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 Betreff des Beitrags: Zulassung MZ ohne Brief
BeitragVerfasst: 5. März 2008 23:03 
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Ich habe gehört, dass man keine MZ mehr zulassen kann, wenn man einen KFZ Brief nicht besitzt. Man würde eine Eidesstatliche Erklärung brauchen, von wem auch immer. Ohne diese geht nichts und Flensburg giebt auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr raus. Kennt sich da einer aus? Diese neue Regelung soll es erst ab 03.07 geben. :?:


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BeitragVerfasst: 5. März 2008 23:11 
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Wenn die Maschine noch zu DDR Zeiten vom Band gelaufen is gibts in der Regel keine Probleme wenn man keinen Brief hat. Schlimm wirds wenn kein Brief vorhanden ist und damit verbunden auch keine Abmeldebescheinigung und damit auch kein Datum der Erstzulassung nachweisbar ist. Und ohne diesen Nachweis bekommt man keine Emme die nach der Wende vom Band gelaufen ist mehr zugelassen. Selbiges Problem hab ich mit meiner 301er wo ich jetzt zusehe das ich nachforschen lasse wo und wann die zugelassen war. Das ganze macht die Zulassungstelle. Übrigens is der Kaufvertrag wurst, für den interessiert sich keiner wenns Hehlerware is. Wirklich frei is man erst wenn die Maschine sauber ist. Abfragen kann die Polizei übrigens auch.

Gruß Chris


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BeitragVerfasst: 5. März 2008 23:32 
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Mr. Kardan

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hmm das ist ein interessantes thema ... wobei schon ab und zu mal behandelt

wenn sich einer da genauer schlau macht - könntet ihr da mal einen bereicht für die wissensdatenbank schreiben ?

ich könnte wetten, daß dieses thema noch des öfteren aufttaucht


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BeitragVerfasst: 6. März 2008 18:35 
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Achtung, Halbwissen!

Meiner Information nach ist es so, daß seit einer Weile eben keine Unbedenklichkeistbescheinigung mehr benötigt wird, wenn man ein Kfz zulassen will, dessen Brief man nicht mehr hat. Diese Anfrage erledigt jetzt die Zulassungsstelle direkt (online). Daher kann man, so man denn einen Kaufvertrag hat und weiß, in welchem Jahr das Motorrad hergestellt wurde (kann man ja anhand der Rahmennummern abschätzen), das Motorrad direkt anmelden, so man denn den TÜV vorher gemacht hat.

Das keine Zulassung ohn Brief mehr möglich sein soll, halte ich für Spöckenkram.

Zumindest hoffe ich das, denn die BK will ich nicht wegwerfen müssen :wink:

MfG,
Richard


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BeitragVerfasst: 6. März 2008 18:41 
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@ kutt: Verfass mal "meine Ansicht" der Dinge auf Grund der Erfahrungen aus dem letzten Jahr...

Ansonsten gilt immer noch -> Gutachten -> Zulassung -> Fahren.

Abfrage bei Zulassungsstelle ist korrekt!
Baujahr steht auf dem Typschild!


EDITH sagt: Klick mal hier : http://mz-forum.com/viewtopic.php?t=12181&highlight=


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BeitragVerfasst: 6. März 2008 20:58 
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Moin,
@ETZTreiber....geht's hier (auch) um meine TS 250/1....?? :wink:

Die Auskunft, dass man eine eidesstattliche Versicherung des "KFZ-Briefverlierers" benötigt stammt von vorgestern von einer Dame der KFZ-(Nicht-)Zulassungsstelle Braunschweig. Unbedenklichkeitsbescheinigungen beim KBA gibt es seit dem 1.3.2008 nicht mehr dort - das machen die örtlichen Zulassungsstellen online - von daher muß man mit den Leuten vor Ort verhandeln und leben. Eine Mail an das KBA wurde mit entsprechendem Hinweis beantwortet.

Ich habe heute nochmals mit einer anderen Dame dort gesprochen (irgendwie machen die alle auf mich den Eindruck, als ob sie größtes Interesse daran haben, Zulassungen zu verhindern... :shock: ). Die bot mir immerhin an, mit allen Unterlagen (Kaufvertrag, in dem das Fehlen des Briefes steht, möglichst auch den vom Vorgänger) bei Ihr aufzuschlagen.

Mal sehen, was daraus wird. Ich berichte weiter...

Gruß aus Braunschweig


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BeitragVerfasst: 6. März 2008 21:05 
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Mr. Kardan

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Sven Witzel hat geschrieben:
@ kutt: Verfass mal "meine Ansicht" der Dinge auf Grund der Erfahrungen aus dem letzten Jahr...

Ansonsten gilt immer noch -> Gutachten -> Zulassung -> Fahren.

Abfrage bei Zulassungsstelle ist korrekt!
Baujahr steht auf dem Typschild!


EDITH sagt: Klick mal hier : http://mz-forum.com/viewtopic.php?t=12181&highlight=



supi - dank

wir warten mal, ob da noch mehr dazu kommt - dann kann ich das mal in die wissensdatenbank schreiben


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BeitragVerfasst: 6. März 2008 21:10 
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Dann hat sich das aber schon wieder geändert. Stand letztes Jahr im Frühling.
Meine ZwoFu TS ohne Brief, nur Kaufvertrag. Vollabnahme gemacht. Mit den Zetteln zur Zulassungsstelle. DIe haben mit dem PC abgefragt, ob was vorliegt und einen neuen Brief ausgestellt. Völlig problemlos.

Ist aber wie gesagt fast ein Jahr her.


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BeitragVerfasst: 6. März 2008 21:27 
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Die Wiederzulassung ohne Brief ist wahrscheinlich bei jeder Zulassungsstelle anders. Ich bin gerade dabei meine ETZ wieder auf die Strasse zu bringen. Laut Dienststellenleiter von der Zulassungsstelle in KM muss ich eine eidesstattliche Erklärung bringen das Ich oder der Vorbesitzer den Brief verloren hat. Onlineabfrage hat er auch schon gemacht und festgestellt das nichts einer Wiederzulassung im Wege steht. Ich war auch schon bei der Dekra vorsprechen und musste mir jetzt noch bei der Zulassungsstelle ein schreiben ausstellen lassen in dem bestätigt wird das die Dekra für mein Mopped ein Gutachten zur Weidererlangung eines KFZ-Briefes machen darf. Im Juni hab ich 3 Wochen Urlaub , mal sehen ob ich es da schaffe mit meinen Gespann ein paar Meter zu fahren. Ich hab mir das auch etwas einfacher vorgestellt :help:


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BeitragVerfasst: 6. März 2008 21:51 
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Hi,
Michael_R hat geschrieben:
Die Wiederzulassung ohne Brief ist wahrscheinlich bei jeder Zulassungsstelle anders....

...so seh' ich das auch... :roll:

Wenn die hier in BS weiter rumzicken, werd' ich's mal mit ENTE in WF versuchen.:wink:
Schau'n wa mal...

Gruß aus Braunschweig


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ ohne Brief
BeitragVerfasst: 7. März 2008 01:15 
etztreiber hat geschrieben:
Ich habe gehört, dass man keine MZ mehr zulassen kann, wenn man einen KFZ Brief nicht besitzt.

Stimmt, gilt aber nicht nur für MZ, sondern für alle KFZ.Ohne Brief keine Zulassung.
etztreiber hat geschrieben:
Man würde eine Eidesstatliche Erklärung brauchen, von wem auch immer.
Ohne diese geht nichts und Flensburg giebt auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr raus.

Diese Eidesstattliche Erklärung kann auch der jetzige Besitzer abgeben und selber damit in Flensburg anfragen.
Wenn das Baujahr nur ungefähr bekannt ist, wird geschätzt und meist der 1.7. als EZ eingetragen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassung MZ ohne Brief
BeitragVerfasst: 7. März 2008 07:46 
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Moin,
sirguzzi hat geschrieben:
...und selber damit in Flensburg anfragen...

Nein...das ist seit dem 1.3.2008 Schnee von gestern...das örtliche Straßenverkehrsamt ist seit diesem Datum dafür zuständig... :roll:

Gruß aus Braunschweig


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BeitragVerfasst: 7. März 2008 08:26 
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Hallo!
Ich hatte auch voriges Jahr meine 250er ETZ NEU Zugelassen.(ohne Brief)
Erst einmal hat die Zulasung überprüft, ob alles stimmt und das Motorrad nicht als gestohlen gilt. Dann macht man den TÜV mit einer Überprüfung für einen neuen Brief. Bei der Zulassung gibt man eine Eidesstattliche Erklärung ab, das der Brief nicht mehr vorhanden ist(hilfreich auch vom Vorbesitzer) und dann wurde meine EMME mit neuem Brief Zugelassen.
Wichtig ist , das man vielleicht von einem anderen Brief die Daten hat, wenn man ältere Motorräder Zulassen will.
so das wärs von meiner Seite


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BeitragVerfasst: 7. März 2008 09:03 
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Ich rate auch hier nochmal davon ab, die eidesstattliche Erklärungs selbst abzugeben!
Sollte der Brief auftauchen ( egal wo und egal bei wem ! ), dann macht man sich einer eidesstattlichen Falschaussage strafbar ( §156 StGB )!
Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr dafür, maximal sind 3 Jahre drin !
Abgesehen davon, dass das Motorrad ja zum Brief gehört und somit war viel Arbeit eventuell umsonst !


