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 Betreff des Beitrags: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 12:16 
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Habe einen TS 250 Rahmen mit Papieren liegen.Auf dem Typenschild steht 1978 und TS 250/1.Ist aber noch ein Rahmen mit abgesetztem Steuerrohr.Im Brief steht unter EZ nichts.Kann es sein das die Neckermann Maschinen ihre Typenschilder erst im Westen bekommen haben und meine erst lange Zeit stand ? Warum ? Der User Patina hat eine TS welche nur wenige Nummern jünger ist wie meine.Hat aber EZ Mai 1977.

Was kann die Ursache sein ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 12:29 
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von Exportmaschinen ist bekannt, dass das Baujahr auf dem Typenschild teilweise nicht gestempelt wurde. Evtl. wurde das 1978 nachgeschlagen.

war sie denn überhaupt schon mal zugelassen?
wenn ja, muß zumindest ein Datum beim ersten Halter dabeistehen, wenn es noch der alte BRD Brief ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 12:37 
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Naja ist ein Ersatzbrief,die alte Nummer steht aber noch hinten drauf


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 14:24 
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ea2873 hat geschrieben:
von Exportmaschinen ist bekannt, dass das Baujahr auf dem Typenschild teilweise nicht gestempelt wurde. Evtl. wurde das 1978 nachgeschlagen.

war sie denn überhaupt schon mal zugelassen?
wenn ja, muß zumindest ein Datum beim ersten Halter dabeistehen, wenn es noch der alte BRD Brief ist.


Das Baujahr ist auf dem Typschild nicht notwendig und für eine Zulassung auch nicht relevant.
Relevant ist das Datum der Erstzulassung. Daran erkennt das Straßenverkehrsamt, daß es keine Neuzulassung
sondern eine Wiederzulassung eines gebrauchten KFZ wird. (Die Neuzulassung wäre bei einer alten MZ nicht möglich
da etliche Bauvorschriften nicht erfüllt werden. ABS, Abgas etc.)
Das ein Westbrief kein EZ-Datum enthält kann sein, da früher für eine §21 (Vollabnahme) der Brief beim Straßenverkehrsamt gekauft
und dem Fahrzeugbesitzer ausgehändigt wurde. Dieser lies dann die §21 beim TÜV machen und ging dann irgendwann wieder
zum Straßenverkehrsamt um die Zulassung anzuschieben. Solange fehlte dann das EZ-Datum.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 14:49 
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Das bedeutet das ich den Rahmen nicht zulassen kann ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 14:54 
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Brief in die Schublade und neue Papiere beantragen.

Lg. Mario


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 16:30 
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Mr. Räuchermann

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Bei dem Brief steht doch die EZ auf dem schmalen eingeklappten Teil ?!

Zugelassen war sie, sonst gäbe es keinen grünen Brief.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 16:30 
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Dicker Onkel hat geschrieben:
Das bedeutet das ich den Rahmen nicht zulassen kann ?


Dicker Onkel hat geschrieben:
Naja ist ein Ersatzbrief,die alte Nummer steht aber noch hinten drauf



kommt drauf an, wenn z.B. die Anzahl bisheriger Halter drinsteht, bedeutet das, der war schon mal zugelassen.
Wenn nicht, handelst du dir Probleme mit dem Brief ein, dann wäre das im schlimmsten Fall ein noch nie zugelassener Rahmen, was bedeutet der müsste die Vorschriften von heute erfüllen, was die Maschine natürlich nicht tut.
zeig doch mal den Rest von deinem Brief, was da sonst so drinsteht.

Sven Witzel hat geschrieben:
Zugelassen war sie, sonst gäbe es keinen grünen Brief.


kann man leider so nicht sagen, nur wenn vorne auch ein Kennzeichen eingetragen ist. Wenn das ein leerer Brief ist, kann es sein, dass sie nie zugelassen war.


Zuletzt geändert von ea2873 am 30. Dezember 2021 16:32, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 16:31 
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Wieso? Ist doch ein gültiger BRD Brief. Die haben einfach auf der Zulassungsstelle geschlammt, wie so oft.

-- Hinzugefügt: 30. Dezember 2021 17:32 --

Wieso? Ist doch ein gültiger BRD Brief. Die haben einfach auf der Zulassungsstelle geschlammt, wie so oft.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 16:44 
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vergasernadel hat geschrieben:
Die haben einfach auf der Zulassungsstelle geschlammt, wie so oft.

ab und an glaub ich das die das mit Absicht machen, um später Stress zu schieben. :evil: Auf den meisten Typschilder ist das nicht eingechlagen, auch Schlamperei.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 17:46 
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Ne stehen 2 Halter drin aus Augsburg auch mit Kennzeichen


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 19:40 
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P-J hat geschrieben:
vergasernadel hat geschrieben:
Die haben einfach auf der Zulassungsstelle geschlammt, wie so oft.

ab und an glaub ich das die das mit Absicht machen, um später Stress zu schieben. :evil: Auf den meisten Typschilder ist das nicht eingechlagen, auch Schlamperei.


