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Dieter
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Betreff des Beitrags: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 13:47 |
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Beiträge: 3994 Wohnort: Dortmund Alter: 68
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Hallo, wollte noch einmal daran erinnern. Langsam wird es ernst mit dem Umtauschpflicht für die Führerscheine. Bis zum 19.01.2022 müssen die ersten Führerscheine umgetauscht worden sein. Ansonsten sind sie ungültig. Hier zählt das Geburtsjahr. Aktuell 1953 - 1958. https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/Gruß Dieter
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guzzimk
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 13:52 |
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Beiträge: 743 Wohnort: 63110 Alter: 60
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..Ich bin wohl nächstes Jahr dran...was mich aber beschäftigt:
Wie behalte ich die Fahrerlaubnis für LKW bis 7,5 Tonnen (war ja in meinem alten Führerschein Klasse 3 (+1b +1) von 1983 mit drin...)....
Bin trotz viel Lektüre bislang nicht schlauer geworden....
LG Markus
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SaalPetre
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 14:11 |
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------ Titel ------- Mr. Henner
Beiträge: 2638 Wohnort: Berlin Alter: 48
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Wichtig ist das bc1e drin steht. Dann darfst du weiter bis 7,5 Tonnen fahren.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 14:15 |
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Beiträge: 206 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Du gibst ja keine Fahrerlaubnisklassen ab, sondern nur den alten Lappen und bekommst dafür den Kartenformat-Schein Darin ist halt die entsprechende Klasse vermerkt...müsste C1 sein Schau mal hier, ganz unten sind die alten Klassen zu den neuen aufgeführt https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... sicht.htmlViele Grüße Robert
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zweitaktschraubaer
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 15:01 |
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Beiträge: 895 Wohnort: Nartum Alter: 49
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Aber alle verlieren definitiv etwas mit dem Tausch: Das noch nicht-biometrische, zumeist einen wundersam jungen und gut frisierten Menschen zeigende Foto. Mit einem echten Lächeln. Ich hatte einen 19-jährigen schlanken Typ im alten Lappen, das neue Foto ist... irgendwie breiter, aber das Gesicht ist auch höher... 
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 15:09 |
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Beiträge: 3789 Wohnort: Werther Alter: 47
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Kann man den alten Lappen wieder mitnehmen? Von mir aus entwertet, aber trotzdem...?
Gruss
Mutschy
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Dieter
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 15:16 |
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Beiträge: 3994 Wohnort: Dortmund Alter: 68
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Wer es jetzt noch machen muss sollte sich beeilen. Könnte eng werden mit der Zeit. Ist nicht mehr so lange hin.
Gruß Dieter
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y5bc
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 15:18 |
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Beiträge: 995 Wohnort: Rodenberg Alter: 61
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es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss
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Klaus P.
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 15:19 |
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Beiträge: 12107 Wohnort: 57271 Alter: 78
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Ja, wenn ihr auffällig unterwegs seit dann müßt ihr euch auch Gedanken machen Meine Frau hat noch immer den grauen Lappen, die läßt der Schupo immer durch. Gruß Klaus
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Waldbaer
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 15:24 |
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Beiträge: 24 Wohnort: Wingst Alter: 73
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DWK
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 15:53 |
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Beiträge: 2713 Wohnort: Gresse Alter: 55
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mutschy hat geschrieben: Kann man den alten Lappen wieder mitnehmen? Von mir aus entwertet, aber trotzdem...?
Gruss
Mutschy Ich durfte meinen wieder mitnehmen, natürlich entwertet.
