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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 13:47 
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Hallo,

wollte noch einmal daran erinnern. Langsam wird es ernst mit dem Umtauschpflicht für die Führerscheine. Bis zum 19.01.2022 müssen die ersten Führerscheine umgetauscht worden sein. Ansonsten sind sie ungültig. Hier zählt das Geburtsjahr. Aktuell 1953 - 1958.


https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 13:52 
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..Ich bin wohl nächstes Jahr dran...was mich aber beschäftigt:

Wie behalte ich die Fahrerlaubnis für LKW bis 7,5 Tonnen (war ja in meinem alten Führerschein Klasse 3 (+1b +1) von 1983 mit drin...)....

Bin trotz viel Lektüre bislang nicht schlauer geworden....

LG Markus

_________________
"An Englishmans home is his castle, but his garage is his sanctuary"


Fuhrpark: BSA A65 Lightning(1965), MG V1000SP1 (1978), Laverda 1000 Jota (1981), Yamaha XS850 (1982), Triumph T160 (1976), Honda CBR1000F (1988), Honda CB500 (58 PS, 1996), Suzuki SV1000N (2006)
Projekte: BSA Bantam D7 175ccm (1967, DKW-Nachbau), BSA M21 600ccm (1939), ETZ250 und TS250/1-TS300, BSA A65 Hornet, Benelli 650 S Tornado (1973)
Assoziiertes Stehzeug: Montesa Cota 172 (1976)

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 14:11 
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Mr. Henner

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Wichtig ist das bc1e drin steht. Dann darfst du weiter bis 7,5 Tonnen fahren.

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Gruß Christian


Fuhrpark: "Mirinda"ES 250/2 mit PSW ;ES 175/2 schon bei mir nicht mehr bei Papi (wartet auf den 2. Frühling)SR2 maron BJ 19... mit Ersatzrahmen - an TS-Paul jr weitergereicht.

Triumph Tiger 800 xcx Bj 2019
Suzuki GN250 Bj 94

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 14:15 
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Du gibst ja keine Fahrerlaubnisklassen ab, sondern nur den alten Lappen und bekommst dafür den Kartenformat-Schein
Darin ist halt die entsprechende Klasse vermerkt...müsste C1 sein

Schau mal hier, ganz unten sind die alten Klassen zu den neuen aufgeführt

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... sicht.html

Viele Grüße
Robert


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 15:01 
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Aber alle verlieren definitiv etwas mit dem Tausch:
Das noch nicht-biometrische, zumeist einen wundersam jungen und gut frisierten Menschen zeigende Foto.
Mit einem echten Lächeln.

Ich hatte einen 19-jährigen schlanken Typ im alten Lappen,
das neue Foto ist... irgendwie breiter, aber das Gesicht ist auch höher... :wink:

_________________
Suche dringend: Mehr Freizeit
Platz habe ich ja jetzt wieder ein wenig...gehabt...
Ach ja: einen Fortschritt hab ich jetzt auch...


Fuhrpark: Englische, französische und deutsche Zweiräder von 50 bis 600 ccm...
Und ein Bakfiets.

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 15:09 
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Kann man den alten Lappen wieder mitnehmen? Von mir aus entwertet, aber trotzdem...?

Gruss

Mutschy

_________________
Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
Opel Corsa D, BJ 2007, "Poffel"

(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 15:16 
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Wer es jetzt noch machen muss sollte sich beeilen. Könnte eng werden mit der Zeit. Ist nicht mehr so lange hin.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 15:18 
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es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss

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Alles was besser geht, ist nicht gut genug.


Fuhrpark: suzuki bandit 1200s
ansonsten 2x s51, 1 kr51/2

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 15:19 
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Ja, wenn ihr auffällig unterwegs seit dann müßt ihr euch auch Gedanken machen :x
Meine Frau hat noch immer den grauen Lappen, die läßt der Schupo immer durch.

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 15:24 
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https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/
https://blog.lapid.de/unterschied-fuehr ... rerlaubnis

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Mit dem Auto bewege ich meinen Körper,
mit einer MZ meine Seele!