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BeitragVerfasst: 7. März 2008 11:45 
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Interessantes Thema, das mich auch betrifft (wieder eine Es im Ebay ohne Papier, aber mit Kaufvertrag ...). Besten Dank für die Informationen!

Knackpunkt scheint doch mittlerweile die eidesstattliche Versicherung zu sein. Bin zwar kein Jurist, aber ich denke, es kommt auf den Wortlaut an (bezüglich der Warnung von Sven):

"ich versichere, daß MIR kein Brief vorliegt ..." : kein Problem, oder

"ich versichere, daß ICH den Brief verloren habe": gelogen (vor allem, wenn er anderswo wieder auftaucht ...). Ich denke, daß auch von dem Vorbesitzer keine derartige Versicherung zu erlangen ist, wenn er selbst die Maschine "irgendwie" erworben hat. Und nachdem man die Maschine gekauft hat, dann noch eine Versicherung dieses Wortlauts zu bekommen, dürfte schwierig sein (da tut's, wie hier auch schon gesagt, der Kaufvertrag eben nicht).

Folge: bei Möglichkeit 1: kein Problem.
bei Möglichkeit 2: Finger weg von Maschinen ohne Brief (ganz abgesehen davon, daß es sich um Hehlerware handeln könnte, und da erwirbt man bekanntlich kein Eigentum).

Bitte: könnte jemand, der das ganze schon einmal durchlaufen hat, den GENAUEN Wortlaut der Eidesstattlichen Versicherung hier posten?
Oder: könnte man diese Fragen mal im Verkehrsportal.de verlinken (ich kann sowas leider nicht)? Dort schreiben auch Profis von Zulassungstellen, die müßten es wissen.


[EDIT: Ich hab mal den Doppelpost gelöscht. Koponny]


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BeitragVerfasst: 7. März 2008 12:02 
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Das Problem ist, dass du mehr oder weniger so ein Standardformular unterschreibst.
Ich kann dir leider nicht den genauen Wortlaut wiedergeben, da ich die nicht unterschrieben habe.
Bei mir war der Vorbesitzer bereit zu unterschreiben.
Außerdem bekommt man keine Durchschrift seiner Erklärung.


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BeitragVerfasst: 7. März 2008 12:12 
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Ich hatte vom vorbesizer die Bestätigung, das er den Brief nicht mehr findet und da war die Sache einwandfrei!
Aber wie schon gesagt wurde, wenn der Vorbesitzer das nicht Unterschreiben will, ist es Ratsam in seiner jeweiligen Zulassungsstelle nachzufragen, wie man von sich aus den Wortlaut machen kann, damit es Juristisch einwandfrei ist.


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BeitragVerfasst: 7. März 2008 12:21 
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Ich hab das Problem jetzt mal im Verkehrsportal geschildert, vielleicht kennt ja dort einer der Zulassungsfüchse den genauen Wortlaut.


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BeitragVerfasst: 7. März 2008 20:40 
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So nun nochmal falls das in dem oberen Beitrag nich zuverstehen war.
Ich habe mich bei einem Dekraprüfer erkundigt wie das aussieht mit Zulassung ohne Brief.

Fahrzeuge die noch aus DDR Produktion sind also vor der Wiedervereinigung, sind kein Problem da gibts keine Daten mehr drüber und da wird dann der 01.07 als Tag der Erstzulassung genommen. Sprich Kaufvertrag reicht und dann halt KBA Abfrage die die Zulassungsstelle macht.

So und nun der Knackpunkt.
MZ die Nachwende Fertigung sind sprich eigentlich nur die Modelle ETZ 251 und 301 bekommt man ohne Brief nicht so leicht zugelassen. Eine Briefkopie von einen gleichen Fahrzeugtyp bringt auch nichts. Es MUSS nachgewiesen werden wann bzw ob das Fahrzeug schonmal zugelassen war, weil es sonst eine Neuzulassung wär und da kein 2Takter mehr über 125ccm zugelassen wird. Selbst die KBA Abfrage kann bestätigen das es nicht geklaut ist trotzdem wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

Mir wurde empfohlen mich mit meinen Daten die ich über das Fahrzeug hab zur Zulassungsstelle zugehen und da nachforschen zulassen wo das Fahrzeug zuletzt angemeldet war. Und dann klappts auch mit einer Neuzulassung.

Gruß Chris


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BeitragVerfasst: 7. März 2008 21:36 
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Emmebauer hat geschrieben:
So und nun der Knackpunkt.
MZ die Nachwende Fertigung sind sprich eigentlich nur die Modelle ETZ 251 und 301 bekommt man ohne Brief nicht so leicht zugelassen. Eine Briefkopie von einen gleichen Fahrzeugtyp bringt auch nichts. Es MUSS nachgewiesen werden wann bzw ob das Fahrzeug schonmal zugelassen war, weil es sonst eine Neuzulassung wär und da kein 2Takter mehr über 125ccm zugelassen wird. Selbst die KBA Abfrage kann bestätigen das es nicht geklaut ist trotzdem wird das Fahrzeug nicht zugelassen.


Hallo Emmebauer,

Fakt ist, das die ganze Geschichte im Ermessen der Zulassungsstelle vor Ort liegt (die Zulassung ist ja Ländersache und die Länderverkehrsministerien haben die Zuständigkeiten an die Zulassungsstellen übertragen). Insofern ist es möglich (und fast schon der Normalfall), das jede Zulassungsstele und jede/r SachbearbeiterIn dort anders verfahren kann. Meistens wird aber zumindestens in jedem Kreis gleich verfahren, da man sich gewöhnlich abspricht.

Prüfer von Dekra oder TÜV haben auf die Zulassungsstellen keinen wirklichen Einfluss, sie können lediglich berichten.

Gruss von Frank


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 Betreff des Beitrags: ohne Papiere
BeitragVerfasst: 18. März 2008 20:24 
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Hallo an alle!
Ich habe mir eine ES175/1 von 1967 gekauft.Liebe auf den ersten Blick. Ja und ohne Papiere.
Habe frei und dackel dann morgen zum Straßenverkehrsamt hier in Neuss (wild wild west) und tue mal eins auf dummes Frauchen.
Mal schauen was hier im wilden Westen mir als Antwort kommt.
Die stell ich dann promt ein.
Soweit wir wissen, muss die Vollabnahme vom TÜV her (der wird sich freuen, soviele dürften hier nicht rumfahren) und damit zum Amt mit dem Kaufvertrag.
Mehr kann ich euch morgen hoffentlich sagen. Wobei es da sicherlich Unterschiede zwischen Ost und West geben dürfte. Allein die Tatsache, dass es hier in der Umgebung nur einen TÜV-Fritzen gibt der Vollabnmahe machen darf und nicht wie in meiner Heimat die Dekra.

Es lebe die Rennerei!

Grüße Anja


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BeitragVerfasst: 18. März 2008 20:37 
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Warum immer so umständlich ?
Einfach mal klicken - war ja auch im Westen ;-)
Kann mich nur immer wieder wiederholen


Sven Witzel hat geschrieben:


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BeitragVerfasst: 18. März 2008 20:49 
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ups sorry den link hab ich übersehen (brille nicht auf der nase)
Hab ich mir durchgelesen. Werd ja morgen sehen, ob das wirklich so eefach ist :)

Will mit meiner Süßen schließlich hier alle an den Bikercafe's dusselig guckn lassen :)
Und natürlich schön gemütlich damit durch die Gegend schippern und nicht nur restaurieren.


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BeitragVerfasst: 18. März 2008 21:16 
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Ich werde nach Ostern bei mir in Entenhausen mal die Zulassung aufsuchen.
Mal sehen was die meien.
Grüße, Peter.


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BeitragVerfasst: 19. März 2008 01:31 
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Lieselotte hat geschrieben:
Werd ja morgen sehen, ob das wirklich so eefach ist :)

Ich drücke die Daumen, daß es problemlos klappt.
Ach ja....herzlich willkommen hier im Forum.


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BeitragVerfasst: 19. März 2008 01:57 
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Wenn aus DDR Produktion und ohne Brief, woher nehmen die denn dann die Daten wenn keine mehr vorhanden sind?


Micky


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BeitragVerfasst: 19. März 2008 11:58 
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In den Stützpunkten sind die Daten wohl auf den Rechnern.
Deshalb werden die Gutachten meistens nur an den größeren Stützpunkten geschrieben - bei mir wurde die Begutachtung selbst hier im Ort auf einer ganz normalen Prüfstelle vorgenommen - das Gutachten wurde dann im 30 km entfernten Stützpunkt geschrieben und beim nächsten Termin dann ausgehändigt...


