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BeitragVerfasst: 6. März 2022 20:35 
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Hallo Leute,

endlich gibt es auch in meinem Stall wieder Zuwachs! Immerhin schon fast zwei Jahre nichts gekauft :lol:

Das Pony stammt aus der italienischen Schmiede namens Aprilia!
Aprilia werdet ihr denken, Einzylinder, Enduros, Paris-Dakar wie die Tuareg alt und neu sowie rassige Supersportler die die Rennstrecken abwetzen wie die RS-V4...

Aber was rede ich, seht euch selbst dieses PS-monster an: ( Endlich Leistung satt!)

Dateianhang:
IMG-20220305-WA0006.jpg

Dateianhang:
IMG-20220305-WA0007.jpg


Gewaltige 4-PS! Natürlich Zweitakt versteht sich!
Neue Reifen drauf, zum Laufen bringen und anmelden freiwillig als Kleinkraftrad.
Dann kommt die Drossel raus und wir fliegen davon!

Was werden die GS- und Harleyfahrer abkotzen, wenn ich Ihnen mit dem heißen italienischen Ofen die Mädels an der Eisdiele wegschnappe!


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Fuhrpark: MZ TS 250/1 "Jule"
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BeitragVerfasst: 6. März 2022 21:14 
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Warum ist das beauty case ab. Du wirst auch nicht mehr jünger und dann bröckelt der Lack.

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Gruß Christian


Fuhrpark: "Mirinda"ES 250/2 mit PSW ;ES 175/2 schon bei mir nicht mehr bei Papi (wartet auf den 2. Frühling)SR2 maron BJ 19... mit Ersatzrahmen - an TS-Paul jr weitergereicht.

Triumph Tiger 800 xcx Bj 2019
Suzuki GN250 Bj 94

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BeitragVerfasst: 6. März 2022 21:48 
Ja, son Rolla hat was, morgen sehe ich mir einen 125er Majesty an, danach eine CN 250, mal gucken ob was gefällt.

Willy


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BeitragVerfasst: 6. März 2022 21:59 
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"Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen."

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BeitragVerfasst: 6. März 2022 22:46 
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Drossel raus bedeutet nicht versichert. Das kann sehr teuer werden.

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XJ 550
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Moto Guzzi V7 III

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BeitragVerfasst: 6. März 2022 22:50 
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Er lässt ihn doch als kleinkraftrad zu....

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Mfg Tobi


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 08:12 
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Mit der freiwilligen Zulassung als KKR ist doch das Problem nicht gelöst. Läuft der Haufen ohne Drossel schneller als 45km/ erlischt die BA als KKR. Also Abnahme Par.21 erforderlich zur Erlangung der BA als LKR und damit ist auch nix mehr mit freiwillig zulassen. TÜV-Pflicht gibt's gratis dazu.

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 11:18 
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... Und dann ist auch ein anderer versicherungsbeitrag zu bezahlen...
Ich würde mal vorsichtig beim TÜV anfragen, ob das bei diesem Roller überhaupt möglich ist und was das denn so kostet. Ich würde mir sicherheitshalber meine Herztröpfchen in Reichweite stellen tun... ?

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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
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Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 13:07 
Man wird, so das Ding schneller zugelassen sein soll, mit den Bremsen argumentieren, also braucht es ein Gutachten. Und eine neue BA weil auch die Abgaswerte nicht mehr passen.
Selbst meine TS auf 150 unzutragen war so kostenträchtig dass ich es gelassen habe.

Willy


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 17:41 
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Sieht ja richtig gefährlich aus das Teil :D

Glückwunsch und viel Spaß damit.


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 19:43 
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BeitragVerfasst: 7. März 2022 20:04 
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starke136 hat geschrieben:
Ich liebe ganz viel Halbwissen?

Dann erleuchte uns.

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 20:27 
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Bei der freiwilligen Zulassung eines Kraftrades mit 50ccm entfällt weiterhin die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Hauptuntersuchungs- und ASU-Pflicht.

Ebenfalls gilt hier nicht mehr die 45 km/h Grenze, da dies eines gesetzliche Regelung ist im Zusammenhang mit dem kl. Versicherungskennzeichen.

