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beerdrinker
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Betreff des Beitrags: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 11:27 |
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Beiträge: 1259 Wohnort: Buckau Alter: 57
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Neulich bekam ich vom KBA einen Brief, in dem mir die Stilllegung meines Autos angedroht wurde, wenn ich nicht die Airbag-Patrone auswechseln lasse. Okay, dachte ich, alles halb so wild, fahre zur nächsten Mitsubishi-Werkstatt und lasse das Ding wechseln. Gesagt, getan. Da ich aber keine Unterlagen über die Reparatur bekommen habe, frage ich mich nun folgendes: Wenn ich ein gleichartiges Auto gebraucht kaufe, woher weiß ich dann, ob die Reparatur durchgeführt wurde? Im Schein steht ja nichts drin. Das gilt jetzt sinngemäß für alle von der Stillegung bedrohte Fahrzeuge. Als Gebraucht-Kauf-Interessent weiß ich nie, ob & welche Rückruf / Austausch-Aktionen in der Geschichte des Fahrzeugs vorgekommen sind. Im dümmsten Fall habe ich das Vehikel mit dem Hänger geholt, und dann steht es unanmeldbar bei mir auf dem Hof. Wenn kann ich da fragen?
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ventilo
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 11:40 |
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Beiträge: 620 Wohnort: Pulheim b. Köln
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Üblicherweise wird der Halters der Fahrzeugs bei einer Rückrufaktion angeschrieben. Hat er das Fahrzeug verkauft, verschrottet oder exportiert muß er es dem Hersteller auf dem Antwortformular mitteilen. Ist einer Rückrufaktion innerhalb einer gewissen Zeit (die ich nicht zur Hand habe) nicht erfolgt, leitet das KBA über die örtliche Zulassungsstelle ggfs. eine Stilllegung ein. