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 Betreff des Beitrags: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 10:57 
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Hallo

Ich möchte meine HUFU als Retro Enduro umbauen. Die org. Blinkanlage möchte ich demontieren. Laut ersten Erkenntnissen könnte man die Blinkanlage auf die Lenkerenden verlegen, ohne hinten Blinker zu haben. Das ist angeblich bis BJ 84 zulässig wenn die Blinker zugelassen sind für vordere und hintere Abstrahlung. Ich hab da so an Hella Ochsenaugen oder ähnliches gedacht. Da die HuFu ja nur 6 Volt hat ist die Frage, welche Leuchtmittel mit welcher Wattzahl man dort rein bekommt und wie der Blinkgeber mit dem Sachverhalt umgeht, das dann pro Seite nur noch eine Lampe dran ist. Oder muss da ein anderer rein. Und bitte keine Umbauhinweise auf 12 Volt, so oft wie ich die Maschine nutzen werde, habe ich das nicht vor??‍♂️

Schönes Wochenende Lars


Fuhrpark: MZ TS 150 Bj. 81

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 11:19 
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Du brauchst auf jeden Fall den passenden Geber. Ich würde mich an der Schwalbe/ES orientieren. 6V/18W mit 18W-Sofitten. Oder lastunabhänigen elektronischen Geber nehmen. Dem isses egal, ob da ne 1W-LED oder ne 18W-Sofitte dran hängt.

Mach dich VORHER beim TÜVer deines Vertrauens kundig, ob du so die HU bestehst. Alle 2 Jahre für die Plakette umbauen wäre blöd :(

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


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1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 11:24 
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Schade, dass du nicht umbauen willst ;)
Ich hatte an meiner TS damals diese hier https://www.kickstartershop.de/de/2-och ... prfzeichen Zugelassen für vorne und hinten! Den Prüfer hat es in keinster Weise interessiert, meine war (glaube ich) auch 1981er Baujahr.
Die sind aus Metall uns damit robuster als die Kunststoffdinger. Allerdings gibt es die Halogenbirnen nicht in 6 V.

Du brauchst dann entweder den Schwalbe-Blinkgeber oder baust dir schnell selbst einen kleinen elektronischen (z.B. https://pic.mz-forum.com/harry/index.html hier runterscrollen)

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Grüße aus Schwabsburg, Nils
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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 11:50 
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In meiner TS250 habe ich mir die Ochsenaugen eintragen lassen. Funktionierten problemlos mit dem original Blinkgeber. Mittlerweile bin ich aber auf 12 Volt gegangen.


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Grüße Willi

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 13:45 
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mutschy hat geschrieben:
Dem isses egal, ob da ne 1W-LED oder ne 18W-Sofitte dran hängt.


dem Blinkgeber ist es egal, aber der Blinker selbst verlangt zur Gültigkeit seines Prüfzeichens die korrekte Leistung der Lampen, d.h. wenn da 18W reingehören darfst du nicht eiinfach 10W oder 25W reinbauen.
Es gibt aber mittlerweile auch die "DDR" Blinker als LED Nachbau mit Prüfzeichen, hierbei aber auch drauf achten, dass diese nach "vorne" und "hinten" gültig sind wie die originalen.

z.B.
Lenkerendblinker Prüfzeichen


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 15:48 
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Schade, die Blinker, die ich dranhab gibt's nur in 12V. Die sind so schön unauffällig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 18:05 
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Hallo, ich habe an meiner RT die Ochsenaugen aus Alu mit LED Sofitten (6V). Mit dem damaligen Blinkrelais blinkten die nur sehr verzögert so das ich ein anderes Relais (Last unabhängig) für LED brauchte. Da Funktionieren auch „normale“ Sofitten dran. Die Leuchtkraft ist echt gut.