In anderen Ländern, wie z.B. Italien, fährt dieser Roller deutlich schneller. So ist z.B. In den
Ital. Papieren meines Rollers gar keine Höchstgeschwindigkeit angegeben.
Ich kenne auch zwei Schwalben, die so zugelassen wurden, mit ausgekreuzter Höchstgeschwindigkeit.

Haftpflichttechnich bewegt man sich zwischen 20-50€ pro Jahr, je nach persönlichen Daten.

-- Hinzugefügt: 7. März 2022 21:30 --

Damit lassen einihe ihre Ungarn- und sonstige Export Simsons sowie Nachwende Simson zu, da sie so die 45 km/h Grenze umgehen

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 20:32 
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Ok, jetzt weiß ich was du mit Halbwissen meinst. :lach:

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 20:45 
Wenn ich es so für mich überlege, ist das vorher mit Versicherungskennzeichen bestückte und auf 40/45/50/60Km/h begrenzte Fahrzeug dann mit einer offenen 50er, ehemals Kleinkraftrad gleich zu setzen. Die benötigen aber eine HU alle zwei Jahre.
Meine 50er Kreidler wurde als Leichtkraftrad eingestuft.

Willy


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:13 
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Andere rechtliche Herleitung, aber im Ergebnis kommt dasselbe raus. Da hast du Recht, Wilhelm.?

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:21 
Wo ist der Unterschied zwischen einer 50er die keine Geschwindigkeitsbegrenzung hat und einer alten Kl.4?
Bei den Offenen ist die erreichbare Höchstgeschwindigkeit eingetragen, bei denen mit Versicherungskennzeichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Willy


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:28 
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Im Ergebnis gibt es keinen Unterschied. Die KKR alter Art sind über die Übergangsbestimmungen als LKR definiert. Die Gleichsetzung einer neuen 50er mit bbH mehr als 45km/h hat sich aus der Rechtsprechung bzw. einer übereinstimmend geübten Auslegung entwickelt. Das ist der Unterschied.

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:32 
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Du verwechselst dabei Klasse 5 bis 40/45/50 oder 60 Km/h und Klasse 4, offene 50er.

Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:35 
Dieter hat geschrieben:
Du verwechselst dabei Klasse 5 bis 40/45/50 oder 60 Km/h und Klasse 4, offene 50er.

Gruß
Dieter


Wurde weiter oben nicht geschrieben dass man die Kl. 5 nicht einfach mit einem großen Kennzeichen anmelden kann und die Höchstgeschwindigkeit dann gestrichen würde?
Oder lese ich da was falsch?

Gruß
Willy


Zuletzt geändert von Ex-User MZ-Wilhelm am 7. März 2022 21:39, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:37 
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Meinst du mich, Dieter? Mit KKR alter Art meine ich die alten offenen 50er. KKR alten Rechts werden sie, glaube ich, in den Übergangsbestimmungen genannt.

-- Hinzugefügt: 7th März 2022, 10:41 pm --

MZ-Wilhelm hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:
Du verwechselst dabei Klasse 5 bis 40/45/50 oder 60 Km/h und Klasse 4, offene 50er.

Gruß
Dieter


Wurde weiter oben nicht geschrieben dass man die Kl. 5 nicht einfach mit einem großen Kennzeichen anmelden kann und die Höchstgeschwindigkeit dann gestrichen würde?
Oder lese ich da was falsch?

Gruß
Willy

Ja, das meint Karsten. Keine Ahnung wer ihm den Fake zugeflüstert hat.

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:52 
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Hab ich mich noch nicht drum gekümmert. Könnte aber sein das das geht. Gibt ja viele Fahrzeuge dieser neuen größeren Klassen die einfach nur gedrosselt sind. Ob man dafür kein Gutachten braucht weiss ich nicht. Die alte Klasse 4 gibt es ja so nicht mehr als 50er. Wurden ja später zu 80ern und dann zu 125ern. Aber offene 50er gibt es halt immer noch. Gerade im Ausland gibt es noch 50er die eher unseren alten Klasse 4 entsprechen. Die wurden für Deutschland halt gedrosselt um als Klasse 5 zugelassen werden können.

