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Eisenschwein 1968 hat geschrieben:Alle 2 Jahre ist sie nunmal dran , die HU. Seit 1991 ging es immer problemlos ( alle Schreiben sind noch da). Diesmal hat sich der Ingenieur an ein paar Kleinigkeiten gestört:
Lenker, Spiegel, Regulierstab, Flatterbremse,Vorderrad,Schutzblech vorn, Blinkerhalterung vorn, Auspuff, Fußrastenanlage, Seitentasche , Kanisterträger, Gepäckträger, Einzelsitze, Sietenständer , Totschalter für den Blinker, Gitter über dem Rücklicht, NMA, Scheinwerfer ( ist ja kein H4 ) und die Zündanlage.
Kurz gesagt man soll alle Teile die speziell für die A waren abbauen. Seine zivile TS hat das ja auch nicht.
Fazit:
Tschüss! Ich geh woanders hin !
mz-mw hat geschrieben:Richtig gemacht, den Schwachsinn hätte ich mir auch nicht gegeben!
Lausi hat geschrieben:Was für ein Honk. Ich wurde bei der DEKRA nur wegen der Nachtmarschanlage angesprochen, dass diese eigentlich nicht erlaubt ist und die Polizei die Demontage verlangen kann.
Freundliche Grüße,
/Christian
elsa150 hat geschrieben:Moin,
ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen :
Ausgemusterte Militärfahrzeuge würden von mir nicht einmal eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekommen, Punkt
elsa150 hat geschrieben:Moin,
ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen :
Ausgemusterte Militärfahrzeuge würden von mir nicht einmal eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekommen, Punkt
elsa150 hat geschrieben:Moin,
ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen :
Ausgemusterte Militärfahrzeuge würden von mir nicht einmal eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekommen, Punkt
Sven Witzel hat geschrieben:Bislang durfte ich mir nur anhören, dass der Prüfer nie wieder auf sowas aufsteigen wollte, da er selbst damit rumfahren musste und sich dabei langmachte.
monsieurincroyable hat geschrieben:... und der Soziushalteriemen fehlt,
elsa150 hat geschrieben:Ausgemusterte Militärfahrzeuge würden von mir nicht einmal eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekommen, Punkt
P-J hat geschrieben:Bei mir schon, der Militärgereffal ab und in Blau, Weis oder Orange sehen die aus wie fast jedes Fahrzeug.
flotter 3er hat geschrieben:... dass eine gewisse Quote quasi von der Dienststelle verlangt wird. Hat den Hintergrund, dass man schon lange versucht, bei älteren Autos/Motorrädern einen jährlichen TÜV durchzusetzen. "Da guckt mal, ist nötig bei den alten Kisten, die haben ja viel öfter erhebliche Mängel..."
P-J hat geschrieben:elsa150 hat geschrieben:Ausgemusterte Militärfahrzeuge würden von mir nicht einmal eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekommen, Punkt
Bei mir schon, der Militärgereffal ab und in Blau, Weis oder Orange sehen die aus wie fast jedes Fahrzeug.
elsa150 hat geschrieben:Moin,
ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen :
Ausgemusterte Militärfahrzeuge würden von mir nicht einmal eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekommen, Punkt
Replica hat geschrieben:Und wo ziehst du da deine persönliche Grenze?
Ist der Lenker mit Querstrebe nun Militärgeraffel? Den gab es ja nur bei der NVA...
Kanisterhalter, Taschenhalter, Einzelsitze,.... alles praktische Dinge die dann aber lt. deine Definition keine Berechtigung mehr haben.
Eisenschwein 1968 hat geschrieben:elsa150 hat geschrieben:Moin,
ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen :
Ausgemusterte Militärfahrzeuge würden von mir nicht einmal eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr bekommen, Punkt
So ähnlich denke ich auch. Allerdings über Autos mit "Lauflichtblinkern" , extrem blendend LED Lampen....
elsa150 hat geschrieben:…jetzt kommt noch ein Komma.
Eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr , zur privaten und zivilen Nutzung sollte nur völlig demilitarisiert erfolgen.
Ich gebe dem Prüfer völlig recht.
flotter 3er hat geschrieben:elsa150 hat geschrieben:…jetzt kommt noch ein Komma.
Eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr , zur privaten und zivilen Nutzung sollte nur völlig demilitarisiert erfolgen.
Ich gebe dem Prüfer völlig recht.
"Sollte" ist Wunschdenken. Der Prüfer hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, und die besagen nun einmal nicht, dass alle Änderungen, die nach deiner ganz persönlichen Meinung durchgeführt werden "sollten" nicht rechtens sind. Insofern ist es also egal, ob du dem Prüfer recht gibst - er hat einfach nicht recht - jedenfalls in weiten Teilen.
elsa150 hat geschrieben:(Tschüss! Ich geh woanders hin )
Eine technische Untersuchung, die ohne Erfolg, auf eine neue Plakette erfolgt ist, ist doch in meinen Augen zu einer Wiedervorführung , bei der gleichen Prüfgesellschaft, nach Beseitigung der aufgeführten Mängel zu absolvieren.
Auch wenn der Besitzer des KFZ‘s nichts bezahlt hat.
Wie seht ihr sowas ?
flotter 3er hat geschrieben:Der Prüfer hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten,
P-J hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:Der Prüfer hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten,
Die Gesetzlichen Vorgaben haben sich in den letzten Jahren geändert, ich weis zwar nicht genau wann und in wie fern aber auch bestehende Zulassungen haben keinen Bestandschutz diesbezüglich. Ein Freund besitzt 2 ehemalige Feuerwehrfahrzeuge und hat für den nächsten Tüv die Blaulichter demontieren müssen, Häubchen drüber war nicht mehr.
flotter 3er hat geschrieben: dir einen Tüver der ungefähr weiß was er tut.
TS Jens hat geschrieben:Hallo
Man sollte sich einen fähigen Prüfer für seine jeweiligen Fahrzeuge suchen, oder empfehlen lassen.
Wird nur problematisch wenn der Prüfer Urlaub macht.
Bei der DEKRA gibt es auch fähige Prüfer
Gruß Jens
herr blümel hat geschrieben:mal ne frage:
wenn der bts nicht tüv-konform ist ,
was macht man mit ihm denn bei der abnahme?
MZ250-NVA Fahrer hat geschrieben:Ps. ich freue mich schon auf die nächsten Vollabnahmen. 3 NVA Projekte ( 2×ES/2A und TS/1A )...wieder in tollem NVA grün und mit kompletten Zubehör
flotter 3er hat geschrieben:MZ250-NVA Fahrer hat geschrieben:Ps. ich freue mich schon auf die nächsten Vollabnahmen. 3 NVA Projekte ( 2×ES/2A und TS/1A )...wieder in tollem NVA grün und mit kompletten Zubehör
Bei mir steht dann noch die arabische Beschriftung an...
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