Das Baujahr ist höchstens für die Ersatzteilbeschaffung interessant.
Für die Zulassung ist nur die EZ interessant.
Im Brief steht das Baujahr im Westen schon seit den 60er Jahren nicht mehr drin.
Ebenso wenig auf dem Typschild. Es sei denn, jemand möchte es dort gerne haben.
Dann kann man sich aber auch den Vornamen der Großmutter dort eingravieren. :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 21:17 
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Wenn es schon zwei Halter gab, dann ist alles ok.Dann kannst Du den Rahmen / Maschine auch zulassen. Mit den Nummern der vorigen Halter sollte sich auch ein EZ herausfinden lassen - das musst Du aber nicht machen, das soll die Zulassungsstelle tun, für die ist das ein Leichtes. Ich dachte übrigens, dass ein Brief nur im Zusammenhang mit einer Zulassung erstellt wird. Zumindest habe ich das hier in der Zulassungsstelle mal gelesen.
ABer das kann Dir egal sein, wenn Du Vor-Halter hast, dann ist die Sache schon klar, im positiven SInne für Dich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2021 21:26 
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zweitakt hat geschrieben:
Für die Zulassung ist nur die EZ interessant.

und da ists ein leeres Feld. In Briefen steht nie das Bj, immer die EZ.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2021 08:56 
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rausgucker hat geschrieben:
Ich dachte übrigens, dass ein Brief nur im Zusammenhang mit einer Zulassung erstellt wird. Zumindest habe ich das hier in der Zulassungsstelle mal gelesen.


Das ist richtig, aber damals im "Wilden Westen" in den 80ern wurde der Brief blanko von der Zulassungsstelle verkauft und man ging damit zum TÜV und es wurde die §21 im Brief eingetragen.
Heute wird die §21 in einem Gutachten bescheinigt und darauf erstellt das Verkehrsamt den Brief.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2021 11:48 
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Dicker Onkel hat geschrieben:
Ne stehen 2 Halter drin aus Augsburg auch mit Kennzeichen



dann ist alles ok, dann ist die Erstzulassung 2022 schon mal vom Tisch. Der Rest war Fehler derjenigen die den Brief ausgestellt haben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2021 12:48 
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zweitakt hat geschrieben:
Das ist richtig, aber damals im "Wilden Westen" in den 80ern wurde der Brief blanko von der Zulassungsstelle verkauft und man ging damit zum TÜV und es wurde die §21 im Brief eingetragen.
Heute wird die §21 in einem Gutachten bescheinigt und darauf erstellt das Verkehrsamt den Brief.

Hab in den späten 80ern den Mustang mit $21 zugelassen. Da gabs nen Wisch der fast so aussah wie der Brief vom TÜV mit allen Daten aber den Brief hat die Zulassungsstelle getippt, nicht der TÜV.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fehlende Erstzulassung
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2021 15:23 
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P-J hat geschrieben:
zweitakt hat geschrieben:
Das ist richtig, aber damals im "Wilden Westen" in den 80ern wurde der Brief blanko von der Zulassungsstelle verkauft und man ging damit zum TÜV und es wurde die §21 im Brief eingetragen.
Heute wird die §21 in einem Gutachten bescheinigt und darauf erstellt das Verkehrsamt den Brief.

Hab in den späten 80ern den Mustang mit $21 zugelassen. Da gabs nen Wisch der fast so aussah wie der Brief vom TÜV mit allen Daten aber den Brief hat die Zulassungsstelle getippt, nicht der TÜV.


das 21er Gutachten sieht bei einer Vollabnahme auch noch so aus, das hat das Layout eines KFZ-Briefes mit den entsprechenden Feldern, sonst kann die Dame vom Amt das ja nicht verstehen. :D

Früher, vor den EG-Typgenehmigungen bzw. CoC, gab es beim Neufahrzeug immer Brief und Karteikartenabschnitt mit. Die waren perforiert aneinander und ohne Haltereintrag, da ja Neufahrfzeug. Da waren dann nur die Fahrzeugdaten schon drauf.

Bei der Erstzulassung kam dann auf der ersten Seite der erste Halter und ein Stempel mit der Erstzulassung (fehlt hier). Der Karteikartenabschnitt wurde abgerissen und archviert. Der Abschnitt ist dann in Zeiten der EDV wohl entfallen.

Hier ist es wohl ein Ersatzbrief mit Haltereinträgen, daher haben die da den Stempel wohl einfach vergessen. Wie lange ist das Fahrzeug denn abgemeldet schon? Nach 7 Jahren sind keine Daten mehr vorhanden, dann wird es Eng mit der EZ, da liegt dann nix mehr vor.

Übrings gibt das KBA in einem Leitfaden vor wie die Zulassungsbeschnigungen auszufüllen ist, wenn EZ nicht bekannt:

Seite 13:

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRe ... onFile&v=2

Da das aber wieder jede Zulassungsstelle anders handhabt, könnten die einen zur §21 schicken wegen dem fehlenden EZ und keiner Daten mehr vorliegen nach 7 Jahren. Das ist aber dann nur eine Formsache und kostet Knete. Der Sachvreständige würde auch nur das Baujahr schätzen (meist nach dem Typenschild, bleibt ja nix anderes) und da dann EZ 1.7.Baujahr draus machen...

Das Baujahr ist auf dem Typenschild auch nicht Pflicht, das gibt §59 STVZO vor, was drauf stehen muss.


MfG

Tobias


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