Die dafür aktuell gültigen neuen Scheine heißen halt nur anders.

Der alte Klasse 5 ist jetzt der AM, https://www.bussgeld-info.de/fuehrersch ... rerschein/

Die offene Klasse 4 gibt es so ja nicht mehr für neue 50er. Ist jetzt der A1 für 125 ccm bei uns.
Aber die offenen 50er sind immer noch eine Option die man aber offiziell so nicht mehr kaufen kann. Nur noch über den genannten Umweg.

Ein wenig umständlich erklärt. Ich hoffe es war trotzdem halbwegs verständlich.

War eine Antwort auf Willys Frage.


Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:56 
Die offenen 50er fallen meiner Meinung nach in die Klasse bis 125ccm, sind also Leichtkrafträder die ihren erlaubten Hubraum nicht ausschöpfen.
Könnte man es so stehen lassen?

Gruß
Willy


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BeitragVerfasst: 7. März 2022 21:57 
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Mr. Maultasche

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Ich weiß nur, das in meiner Jugend die Führerscheinklasse 5 für Mokicks und Mopeds bis 40Km/h galten, während der Führerschein der Klasse 4 war für Kleinkrafträder mit maximal 50ccm und UNBEGRENZETER Leistung erforderlich.
Die Mopedbauer einigten sich auf 6,25PS bei den "Fünfziger" (was aber nicht wirklich stimmte :wink: ) Dann wurde der Führerschein der Klasse 4 aufgewertet und man durfte Motorräder bis 80ccm, die maximal 80Km/h schnell sein.
Bei den Mokicks da wars eine Weile 50Km/h dann wurden es 45 Km/h und durch die Wiedervereinigung wurden die DDR-Mokicks, die auch mit dem 5er zu fahren waren und auch versicherungstechnische den "west-Mokicks" gleichgstellt waren, die schnellste, legale Möglichkeit das man mit dem 5er fahren durfte.

Wenn damals ein Besitzer des 5er-Führerschein mit einem "getunten" Mokick erwischt wurde und das Teil war schneller als "echte" 50Km/h, dann gab es 6 alte Punkte - weil der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein erfüllt war. Ist man mit dem gleichen Fahrzeug, aber mit einem Führerschein der Klasse 4 erwischt worden, gabs nur 3 Punkte für "führen eines Fahrzeuges, dessen Betriebserlaubnis durch bauartliche Veränderungen/en erloschen ist" .(ratet mal, woher ICH das ganz genau weiß :oops: )

ob darum ein "neuer" Roller so einfach zu einem anderen Fahrzeug umbauen kann, das wage ich zu bezweifeln... :wink:

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BeitragVerfasst: 7. März 2022 22:02 
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Vielleicht wäre es auch hilfreich sich von den alten Erinnerungen zu trennen und sich mit der geltenden Rechtslage zu befassen. Zumindest wenn es um eine aktuelle Zulassung geht. ?

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trabimotorrad hat geschrieben:
Dann wurde der Führerschein der Klasse 4 aufgewertet
Der Hiss dann 1B.


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MZ-Wilhelm hat geschrieben:
Die offenen 50er fallen meiner Meinung nach in die Klasse bis 125ccm, sind also Leichtkrafträder die ihren erlaubten Hubraum nicht ausschöpfen.
Könnte man es so stehen lassen?

Gruß
Willy

Jein, sonst hätte ich das so eindeutig geschrieben. Die FZV definiert aber LKR mit mehr als 50 ccm Hubraum. Eine eindeutige Zuordnung ist nach der FZV nicht möglich. Deswegen der Umweg über Gleichbehandlung, Auslegung und Rechtsprechung.

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Willy, du hast recht.

Wie gesagt, ob eine 50er so ohne weiteres als neue Klasse A1 zugelassen werden kann und dann auch alle entsprechenden Rechte hat weiß ich nicht.
Es ist ja auch wichtig was in der Betriebserlaubnis steht. Auch das ist für das konkrete Fahrzeug ausschlaggebend. Die Betriebserlaubnis darf ja auch nicht so einfach geändert werden und die Angaben müssen nach meinem Wissensstand auch beachtet werden.