Aber die Frage ist was sagt der TÜV und es ist so theoretisch nicht zugelassen!!!. Mein Prüfer hat es nicht interessiert. Die Entscheidung musst du selber treffen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 18:08 
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Die Blinker, Ochsenaugen von Hella, müssen Gläser mit E-Prüfzeichen haben. Die Birne sieht man von aussen nicht. Daher interessierts keinen. Eingetragen müssen die nicht werden, anbauen, Fedisch. Ich fahr die am ES Gespann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 19:14 
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Danke für eure Hinweise. Die DDR Blinker möchte ich aber nicht ranmachen. Dann werde ich mal mit einem Prüfer verhandeln, wegen Hellas Ochsenaugen...
Gruß Lars


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 19:16 
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lagae14 hat geschrieben:
Die DDR Blinker
sind halt Original und in grossen Mengen preiswert zu bekommen. Ich hab auf dei Hella umgebaut weil man nur mal zu eng an den Plastedinger vorbeigeht und schon sind die ab. Meine Kinder haben mehrere auf dem Gewissen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 21:38 
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P-J hat geschrieben:
Die Blinker, Ochsenaugen von Hella, müssen Gläser mit E-Prüfzeichen haben. Die Birne sieht man von aussen nicht. Daher interessierts keinen. Eingetragen müssen die nicht werden, anbauen, Fedisch. Ich fahr die am ES Gespann.


Vorsicht, es gibt bzw. gab bei Louis die Hella-Ochsenaugen mit noch alter Wellenlinie zu kaufen. Die haben also eine nationale Zulassung, die Zulassungsnummer fängt mit K an. Kann ich gerne am Arbeitspc raussuchen.

Diese haben natürlich eine Zulassung mit 11 und 12, also für vorne und hinten. Allerdings steht in der Genehmigung der Leuchten, dass eine Abnahme nach §19(.3) fällig ist. Das weiss heute kaum noch einer, daher gehen die immer durch. Aber eigentlich müssten die damit eingetragen werden.

Die neuren Blinker haben alle eine E-Nummer, da ist es hinfällig. Aber da drauf achten, dass die die Kennnung 11 und 12 haben, sonst müssen hinten Blinker her, auch wenn vor dem Stichtag. Der ist irgendwie 1987, kann ich auf Wunsch auch noch raussuchen.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 21:40 
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Glässer mit Nummer hab ich sat. Wer was brauch einfach melden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 21:48 
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Rossi1979 hat geschrieben:
...Aber da drauf achten, dass die die Kennnung 11 und 12 haben, sonst müssen hinten Blinker her, auch wenn vor dem Stichtag. Der ist irgendwie 1987, kann ich auf Wunsch auch noch raussuchen...

1.1.1987

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 23. Januar 2021 22:03 
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CJ hat geschrieben:
Rossi1979 hat geschrieben:
...Aber da drauf achten, dass die die Kennnung 11 und 12 haben, sonst müssen hinten Blinker her, auch wenn vor dem Stichtag. Der ist irgendwie 1987, kann ich auf Wunsch auch noch raussuchen...

1.1.1987


Danke, das ist schon ein paar Tage her und seit ich wenig HUs mache, sondern viel Fahrerlaubnis, habe ich kaum Motorräder mehr.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 11:24 
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Rossi1979 hat geschrieben:
11 und 12,
Das musste jetzt näher erzählen. hab ich nicht begriffen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 11:49 
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P-J hat geschrieben:
Rossi1979 hat geschrieben:
11 und 12,
Das musste jetzt näher erzählen. hab ich nicht begriffen.

Ich hab das mal für dich aus dieser Broschüre rausgezogen. 11 und 12 sind (mögliche) Kennzeichnungen für nach vorn bzw. nach hinten wirkendende Blinker. Bei den Lenkerendblinkern fehlt wohl gerne die Zulassung für hinten (z.B. 12), da ja nach StVZO ohnehin ab 1987 zusätzlich feste Blinker hinten dran sein müssen. Das meint Tobias, denke ich.
Dateianhang:
Kennzeichnung 1.jpg

Dateianhang:
$matches[2]


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 12:23 
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CJ hat geschrieben:
Ich hab das mal für dich aus dieser Broschüre rausgezogen.

Sehr schön, das hilft weiter. :ja:

Hab mal Bilders versucht zu machen, nicht so einfach. Hab nen neuen Satz Blinker auf Reserve, scheinbar nicht von Hella und da sind diese benannten Zahlen 11 drauf, also für Vorne. Hab noch einige Gläser von Hella, originale, mit Wellenlinie und die fahr ich auch. Bisher hat der TÜV immer nur gefühlt ob da was drauf steht, den ich hab auch Gläser ohne jegliche Aufschrift.
Ich muss ne Brille anziehen um überhaupt was Lesen zu können. :oops:


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 12:23 
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Danke?