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AHO
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:10 |
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Beiträge: 1239 Wohnort: Wuppertal
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y5bc hat geschrieben: es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen. Wer die alte Klasse 3 hat, darf auch weiterhin ohne ärztliche Prüfung und unbegrenzt Lkw bis 7,5 t, mit Anhänger sogar bis zu einem Gesamtzuggewicht bis 12 t fahren (C1 u. C1E), aber eben nicht beruflich, wegen fehlender Module. Alle fünf Jahre Verlängerung mit Gesundheitsprüfung gilt allerdings, wenn man auch weiterhin dreiachsige "Westentaschensattelzüge" mit bis zu 18 t fahren will (CE79), wie es mit der alten Klasse 3 möglich war. Gruß Andreas PS: Wenn man nicht rechtzeitig umtauscht, ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (die ist ja nicht erloschen!), sondern kostet, genau wie ein vergessener Führerschein, 10.-€ Verwarngeld.
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Nordlicht
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:28 |
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Beiträge: 14632 Wohnort: Kerkrade(NL) Alter: 68
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Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch..
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y5bc
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:36 |
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Beiträge: 995 Wohnort: Rodenberg Alter: 61
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AHO hat geschrieben: y5bc hat geschrieben: es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen. jeder lkw-schein ist auf den neuen karten nur 5 jahre gültig. unabhängig von beruf oder privat. berufskraftfahrer müssen nach 5 jahren zusätzlich module und ticket vom arzt vorlegen.( wobei ich bei meiner verlängerung keinen arzt gesehen habe. hat alles die sprechstundenhilfe gemacht ) privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber keine module oder ticket vom arzt. schaut mal drauf auf euren neuen führerschein bzw. plastikkarte. da steht ein datum hinter. wobei ich sowieso der meinung bin, das durch den führerscheindschungel keiner mehr klar durchblickt. was war das damals doch einfach Klasse 1,2,3,4 und 5 und gut achso...damit geld in die kassen kommt, soll der pkw schein irgendwann auch ein verlängerungsdatum bekommen....hab ich gehört
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g-spann
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:41 |
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Beiträge: 3296 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Alter: 64
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Nordlicht hat geschrieben: Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch.. Dann guck mal nach, ob du noch mit Anhänger fahren darfst (ein Unding, ein Holländer, und sei es ein Beute-Holländer, ohne Anhänger-Erlaubnis!), wenn nicht, darfst du nicht mal ein Auto abschleppen...
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Nordlicht
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:42 |
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Beiträge: 14632 Wohnort: Kerkrade(NL) Alter: 68
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g-spann hat geschrieben: Nordlicht hat geschrieben: Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch.. Dann guck mal nach, ob du noch mit Anhänger fahren darfst (ein Unding, ein Holländer, und sei es ein Beute-Holländer, ohne Anhänger-Erlaubnis!), wenn nicht, darfst du nicht mal ein Auto abschleppen... klar..sogar mit Wohnhaus drann?
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Klaus P.
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:43 |
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Beiträge: 12107 Wohnort: 57271 Alter: 78
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Nur mal nebenbei, CE79 ist bei meiner Karte von 2000 nicht aufgeführt,
der C und CE (4-Achser), beides Geschenke vom Heer, schon lange abgelaufen, Vermerk Spalte 12, das ist ja klar.
Gruß Klaus
Zuletzt geändert von Klaus P. am 25. Oktober 2021 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
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g-spann
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:48 |
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Beiträge: 3296 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Alter: 64
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Nordlicht hat geschrieben: g-spann hat geschrieben: ...noch mit Anhänger fahren darfst ... klar..sogar mit Wohnhaus drann? Perfekt integriert! 
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Dieter
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:49 |
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Beiträge: 3994 Wohnort: Dortmund Alter: 68
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Bei Klasse 3 ist gibt es kein Ablaufdatum für 7,5 Tonnen. Nur am Anhäger ädert sich etwas. Dateianhang: 20211025_174407.jpg 171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... selzahlen/@Gerd, einem Holländer kannst du doch nicht den Wohnwagen wegnehmen. Gruß Dieter
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Dieter am 25. Oktober 2021 16:53, insgesamt 3-mal geändert.
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Luzie
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:50 |
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Beiträge: 5775 Wohnort: DK - Ejby Alter: 54
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y5bc hat geschrieben: ... privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber kein ... ticket vom arzt. ... Doch, macht ja sonst auch gar keinen Sinn  ich weis das weil ich schon hinter mir habe!
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AHO
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 16:56 |
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Beiträge: 1239 Wohnort: Wuppertal
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Das finde ich aber anders: "Bei einem Umtausch werden die Berechtigungen der Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung und ohne Pflicht einer ärztlichen Untersuchung erteilt...."https://www.bussgeld-info.de/fuehrerschein-klasse-3/Die Plastikkarte muss allerdings in Zukunft immer nach 15 Jahren erneuert werden, das betrifft aber nur das Dokument und nicht die Fahrerlaubnis. Gruß Andreas
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g-spann
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 17:02 |
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Beiträge: 3296 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Alter: 64
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Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...
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Ex-User MZ-Wilhelm
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 18:31 |
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zweitaktschraubaer hat geschrieben: Aber alle verlieren definitiv etwas mit dem Tausch: Das noch nicht-biometrische, zumeist einen wundersam jungen und gut frisierten Menschen zeigende Foto. Mit einem echten Lächeln. Ich hatte einen 19-jährigen schlanken Typ im alten Lappen, das neue Foto ist... irgendwie breiter, aber das Gesicht ist auch höher...  Ja, das schöne alte Foto ist dann weg, sehr tragisch. Dateianhang: mit 16.jpg
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Lorchen
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 18:50 |
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Moderator |
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------ Titel ------- LaLu 2011 ES Philosoph
Beiträge: 34662 Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See Alter: 56
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In meiner Fleppen steht drin, Gültigkeit unbefristet. Es entspricht dem Staatsgebaren, sowas jetzt einfach zu befristen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 18:56 |
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Beiträge: 6876 Wohnort: Berlin Alter: 41
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Luzie hat geschrieben: y5bc hat geschrieben: ... privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber kein ... ticket vom arzt. ... Doch, macht ja sonst auch gar keinen Sinn  ich weis das weil ich schon hinter mir habe! Richtig! Für C und CE muss man alle 5 Jahre zum Arzt. Schreibt ein Grundgeschulter… ich fahre auch nicht gewerblich. Gruß Robert
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TS Paul
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 18:58 |
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------ Titel ------- Vapekiller
Beiträge: 6559 Wohnort: Lothra/ Thür. Alter: 42
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Was steht den unter 5. und 6. .?
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Richy
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 20:54 |
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Beiträge: 3615 Wohnort: Tal der Ahnungslosen Alter: 44
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Lorchen hat geschrieben: In meiner Fleppen steht drin, Gültigkeit unbefristet. Es entspricht dem Staatsgebaren, sowas jetzt einfach zu befristen. Dat is wie lebenslänglich, das ist bei uns auch nicht wirklich wörtlich zu nehmen. 
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Klaus P.
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 21:09 |
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Beiträge: 12107 Wohnort: 57271 Alter: 78
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Der Stempel sieht aus wie ausm Setzkasten von Grundschülern gemacht.