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...
TS 150 Bj1985
Honda SW-T 600 Bj2012

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 15:53 
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mutschy hat geschrieben:
Kann man den alten Lappen wieder mitnehmen? Von mir aus entwertet, aber trotzdem...?

Gruss

Mutschy

Ich durfte meinen wieder mitnehmen, natürlich entwertet.

_________________
mfG Gunther


Fuhrpark: MZ-ETZ 250/1988 ...

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:10 
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y5bc hat geschrieben:
es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss


Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen.
Wer die alte Klasse 3 hat, darf auch weiterhin ohne ärztliche Prüfung und unbegrenzt Lkw bis 7,5 t, mit Anhänger sogar bis zu einem Gesamtzuggewicht bis 12 t fahren (C1 u. C1E), aber eben nicht beruflich, wegen fehlender Module.

Alle fünf Jahre Verlängerung mit Gesundheitsprüfung gilt allerdings, wenn man auch weiterhin dreiachsige "Westentaschensattelzüge" mit bis zu 18 t fahren will (CE79), wie es mit der alten Klasse 3 möglich war.

Gruß
Andreas

PS: Wenn man nicht rechtzeitig umtauscht, ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (die ist ja nicht erloschen!), sondern kostet, genau wie ein vergessener Führerschein, 10.-€ Verwarngeld.


Fuhrpark: ETZ 250 SW, Bj. 1985

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:28 
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Simsonemme
Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch..

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Gruß Uwe.
OT-Partisanen-Grenzgänger
Ich habe nur dieses Leben und das will ich leben!!!
Skype " Simsonemme" ... ja ich wohne in Holland...aber mehr auch nicht und meine Wurzeln liegen dort wo die Sonne aufgeht
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http://www.cbsevenfifty.de/add-ons/sant ... anta34.gif


Fuhrpark: . TS150...Honda Seven Fifty... Fahrrad mit Kniescheibengelenkkupplung

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:36 
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AHO hat geschrieben:
y5bc hat geschrieben:
es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss


Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen.


jeder lkw-schein ist auf den neuen karten nur 5 jahre gültig. unabhängig von beruf oder privat.
berufskraftfahrer müssen nach 5 jahren zusätzlich module und ticket vom arzt vorlegen.( wobei ich bei meiner verlängerung keinen arzt gesehen habe. hat alles die sprechstundenhilfe gemacht )
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber keine module oder ticket vom arzt.

schaut mal drauf auf euren neuen führerschein bzw. plastikkarte. da steht ein datum hinter.

wobei ich sowieso der meinung bin, das durch den führerscheindschungel keiner mehr klar durchblickt.
was war das damals doch einfach
Klasse 1,2,3,4 und 5 und gut


achso...damit geld in die kassen kommt, soll der pkw schein irgendwann auch ein verlängerungsdatum bekommen....hab ich gehört

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:41 
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Nordlicht hat geschrieben:
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Dann guck mal nach, ob du noch mit Anhänger fahren darfst (ein Unding, ein Holländer, und sei es ein Beute-Holländer, ohne Anhänger-Erlaubnis!), wenn nicht, darfst du nicht mal ein Auto abschleppen...

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Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

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Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
(S. Bosetti)


Fuhrpark: Yamaha SR 500 (2J4)/1979,
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Honda Hawk NT 650 GT/1989,
Honda NTV 650/1989,
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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:42 
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g-spann hat geschrieben:
Nordlicht hat geschrieben:
Mein Führerschein ist in NL ja schon 2 mal erneuert worden..Gültigkeit seid langem immer 10 Jahre..durfte am Anfang ja auch alles fahren..DDR Fahrerlaubniss hatte ich mi Klasse 1 und 5..jetzt darf ich bis 3,5t fahren..reicht mir mit 65 auch..

Dann guck mal nach, ob du noch mit Anhänger fahren darfst (ein Unding, ein Holländer, und sei es ein Beute-Holländer, ohne Anhänger-Erlaubnis!), wenn nicht, darfst du nicht mal ein Auto abschleppen...
klar..sogar mit Wohnhaus drann?

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:43 
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Nur mal nebenbei,
CE79 ist bei meiner Karte von 2000 nicht aufgeführt,

der C und CE (4-Achser), beides Geschenke vom Heer,
schon lange abgelaufen, Vermerk Spalte 12, das ist ja klar.