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 12:31 
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Etwas widersprüchlich https://www.bussgeldrechner.org/tuning- ... verwendung Dem nach müssen Blinker ohne E Prüfzeichen eingetragen werden mit nicht. Rechtsstaat Deutschland, da soll einer durchblicken. :(


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 12:39 
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Rossi1979 hat geschrieben:
[...]
Vorsicht, es gibt bzw. gab bei Louis die Hella-Ochsenaugen mit noch alter Wellenlinie zu kaufen. Die haben also eine nationale Zulassung, die Zulassungsnummer fängt mit K an. Kann ich gerne am Arbeitspc raussuchen.

Diese haben natürlich eine Zulassung mit 11 und 12, also für vorne und hinten. Allerdings steht in der Genehmigung der Leuchten, dass eine Abnahme nach §19(.3) fällig ist. Das weiss heute kaum noch einer, daher gehen die immer durch. Aber eigentlich müssten die damit eingetragen werden.[...]

P-J hat geschrieben:
Etwas widersprüchlich https://www.bussgeldrechner.org/tuning- ... verwendung Dem nach müssen Blinker ohne E Prüfzeichen eingetragen werden mit nicht. Rechtsstaat Deutschland, da soll einer durchblicken. :(

Steht doch alles schon im Thread. Bei meiner V50 wurden die Hella-Ochsenaugen auch eingetragen. Der Prüfer war aber auch echt fit.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 12:42 
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Mainzer hat geschrieben:
Bei meiner V50 wurden die Hella-Ochsenaugen auch eingetragen.

Welche Gläser sind verbaut?


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 12:46 
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Hi,

genau auf die 11 und 12 wollte ich hinaus. Zusätzlich zum Prüfzeichen ist vermerkt welche "Funktion" die Blinker erfüllen. Die modernen Blinker haben nur die Kennung für vorne, dürfen damit nur mit Heckblinkern verbaut werden.

Ganz oft sind die Hella Ochsenaugen verbaut, die haben noch eine alte Wellenlinie K12749 als Zulassung (keine E-Nummer!), werden aber heute noch so verkauft und produziert von Hella:

https://www.ebay.de/itm/173552065677

Die passen genau z.B. bei der Schwalbe etc ins Lenkerrohr, haben auch Zulassung für vorne und hinten, dürfen sogar mit 6V betrieben werden. Soweit so gut. Aber in der Genehmigung der Blinker steht, dass sie eine Abnahme nach §19(.3) brauchen:

https://cms.bmw-einzylinder.de/images/P ... linker.pdf

Auch kein Problem, muss aber gemacht werden. Kennen und Wissen tut das kaum noch einer, ich will nicht wissen wiviele Leute da schon mit den Dingern rumfahren ohne.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 12:47 
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P-J hat geschrieben:
Mainzer hat geschrieben:
Bei meiner V50 wurden die Hella-Ochsenaugen auch eingetragen.

Welche Gläser sind verbaut?

Frag den Maaß :D
Waren aber meine ich welche mit Wellenlinie.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 12:57 
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Rossi1979 hat geschrieben:
https://cms.bmw-einzylinder.de/images/P ... linker.pdf


Dann bin ich definitiv Illegal unterwegs den ich fahr das Ochsenauge Hochkannt stehend auf dem Beiwagenkotflügel. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 13:03 
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Hi,

wenn man es genau nimmt und einer weiss, dann ist das wohl so, mit Wellenlinie ist auf jedenfall eine Abnahme nötig.

Man könnte sich überlegen ob man da mit Kanonen auf Spatzen schießt und da eine Einzelabnahme raus macht und die Sichtwinkel kontrolliert. Aber 100€ fürn Blinker und direkt zum Amt ist so hmmm....

Die alten DDR-Kugelblinker fürn den Seitenbeiwagen hatten auch einen anderen Knickwinkel für den Beiwagen nach meinem Wissen. Ich hab irgendwo in der Garage noch welche liegen, aber die sind echt böser Goldstaub.

MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
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Bei meiner V50 war ich eh zur 21er, da wurden die Blinker gerade mitgemacht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
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Mainzer hat geschrieben:
Bei meiner V50 war ich eh zur 21er, da wurden die Blinker gerade mitgemacht.


Das ist dann ein Abwasch und steht so in der Genehmigung drin.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 13:23 
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Rossi1979 hat geschrieben:
Die alten DDR-Kugelblinker fürn den Seitenbeiwagen hatten auch einen anderen Knickwinkel für den Beiwagen nach meinem Wissen. Ich hab irgendwo in der Garage noch welche liegen, aber die sind echt böser Goldstaub.

und genau das würde ich anbringen den das es für den Seitenwagen nen anderen Blinker wie fürs Lenkerende gab war mir nicht bekannt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 13:38 
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P-J hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Ich hab das mal für dich aus dieser Broschüre rausgezogen.

Sehr schön, das hilft weiter. :ja:


nicht wirklich!

Es kommt drauf an wann und wo das Fahrzeug zuerst zugelassen wurde.
Hat es eine KTA Betriebserlaub, dann gilt die STVZO der DDR und braucht es ggfs. garkeine Blinker.

Manch jüngerem TÜVer, besonders im Westen, muß man erstmal die Vokabel "Einigungsvertrag" beibringen, oder noch besser den selben aus der Tasche ziehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 13:42 
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muenstermann hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Ich hab das mal für dich aus dieser Broschüre rausgezogen.

Sehr schön, das hilft weiter. :ja:


nicht wirklich!

Es kommt drauf an wo das Fahrzeug zuerst zugelassen wurde.
Hat es eine KTA Betriebserlaub, dann gilt die STVZO der DDR und braucht es ggfs. garkeine Blinker.

Manch jüngerem TÜVer, besonders im Westen, muß man erstmal die Vokabel "Einigungsvertrag" beibringen, oder den selben am besten aus der Tasche ziehen.


Das ist richtig ggf braucht man gar keine, das steht auf einem anderen Blatt. Der Einigungsvertrag greift leider nicht immer, zumindest nicht bei aktuellen Umbauten.

Aber wenn neue, nicht DDR-Blinker mit West-Prüfzeichen jetzt angebaut bzw. das Fahrzeug umgebaut wird, dann greift das Prüfzeugnis des verbauten Blinkers. Und damit die Regeln für die neue Blinker mit 11 und 12, und die DDR Blinker haben auch Kennung 11 und 12 imho.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 13:46 
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Nur mal meine Erfahrung, ich fahre eine TS150 seit 1994 im Westen mit Hella-Ochsenaugen
als alleinige Blinker. D. h., ca. 15 x TÜV. Kein Mensch hat an den Hellas etwas auszusetzen gehabt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 13:47 
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muenstermann hat geschrieben:
Manch jüngerem TÜVer, besonders im Westen, muß man erstmal die Vokabel "Einigungsvertrag" beibringen, oder den selben am besten aus der Tasche ziehen.


Dabei könnte der TÜV´ler aber anbringen das es in dem Fall aber auch DDR Blinker sein müssten. Das wiederrum kann ich nachvollziehen. Der Einigungsvertrag bezieht sich sicher nicht auf Hella Ochsenaugen oder das moderne Pondon mit E. Prüfzeichen.
Das die jungen Herrn nix vom Einigungsvertrag wissen bzw das z.B. ne ETS250 keine Blinker hatte wobei das zu der Zeit im Westen schon Vorschrift war muss dann halt erklärt werden. Überhaupt muss man bedenken das besagter Vertag sicher nicht teil deren Ausbildung war. Meine Tüv Prüfer haben zur Zeit des Einigungsvertrags vermutlich noch in die Windeln gemacht. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 13:54 
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Beim TÜV muss man wissen wo man hin geht. So ein Jungspund hat mal mein Einachshänger leer rückwärts auf den Rollenprüfstand geschoben. Um die Auflaufbremse zu testen. ?


Fuhrpark: Ja

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 13:58 
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P-J hat geschrieben:
...Das wiederrum kann ich nachvollziehen...

Hätt ich ja fast schon nicht mehr dran geglaubt. Schön mal so was von dir zu hören...Respekt Paul! :mrgreen:
Rossi1979 hat geschrieben:
...das steht auf einem anderen Blatt...