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 21:24 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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y5bc hat geschrieben: AHO hat geschrieben: y5bc hat geschrieben: es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen. jeder lkw-schein ist auf den neuen karten nur 5 jahre gültig. unabhängig von beruf oder privat. berufskraftfahrer müssen nach 5 jahren zusätzlich module und ticket vom arzt vorlegen.( wobei ich bei meiner verlängerung keinen arzt gesehen habe. hat alles die sprechstundenhilfe gemacht ) privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber keine module oder ticket vom arzt. schaut mal drauf auf euren neuen führerschein bzw. plastikkarte. da steht ein datum hinter. Da lebe ich als Fahrerlaubnisprüfer mal ein Veto ein. Bei der Umschreibung der Klasse 3 wird die Klasse C1, C1E und CE79 zugeteilt. C1 und C1E ist der 7,5t LKW mit Anhänger und Zuggewicht bis 12t. Dieser Führerschein ist noch nicht befristet und es gibt keine ärztliche Untersuchung. Nur für CE 79 (7,5t Zugfahrzeug plus Anhänger beschränkt auf 3 Achsen, dafür keine Gewichtsbeschränkung) fällt ab dem 50. Lebensjahr die ärztliche Untersuchung an. Nachzulesen ist das in §76 FeV: Fahrerlaubnisverordnung hat geschrieben: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet. Zusätzlich wird die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Geltungsdauer ist § 24 entsprechend anzuwenden. Fahrerlaubnisinhaber, die bis zum 31. Dezember 1998 das 50. Lebensjahr vollenden, müssen bei der Umstellung der Fahrerlaubnis für den Erhalt der beschränkten Klasse CE ihre Eignung nach Maßgabe von § 11 Absatz 9 und § 12 Absatz 6 in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 nachweisen. Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in Klasse CE fallende Fahrzeugkombinationen mehr führen.
Unabhänging davon ist die Berufskraftfahrerqualifikation, Sprich die Schlüsselnummer 95. Die hat erstmal nix mit dem Lappen zu tun, da geht es um gewerbliche Fahrten. MfG Tobias
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schraubi
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 21:37 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Treffen Heiligenstadt 2009/2011/2013/2015/2017/2019 Organisator
Beiträge: 7360 Wohnort: Franken Alter: 56
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g-spann hat geschrieben: Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden... Eine Augenuntersuchung reicht nicht. Es ist auch eine Untersuchung beim Allgemeinarzt nötig. Also müssen 2 Ärzte besucht werden und man darf 2x zahlen. 180-200 Euro
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 25. Oktober 2021 21:47 |
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Beiträge: 6876 Wohnort: Berlin Alter: 41
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TS Paul hat geschrieben: Was steht den unter 5. und 6. .? 5. ist die Führerscheinnummer, 6. gibt es nicht! Was möchtest du? ? Gruß Robert
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Sandmann
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 06:20 |
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Beiträge: 3503 Wohnort: Kempten
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schraubi hat geschrieben: g-spann hat geschrieben: Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden... Eine Augenuntersuchung reicht nicht. Es ist auch eine Untersuchung beim Allgemeinarzt nötig. Also müssen 2 Ärzte besucht werden und man darf 2x zahlen. 180-200 Euro Wenn du gewerblich und/oder CE fahren möchtest ist das richtig. Bei bis 7,5T (älter 3er) nicht und bleibt wie gehabt und beim Tausch darf man dann sogar die Kombination bis 12T fahren. Also verliert man nix und Anhänger bleibt auch alles wie beim alten.
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 06:56 |
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Beiträge: 3789 Wohnort: Werther Alter: 47
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Robert K. G. hat geschrieben: TS Paul hat geschrieben: Was steht den unter 5. und 6. .? 5. ist die Führerscheinnummer, 6. gibt es nicht! Was möchtest du? ? Gruß Robert Paul meint mit Sicherheit die Einschränkungen auf Seite 5 und 6 vom rosa Lappen. Da steht bei mir nur, dass ich die 1b seit 1993 habe. Bei meiner Frau stand da was von Sehhilfen. Wurde amtsseitig durchgestrichen, da Attest vom Augenarzt vorgelegt wurde, dass keine Sehhilfen erforderlich sind. Keine Ahnung, warum das da drin stand  Gruss Mutschy
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Wintertourer
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 07:10 |
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Beiträge: 973 Wohnort: Gütersloh Alter: 67
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Moin, umgetauscht hatte ich schon vor 2 Jahren. Alle Klassen konnte ich behalten, und die neue Gültigkeit ist bis 2034. Ob ich da noch lebe?