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

Zuletzt geändert von Klaus P. am 25. Oktober 2021 21:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:48 
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Nordlicht hat geschrieben:
g-spann hat geschrieben:
...noch mit Anhänger fahren darfst ...

klar..sogar mit Wohnhaus drann?

Perfekt integriert! :lach: :lach: :lach:

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Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:49 
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Bei Klasse 3 ist gibt es kein Ablaufdatum für 7,5 Tonnen. Nur am Anhäger ädert sich etwas.


Dateianhang:
20211025_174407.jpg


171

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... selzahlen/


@Gerd, einem Holländer kannst du doch nicht den Wohnwagen wegnehmen. :schlaumeier:

Gruß
Dieter


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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Zuletzt geändert von Dieter am 25. Oktober 2021 16:53, insgesamt 3-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:50 
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y5bc hat geschrieben:
...
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber kein ... ticket vom arzt. ...



Doch, macht ja sonst auch gar keinen Sinn :biggrin: ich weis das weil ich schon hinter mir habe!

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Hilsen fra Danmark

Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
ich war dabei:
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
Weihnachtsgrillen -´21 -´22


Fuhrpark: Make Love no War !!!

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 16:56 
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Das finde ich aber anders:

"Bei einem Umtausch werden die Berechtigungen der Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung und ohne Pflicht einer ärztlichen Untersuchung erteilt...."
https://www.bussgeld-info.de/fuehrerschein-klasse-3/

Die Plastikkarte muss allerdings in Zukunft immer nach 15 Jahren erneuert werden, das betrifft aber nur das Dokument und nicht die Fahrerlaubnis.

Gruß
Andreas


Fuhrpark: ETZ 250 SW, Bj. 1985

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 17:02 
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Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...

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Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 18:31 
zweitaktschraubaer hat geschrieben:
Aber alle verlieren definitiv etwas mit dem Tausch:
Das noch nicht-biometrische, zumeist einen wundersam jungen und gut frisierten Menschen zeigende Foto.
Mit einem echten Lächeln.

Ich hatte einen 19-jährigen schlanken Typ im alten Lappen,
das neue Foto ist... irgendwie breiter, aber das Gesicht ist auch höher... :wink:


Ja, das schöne alte Foto ist dann weg, sehr tragisch.

Dateianhang:
mit 16.jpg


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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 18:50 
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LaLu 2011
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In meiner Fleppen steht drin, Gültigkeit unbefristet. Es entspricht dem Staatsgebaren, sowas jetzt einfach zu befristen.


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OT-Partisammellorchen
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Mitglied Nr. 020 im Rundlampenschweinchenliebhaber-Club
Mitglied im internationalen Verein der bauchfrei Schaukler
Mitglied Nr. 009 der MZ-Trüffelschweine
Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013 und 24.07.2016


Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)

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privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber kein ... ticket vom arzt. ...



Doch, macht ja sonst auch gar keinen Sinn :biggrin: ich weis das weil ich schon hinter mir habe!


Richtig! Für C und CE muss man alle 5 Jahre zum Arzt. Schreibt ein Grundgeschulter… ich fahre auch nicht gewerblich.

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 18:58 
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Vapekiller

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Was steht den unter 5. und 6. .?

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Fortschritt E930 „Ackersimme“, 2x Heldrunger MKH/1 Bj. 1974,
2x SR2 (von Saalpetre für meine Söhne), MuZ Saxon 150 Sportstar Bj:1998,
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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 20:54 
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Lorchen hat geschrieben:
In meiner Fleppen steht drin, Gültigkeit unbefristet. Es entspricht dem Staatsgebaren, sowas jetzt einfach zu befristen.

Dat is wie lebenslänglich, das ist bei uns auch nicht wirklich wörtlich zu nehmen. :biggrin:

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fränky hat geschrieben:
"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.


