Der Sterni hat geschrieben:Wie darf man "eintragen" verstehen?
Eingetragen in dem Sinne von "nicht erfunden".
In Frankreich soll der Verkäufer grundsätzlich dafür sorgen, dass sein Fahrzeug eingetragen wird. Es werden aber hin und wieder Fahrzeuge verkauft, bei denen das nicht der Fall ist. In solchen Fällen wird es für den Käufer schwierig oder gar unmöglich, weiter zu machen.
Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das nicht elektronisch erfasst ist, können Sie das Fahrzeug nicht direkt auf Ihren Namen zulassen.
Da die Übergabe des Fahrzeugs erst registriert werden kann, wenn das Fahrzeug computerisiert ist, bleibt der Verkäufer für alle mit dem Fahrzeug begangenen Verstöße haftbar.
Frank Stegemann von Kreidlermuseum hat sich ne recht gute Liste mit Exportlosen zusammengestellt. Den kannst du mal mit der Rahmennummer und ein paar Fotos über seine Internetseite vom Kreidlermuseum antexten.
Ofiziell oder gar frei verfügbare Listen gibt es keine.
Super, ich habe beim Kreidler-Museum die nötigen Kontaktdaten (
http://www.kreidler-museum.de/ ) gefunden.