Wird in Diskussionen hier gerne ignoriert. Schön alles in einen Topp und dann die Rosinen Argumente rausgepickt, wies eben passt. :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 14:08 
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Hempi hat geschrieben:
Beim TÜV muss man wissen wo man hin geht. So ein Jungspund hat mal mein Einachshänger leer rückwärts auf den Rollenprüfstand geschoben. Um die Auflaufbremse zu testen. ?


Anhänger im Fahrversuch und! in den Bremsenprüfstand die Bremswerte mittels Handbremse aufzunehmen ist seit 2008! schon Pflicht. Ausnahme nur, wenn es aus Fahrwerksgeometrischen Gründen nicht geht. Das ist beim normalen nicht anhebbaren Bremsenprüfstand und Tandemachser der Fall. Deswegen gibt es in den Stationen fast überall Bremsenprüfstände, wo man die Rollen hochfahren kann.

Sonst immer Bremsenprüfstand, so die Vorgabe. Wie die Praxis in der Werkstatt aussieht, weiss ich selber.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 14:14 
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CJ hat geschrieben:
Hätt ich ja fast schon nicht mehr dran geglaubt. Schön mal so was von dir zu hören...Respekt Paul!


Vorsicht, leider stösst man immer und immer wieder an welche die Belehrungsresitent sind, wie der Nette Ing von TÜV Rheinland der meine ES zum ersten mal geprüft hat. :evil:
Hempi hat geschrieben:
Beim TÜV muss man wissen wo man hin geht.
Meiner wurde vor über 20 Jahren von einem Netten Gutachter gegründet und zwischenzeitig von 2 jungen Angstellten als Chefs übernommen. Beide sind umgänglich und man kann mit denen Reden. Daher hab ich etwas Einblick in die Interna die die Herrn mir ab und an berichten, bzw man hat sich etwas verquatscht. :mrgreen: Ziel ist und bleibt es alte Kisten von der Strasse zu bekommen. Merken meine jungen Burschen das sie es mit einem Menschen zu tun haben der sich mit der Materie auskennt stellt man sich glücklicherweise nicht aus Stur. Sicher seltene Junge Ing´s.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 14:27 
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Rossi1979 hat geschrieben:
Hempi hat geschrieben:
Beim TÜV muss man wissen wo man hin geht. So ein Jungspund hat mal mein Einachshänger leer rückwärts auf den Rollenprüfstand geschoben. Um die Auflaufbremse zu testen. ?


Anhänger im Fahrversuch und! in den Bremsenprüfstand die Bremswerte mittels Handbremse aufzunehmen ist seit 2008! schon Pflicht. Ausnahme nur, wenn es aus Fahrwerksgeometrischen Gründen nicht geht. Das ist beim normalen nicht anhebbaren Bremsenprüfstand und Tandemachser der Fall. Deswegen gibt es in den Stationen fast überall Bremsenprüfstände, wo man die Rollen hochfahren kann.

Sonst immer Bremsenprüfstand, so die Vorgabe. Wie die Praxis in der Werkstatt aussieht, weiss ich selber.

MfG

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Dem ging es nicht um die Handbremse, trotzdem danke für die Info.

-- Hinzugefügt: 24. Januar 2021 14:30 --

PS bei Handbremse standen die Räder aber die Rollen drehten sich.


Fuhrpark: Ja

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 14:43 
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Hempi hat geschrieben:
Rossi1979 hat geschrieben:
Hempi hat geschrieben:
Beim TÜV muss man wissen wo man hin geht. So ein Jungspund hat mal mein Einachshänger leer rückwärts auf den Rollenprüfstand geschoben. Um die Auflaufbremse zu testen. ?


Anhänger im Fahrversuch und! in den Bremsenprüfstand die Bremswerte mittels Handbremse aufzunehmen ist seit 2008! schon Pflicht. Ausnahme nur, wenn es aus Fahrwerksgeometrischen Gründen nicht geht. Das ist beim normalen nicht anhebbaren Bremsenprüfstand und Tandemachser der Fall. Deswegen gibt es in den Stationen fast überall Bremsenprüfstände, wo man die Rollen hochfahren kann.

Sonst immer Bremsenprüfstand, so die Vorgabe. Wie die Praxis in der Werkstatt aussieht, weiss ich selber.