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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 21:09 
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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 21:24 
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y5bc hat geschrieben:
AHO hat geschrieben:
y5bc hat geschrieben:
es ist aber dran zu denken, das der schein bis 7,5 tonnen dann auch nur 5 jahre gültig ist und verlängert werden muss


Das stimmt aber nur für Berufskraftfahrer, die wegen der Module nach fünf Jahren einen neuen Schein benötigen.


jeder lkw-schein ist auf den neuen karten nur 5 jahre gültig. unabhängig von beruf oder privat.
berufskraftfahrer müssen nach 5 jahren zusätzlich module und ticket vom arzt vorlegen.( wobei ich bei meiner verlängerung keinen arzt gesehen habe. hat alles die sprechstundenhilfe gemacht )
privat muss auch nach 5 jahren verlängern, brauchen aber keine module oder ticket vom arzt.

schaut mal drauf auf euren neuen führerschein bzw. plastikkarte. da steht ein datum hinter.


Da lebe ich als Fahrerlaubnisprüfer mal ein Veto ein. Bei der Umschreibung der Klasse 3 wird die Klasse C1, C1E und CE79 zugeteilt.

C1 und C1E ist der 7,5t LKW mit Anhänger und Zuggewicht bis 12t. Dieser Führerschein ist noch nicht befristet und es gibt keine ärztliche Untersuchung.

Nur für CE 79 (7,5t Zugfahrzeug plus Anhänger beschränkt auf 3 Achsen, dafür keine Gewichtsbeschränkung) fällt ab dem 50. Lebensjahr die ärztliche Untersuchung an.

Nachzulesen ist das in §76 FeV:

Fahrerlaubnisverordnung hat geschrieben:
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet. Zusätzlich wird die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Geltungsdauer ist § 24 entsprechend anzuwenden. Fahrerlaubnisinhaber, die bis zum 31. Dezember 1998 das 50. Lebensjahr vollenden, müssen bei der Umstellung der Fahrerlaubnis für den Erhalt der beschränkten Klasse CE ihre Eignung nach Maßgabe von § 11 Absatz 9 und § 12 Absatz 6 in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 nachweisen. Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in Klasse CE fallende Fahrzeugkombinationen mehr führen.


Unabhänging davon ist die Berufskraftfahrerqualifikation, Sprich die Schlüsselnummer 95. Die hat erstmal nix mit dem Lappen zu tun, da geht es um gewerbliche Fahrten.

MfG

Tobias


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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 21:37 
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g-spann hat geschrieben:
Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...


Eine Augenuntersuchung reicht nicht.
Es ist auch eine Untersuchung beim Allgemeinarzt nötig.
Also müssen 2 Ärzte besucht werden und man darf 2x zahlen. 180-200 Euro

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Ich war dabei: Elbe ´05 - Elbe ' 06 - Glesien ' 07 - Sosa ' 08 - Edersee ´08 - Sosa ' 09 - Heiligenstadt ´09 - Glesien ´10 - Daaden ´10 - Heiligenstadt ´11 - Lehesten ´11 - Linda ´12 - Holzthaleben ´12 - Meuchelfritz ´13 - Heiligenstadt ´13 - Zittau ´14 - Heiligenstadt ´15 - Waldfrieden ´15 - Zittau ´16 - Heiligenstadt ´17 - Heiligenstadt ´19


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Der Putin geht mir auf den Sack, ständig ruft er an und will was wegen seinem Lada wissen...

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BeitragVerfasst: 25. Oktober 2021 21:47 
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TS Paul hat geschrieben:
Was steht den unter 5. und 6. .?


5. ist die Führerscheinnummer, 6. gibt es nicht! Was möchtest du? ?

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 06:20 
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schraubi hat geschrieben:
g-spann hat geschrieben:
Richtig, Andreas! Der CE ist befristet, läuft erstmal mit dem 50. Geburtstag ab und kann nach Augenuntersuchung verlängert werden...


Eine Augenuntersuchung reicht nicht.
Es ist auch eine Untersuchung beim Allgemeinarzt nötig.
Also müssen 2 Ärzte besucht werden und man darf 2x zahlen. 180-200 Euro


Wenn du gewerblich und/oder CE fahren möchtest ist das richtig. Bei bis 7,5T (älter 3er) nicht und bleibt wie gehabt und beim Tausch darf man dann sogar die Kombination bis 12T fahren. Also verliert man nix und Anhänger bleibt auch alles wie beim alten.