Grüße
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beerdrinker
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 07:12 |
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Beiträge: 1259 Wohnort: Buckau Alter: 57
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Auf meinem rosanen stand, dass ich auf Automatik geprüft wurde. Und dass ich eine Sehhilfe zu tragen habe. (Blindenhund reicht auch)
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kutt
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 07:13 |
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Technischer Admin |
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------ Titel ------- AmForumSchrauber Mr. Kardan
Beiträge: 18412 Wohnort: Freiberg Alter: 46
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Sandmann hat geschrieben: Wenn du gewerblich und/oder CE fahren möchtest ist das richtig. Soweit mir bekannt, muß man da auch noch eine BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation) machen. Einfach so CE-Schein machen und bei einem Fuhrbetrieb anfangen geht auch nicht. Eigentlich macht es Sinn die Gültigkeit zu begrenzen. Ein Auto muß ja auch alle 2 Jahre zum Tüv  Außer man dürfte nur noch 45km/h Fahrzeuge fahren, wenn der Führschein drüber ist. Das wäre lustig  Aber das wird nicht so schnell kommen. Selbst der ADAC wehrt sich wehement dagegen. Warum? Über 50% der Mitglieder sind über 50 Jahre alt  Daran sieht man, daß es nicht darum geht, was die Teilnahme am Straßenvekehr sicherer macht.
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beerdrinker
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 07:19 |
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Beiträge: 1259 Wohnort: Buckau Alter: 57
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Wenn man eine Prüfung "light" machen müsste, so alle 5 bis 10 Jahre, dann fände ich das schon ok. Manch einer fährt & parkt seltsam. ABER: Dann fielen den Städten die Einnahmen aus den Halteverbotsfragwürdigkeiten weg (-> anderer Fred) Das geht nicht.
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kutt
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 07:30 |
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Technischer Admin |
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------ Titel ------- AmForumSchrauber Mr. Kardan
Beiträge: 18412 Wohnort: Freiberg Alter: 46
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beerdrinker hat geschrieben: so alle 5 bis 10 Jahre Ich glaub so ist es in Spanien. Da ist der Lappen 10 Jahre gültig. Ab 65 muß man alle 5 Jahre verlängern. Kosten liegen um die 65€. Wenn man mal so rechnet, daß ein PKW um die 6..10€ pro Tag kostet (das man damit einen Kilometer gefahren ist), wäre das 3,5 Cent/Tag für den Führerschein ab 65 Jahre, sonst die Hälfte davon.
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 07:35 |
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Beiträge: 6876 Wohnort: Berlin Alter: 41
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Um es mal klar zu stellen: bis 3,5 t (plus 3,5t Anhänger) ist in Deutschland nichts beschränkt. Man muss lediglich einen neuen Führerschein beantragen und das Passbild aktualisieren. Das ist eben der Tribut, dass das Teil auch international recht weit anerkannt ist. Welcher griechische Dorfpolizist soll denn bitte ein graues Irgendwas mit einem Konformantenfoto und wildesten Klassen kontrollieren, die es heute nicht mehr gibt? Und selbst bei C/CE ist es entspannter geworden. Als ich den Schein gemacht habe, da war ich zarte 19 (geht so auch nicht mehr), war die Klasse nach 2 Jahren ohne ärztliche Untersuchung weg. Diese Regel ist auch gefallen. Dagegen ist meine E95, oder wie das hieß, weg! Trotzdem darf ich noch meine Spaßfahrten ganz legal machen. Die Dinger sind alle so alt, dass ich keine Fahrerkarte brauche, oder das Auto überhaupt kein Kontrollgerät hat. ?. Um es mal plakativ zu beschreiben: Ich verliere ja auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, nur weil mein Reisepass abgelaufen ist. Gruß Robert -- Hinzugefügt: 26th Oktober 2021, 8:39 am --kutt hat geschrieben: beerdrinker hat geschrieben: so alle 5 bis 10 Jahre Ich glaub so ist es in Spanien. Da ist der Lappen 10 Jahre gültig. Ab 65 muß man alle 5 Jahre verlängern. Kosten liegen um die 65€. Wenn man mal so rechnet, daß ein PKW um die 6..10€ pro Tag kostet (das man damit einen Kilometer gefahren ist), wäre das 3,5 Cent/Tag für den Führerschein ab 65 Jahre, sonst die Hälfte davon. Bitte nicht! Ich brauche in Berlin ja schon mind. 1 Monat Vorlauf, bis ich einen Termin bei TÜV und DEKRA bekomme (Arzt, praktische Prüfungen wohl eher 2 bis 3 Monate). Dann 3 Monate auf den Termin beim Amt warten, und 2 Monate bis der Führerschein da ist. Macht ein 1/2 Jahr Wartezeit! ?? Bis dahin ist der potentielle Autofahrer verschieden! ? Gruß Robert
