesen ...


Fuhrpark: MZ ETZ 150 (1986); MZ ETZ 251 (1990); KR 51/2L (1983); MZ RT 125/2 (1956); MZ TS 250 (1970); NSU Quick (1938)

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P-J hat geschrieben:
Bevor er gestorben ist hat er das zusammen mit anderen Motorrädern seinen Bruder geschenkt. Es gibt nix schriftliches. Sein Bruder hat sich jetzt in den Kopf gesetzt auf diesen Eigenbau ein Nummerschild drauf zu machen, es zu legaliesieren.


sofern das Erbe damals irgendwie geregelt wurde, könnte er sagen er hat es geerbt (bzw. vom Erben verkauft oder geschenkt bekommen, da gibts ja üblicherweise einen Erbschein), aber wie beweist man, dass der Motor mal seinem Bruder gehört hat.
Evtl. kann man den Spieß umdrehen und die Zulassung fragen anhand welcher Unterlagen sie denn den Beweis wollen, da der Motor ja üblicherweise nicht in den Papieren eingetragen ist.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 18:59 
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ea2873 hat geschrieben:
vom Erben verkauft oder geschenkt bekommen,


Dem ist nicht so. Uli hatte grob über den Daumen geschätzt etwa 60-70 Oldtimer, teils sehrsehr hochpreisiges. Die letzten Wochen wurde er von seinem Bruder und seiner 92 jährigen Mutter in seinem Elternhaus gepflegt. Diese Fahrzeuge sollten seine Rente sein den er war selbständig und hat mehr Sinn darin gesehen alte Fahrzeuge zu kaufen wie in Versicherungen zu investieren. Während seinen Krankheit hat er auch mir wissendlich 4 Maschinen verkauft, unteranderem 2 RC30 und was dei Wert sind muss ich vermutlich hier niemandem erklären. In diesen Wochen haben verschiedne Menschen Motorräder geschenkt bekommen. Die fast komplette Adler Flotte ist bei Günter, seinem Bruder gelandet. An diesen Maschinen, wenn auch nicht extrem wertvoll lag Uli am meisten.

Erben sind die Söhne von Uli und es ist mehr als genug für die beiden Rotzlöffel übrig geblieben. Die haben um schnelles Geld zu machen jede Menge zu Schleuderpreisen verhöckert. :evil:


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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 21:50 
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Wenn die Eigentumsverhältnisse wirklich eindeutig (!!!) geklärt sind, dann spricht nichts dagegen, ein Versicherung an Eides statt abzugeben. Und zwar durch den aktuellen Besitzer, der muss es ja wissen.

Hier in Würzburg kann man sowas direkt im Bürgerbüro machen und spart sich den Weg zum Notar. Ich habe seinerzeit ca. 30 Euro bezahlt.

Ist natürlich trotzdem affig, aber wenn sich das Problem so einfach lösen lässt, dann würde ich nicht lange diskutieren.

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 21:58 
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https://www.swrfernsehen.de/landesschau ... 17620.html

Hier ist der ehemalige Besitzer und auch Erbauer. Im Film steht die sogar klar zu sehen. Bei 5,50 minuten, die rote mit dem Alu Tank.


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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 22:31 
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Welche Teile im wurden denn da verbaut ? Rahmen bzw Motor


Gruß

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BeitragVerfasst: 1. Dezember 2020 22:58 
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Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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Die Leistung bei dem Gewicht verspricht Spaß

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Schreib ihm doch einfach nen Kaufvertrag und datiere ihn auf 1974 oder so zurück ;D so ist plötzlich das Dokument noch aufgetaucht und alles ist gut :lach: so einen alten gesetzlosen Wolf wie Du es bist, sollte doch so ne kleine schummelei nicht stören. ;D Manchmal denkt ihr immer alle viel zu kompliziert :lach:

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Das würde ich nicht machen. Wie willst Du den denn so bearbeiten, dass er aussieht, als wäre er 50 Jahre alt? Wenn der Bürohengst Zweifel bekommt, kann es ärgerlich werden. Dann lieber eine eidesstattliche Erklärung, an der kann nicht gerüttelt werden, solange es keine Gegenbeweise gibt.