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Gruß Dominik


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Eigentlich bin ich ein netter Kerl und wenn ich Freunde hätte würden die das bestätigen!


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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 06:56 
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Robert K. G. hat geschrieben:
TS Paul hat geschrieben:
Was steht den unter 5. und 6. .?


5. ist die Führerscheinnummer, 6. gibt es nicht! Was möchtest du? ?

Gruß
Robert

Paul meint mit Sicherheit die Einschränkungen auf Seite 5 und 6 vom rosa Lappen. Da steht bei mir nur, dass ich die 1b seit 1993 habe. Bei meiner Frau stand da was von Sehhilfen. Wurde amtsseitig durchgestrichen, da Attest vom Augenarzt vorgelegt wurde, dass keine Sehhilfen erforderlich sind. Keine Ahnung, warum das da drin stand :nixweiss:

Gruss

Mutschy

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1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 07:10 
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Moin,
umgetauscht hatte ich schon vor 2 Jahren.
Alle Klassen konnte ich behalten, und die neue Gültigkeit ist bis 2034.
Ob ich da noch lebe?

Grüße

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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 07:12 
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Sandmann hat geschrieben:
Wenn du gewerblich und/oder CE fahren möchtest ist das richtig.


Soweit mir bekannt, muß man da auch noch eine BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation) machen. Einfach so CE-Schein machen und bei einem Fuhrbetrieb anfangen geht auch nicht.

Eigentlich macht es Sinn die Gültigkeit zu begrenzen. Ein Auto muß ja auch alle 2 Jahre zum Tüv :) Außer man dürfte nur noch 45km/h Fahrzeuge fahren, wenn der Führschein drüber ist. Das wäre lustig :lach:
Aber das wird nicht so schnell kommen. Selbst der ADAC wehrt sich wehement dagegen. Warum? Über 50% der Mitglieder sind über 50 Jahre alt :) Daran sieht man, daß es nicht darum geht, was die Teilnahme am Straßenvekehr sicherer macht.
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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 07:19 
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Wenn man eine Prüfung "light" machen müsste, so alle 5 bis 10 Jahre, dann fände ich das schon ok. Manch einer fährt & parkt seltsam.
ABER: Dann fielen den Städten die Einnahmen aus den Halteverbotsfragwürdigkeiten weg (-> anderer Fred)
Das geht nicht.


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beerdrinker hat geschrieben:
so alle 5 bis 10 Jahre


Ich glaub so ist es in Spanien. Da ist der Lappen 10 Jahre gültig. Ab 65 muß man alle 5 Jahre verlängern. Kosten liegen um die 65€. Wenn man mal so rechnet, daß ein PKW um die 6..10€ pro Tag kostet (das man damit einen Kilometer gefahren ist), wäre das 3,5 Cent/Tag für den Führerschein ab 65 Jahre, sonst die Hälfte davon.

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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 07:35 
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Um es mal klar zu stellen: bis 3,5 t (plus 3,5t Anhänger) ist in Deutschland nichts beschränkt. Man muss lediglich einen neuen Führerschein beantragen und das Passbild aktualisieren. Das ist eben der Tribut, dass das Teil auch international recht weit anerkannt ist. Welcher griechische Dorfpolizist soll denn bitte ein graues Irgendwas mit einem Konformantenfoto und wildesten Klassen kontrollieren, die es heute nicht mehr gibt? Und selbst bei C/CE ist es entspannter geworden. Als ich den Schein gemacht habe, da war ich zarte 19 (geht so auch nicht mehr), war die Klasse nach 2 Jahren ohne ärztliche Untersuchung weg. Diese Regel ist auch gefallen. Dagegen ist meine E95, oder wie das hieß, weg! Trotzdem darf ich noch meine Spaßfahrten ganz legal machen. Die Dinger sind alle so alt, dass ich keine Fahrerkarte brauche, oder das Auto überhaupt kein Kontrollgerät hat. ?. :oops:

Um es mal plakativ zu beschreiben:
Ich verliere ja auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, nur weil mein Reisepass abgelaufen ist.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 26th Oktober 2021, 8:39 am --

kutt hat geschrieben:
beerdrinker hat geschrieben:
so alle 5 bis 10 Jahre


Ich glaub so ist es in Spanien. Da ist der Lappen 10 Jahre gültig. Ab 65 muß man alle 5 Jahre verlängern. Kosten liegen um die 65€. Wenn man mal so rechnet, daß ein PKW um die 6..10€ pro Tag kostet (das man damit einen Kilometer gefahren ist), wäre das 3,5 Cent/Tag für den Führerschein ab 65 Jahre, sonst die Hälfte davon.


