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BeitragVerfasst: 23. November 2021 19:07 
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Kleine" Kennzeichen für Motorräder vor Baujahr 1959 sind nun bedingungslos zulässig!
Die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung ist veröffentlicht worden. Auf besonderen Wunsch darf man sich aber auch "normale" Kradkennzeichen abstempeln lassen.
Die Änderung wurde in der FZV gut versteckt, unter § 50 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen ist es zu finden:


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: BMW K100RS 4V (1991) bis 07/2015; BMW K1200RS (1997) ab 08/2015; Fahrrad Fendt Cardano Comfort - Kardanantrieb, statt Kette (1984), --
ehemalige: MZ ETZ 250 bis 2012; MZ TS 125 bis 1986; Simson SR50CE bis 2012; Simson SR2 bis 1986; Honda CX 500 (1981) bis 2012

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BeitragVerfasst: 23. November 2021 19:10 
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Ist bekannt muss aber nicht von jeder Zulassungsstelle auch so geachtet werden. Hier ist egal was geschrieben steht es sei den ............... :mrgreen:


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

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BeitragVerfasst: 23. November 2021 19:14 
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P-J hat geschrieben:
Ist bekannt muss aber nicht von jeder Zulassungsstelle auch so geachtet werden. Hier ist egal was geschrieben steht es sei den ............... :mrgreen:


Die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ist Bundesrecht und damit in jeder Zulassungsstelle bindend...


Fuhrpark: BMW K100RS 4V (1991) bis 07/2015; BMW K1200RS (1997) ab 08/2015; Fahrrad Fendt Cardano Comfort - Kardanantrieb, statt Kette (1984), --
ehemalige: MZ ETZ 250 bis 2012; MZ TS 125 bis 1986; Simson SR50CE bis 2012; Simson SR2 bis 1986; Honda CX 500 (1981) bis 2012

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BeitragVerfasst: 23. November 2021 19:20 
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Warum das nicht für alle DDR-Motorräder gilt, werde ich nicht verstehen. Wäre wohl zu einfach.


Fuhrpark: MZ ETS 250 Bj. 72 rot, MZ ETS 250 Bj. 69 (in Arbeit), MZ ETS 250 Neckermann Bj. 72 (in Teilen), Diamant Elite RS blau, 2x Liliput, Skoda Octavia RS TDI 2015

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BeitragVerfasst: 23. November 2021 19:25 
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samasaphan hat geschrieben:
Die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ist Bundesrecht und damit in jeder Zulassungsstelle bindend...

Das mag ja stimmen aber die scheinen sich nicht daran gebunden zu fühlen daher
P-J hat geschrieben:
Hier ist egal was geschrieben steht es sei den ...............

Das hab ich hinter mir.
steven80 hat geschrieben:
Wäre wohl zu einfach.
Auch da gibts Besimmungen z.B. wie hoch bzw wie tief ein Kenzeichen hängen darf also abstand zur Starasse z.B. bei einer Es250/2 was bei kleinem Nummerschild eingehalten wäre aber als Antwort heist es dann man soll das Rücklicht höher anbringen. Fedisch. :evil:


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BeitragVerfasst: 23. November 2021 19:53 
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P-J hat geschrieben:
...Das hab ich hinter mir...

Wieviel Moppeds hast du denn seit Juli versucht mit kleinem Kennzeichen anzumelden?

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Das ist super. ?. Damit passt es hervorragend zu meiner RT von 1955.


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Simson Star "Bobber" - verkauft :-(
MZ RT125 - rebuild

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BeitragVerfasst: 23. November 2021 20:09 
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revoth hat geschrieben:
Das ist super. ?. Damit passt es hervorragend zu meiner RT von 1955.

Die bekommt und bekam das kleine Kennzeichen doch sowieso.

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BeitragVerfasst: 23. November 2021 20:29 
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CJ hat geschrieben:
Die bekommt und bekam das kleine Kennzeichen doch sowieso.


Nur wenn in den Papieren ne Höchstgeschwindigkeit 80 oder weniger eingetragen ist.


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BeitragVerfasst: 23. November 2021 20:35 
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P-J hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Die bekommt und bekam das kleine Kennzeichen doch sowieso.

Nur wenn in den Papieren ne Höchstgeschwindigkeit 80 oder weniger eingetragen ist.

Was für ein Unsinn. :wall: Manchmal frage ich mich, ob du nur provozieren willst.

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CJ hat geschrieben:
Was für ein Unsinn. :wall:

Bitte nicht den Schädel eindonnern, ich will keinen ärgern, das ist wirklich so, zumindest Hier. Darfst das aber gerne mal ausprobieren.


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In der Eifeler Rechtssprechung bestimmt. Da tagt noch wöchendlich der STVO-Ting :lach: .