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BeitragVerfasst: 19. März 2008 12:07 
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Demnach gibt es ja doch Daten. Aber irgendwer hat doch geschrieben das es für die reinen DDR Produktionen keine Daten mehr gibt.


Micky


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BeitragVerfasst: 28. April 2008 01:57 
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Hmmmm.... hier mal ein "paar" Worte aus dem Dunstkreis Kfz-Zulassung:

Die Typdaten der alten DDR-MZ's waren wie die Daten der alten Simsons beim Kraftfahrt-Technischen Amt (KTA) hinterlegt. Nach Übergang der DDR in die BRD "schluckte" das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die DDR-Daten.

Daher stellt das KBA ja auch die Betriebserlaubnisse für die kleinen Simsons als Zweitschrift aus, da für diese "kleinen" Maschienchen kein Fahrzeugbrief sondern eine ABE genügt. Fahrzeugbriefe sind jedoch von den Kfz-Zulassungsbehörden auszugeben. Daher bekommt man die nicht vom KBA.

Die Typdatenbank kann wohl vom TÜV eingesehen/abgerufen werden. Durch die BRD-Pflicht für "große" Maschinen Fahrzeugbriefe ausstellen zu müssen landen diese Daten dann in den Gutachten der TÜV's und aufgrund dieser Gutachten fertigen die Zulassungsbehörden dann die Fahrzeugbriefe. Da wir Schreibtischtäter auf den Zulassungsbehörden aber keine "Amtlich anerkannten Sachverständigen" sind, dürfen nur TÜV-Leute technische Daten feststellen (Im Osten auch die DEKRA).

Es gilt daher die Reihenfolge: Theoretische Daten (KBA) -> Ist-Zustand feststellen mit den beim KBA gespeicherten Typdaten (TÜV/DEKRA-Ost) -> Gutachten -> Zulassung pinnt alles ab und fabriziert nen Brief/ZB.

Für die Ausstellung von Fahrzeugbriefen gab es eine Bundesweite Richtlinie die 2005 im Rahmen der EInführung der neuen EU-Zulassungsbescheinigungen (ZB) geändert wurde.

Siehe auch im öffentlich zugänglichen Teil beim KBA:

www.kba.de -> Zentrale Register -> Zentrales Fahrzeugregister -> Informationen für Behörden

Da findet man dann auch den Leitfaden der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II in dem die "Übersetzungstabelle" der alten Technischen Daten in die neuen Felder beschrieben ist.

Ferner gibt das KBA auch ein "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" heraus, in dem dann alle Fahrzeugschlüsselnummern (z.B. PKW alt: 0102 xx - neu: 01 0200) aufgelistet sind. Kostet wenn man es bestellt um die 30 Euro. Darin gibt es wiederum die Rubrik "Auslaufende Schlüsselnummern" zu der auch die alten 0900/0901 Motorradschlüsselnummern zählen. Die neue Schlüsselung lautet dann meist 24 oder 25 mit einer 4 stelligen Folgeschlüsselnummer.

Für die Ausstellung von neuem Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nach Verlust ist regulär eine Versicherung an Eides statt (EV) vorzulegen / abzugeben. Jede "vernünftige" Zulassungsbehörde sollte dies nach §5 StVG (Straßenverkehrsgesetz) abnehmen, d.h. in geregelter schriftlicher Form in eigener Zuständigkeit (Kostet um die 30 Euro) oder eine eine EV die vor einem Notar abgenommen wurde vorlegen lassen. Den rechtlichen "schnickschnack" kann man entweder ignorieren (womit man u.U. im Knast einziehen kann wegen Uneidlicher Falschaussage bzw. Beihilfe dazu) oder man arbeitet nach Vorschrift und die Mopedfahrer verstehen den Sinn nicht...

Liegen alle Unterlagen vor (Eigentumsnachweis (Kaufvertrag), 21er-Gutachten oder HU, gültiger Perso, Deckungskarte (in Hessen) oder Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (außerhalb von Hessen), Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Kennzeichenführenden Behörde) fehlt dann meist noch das ok vom KBA, denn der verloren gegangene Fahrzeugbrief muß erst noch "aufgeboten" werden. Dauert je nach Glück zwischen 4 bis 12 Wochen. Nach der seit 1.3.07 in Kraft gesetzten FZV ist diese Aufbietung zwingend abzuwarten bis ein neuer Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Rahmen einer Zulassung ausgestellt werden kann.

Durch die neue FZV gibt es (oder sollte es jedenfalls nicht mehr geben) keine "Leervordrucke" / "Blankobriefe" mehr ohne dass das Fahrzeug auf jemanden zugelassen wurde.