Bitte nicht! Ich brauche in Berlin ja schon mind. 1 Monat Vorlauf, bis ich einen Termin bei TÜV und DEKRA bekomme (Arzt, praktische Prüfungen wohl eher 2 bis 3 Monate). Dann 3 Monate auf den Termin beim Amt warten, und 2 Monate bis der Führerschein da ist. Macht ein 1/2 Jahr Wartezeit! ?? Bis dahin ist der potentielle Autofahrer verschieden! ?

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 07:52 
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Zitat:
Ich verliere ja auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, nur weil mein Reisepass abgelaufen ist.


Nicht direkt: du verlierst deine Identität. Wählen darfst Du schonmal nicht mehr. Und als der Ausweis meiner Mutter ein paar Tage überzogen war, konnte sie damit in ihrer Bank (andere Stadt) kein Geld mehr abheben.
Bei uns im Dorf wurde eine doppelte Strafgebühr fürs Personalausweis zu spät verlängern fällig.
EC-Karten werden von der Bank ohne Antrag, kostenlos & frühzeitig verschickt.
???
Im Zeitalter der Super-Technologie sollte es doch möglich sein, gleich beim FS-Erwerb die Termine für die nächsten 50 Jahre fest zu machen, dann weiß ich immer, oh, runder Geburtstag, morgen isses soweit.
Ach, das wäre zu einfach.


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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 08:10 
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Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust). Das Wahlrecht kann dir nicht entzogen werden. Machst du Briefwahl, reicht einzig der Wahlschein aus. Du musstest dich ja mit gültigen Dokumenten vorher an deinem Wohnort melden. ?

Das führt jetzt aber zu weit…

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 09:03 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Um es mal klar zu stellen: bis 3,5 t (plus 3,5t Anhänger) ist in Deutschland nichts beschränkt. Man muss lediglich einen neuen Führerschein beantragen und das Passbild aktualisieren.


Aber ab 1997 oder 98 nur noch bis 750Kg ohne extra Anhängerprüfung. Davor war bis 7,5T und Anhänger bis 3,5T ohne zusätzlichen Führeschein und das bleibt auch im neuen so eingetargen. :ja:
Aber zu kontrollieren macht sinn beim abholen, hab da auch schon gehört das mal was vergessen wurde. :oops:

@Kutt
ja klar auch die BKrFQG kommt noch dazu und muss regelmäßig erneuert werden. Aber als Handwerker bis 100Km ist man raus aus dem ganzen Mist. :mrgreen:

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Gruß Dominik


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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 15:50 
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Lorchen hat geschrieben:
Fleppen
:mrgreen: :lach:


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 18:08 
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Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....

*duck und weg*

Tobias


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Rossi1979 hat geschrieben:
Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....

stimmt, das ist meiner Frau auch schon aufgefallen. :mrgreen:


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P-J hat geschrieben:
Rossi1979 hat geschrieben:
Damit darfst du dann kein E-Auto fahren, ist ja nur für Fahrzeuge mit "Verbrennungsantrieb"....

stimmt, das ist meiner Frau auch schon aufgefallen. :mrgreen:

Hast du ja jetzt schon mehrmals gebracht. Dann mach ich dir das mal kaputt.
Hier der betreffende Auszug der 1981 geltenden Fassung des §5 StVZO
Dateianhang:
StVZO 1981.jpg

Seit 01.04.1986 gibt es grundsätzlich diese Beschränkung nicht mehr.


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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 19:26 
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CJ hat geschrieben:
Seit 01.04.1986 gibt es grundsätzlich diese Beschränkung nicht mehr.