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Grütze, Paul
Meisterbetrieb Albrecht Relius Wasser&Wärme , Lothra 45/07338 Drognitz. Seit dem 01.07.23 für euch da!
Wir Stellen ein: Facharbeiter SHK M/W/D!
Mitglied des GKV seit 2015
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OT-Rennsteigboulettenpartisane


Fuhrpark: MZ TS 125/A BJ:1983 (der grüne Giftzwerg) , MZ TS 125 BJ:1974 in Fragmenten,
MZ ES 175/2 BJ : 1972 , MZ ETS 250 ( spezieller Umbau ),
MuZ Skorpion 660 Tour Bj. 1996 (Smokies EX), Superelastik MZS820 Bj: 1973,
Fortschritt E930 „Ackersimme“, Heldrunger MKH/1 Bj. 1974,
2x SR2 (von Saalpetre für meine Söhne), MuZ Saxon 150 Sportstar Bj:1998,
IWL SR 56 Wiesel Bj: 1958 (Fernprojekt), Güldner ADA9 Bj: 1953,
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Die 80 km/h Grenze gibt es schon Jahre (10 Jahre ?) nicht mehr...es gilt max. 125ccm und max.11kw


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

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gexx hat geschrieben:
Die 80 km/h Grenze gibt es schon Jahre (10 Jahre ?) nicht mehr...es gilt max. 125ccm und max.11kw

Im Zulassungsrecht seit über 25 Jahren! Im Fahrerlaubnisrecht seit immerhin fast 9 Jahren, das hatte aber nix mit der Begriffsbestimmung des LKR zu tun.

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Siehste mal, wenn 25 Jahre wie 10 Jahre vorkommen, ist/wird man alt :oops:


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TS Paul hat geschrieben:
In der Eifeler Rechtssprechung bestimmt. Da tagt noch wöchendlich der STVO-Ting :lach: .


Würde mich auch gerne drüber freuen aber die Erfahrung lehrt das es da nix zu lachen gibt. :(


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BeitragVerfasst: 23. November 2021 22:18 
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Dann sind die aber definitiv in der Zeit stehengeblieben oder fährst du evtl. mit einem DeLorean zur Zulassungsstelle ? :mrgreen:

Gerade die 125er Jugend hat doch eher Probleme, für ihre Maschinen die großen,normalen Kennzeichen zu bekommen. Aber umgekehrt habe ich da noch nix gehört

Da hilft eigentlich nur, auf der Zulassungstelle Klärung durch den Abteilungsleiter einzufordern.
Meine RT hatte beim Vorbesitzer auch ein großes Kennzeichen und im Schein die Eintragung Kraftrad. Vielleicht hatte er das gleiche Problem

Bei mir auf der Zulassungsstelle habe die von sich aus auf Leichtkraftrad umgeschrieben...das war absolut kein Problem


Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , TS150, Guzzi 850T4 und V7 Classic, Kawa W650, Suzuki GT250 und 750, BMW R75, Royal Enfield Pre Unit, Yamaha XJ900 31A

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BeitragVerfasst: 23. November 2021 22:53 
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Es war mal eine Zeit lang günstiger so ein Moped als "große" anzumelden. Dann war die Versicherung deutlich günstiger. Selbst bis 125 ccm musste damals teilweise der volle Jugendbeitrag bei der Versicherung gezahlt werden, wenn die Mopeds als Kleinkraftrad angemeldet wurden. Daher wurden etliche zum Kraftrad umgeschrieben. Das wurde dann aber schnell wieder geändert.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 24. November 2021 15:53 
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Ich will euch in eurer Euphorie nicht bremsen, aber ich lese da "verkleinerte, 2zeilige Kennzeichen" - für mich klingt das nicht nach kleinem Kennzeichen. In der Anlage 4 steht auch nur, was wir schon wussten ...


Fuhrpark: MZ ES 175/0 '62

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BeitragVerfasst: 24. November 2021 17:59 
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Herr B aus Z hat geschrieben:
Ich will euch in eurer Euphorie nicht bremsen, aber ich lese da "verkleinerte, 2zeilige Kennzeichen" - für mich klingt das nicht nach kleinem Kennzeichen. In der Anlage 4 steht auch nur, was wir schon wussten ...

Da steht vollständig "...verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d der Anlage 4..."

Und in der Anlage 4 unter Nr.1, Satz 1, Buchstabe d steht:

1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
......
d)....verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Du kannst jetzt selbst nachmessen welche maximale Größe das ergibt oder den nachfolgenden Satz beachten, der erläutert, dass es sich um die begehrten Kennzeichen für LKR handelt. :biggrin:

" Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden."

Davon abgesehen wird in der FZV nur diese Größe als "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" bezeichnet.

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Klaus
Also, mein Prüfer beim TÜV hat 1988 im Bericht rein geschrieben, BMW R24 von 1949, nur mit kleinem Kennzeichen zulassen! Begründung: Rücklicht ist mit max. 4 Watt zu schwach für großes Kennzeichen! 1988 war das noch nicht normal. Damals wurden noch Kuchenbleche verteilt!! Bei der Zulassungsstelle haben sie sehr dumm geschaut, haben noch versucht beim Dienststellenleiter was zu ändern, aber wohl nix!!!