Ob man nun einen einfachen TÜV (HU) oder eine Vollabnahme nach §21 für die Zulassung braucht hängt davon ab, ob das KBA die Zulassungsdaten/Technische Daten von der letzten Zulassung noch vollständig im System hat. Seit der Einführung der FZV genügt ein normaler 2-Jahres-TÜV, wenn am Fahrzeug nicht herumgeschraubt wurde, das Fahrzeug in einem unverbastelten Zustand wie es in der Allgemeinen Betriebserlaubnis beschrieben ist befindet und die Daten vom KBA "gezogen" werden können. Dort sind die Daten der letzten 7 Jahre gespeichert. Ist da nix gespeichert (weil älter als 7 Jahre) oder unvollständige Technische Daten (was öfter vorkommt) oder das Fahrzeug wurde umgebaut, müssen die Daten von einem Amtlich anerkannten Sachverständigen "festgestellt" werden = 21er Gutachten/Vollabnahme.

Guter Ratschlag an alle die sich eine Maschine OHNE Brief kaufen: Schleift den Verkäufer zu nem Notar oder besser noch seiner Zulassungsbehörde und lasst ihn dort eine EV über den Verlust des Briefes abgeben, denn neben der EV braucht Ihr noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass die letzte Behörde nix dagegen hat dass Eure Zulassungsbehörde den alten Brief aufbietet und neu ausstellt. Dazu einen gescheiten Kaufvertrag (ADAC-Muster) und die Zulassung rückt schon in greifbare Nähe.

Daher: So "einfach" ist die Zulassung ohne Fahrzeugbrief nun auch wieder nicht... Solltet Ihr dennoch "einfacher" zu einem neuen Fahrzeugbrief kommen, dann hat der Kollege entweder Null Plan gehabt, oder Ihr habt ein zugelassenes Bike was rechtlich gar nicht so durch die Lande fahren dürfte...

Grüße

Llyrana


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BeitragVerfasst: 28. April 2008 06:35 
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Llyrana hat geschrieben:
Da wir Schreibtischtäter auf den Zulassungsbehörden aber keine "Amtlich anerkannten Sachverständigen" sind, .....


Moin!
Gehe ich recht in der Annahme, dass Du mit Zulassungen Deine Brötchen verdienst?!

Danke für die ausführlichen Erläuterungen!


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BeitragVerfasst: 28. April 2008 07:54 
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gute ausführung, die einiges klarer erscheinen läßt :gut:


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BeitragVerfasst: 28. April 2008 08:21 
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aber wie sieht es aus, wenn ich ein Motorrad ohne brief in der garage stehen habe, möchte es aber nicht anmelden, sondern einfach nur zu meiner eigenen beruhigung einen kfz-brief für das motorrad haben möchte ?
wie realisier ich das.
so wie ich das jetzt gelesen habe, gibt es nur den weg das motorrad mit tüv und allem drum und drann regulär zuzulassen und dabei den brief zu bekommen.
bin an einer zulassung aber (noch) nicht interessiert..

mfg Toni


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BeitragVerfasst: 30. April 2008 00:05 
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Jo Toni - richtig erfasst. Seit der Einführung der grünen ZB-Lappen gibt es "Blankobriefe" (richtig: Ausgefertigte Fahrzeugbriefvordrucke ohne gleichzeitige Zulassung) nicht mehr. Die einzigsten die diese Masche mit Import-PKW sehr ausgiebig gemacht hatten saßen in der Zulassung des Rhein-Neckar-Kreises und haben dafür seit einiger Zeit bös von deren Aufsichtsbehörde auf den Deckel bekommen...

Was Du machen kannst ist alles so vorzubereiten, dass die Kollegen einfach nur zulassen brauchen - also den verlorengegangenen Brief schon mal vorher aufbieten lassen. Somit ersparst Du Dir die Wartezeit von 4-6 Wochen die das dauert...