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Marwin87 hat geschrieben:
Schreib ihm doch einfach nen Kaufvertrag und datiere ihn auf 1974 oder so zurück ;D so ist plötzlich das Dokument noch aufgetaucht und alles ist gut :lach: so einen alten gesetzlosen Wolf wie Du es bist, sollte doch so ne kleine schummelei nicht stören. ;D Manchmal denkt ihr immer alle viel zu kompliziert

Hab ich schon drüber nachgedacht, leider hat Günter schon vor dem Amtsleiter die Wahrheit gesagt, wenn der jetzt umschwenkt "stinkt" das schon gewaltig.


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Eigentlich sollte hier der Nachweis des Eigenbesitzes über einen Zeitraum von 10 Jahren reichen. Nach § 937 Abs. 1 BGB erwirbt der Eigenbeitzer das Eigentum nach Ablauf von 10 Jahren, in denen die Sache in seinem Eigenbesitz stand. Nach § 943 BGB wird die Ersitzungszeit dem Rechtsnachfolger (z.B. Erben, Käufer, Beschenkter...) angerechnet.

Es sollte also reichen, den Eigenbesitz des Verstorbenen und den legalen Eigentumsübergang durch Schenkung (oder war es Kauf?) an den Bruder zu behaupten und ggf. an Eides statt zu versichern.

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Grüße

Frank


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und vorallem mal fragen auf Grund welcher Rechtsgrundlage eine Zulassungsbehörde das fordern darf!
Ein Motor ist ein Maschinenbauteil welches man freizügig erwerben kann.
Die Identifizierung eines Fahrzeugs erfolgt über die Rahmennummer, Motoren dürfen, im Rahmen des Zulässigen freizügig getauscht, werden.
In der BRD wurde bereits seit den frühen 70ern keine Motornummer mehr in den Brief eingetragen.

Teilweise gibt oder gab es Rumpfmotore auf denen keine Motornummer eingeschlagen war, diese wird erst in der Werkstatt angebracht.

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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2020 13:22 
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Brauchst du auch einen Eigentumsnachweis für die Radnaben?
Oder den Tank?

_________________
Gruß
Thomas


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muenstermann hat geschrieben:
und vorallem mal fragen auf Grund welcher Rechtsgrundlage eine Zulassungsbehörde das fordern darf!

Hab 3 Stunden damit verbracht genau das rauszufinden. :shock: Nix. Es scheint Willkür mit dem Ziel alles was ausergewöhlich oder Oldtimer mit der Gewalt von der Strasse zu bringen. :evil:
Luse hat geschrieben:
Brauchst du auch einen Eigentumsnachweis für die Radnaben?
Oder den Tank?
Möglich, aber dann muss ich den Kassenbon vom Klopapier auch aufheben bis die Rolle leer ist, vermutlich sogar noch darüber hinaus. :mrgreen:


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Ja , im Grunde riecht das schon sehr nach willkürlichem Handeln der Behörde. Der Amtsleiter scheint ja sogar dabei mitzumachen.

Als nächsten Schritt also erstmal nach der Rechtsgrundlage für des Verlangen des Eigentumsnachweises bzgl. des Motors fragen. Das sollte die Behörde benennen können. Wenn nicht, dann wird es sie nicht geben. Und ohne Rechtsgrundlage darf die Zulassungsbehörde den Nachweis nicht fordern und muss das Fahrzeug zum Verkehr zulassen. Ggf. die Sache an Leute geben, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen, also einen Rechtsanwalt einschalten.

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Grüße

Frank


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EmmasPapa hat geschrieben:
Als nächsten Schritt also erstmal nach der Rechtsgrundlage für des Verlangen des Eigentumsnachweises bzgl. des Motors fragen.
Hab grad mit Günter telefoniert, der schiebt genau das an. Gestern Abend hat er mit nem älteren Polizsten gesprochen der Uli seit 40 Jahren kannte und auch besagtes Fahrzeug. Zwischenzeit verrentet hat der sich angeboten mit zur Zulassungstelle zu fahren. Die Aussagen der Polizisten "das wollen wir ja mal sehen".