Aus meiner Sicht sind 2 Punkte einzuhalten.
1. Die Betriebserlaubnis oder Zulassungsbescheinigung und
2. Die Zulassung nach einer bestimmten Klasse (Führerschein) Kleinkraftrad oder Mokick, Moped usw. Alt Klasse 5 oder 4, Neu AM oder A1

Das der Bereich ansonsten zwischen 50 ccm und 125 ccm fließend und nicht eindeutig geregelt ist wurde hier schon mehrfach aufgeführt. Das war damals halt der fließende Übergang um die 50er aussterben zu lassen. Also eine Regelungslücke.

Achim zu den 80ern gab es auch noch die Begrenzung auf 8.000 U/min.

Gruß
Dieter


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Okay,letzter Versuch. Ich versuche es mal mit sortieren.
1. Die offenen 50er der alten Klasse 4 gelten als LKR (A1), wenn sie bis 1983 in Verkehr kamen. Eindeutig geregelt in Paris. 50 FZV. -> hier nicht relevant!
2. Die 50er der alten Klasse 5 waren und sind KKR, heute Klasse AM. -> hier nicht relevant!
3. Das hier vorgestellte KKR gehört zur Klasse AM. So ist die BA erteilt. Entspricht dieses KKR durch gezielte technische Veränderungen nicht mehr den Kriterien der Klasse AM ->hier entdrosseln, damit bbH über 45km/h, dann erlischt diese BA, da sich die Fahrzeugart geändert hat -> siehe StVZO.
4. Eine derart veränderte 50er entspricht aber auch nicht der Begriffsbestimmung eines LKR, da der Hubraum unverändert 50ccm beträgt. Folgerichtig wäre diese 50er also ein Kraftrad, damit zulassungpflichtig, damit auch steuerpflichtig. Um diesen Unsinn zu vermeiden werden sie, und das unbestritten, nach gängiger Auslegung den LKR im Zulassungsverfahren gleichgestellt. DAS ist hier das Relevante!

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BeitragVerfasst: 8. März 2022 09:35 
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BeitragVerfasst: 8. März 2022 09:48 
Da bin ich mal gespannt!

Willy


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BeitragVerfasst: 8. März 2022 13:20 
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Also ich habe bis jetzt nur die e
Erfahrungen gemacht, wie ich es grad mal kurz gegoogled hab...

Bau das mal um, alles wird gut und freu mich schon von einem gut gehenden Roller zu lesen! ?


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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BeitragVerfasst: 8. März 2022 13:31 
Sagt nichts über die in der Geschwindigkeit begrenzten 50er aus.

Willy


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BeitragVerfasst: 8. März 2022 14:48 
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https://www.bussgeldrechner.org/tuning/ ... sseln.html

Zitat von der Seite:

Den Roller zu entdrosseln, ist nur legal, wenn Sie diese baulichen Veränderungen abnehmen lassen, beispielsweise von einem Sachverständigen beim TÜV, der Dekra oder einer anderen Prüfstelle. Ist die Eintragung der Veränderung in die Fahrzeugpapiere erfolgt, so kann auch mit dem getunten Roller gefahren werden.

Gruß
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BeitragVerfasst: 8. März 2022 15:04 
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Wiedereinronny hat geschrieben:
Also ich habe bis jetzt nur die e
Erfahrungen gemacht, wie ich es grad mal kurz gegoogled hab...

Bau das mal um, alles wird gut und freu mich schon von einem gut gehenden Roller zu lesen! ?


Was steht denn da für ein Käse?
Steuerfrei weil unter 11kW? Seit wann hat die Steuer was mit der Leistung zu tun?
125er sind Steuerfrei weil die Steuer unter 10€ betrüge und sie deshalb nicht eingetrieben wird.

Vor allem müssen sie definitiv bei der örtlichen Zulassungsstelle zugelassen werden.