@ Andreas: öhhhhh - aber bitte nicht weitersagen ;-)

Grüße Llyrana


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 07:32 
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Hallo
Bin Neuling in diesem Forum doch da ich langsam verzeweifle hoffe ich das mir hier jemande helfen kann
Habe mir am SO eine Mz Etz 150 gekauft da ich nur A1 habe werde ich diese in der nächsten Woche auf 125 umbauen so nun steht das MZ treffen in zschopau vor der Tür wo wir hin fahren möchten aber ich habe ein riesen problem ich habe keinen Fahrzeugbrief und möchte aber gern selbst mit meiner MZ fahren...doch vorher bruache ich ja TÜV,Versicherung,Anmelden und neue Papiere...meine Fragen wären ob man von der Zulassungstelle auch vorläufige Papiere ausgestellt bekommt denn ich weiß das es ein paar wochen dauert eh man die neuen Papiere ausgehändigt bekommt desweiteren wollte ich fragen ob mein Traum selbst zu fahren realistisch ist wegen den ganzen formellen Dingen oder ob es noch Dinge gibt die vielleicht noch länger dauern...und dann hätte ich noch eine Frage zum Tüv. Der Verkäufer hatte auf die MZ hinten einen anderen Reifen drauf gemacht sodass ich hinten eine art crossprofil habe und jetzt meine Frage gibt der Tüv da sein ok? weil ja nun zwei verschiedenen Reifen drauf sind?

Für eure Antworten würde ich euch sehr danken da es mein Traum ist mit eigener ETZ zu fahren und ich glaube langsam das dieser Traum zerplatzt!!! :cry:


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 08:52 
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callifan hat geschrieben:
aber wie sieht es aus, wenn ich ein Motorrad ohne brief in der garage stehen habe, möchte es aber nicht anmelden, sondern einfach nur zu meiner eigenen beruhigung einen kfz-brief für das motorrad haben möchte ?
wie realisier ich das.
so wie ich das jetzt gelesen habe, gibt es nur den weg das motorrad mit tüv und allem drum und drann regulär zuzulassen und dabei den brief zu bekommen.
bin an einer zulassung aber (noch) nicht interessiert..

mfg Toni


was heißt regulär zulassen, nur weil du ne tüvabnahme machen lässt, ist das fahrzeug noch lange nicht zugelassen.
für nen neuen brief kommst du um ne vollabnahme beim tüv nicht herum, was heist, es müsste dann auch in fahrbereitem zustand sein. ausserdem ist für das erhalten eines neu ausgestellten briefes ein polizeiliches gutachten vorzuweisen, dass das fahrzeug mit der entsprechenden rahmen bzw. fahrgestellnummer nicht als gestohlen gemeldet ist.
sonst bräuchten ja keine autos in den osten verschwinden, sondern würden gleich hier wieder an den mann gebracht.


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 08:55 
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Llyrana hat geschrieben:
Jo Toni - richtig erfasst. Seit der Einführung der grünen ZB-Lappen gibt es "Blankobriefe" (richtig: Ausgefertigte Fahrzeugbriefvordrucke ohne gleichzeitige Zulassung) nicht mehr. Die einzigsten die diese Masche mit Import-PKW sehr ausgiebig gemacht hatten saßen in der Zulassung des Rhein-Neckar-Kreises und haben dafür seit einiger Zeit bös von deren Aufsichtsbehörde auf den Deckel bekommen...

Was Du machen kannst ist alles so vorzubereiten, dass die Kollegen einfach nur zulassen brauchen - also den verlorengegangenen Brief schon mal vorher aufbieten lassen. Somit ersparst Du Dir die Wartezeit von 4-6 Wochen die das dauert...

@ Andreas: öhhhhh - aber bitte nicht weitersagen ;-)

Grüße Llyrana


oh, dass ein brief nur noch mit zulassung ausgestellt wird wuste ich noch garnicht, liegt wahrscheinlich daran, dass ich aus dem Rhein Neckar Kreis komme :D


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 08:56 
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wie wäre es, wenn du dir ein kurzzeitkennzeichen für das treffen holst?!? oder ist dafür auch ein brief von nöten???


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 09:51 
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das weiß ich eben nicht müsste ich mich schlau machen aber ich denke schon das man da den brief auch vorweisen muss


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 10:02 
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frag doch einfach mal bei der zuständigen zulassungstelle nach, was die alles haben wollen...


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 10:07 
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In Solingen bräuchte man:

Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für 5 Tage gültig und dürfen eingesetzt werden für:

Probefahrten
Überführungsfahrten
Prüfungsfahrten

Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:

Pass oder Personalausweis
bei Firmen: Handelsregisterauszug
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird
Siehe Formular im Formularservice

bei Erledigung durch Dritte Vollmacht
Siehe Formular im Formularservice

Versicherungsbestätigung nach § 23 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Bitte beachten Sie die Gesetzesänderung zum 01.03.2008