MfG

Tobias


Dem ging es nicht um die Handbremse, trotzdem danke für die Info.

-- Hinzugefügt: 24. Januar 2021 14:30 --

PS bei Handbremse standen die Räder aber die Rollen drehten sich.


Da die Feststellbremse ja auch nur die Bremsbacken betätigt, wird damit die Bremswirkung der Bremse allgemein geprüft. Und ja so ein leichter Klaufix hat kein Leergewicht, das kann man oft vergessen, dass da auf der Rolle was raus kommt. Das geht leer einfach nicht.

Der Gesetztgeber sieht dann vor das Fahrzeug zu beladen. Manchmal fragt man sich dann, ob dieser Mensch jemals einen Anhänger gesehen hat und sich das nur aufm Papier ausgedacht hat.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 15:18 
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P-J hat geschrieben:
muenstermann hat geschrieben:
Manch jüngerem TÜVer, besonders im Westen, muß man erstmal die Vokabel "Einigungsvertrag" beibringen, oder den selben am besten aus der Tasche ziehen.


Dabei könnte der TÜV´ler aber anbringen das es in dem Fall aber auch DDR Blinker sein müssten. Das wiederrum kann ich nachvollziehen.
...

Wobei auch das Schwachsinn wäre.
Als Beurteilungsgrundlage gilt die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gültige StVZO. Und ich bezweifle mal, daß auch nur in einer einzigen Ausfertigung der DDR-StVZO drin stand, daß ausschließlich in der DDR gefertigte Teile oder Baugruppen zulässig sind.


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 15:32 
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P-J hat geschrieben:
muenstermann hat geschrieben:
Manch jüngerem TÜVer, besonders im Westen, muß man erstmal die Vokabel "Einigungsvertrag" beibringen, oder den selben am besten aus der Tasche ziehen.

Dabei könnte der TÜV´ler aber anbringen das es in dem Fall aber auch DDR Blinker sein müssten.

NEIN!!! zugelassen müssen sie sein
P-J hat geschrieben:
Das die jungen Herrn nix vom Einigungsvertrag wissen bzw das z.B. ne ETS250 keine Blinker hatte wobei das zu der Zeit im Westen schon Vorschrift war muss dann halt erklärt werden. Überhaupt muss man bedenken das besagter Vertag sicher nicht teil deren Ausbildung war. Meine Tüv Prüfer haben zur Zeit des Einigungsvertrags vermutlich noch in die Windeln gemacht. :mrgreen:

Jemand, der sich anmaßt mein Fahrzeug zu begutachten, hat dieses Grundwissen mitzubringen, windeln gelten da nicht als Ausrede! Er wird ja in den Papieren mit der Nase drauf gestoßen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 15:34 
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Treibstoff hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:
muenstermann hat geschrieben:
Manch jüngerem TÜVer, besonders im Westen, muß man erstmal die Vokabel "Einigungsvertrag" beibringen, oder den selben am besten aus der Tasche ziehen.


Dabei könnte der TÜV´ler aber anbringen das es in dem Fall aber auch DDR Blinker sein müssten. Das wiederrum kann ich nachvollziehen.
...

Wobei auch das Schwachsinn wäre.
Als Beurteilungsgrundlage gilt die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gültige StVZO. Und ich bezweifle mal, daß auch nur in einer einzigen Ausfertigung der DDR-StVZO drin stand, daß ausschließlich in der DDR gefertigte Teile oder Baugruppen zulässig sind.


Alles richtig, aber wenn ich nicht originale Teile anbaue und die Genehmigung die Anbaulage und Abnahme etc vorgibt, ist die auch einzuhalten.

Anderes Beispiel:
Ich baue an einem Golf2 moderne Alufelgen und da steht im Gutachten drin, das die eingetragen werden müssen, kann ich nicht sagen.. nö, das will ich nicht, das war früher nicht so.

Analog beim Einigungsvertrag, wenn da keine Blinker nötig sind, dann müssen da auch keine ran. Da gehe ich mit. ETS hatte im Osten keine Blinker obwohl die im Westen schon Pflicht waren und wurde die so im Osten in Verkehr gebracht, alles gut. Ist es eine Westmaschine mit West-ABE müssen da Blinker ran.