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P-J hat geschrieben:
EmmasPapa hat geschrieben:
Als nächsten Schritt also erstmal nach der Rechtsgrundlage für des Verlangen des Eigentumsnachweises bzgl. des Motors fragen.
Hab grad mit Günter telefoniert, der schiebt genau das an. Gestern Abend hat er mit nem älteren Polizsten gesprochen der Uli seit 40 Jahren kannte und auch besagtes Fahrzeug. Zwischenzeit verrentet hat der sich angeboten mit zur Zulassungstelle zu fahren. Die Aussagen der Polizisten "das wollen wir ja mal sehen".


Läuft...

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Frank


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EmmasPapa hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:
EmmasPapa hat geschrieben:
Als nächsten Schritt also erstmal nach der Rechtsgrundlage für des Verlangen des Eigentumsnachweises bzgl. des Motors fragen.
Hab grad mit Günter telefoniert, der schiebt genau das an. Gestern Abend hat er mit nem älteren Polizsten gesprochen der Uli seit 40 Jahren kannte und auch besagtes Fahrzeug. Zwischenzeit verrentet hat der sich angeboten mit zur Zulassungstelle zu fahren. Die Aussagen der Polizisten "das wollen wir ja mal sehen".


Läuft...


... wohl eher nicht.
Das ein pensionierter Polizist Einfluß auf die Arbeit eines StVA haben kann (und darf) wäre mir neu. Und wenn es so wäre, wäre das irgendwie auch nicht ok :wink: .
Er mag vielleicht ein wenig glaubwürdiger als der Rest der Eifelaner rüberkommen, das war es dann aus meiner Sicht aber auch schon.
Den geforderten Eigentumsnachweis wird er auch nicht rechtssicher erbringen können.

Ich würde weiter auf der Schiene "Rechtsgrundlage?!" fahren ....

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- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
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Andreas hat geschrieben:
.....
Ich würde weiter auf der Schiene "Rechtsgrundlage?!" fahren ....


Und genau in die Richtung soll es doch gehen. Erst mal im Amt nachfragen und Gelegenheit geben, die Sache noch mal zu durchdenken (Rechtsgrundlage nennen lassen). Kann helfen, muss aber nicht. Wenn nicht, dann halt den Rechtsweg beschreiten.....

Der Polizist soll ja nicht amtlich tätig werden, darf er ja auch nicht als Pensionär. Doch er wird den Sachverhalt vielleicht etwas bestimmter vortragen können (hoffe ich mal).

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EmmasPapa hat geschrieben:
Der Polizist soll ja nicht amtlich tätig werden, darf er ja auch nicht als Pensionär.

Richtig.
EmmasPapa hat geschrieben:
Doch er wird den Sachverhalt vielleicht etwas bestimmter vortragen können (hoffe ich mal).
Das ist sicher so. :ja:
Andreas hat geschrieben:
ein wenig glaubwürdiger als der Rest der Eifelaner rüberkommen,
Blödmann. :mrgreen: :lach:


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Der Amtsschimmel wiehert mal wieder gewaltig.......

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BeitragVerfasst: 2. Dezember 2020 17:32 
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der-Schrauber hat geschrieben:
Der Amtsschimmel wiehert mal wieder gewaltig.......

Der hier wiehert nicht, der hat Blähungen. :evil:


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BeitragVerfasst: 4. Dezember 2020 10:02 
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Was wollt ihr denn jetzt noch genau klären?
Ein Eigentumsübergang hat doch zweifelsfrei durch Ersitzen stattgefunden.
Notfalls kramt nen altes Foto aus wo Moped samt Motor zu sehen sind - im Idealfall mit räumlichen Zusammenhang des Bruders.

Falls das nicht anerkannt wird: auf schriftliche Begründung pochen und Sitzfleisch beweisen (nein, nicht zuhause auf dem Sofa).


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anderer Ansatz:
ich gehe davon aus, dass ihm der Motor rechtskräftig gehört. Also kann er ihn auch verkaufen. Der Käufer darf ihn auch verkaufen. Dann kauft er ihn eben mit Kaufvertrag zurück und hat einen schriftlichen Nachweis wo der Motor her ist.