Es besteht durchaus ein geringfügiger Unterschied zwischen Dürfen, Können und Wollen. :mrgreen: :lach:


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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 21:08 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust)


Fast richtig. Als wir heiraten wollten, legte ich siegessicher meine Geburtsurkunde vor, welche in einem Staat ausgestellt wurde, der nicht mehr existiert. Daraufhin wollte mir die Standesbeamtin für Geld eine neue ausstellen, weil die alte wäre ja nicht mehr gültig. Habe dann erklärt, daß ich ja auch nicht mehr lebendig wäre, blabla. Sie kennt mich ja, geheiratet haben wir dann trotzdem, auch ohne neue Urkunde :lach:

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BeitragVerfasst: 26. Oktober 2021 21:31 
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Sandmann hat geschrieben:
Aber ab 1997 oder 98 nur noch bis 750Kg ohne extra Anhängerprüfung. Davor war bis 7,5T und Anhänger bis 3,5T ohne zusätzlichen Führeschein und das bleibt auch im neuen so eingetargen. :ja:
Aber zu kontrollieren macht sinn beim abholen, hab da auch schon gehört das mal was vergessen wurde. :oops:

Das stimmt nicht ganz:
1. war die Umstellung auf die neuen Führerscheine Anfang 1999 und
2. darf man damit ein Gespann mit insgesamt 3,5t zul. GG fahren, also auch schwerere Anhänger als 750kg. Und selbst im worst Case (Auto allein hat 3,5t zul. GG) darf man damit noch den 750kg Anhänger fahren. Es geht also auch 1,5t Auto + 2t Anhänger, sofern der Wagen dafür zugelassen ist. Die Regel, dass der Anhänger leichter sein muss als das Zugfahrzeug, ist vor ein paar Jahren entfallen.

Das weiß ich, weil es mich betrifft. :lach:

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fränky hat geschrieben:
"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.


Schottland 2011 mit dem Eisenschwein | Mit der BMW GS zum Polarkreis (2010) | Mit dem Eisenschwein nach Südeuropa (2009) | Island (Bericht von Motorang) (2013) | Ausflug ins Kurvenreich (2013) | Eisarsch (2014) | Eisarsch (2015) | Spanien/Portugal (2022)


Fuhrpark: 3*Vollschwinge, 4*Halbschwinge, 1*Nullschwinge

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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2021 04:05 
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daniel_f hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
Deine „Identität“ beweist du über die Geburtsurkunde. Diese kann nicht ablaufen. Damit kannst du dir dann alle weiteren Papiere ausstellen lassen (z. B. nach Verlust)


Fast richtig. Als wir heiraten wollten, legte ich siegessicher meine Geburtsurkunde vor, welche in einem Staat ausgestellt wurde, der nicht mehr existiert. Daraufhin wollte mir die Standesbeamtin für Geld eine neue ausstellen, weil die alte wäre ja nicht mehr gültig. Habe dann erklärt, daß ich ja auch nicht mehr lebendig wäre, blabla. Sie kennt mich ja, geheiratet haben wir dann trotzdem, auch ohne neue Urkunde :lach:


Das hat nichts mit dem Staat zu tun. Auf meiner Geburtsurkunde prangt auch noch Hammer, Zirkel und Ährenkranz. Auf der meines Vaters sogar noch der Reichsadler. Und obwohl jemand das Hakenkreuz übermalt hat, ist sie gültig! ?

Das Problem bei der Heirat ist ein Anderes: Du musst deine Verwandschaftsverhältnisse darlegen. Und dazu brauchst du eine aktuelle (!) erweiterte Geburtsurkunde. Bei meiner Frau war das eine Berliner Intarsienarbeit aus wilden Stempeln und aufgeklebten Schnipseln aus anderen Urkunden… echt peinlich! ?? Bei mir als Thüringer und Krone der Schöpfung war dies ein sauberer Computer Ausdruck. ??

Das wird die Standesbeamtin in deinem Fall auch gemacht haben. Wenn ich mich recht erinnere durfte die erweiterte Geburtsurkunde nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Gruß
Robert

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OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
Bild

Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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