Herr B aus Z hat geschrieben:
Ich will euch in eurer Euphorie nicht bremsen, aber ich lese da "verkleinerte, 2zeilige Kennzeichen" - für mich klingt das nicht nach kleinem Kennzeichen. In der Anlage 4 steht auch nur, was wir schon wussten ...
Da steht vollständig "...verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d der Anlage 4..."
Und in der Anlage 4 unter Nr.1, Satz 1, Buchstabe d steht:
1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
......
d)....verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Du kannst jetzt selbst nachmessen welche maximale Größe das ergibt oder den nachfolgenden Satz beachten, der erläutert, dass es sich um die begehrten Kennzeichen für LKR handelt.
" Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden."
Davon abgesehen wird in der FZV nur diese Größe als "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" bezeichnet.