Maische hat geschrieben:
Moin!
Die "Schlange" oder das "E" muss drauf sein. Die aktuell angebotenen Streuscheiben für die ES bei den üblichen Verdächtigen, sind ohne jegliche Prüfzeichen. Also nicht im Straßenverkehr zulässig.

Ich verstehe das auch nicht, bei den kleinen Rückleuchten ist das ebenso. Alle bekannten Anbieter bieten diese Rückleuchten an aber nur einer, vielleicht auch zwei weisen daraufhin,daß dieses Teile nicht zulassungskonform sind. Die werden sogar als Nachbau der originalen Leuchten angeboten, dürfen aber nicht im Straßenverkehr benutzt werden. Preise für Originale gehen von Schrottteilen für 40 Euro über 150 bis 300 Euro. Und ich denke auch,daß bei einer Vollabnahme da genau drauf geachtet wird, weil der Prüfer ja bei einer Vollabnahme oder Einzelabnahme Bilder machen muß,die sich ein weiterer Prüfer anschaut. Bei der normalen Hauptuntersuchung wird keiner die Streuscheibe oder das Rücklicht auf die vorhandene Wellenlinie untersuchen . Da heißt es eben von einem netten Forumsmitglied zur Abnahme sich das Teil mit der Schlange zu borgen, aber aufpassen ,daß es nicht runter fällt.