Dumm ist nur dass so eine TS auch schon im Osten schon vorne und hinten Blinker hatte und die da auch so in der ABE drin stehen. Also muss ich auch Lenkerendenblinker für vorne und hinten anbauen, also 11 und 12.

Ich fahre nachher mal in die Garage und suche mal Blinkerkappen raus. Ich meine Auswending, selbst zu Ostzeiten war da eine 11 und 12 drauf für vorne und hinten.

Man kann sich nicht immer nur die Rosinen raussuchen, das geht leider nicht.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 15:37 
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Rossi1979 hat geschrieben:
Dumm ist nur dass so eine TS auch schon im Osten schon vorne und hinten Blinker hatte und die da auch so in der ABE drin stehen.
Tobias

schon wieder ein NEIN!!!
Die Standart TSen hatten anfänglich keine Blinker! Ich glaube Lorchen hat so ein Gerät im Fundus.

-- Hinzugefügt: 24. Januar 2021 15:42 --


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 15:48 
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Okay, ich lasse mich ja eines besseren Belehren.

Aber nach meinen Unterlagen spätestens ab 1976 definitiv sind die Blinker drin, so sagen das meine Unterlagen. Und da es hier eine 81er TS ist.... tja.

Und wie gesagt, die Hellateile geben eine Abnahme vor, da kommen wir nicht drum rum. Siehe mein Beispiel mit dem Golf2.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 15:57 
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Und hier die Notwendigkeit zur Abnahme bei den Dingern, die ich dran habe:


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Grüße Willi

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 15:58 
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Das gleiche habe ich oben schon verlinkt, aber ja das ist eindeutig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 16:16 
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DDR schließt E Nummern nicht aus.
Zwar nicht so alt wie die Lenkerblinker aber DDR.


Fuhrpark: Ja

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 16:24 
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muenstermann hat geschrieben:
Jemand, der sich anmaßt mein Fahrzeug zu begutachten, hat dieses Grundwissen mitzubringen,


Nu dürfen ja alle TÜV Orginasationen H-Kennzeichen Gutachten und auch §21 machen. Meine Jungens, wo ich immer hin fahr machen das auch aber nicht atrok. Die begutachten und fotografieren die Fahrzeuge, geben das ganze zur Organiesiation der sie angehören und einige Tage später kommt das das Ja oder Nein. Dazu nutz diese Organiesation auch z.B. wenns um Ostfahrzeuge geht die Dekra im Osten. Unser Briefträger hat nen Trabant da machen lassen.
Ähnlich wie vor 20 Jahren bei meinem Mustang, wo Werkstätten mich kontaktiert haben wie das funtzt hat mich besagter TÜV angerufen und nach Unterlagen einer MZ gefragt die ich natürlich zur Verfügung gestellt hab. Eine 2 Rad Werkstatt hat mich auch schon mehrfach um Hilfe gebeten wenns um 2taktende Ostmotorrädern Probleme gab.
Grundwissen ist gut und schön, man muss halt wissen wo man geholfen bekommt. Grad das Thema Fahrzeuge ist doch sehr komplex, man kann nicht alles Wissen. Sogar für nen ollen Drecksgolf gibts Spezialisten. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 16:33 
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Bei der Dekra ist es sinnvoll zum Admv beauftragten zu gehen. Kann ich bei älteren und speziellen Sachen nur empfehlen.

-- Hinzugefügt: 24. Januar 2021 16:35 --

Jemand der täglich bloß Räder, Achsenspiel, Bremsen und co. prüft hat halt nicht so viel mit solchen Sachen zu tun.


Fuhrpark: Ja

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 24. Januar 2021 16:57 
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Rossi1979 hat geschrieben:
...Ich meine Auswending, selbst zu Ostzeiten war da eine 11 und 12 drauf für vorne und hinten...

:ja: Die waren mit 1 und 2a gekennzeichnet. Sieht man auf den Bildern vom Hempi auch ganz gut.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lenkerendenblinker an TS 150
BeitragVerfasst: 25. Januar 2021 19:27 
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Hallo und danke für die ganzen Infos. Da weiß man mal als Nicht- Prüfer erst mal genauer, was bei der Geschichte so zu beachten ist.?‍♂️

Gruß Lars


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