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BeitragVerfasst: 8. März 2022 16:47 
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Naja wenn ich es nicht völlig falsch verstehe gehts wohl darum, dass es bis 11Kw ein Leichtkraftrad ist und drüber nicht.
Auf der Seite steht auch was darüber wie man die Steuer berechnet und was es kostet wenn es nicht als Leichtkraftrad gilt, bei 125ccm, hab ich aber wohl nicht abfotografiert ? Ließt sich eigendlich alles recht nachvollziehbar ? Leichkraftrad=keine Steuer.
Ob das jetzt mehr nach Käse klingt, als zu sagen der Staat verzichtet auf die Steuer weil der Betrag zu niedrig wäre, weiß ich nicht...vielleicht stimmts ja...

Wie ich das jetzt auf den Roller beziehe hab ich grad selbst bissl ausm Blick verloren ??
Glaube meine Gedanken gingen irgendwie darum, dass es, sobald es nicht auf 45km begrenzt ist, ein Leichkraftrad ist. Und das bleibt es ja auch solange es nicht mehr als 11KW hat.
Also quasi Drossel raus,oder was auch immer, dann ab zum Prüfer, das abnehmen lassen als Leichkraftrad. Die Daten dafür hat der Prüfer entweder da, oder er sagt was er braucht und woher. Leistung und Höchstgeschwindigkeit könnte man falls nötig mit Protokol prüfen lassen... sind halt dann paar Schritte mehr bis zum Ziel.

Mal zu Sicherheit noch mit dazu schreiben, was ich hier abtippe sind nur meine Gedanken, Ideen und Erfahrungen. Aber ich hoffe ja, es geht hier darum sich freundlich auszutaschen.

?


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Viel einfacher, Jens. Steuerfrei weil es im Kraftfahrzeugsteuergesetz drin steht. -> KraftStG - § 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Singemäß steht da drin, daß nach §3 der FZV von der Zulassungspflicht befreite Fahrzeuge steuerfrei sind. Das betrifft u.a. KKR und LKR.

Zulassungspflicht meint regelmäßig das behördliche, förmliche Zulassungsverfahren. LKR sind zwar von diesem Verfahren befreit, lediglich betriebserlaubnispflichtig, sie sind aber kennzeichenpflichtig. Und so ist praktisch kaum ein Unterschied im Ablauf der Verfahren spürbar. Bei beiden muß man zum Amt eiern und zahlen. Beim LKR um sich ein Kennzeichen zuteilen zu lassen und die Zulassungsbescheinigung Teil I abzuholen, beim behördlichen Zulassungsverfahren kriegt man auch noch den Teil II dazu. Umgangssrachlich wird daher selten unterschieden und man spricht von "Zulassung".

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BeitragVerfasst: 9. März 2022 08:45 
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Wiedereinronny hat geschrieben:
Naja wenn ich es nicht völlig falsch verstehe gehts wohl darum, dass es bis 11Kw ein Leichtkraftrad ist und drüber nicht.


Ob die 125er als Kraftrad oder Leichtkraftrad geführt wird und welche Leistung sie hat ändert doch aber nichts am Hubraum. Und an dem bemisst sich ja die Steuer. :nixweiss:

Wiedereinronny hat geschrieben:
Ob das jetzt mehr nach Käse klingt, als zu sagen der Staat verzichtet auf die Steuer weil der Betrag zu niedrig wäre, weiß ich nicht...vielleicht stimmts ja...


Das war/ist tatsächlich so wenn sich nicht zwischenzeitlich wieder etwas geändert hat.
Da gab es mal was, dass es teurer ist die Steuer einzutreiben als darauf zu verzichten. So wurde dann noch ein Gesetz nachgeschoben damit KFZ Steuern unter einer bestimmten Summe nicht eingetrieben werden.

