Hast du gute Bekannte bei der Polizei ? Dann kannst du vielleicht auch die mal anhauen. Ist aber meines Wissens nach auch schwieriger geworden in den dortigen Systemen eine Anfrage zu starten.
Die Voraussetzungen für die Anfrage bei KBA sind auf der Seite aufgeführt:
KBA hat geschrieben:
Einfache Registerauskunft nach § 39 Absatz 1 StVG:
Nach dieser Rechtsgrundlage sind die Daten zu übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.
Ferner ist der Zeitpunkt des Schadensereignisses (Ereignistag) anzugeben, damit bei einem zwischenzeitlichen Halterwechsel erkennbar ist, welcher/r Fahrzeughalter/in in Anspruch genommen werden soll.
Darlegung bedeutet plausible Behauptung, annehmbare Erläuterung, schlüssige und widerspruchsfreie Schilderung eines Sachverhaltes, aus dem sich ein Anspruch auf die Erteilung einer Auskunft ergeben kann.
Die Teilnahme am Straßenverkehr kann aktiv oder passiv sein (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter usw.). Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrlichen Geschehen haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kraftfahrzeug in Gebrauch ist. Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug abgestellt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort z. B. einen Schaden verursacht oder selbst erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden (z. B. Eigentum, Besitz am Grundstück).
Ob man diese Voraussetzungen erfüllt, kann ich nicht beurteilen. Nur mit der FIN wird es aber aus meiner Sicht schwierig.