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Gespann, Baujahr 1988, Yamaha YP 400 Majesty mit Tremolino, Yamaha XJR 1300 mit EML Roadster S1

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BeitragVerfasst: 24. November 2021 19:21 
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Trotz Eintragung wurde sowas hier schon abgelehnt. Der TÜV Ing bekommt Feuer. :shock:


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CJ hat geschrieben:
Du kannst jetzt selbst nachmessen welche maximale Größe das ergibt oder den nachfolgenden Satz beachten, der erläutert, dass es sich um die begehrten Kennzeichen für LKR handelt. :biggrin:


OK - ich war messen und du hast Recht. Konnte ich alles irgenwie nicht glauben ...


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BeitragVerfasst: 25. November 2021 16:50 
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Super, danke für die Info und den Link. Dieses ist ja erst einmal bindend. Kann man zur Kenntnis nehmen oder es sein lassen. Aber was sollen schon wieder diese Diskussionen um Kaisers Bart?

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

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BeitragVerfasst: 25. November 2021 16:54 
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P-J hat geschrieben:
TS Paul hat geschrieben:
In der Eifeler Rechtssprechung bestimmt. Da tagt noch wöchendlich der STVO-Ting :lach: .


Würde mich auch gerne drüber freuen aber die Erfahrung lehrt das es da nix zu lachen gibt. :(

Es gibt irgendwo zwischen Hellenthal und Hollerrath eine Grenze. Südlich davon, also Richtung Sackeifel, hat Bundesrecht nur noch den Karakter einer Empfehlung. :schaf:

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Is maith an scáthán súil charad.


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 25. November 2021 22:02 
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P-J hat geschrieben:
Trotz Eintragung wurde sowas hier schon abgelehnt. Der TÜV Ing bekommt Feuer. :shock:

Warum bekommt der TÜV-Ing Feuer? Der entscheidet das nicht. Auch die Zulassungsstelle entscheidet das nicht. Letztere hat sich an die STVZO zu halten. Feuer mußt du dann bei denen machen.

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Mitglied Nr. 020 im Rundlampenschweinchenliebhaber-Club
Mitglied im internationalen Verein der bauchfrei Schaukler
Mitglied Nr. 009 der MZ-Trüffelschweine
Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013 und 24.07.2016


Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)

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BeitragVerfasst: 25. November 2021 22:06 
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Wer weiß schon wann Paul das letztemal bei einer Zulassungsstelle mit solchen Wünschen war :nixweiss: :irre: :runningdog:

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Gruß Schumi

"Verweile nicht in der Vergangenheit, träume nicht von der Zukunft,
sondern konzentriere dich auf den Moment."


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GKV-Granseer Krawattenträgerverein,joo ich bin dabei :)


Fuhrpark: MZ ES250/1,Bj. 1963, Kawa VN900 Bj.2009, Simson S51 Bj. 1985, SR 2E Bj. 1968

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Das einiges unterschiedlich gehandhabt wird haben wir hier ja schon öfter festgestellt. Und das einige sich ihre eigenen Vorschriften machen ist auch nichts neues. Dann muss man halt hartnäckig bleiben wenn man Zeit hat und es unbedingt will. Aber leider geben viele ja schon bei geringem Widerstand auf. Daher haben meine Essen auch große Kennzeichen. :oops:

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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Dieter hat geschrieben:
Das einiges unterschiedlich gehandhabt wird haben wir hier ja schon öfter festgestellt...

Das ist immer dann möglich, wenn es Ermessen gibt, das dann unterschiedlich ausgeübt wird. Das ist manchmal ärgerlich, aber korrekt. Das Zulassungsrecht ist zwar grundsätzlich Bundesrecht, aber die Durchführung ist den Ländern zugewiesen. Damit üben die zuständigen Landesbehörden eben ihr Ermessen im gewissen Rahmen unterschiedlich aus.
Bei dieser Geschichte hier gibt es aber kein Ermessen. Wer nichts anderes beantragt bekommt das kleine Schild. Auch in der Eifel.

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BeitragVerfasst: 25. November 2021 22:41 
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Zum Ermessen kommt auch immer der Wille und das Wissen der dort arbeitenden Leute. Daran scheitert schon mal etwas wenn man nicht wirklich darauf besteht und es auch konkret nachweist. Ist leider so. Erfordert dann ein gutes Standvermögen. Habe ich auch schon erlebt. :nixweiss:

Nur weil etwas so korrekt ist wird es trotzdem nicht immer genau so angewendet.

Andersherum wurden bei uns Fahrzeuge, besonders welche aus Ammiland zugelassen, die gar nicht zulassungsfähig waren. Seit dem müssen bei uns immer 2 Mitarbeiter eine Entscheidung prüfen bevor das Kennzeichen freigegeben wird.

https://www.nordstadtblogger.de/korrupt ... -erhalten/


Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 26. November 2021 02:37 
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