Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 26. August 2025 22:19

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Zulassung Flucht-Kfz aus der Ukraine
BeitragVerfasst: 24. April 2022 18:47 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 11. Juli 2013 18:15
Beiträge: 453
Themen: 51
Bilder: 26
Wohnort: Freital
Alter: 62
In den (Bucht-) Kleinanzeigen findet man aktuell diverse Anzeigen zum Verkauf eines Kfz (vorzugsweise LADA) von nach Deutschland geflüchteten Ukrainern.
Abgesehen von dem Spaßvogel, der einen Zündschlüssel anbietet und einem Bild von seinem Samara, der auf einem Parkplatz in Polen zur Selbstabholung steht - wie hoch sind eigentlich die Chancen, so einen Hobel in Deutschland zugelassen zu bekommen? Ist ja Nicht-EU-Gebiet, Papiere auf ukrainisch/ russisch, können also von der Zulassungsstelle nicht ohne weiteres gelesen werden. Eventuell notariell beglaubige Abschrift ins Deutsche von eine in D ansässigen anerkanntem Übersetzungsbüro - kenne ich "über den Buschfunk" bezüglich anderer Urkunden.

Wie ist da vorzugehen oder einfach wieder vergessen?

_________________
Strecken, Stauchen, Schweißen, Löten hilft dem Pfusch aus allen Nöten und was dann des Meisters Ehr nicht ziert, wird mit Farb` und Kit verschmiert.


Fuhrpark: Adelheid: MZ ES175/2 - Baujahr 1969
Juliska: Simson SR50 - Baujahr 1990

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 24. April 2022 18:57 
Offline

Registriert: 20. September 2013 16:47
Beiträge: 273
Themen: 4
Wohnort: Clausthal-Zellerfeld
Alter: 45
retnuk1408 hat geschrieben:
In den (Bucht-) Kleinanzeigen findet man aktuell diverse Anzeigen zum Verkauf eines Kfz (vorzugsweise LADA) von nach Deutschland geflüchteten Ukrainern.
Abgesehen von dem Spaßvogel, der einen Zündschlüssel anbietet und einem Bild von seinem Samara, der auf einem Parkplatz in Polen zur Selbstabholung steht - wie hoch sind eigentlich die Chancen, so einen Hobel in Deutschland zugelassen zu bekommen? Ist ja Nicht-EU-Gebiet, Papiere auf ukrainisch/ russisch, können also von der Zulassungsstelle nicht ohne weiteres gelesen werden. Eventuell notariell beglaubige Abschrift ins Deutsche von eine in D ansässigen anerkanntem Übersetzungsbüro - kenne ich "über den Buschfunk Q"bezüglich anderer Urkunden.

Wie ist da vorzugehen oder einfach wieder vergessen?


Das kommt drauf an was es für ein Fahrzeug ist. In der Ukraine laufen ja auch Autos aus Europa.

Ist es schon EG-Genehmigt, mit e-Nummer auf dem Typenschild ist die Sache einfach. Dann hat das Fahrzeug ein CoC, entweder das vom Hersteller anfordern oder in der Prüfstelle ein Datenblatt erstellen lassen. Dann eine normale HU/AU mit den ukrainischen Papieren und dem Datenblatt zum Amt und das wars. Kostenpunkt 130€ für die HU und Datenblatt bis zu 50€.

Ist das nicht der Fall, wird es bischen komplizierter. Dann ist das ein Importfahrzeug. Dafür wird ein Datenblatt benötigt vom Hersteller, einem Datenblatterservice oder ähnlichem. Dann muss das Fahrzeug ggf umgerüstet (Beleuchtung z.B. aus den USA) werden, das dürfte sich bei Ukraine aber in grenzen halten, da ist meist alles geprüft. Manchmal muss das Klimamittel getauscht werden, weil in der EU seit 2017 einiges an Vorschriften geändert hat, die einige Länder nicht umsetzen.

Mit dem Datenblatt wird dann eine Vollabnahme und HU/AU gemacht. Dann kann das Fahrzeug damit und den Ukrainischen Papieren angemeldet werden.

Preislich kostet so ein Datenblatt für ein modernes Auto mit halbwegs aktueller Abgasnorm ~400€ plus Vollabnahme... Da sind wir dann bei 750€...

Kommt natürlich beim Datenblatt raus, dass das Fahrzeug keine gültige Abgsanorm in Europa hat, wird es schwierig mit der Zulassung. Ausnahmegenehmigungen von der Abgasnorm zu bekommen sind schwierig bis fast unmöglich..

MfG

Tobias

Edit:

TÜV Süd nimmt wohl 269€ fürn Datenblatt für Fahrzeuge aus der Ukraine, so stehts bei dennen im Datenblattservice auf der HP


Fuhrpark: Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 24. April 2022 20:17 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Beiträge: 21144
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Ausnahmen von den Abgasnormen sind durchaus möglich - bei Umzugsgut idR kein Problem.

Durch den Ukrainekrieg rotieren zur Zeit die Verkehrsministerien und sämtliche untergeordnete Behörden.
Das fängt beim Versicherungsschutz ukrainischer Fahrzeuge hier in D an und hört beim Abmeldeprozedere deutscher in der Ukraine zerbombter Fahrzeuge noch lange nicht auf, fürs abmelden braucht man die Kennzeichen, blöd wenn die unter Schutt und Asche in der Ukraine liegen.

Zur Zeit wird sehr vieles Übergangsweise per Erlass geregelt ….

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 24. April 2022 20:55 
Hier bei der GTÜ standen vor einiger Zeit neue Nivas und russische Kleinbusse zur Abnahme herum, über eine Einzelabnahme bekommt man so etwas wohl zugelassen.
Luftdrucküberwachung der Reifen und solche hier unverzichtbaren Sachen hatten die wahrscheinlich alle nicht.

Willy


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: 24. April 2022 22:45 
Offline

Registriert: 20. September 2013 16:47
Beiträge: 273
Themen: 4
Wohnort: Clausthal-Zellerfeld
Alter: 45
Andreas hat geschrieben:
Ausnahmen von den Abgasnormen sind durchaus möglich - bei Umzugsgut idR kein Problem.


Umzugsgut ist das aber nicht, wenn du ein ukrainisches Fahrzeug kaufst. Das muss dann der Halter in Ausland gekauft haben und mitgebracht und hier auch fahren.

Für solche Sachen gibt es das Merkblatt für Importfahrzeuge, da ist genau beschrieben was man so machen kann und darf und was es für Erleichterungen gibt. Ich meine die Leichtweitenregulierung darf z.B. entfallen beim Importfahrzeug.

MfG

Tobias


Fuhrpark: Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de