Ich finde nur leider keinen Artikel mehr dazu, das ist schon eine ganze Weile her :oops:

CJ hat geschrieben:
Zulassungspflicht meint regelmäßig das behördliche, förmliche Zulassungsverfahren. LKR sind zwar von diesem Verfahren befreit, lediglich betriebserlaubnispflichtig, sie sind aber kennzeichenpflichtig. Und so ist praktisch kaum ein Unterschied im Ablauf der Verfahren spürbar. Bei beiden muß man zum Amt eiern und zahlen. Beim LKR um sich ein Kennzeichen zuteilen zu lassen und die Zulassungsbescheinigung Teil I abzuholen, beim behördlichen Zulassungsverfahren kriegt man auch noch den Teil II dazu. Umgangssrachlich wird daher selten unterschieden und man spricht von "Zulassung".


Danke für die Erläuterung. Somit ist es aber auch -praktisch gesehen- falsch dass man es nicht bei der örtlichen Zulassungsstelle anmelden gehen muss. :lol:

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BeitragVerfasst: 9. März 2022 09:54 
https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/145490

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gilt auch für Zweiräder mit Versicherungskennzeichen, wird diese Höchstgeschwindigkeit gestrichen, ändert sich der Fahrzeugstatus und ein richtiges Kennzeichen sowie eine HU sind vonnöten.

Nur mal als Ergänzung.

Gruß
Willy


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BeitragVerfasst: 9. März 2022 10:00 
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MZ-Wilhelm hat geschrieben:
ie bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gilt auch für Zweiräder mit Versicherungskennzeichen, wird diese Höchstgeschwindigkeit gestrichen, ändert sich der Fahrzeugstatus und ein richtiges Kennzeichen sowie eine HU sind vonnöten.


Genau so ist das und jetzt kommt das Rechenexemble. 2 Jahre Versicherungskenzeichen kaufen oder preiswerte Versicherung zuzüglich alle 2 Jahre ca 70€ für TÜV und AU zuzüglich den Ärger und die Kosten das alles auf TÜV und Zulassung zu legaliesieren. Dann kommts billiger mit nem Zimmermanshammer nen Loch in den Tank zu schlagen und das Teil "Warm" zu entsorgen. :unknown:


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50ccm nixe TÜV&ASU bei freiwillige Zulassung also nixe Kosten für diese Untersuchung

-- Hinzugefügt: 9. März 2022 19:07 --

Und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in meinem Fall nicht gegeben, steht ja nichtmal im ital. Papieren.

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Wenn grosses Nummerschild dann auch mit Stempel. https://www.youtube.com/watch?v=xF5wTOXpCpI Also TÜV, wenn zu jung auch mit AU.


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Nein, eben nicht!?

Ein serienmäßiges 50ccm Moped kann Ich freiwillig zulassen, kriege ein großes Kennzeichen und bin weiterhin HU&AU befreit.
Das mit einer getunten Kreidler mit mehr PS und mehr Kubik zu Vergleichen sind Äpfel mit Birnen

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starke136 hat geschrieben:
mehr Kubik

Nein.
starke136 hat geschrieben:
mehr PS
von 1,5 auf 6,25 :ja:

Bisher hab ich noch kein grosses Nummerschild ohne Stempel gesehen es sei den ein Anhänger bist 25KM/h hinter nem Trecker und das Nummerschild von meinem Einspuranhänger aber das war das gleiche wie vom Motorrad und hatte auch keinen Behördenstempel.


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2x SR2 (von Saalpetre für meine Söhne), MuZ Saxon 150 Sportstar Bj:1998,
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TS Paul hat geschrieben:
So What!?

Danke, kannte ich noch nicht. Steuerfrei? Versicherung wie ein kleines Motorrad oder wie ein Mopped?


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Stimmt nicht, hier wurde sowas mal beschrieben...

viewtopic.php?f=144&t=85846&p=1778152&hilit=S51+zulassen#p1779379

-- Hinzugefügt: Mi Mär 09, 2022 18:46 --

Summs, zu spät :evil: :oops:

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Danke Paul!

Es gibt tatsächlich Sachen, die es wirklicg gibt, obwohl mancheiner es noch nie sah?

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P-J hat geschrieben:
TS Paul hat geschrieben:
So What!?

Danke, kannte ich noch nicht. Steuerfrei? Versicherung wie ein kleines Motorrad oder wie ein Mopped?

Steuerfrei, keine HU, und jetzt bei der HUK 18€ per Anno?

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