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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 14:33 
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Ich weis jetzt noch nicht wie der das hinbekommen hat aber ich werds erfahren und nachliefern. Das Resultat zählt. :hearts: :freude: :freude:


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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 14:44 
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P-J hat geschrieben:
Ich weis jetzt noch nicht wie der das hinbekommen hat aber ich werds erfahren und nachliefern. Das Resultat zählt. :hearts: :freude: :freude:

Hat sich gelohnt, sehr schick das Teil! :gut:

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Alle sagten es geht nicht, da kam einer der das nicht wusste und tat es.

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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 16:33 
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Die Willkür vom Amt kennt keinerlei Grenzen. Heute Morgen ist Günter zur Zulassungstelle, bewaffnet mit den Unterlagen und separat mit einer beglaubigten Eidesstattlichen. Ins Zimmer zu einer anderen Sachbearbeiterin. Völlig problemlos und ohne Fragen bezüglich des Eigentums hat er das Teil zugelassen bekommen. :shock: Es handelt sich jetzt offizel um eine Adler MB250 aufgebaut auf einem Zündapp 125er Rahmen. Also Hersteller ist Adler. Den ganzen Hackmack für die Katz.


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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 16:43 
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willkuer wurde ich es nicht unbedingt nennen obwohl es im ergebnis den anschein erweckt.
ich denke eher, dass der eine oder andere sich im rahmen der vorgaben und vorschriften nicht an den ermessensspielraum traut und nur ganz wortgenau dem gechriebnen folgt um ja nichts falsch zu machen.
mfg hermann


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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 16:43 
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Herzlichen Glückwunsch! Und dann muss ich auch sagen, die Maschine sieht absolut TOP aus. Sowas gefällt mir.


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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 16:46 
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hermann27 hat geschrieben:
willkuer wurde ich es nicht unbedingt nennen

Entschuldige, aber wenn das keine willkür ist dann weis ichs nicht. :evil: Ist ist und bleibt der Versuch, ohne rechtliche Mittel Menschen zu tyraniesieren.


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P-J hat geschrieben:
hermann27 hat geschrieben:
willkuer wurde ich es nicht unbedingt nennen

Entschuldige, aber wenn das keine willkür ist dann weis ichs nicht. :evil: Ist ist und bleibt der Versuch, ohne rechtliche Mittel Menschen zu tyraniesieren.


ich glaube man sollte einige Möglichkeiten in Betracht ziehen:

1. im Amt sitzen böse Menschen die gute Menschen ärgern wollten und sich deshalb einen Job im Amt gesucht haben und jeden Erfolg mit einer Kerbe in der Wand markieren
2. im Amt sitzt jemand der sich nicht richtig auskennt, aber keinen Fehler machen will und deshalb überkorrekt ist
3. im Amt sitzt jemand der weiß was er tut, seinen Ermessensspielraum kennt und evtl. vom Chef vor kurzem eine übergezogen bekommen hat. Der ist einfach mal vorsichtig
4. im Amt sitzt jemand dem keiner mehr was kann, der geht evtl. in 1 Jahr in Rente und er macht nur noch worauf er Lust hat, den Chef hat er zum ersten Mal im Sandkasten gesehen, der nutzt seinen Ermessensspielraum natürlich anders aus, der kennt alle Fallstricke und solange es nicht seine Pension gefährdet hat er Narrenfreiheit.

5. dann gibt es noch alle dazwischen, incl. dem einen der letzte Nacht nicht ran durfte und auf dem Sofa geschlafen hat.

jetzt such dir einen aus :mrgreen:


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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 17:48 
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PeterG hat geschrieben:
Ich nehm die 1) :wink:

Da sind wir uns einig. :ja:


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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 18:21 
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ea2873 hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:
hermann27 hat geschrieben:
willkuer wurde ich es nicht unbedingt nennen

Entschuldige, aber wenn das keine willkür ist dann weis ichs nicht. :evil: Ist ist und bleibt der Versuch, ohne rechtliche Mittel Menschen zu tyraniesieren.


ich glaube man sollte einige Möglichkeiten in Betracht ziehen:

1. im Amt sitzen böse Menschen die gute Menschen ärgern wollten und sich deshalb einen Job im Amt gesucht haben und jeden Erfolg mit einer Kerbe in der Wand markieren
2. im Amt sitzt jemand der sich nicht richtig auskennt, aber keinen Fehler machen will und deshalb überkorrekt ist
3. im Amt sitzt jemand der weiß was er tut, seinen Ermessensspielraum kennt und evtl. vom Chef vor kurzem eine übergezogen bekommen hat. Der ist einfach mal vorsichtig
4. im Amt sitzt jemand dem keiner mehr was kann, der geht evtl. in 1 Jahr in Rente und er macht nur noch worauf er Lust hat, den Chef hat er zum ersten Mal im Sandkasten gesehen, der nutzt seinen Ermessensspielraum natürlich anders aus, der kennt alle Fallstricke und solange es nicht seine Pension gefährdet hat er Narrenfreiheit.

5. dann gibt es noch alle dazwischen, incl. dem einen der letzte Nacht nicht ran durfte und auf dem Sofa geschlafen hat.

jetzt such dir einen aus :mrgreen:


Seh ich auch so und das kann man auf sämtliche Branchen, Institutionen etc. münzen.


Fuhrpark: Simson S50 B rapsgelb/1975, S50 B grün/1975, S50 B saharabraun/1975
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BeitragVerfasst: 8. Dezember 2020 18:27 
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ich nehme mal von jedem eins, wird schon was richtiges dabei sein :D
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ps fragt ein optimist einen pessimisten: bis du entscheidungsfreudig ? antwort ach ich weiss nicht


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ea2873 hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:
hermann27 hat geschrieben:
willkuer wurde ich es nicht unbedingt nennen

Entschuldige, aber wenn das keine willkür ist dann weis ichs nicht. :evil: Ist ist und bleibt der Versuch, ohne rechtliche Mittel Menschen zu tyraniesieren.


ich glaube man sollte einige Möglichkeiten in Betracht ziehen:

1. im Amt sitzen böse Menschen die gute Menschen ärgern wollten und sich deshalb einen Job im Amt gesucht haben und jeden Erfolg mit einer Kerbe in der Wand markieren
2. im Amt sitzt jemand der sich nicht richtig auskennt, aber keinen Fehler machen will und deshalb überkorrekt ist
3. im Amt sitzt jemand der weiß was er tut, seinen Ermessensspielraum kennt und evtl. vom Chef vor kurzem eine übergezogen bekommen hat. Der ist einfach mal vorsichtig
4. im Amt sitzt jemand dem keiner mehr was kann, der geht evtl. in 1 Jahr in Rente und er macht nur noch worauf er Lust hat, den Chef hat er zum ersten Mal im Sandkasten gesehen, der nutzt seinen Ermessensspielraum natürlich anders aus, der kennt alle Fallstricke und solange es nicht seine Pension gefährdet hat er Narrenfreiheit.

5. dann gibt es noch alle dazwischen, incl. dem einen der letzte Nacht nicht ran durfte und auf dem Sofa geschlafen hat.

jetzt such dir einen aus :mrgreen:


Du hast das KKA vergessen.
Das Kraftfahrt-Kunden-Amt.
Oder kennt Ihr das gar nicht?
Dort bekommen aufmüpfige Kunden Fleißpunkte.
Je mehr Fleißpunkte, desto steiniger und teurer die gewünschte Dienstleistung.

Aber schön, dass es mit dem Renner dann doch noch geklappt hat.
Wurde bestimmt letztendlich von einem Quereinsteiger bearbeitet, das sind alles weiche Luschen.

:scherzkeks:

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Andreas hat geschrieben:
Dort bekommen aufmüpfige Kunden Fleißpunkte.
Je mehr Fleißpunkte, desto steiniger und teurer die gewünschte Dienstleistung.

Du komischer Beamter meinst also das ich diese Liste anführe? :mrgreen: :lach:


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Ich bin nicht verbeamtet und ja, ich könnte mir durchaus vorstellen dass Willkürschreie aus Deinem Munde durch die heiligen Gänge der Ämter schallen :lol:.

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