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beerdrinker
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 07:52 |
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Beiträge: 1259 Wohnort: Buckau Alter: 57
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Zitat: Ich verliere ja auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, nur weil mein Reisepass abgelaufen ist. Nicht direkt: du verlierst deine Identität. Wählen darfst Du schonmal nicht mehr. Und als der Ausweis meiner Mutter ein paar Tage überzogen war, konnte sie damit in ihrer Bank (andere Stadt) kein Geld mehr abheben. Bei uns im Dorf wurde eine doppelte Strafgebühr fürs Personalausweis zu spät verlängern fällig. EC-Karten werden von der Bank ohne Antrag, kostenlos & frühzeitig verschickt. ??? Im Zeitalter der Super-Technologie sollte es doch möglich sein, gleich beim FS-Erwerb die Termine für die nächsten 50 Jahre fest zu machen, dann weiß ich immer, oh, runder Geburtstag, morgen isses soweit. Ach, das wäre zu einfach.
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 08:10 |
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Beiträge: 6876 Wohnort: Berlin Alter: 41
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Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust). Das Wahlrecht kann dir nicht entzogen werden. Machst du Briefwahl, reicht einzig der Wahlschein aus. Du musstest dich ja mit gültigen Dokumenten vorher an deinem Wohnort melden. ?
Das führt jetzt aber zu weit…
Gruß Robert
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Sandmann
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 09:03 |
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Beiträge: 3503 Wohnort: Kempten
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Robert K. G. hat geschrieben: Um es mal klar zu stellen: bis 3,5 t (plus 3,5t Anhänger) ist in Deutschland nichts beschränkt. Man muss lediglich einen neuen Führerschein beantragen und das Passbild aktualisieren. Aber ab 1997 oder 98 nur noch bis 750Kg ohne extra Anhängerprüfung. Davor war bis 7,5T und Anhänger bis 3,5T ohne zusätzlichen Führeschein und das bleibt auch im neuen so eingetargen. Aber zu kontrollieren macht sinn beim abholen, hab da auch schon gehört das mal was vergessen wurde. @Kutt ja klar auch die BKrFQG kommt noch dazu und muss regelmäßig erneuert werden. Aber als Handwerker bis 100Km ist man raus aus dem ganzen Mist. 
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 15:50 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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Lorchen hat geschrieben: Fleppen 
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 18:08 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....
*duck und weg*
Tobias
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 18:17 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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Rossi1979 hat geschrieben: Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb".... stimmt, das ist meiner Frau auch schon aufgefallen. 
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 18:55 |
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Beiträge: 2030 Wohnort: Oboom Alter: 53
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P-J hat geschrieben: Rossi1979 hat geschrieben: Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb".... stimmt, das ist meiner Frau auch schon aufgefallen.  Hast du ja jetzt schon mehrmals gebracht. Dann mach ich dir das mal kaputt. Hier der betreffende Auszug der 1981 geltenden Fassung des §5 StVZO Dateianhang: StVZO 1981.jpg Seit 01.04.1986 gibt es grundsätzlich diese Beschränkung nicht mehr.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 19:26 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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CJ hat geschrieben: Seit 01.04.1986 gibt es grundsätzlich diese Beschränkung nicht mehr. Es besteht durchaus ein geringfügiger Unterschied zwischen Dürfen, Können und Wollen. 