Fahrzeugbrief (ZB II)

bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten


Zuletzt geändert von Andreas am 26. August 2008 10:08, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 26. August 2008 10:08 
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ja wollte ich auch heute machen aber ich denke eher nicht das es geht und kannst du mir auch meine andere frage beantworten wegen des tüvs?
Der Verkäufer hatte auf die MZ hinten einen anderen Reifen drauf gemacht sodass ich hinten eine art crossprofil habe und jetzt meine Frage gibt der Tüv da sein ok? weil ja nun zwei verschiedenen Reifen drauf sind?

wäre echt cool wenn du mir da auch weiter helfen könntest


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 10:14 
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Res89 hat geschrieben:
Der Verkäufer hatte auf die MZ hinten einen anderen Reifen drauf gemacht sodass ich hinten eine art crossprofil habe und jetzt meine Frage gibt der Tüv da sein ok? weil ja nun zwei verschiedenen Reifen drauf sind?

wäre echt cool wenn du mir da auch weiter helfen könntest


solange der reifen von den maßen her dem entspricht, was in den papieren drinsteht bzw. in deinem fall, was vom hersteller vorgegeben ist, sollte das kein problem sein.

die standardbereifungsmaße findest du in der betriebsanleitung.

willst du sondermaße aufziehen, brauchst du entweder eine freigabe des reifenherstellers, von MZ und/oder eine TÜV-eintragung. am besten vor der abnahme auch mal freundlich beim prüfer nachfragen.


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BeitragVerfasst: 26. August 2008 10:18 
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gut danke jetzt kann ich nur noch hoffen das alles andere klappt wenn nich hol ich mir wirklich nen kurzzeitkennzeichen das wäre meine einzige rettung

danke :D


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BeitragVerfasst: 27. August 2008 07:16 
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Hallo
um kurz meine Erfahrungen zu schlidern...ich war nun gestern auf der Zulassungstelle und habe den Sachverhalt geschildert dasd meine MZ Baujahr 1989 ist und deswegen ja auch keine Daten existieren können und naja wie ich nun weiter verfhren muss um mein geliebtes Zweirad anzumelden...die gute Frau an der Information war sehr nett also schon mal vorab ein Lob an die Zulassungsstelle in Weimar...Sie hat sich dann gleich mit der zuständigen Person in Verbindung gesetzt und meine Rahmennummer durchgegeben und mir wurde gesagt:gehen sie zur Dekra wegens des Vollgutachtens und zur Versicherung und kommen Sie wieder dann bekommen Sie am selben Tag noch neue Papiere und ihr Motorrad ist zugelassen...Ich war so glücklich das alles so reibungslos geklappt hat und somit steht der Fahrt nach Zschopau nichts mehr im Weg*juhu*!!!
Nächsten Freitag gleich zur Dekra und Samstag anmelden...
Gruß Res89

:D


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BeitragVerfasst: 27. August 2008 07:19 
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feine sache :gut: man sieht sich auf dem rausch?!? erkenntlich machen - aber nicht durch krawall und ohne auspuff rumfahren!!!! :evil:


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BeitragVerfasst: 27. August 2008 07:30 
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klar sieht man sich...schau doch mal auf diese Seite
www.ifafreunde-vmh.de
da siehste unsere Truppe und einige Fotos von uns wir rücken zwar nich alle an aber die meisten.

Gruß Res89


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BeitragVerfasst: 27. August 2008 08:05 
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Res89 hat geschrieben:
Nächsten Freitag gleich zur Dekra und Samstag anmelden...

tolle zulassungsstelle die auch samstags arbeitet


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BeitragVerfasst: 8. September 2008 07:38 
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Guten morgen
kurz mein Erfahrungsbericht...Habe letzte Wochen meine ETZ umgebaut von 150ccm auf 125ccm und war dann am SA beim Tüv...alles ok musste sogar Abgasuntersuchung machen da die gute Baujahr 89 ist...wäre niemals durch die AU gekommen da ja 1:33 wegen neuem Zylinder doch der Dekramann war nen ganz netter und hat mich durchkommen lassen und naja da ich glück hatte und an diesem WE auch die Zulassungsstelle am SA offen hatte durfte ich so gleich das gute Stück anmelden und habe am SA meine erste Runde gedreht naja is zwar noch ein wenig dahin juckeln wegen des neuen Zylinders und der Einfahrzeit aber das wird bin jetzt schon 110km gefahren aber laufen tut Sie gut habe nur ein Problem werde es aber in einem anderem Thema erwähnen...nun nochmal ein riesen Lob an die Zulassungsstelle in Weimar ihr seid spitze da ist nischt mit eidesstaatlicher Versicherung!!!
Nun steht dem MZ Treffen in Zschopau nichts mehr im Weg*juhu*!!! :freude:

Liebe Grüße Resa


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