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daniel_f
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 21:08 |
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Beiträge: 2513 Wohnort: Gottesberg Alter: 40
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Robert K. G. hat geschrieben: Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust) Fast richtig. Als wir heiraten wollten, legte ich siegessicher meine Geburtsurkunde vor, welche in einem Staat ausgestellt wurde, der nicht mehr existiert. Daraufhin wollte mir die Standesbeamtin für Geld eine neue ausstellen, weil die alte wäre ja nicht mehr gültig. Habe dann erklärt, daß ich ja auch nicht mehr lebendig wäre, blabla. Sie kennt mich ja, geheiratet haben wir dann trotzdem, auch ohne neue Urkunde 
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Richy
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 26. Oktober 2021 21:31 |
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Beiträge: 3615 Wohnort: Tal der Ahnungslosen Alter: 44
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Sandmann hat geschrieben: Aber ab 1997 oder 98 nur noch bis 750Kg ohne extra Anhängerprüfung. Davor war bis 7,5T und Anhänger bis 3,5T ohne zusätzlichen Führeschein und das bleibt auch im neuen so eingetargen. Aber zu kontrollieren macht sinn beim abholen, hab da auch schon gehört das mal was vergessen wurde. Das stimmt nicht ganz: 1. war die Umstellung auf die neuen Führerscheine Anfang 1999 und 2. darf man damit ein Gespann mit insgesamt 3,5t zul. GG fahren, also auch schwerere Anhänger als 750kg. Und selbst im worst Case (Auto allein hat 3,5t zul. GG) darf man damit noch den 750kg Anhänger fahren. Es geht also auch 1,5t Auto + 2t Anhänger, sofern der Wagen dafür zugelassen ist. Die Regel, dass der Anhänger leichter sein muss als das Zugfahrzeug, ist vor ein paar Jahren entfallen. Das weiß ich, weil es mich betrifft. 
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch Verfasst: 27. Oktober 2021 04:05 |
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Beiträge: 6876 Wohnort: Berlin Alter: 41
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daniel_f hat geschrieben: Robert K. G. hat geschrieben: Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust) Fast richtig. Als wir heiraten wollten, legte ich siegessicher meine Geburtsurkunde vor, welche in einem Staat ausgestellt wurde, der nicht mehr existiert. Daraufhin wollte mir die Standesbeamtin für Geld eine neue ausstellen, weil die alte wäre ja nicht mehr gültig. Habe dann erklärt, daß ich ja auch nicht mehr lebendig wäre, blabla. Sie kennt mich ja, geheiratet haben wir dann trotzdem, auch ohne neue Urkunde  Das hat nichts mit dem Staat zu tun. Auf meiner Geburtsurkunde prangt auch noch Hammer, Zirkel und Ährenkranz. Auf der meines Vaters sogar noch der Reichsadler. Und obwohl jemand das Hakenkreuz übermalt hat, ist sie gültig! ? Das Problem bei der Heirat ist ein Anderes: Du musst deine Verwandschaftsverhältnisse darlegen. Und dazu brauchst du eine aktuelle (!) erweiterte Geburtsurkunde. Bei meiner Frau war das eine Berliner Intarsienarbeit aus wilden Stempeln und aufgeklebten Schnipseln aus anderen Urkunden… echt peinlich! ?? Bei mir als Thüringer und Krone der Schöpfung war dies ein sauberer Computer Ausdruck. ?? Das wird die Standesbeamtin in deinem Fall auch gemacht haben. Wenn ich mich recht erinnere durfte die erweiterte Geburtsurkunde nicht älter als ein halbes Jahr sein. Gruß Robert
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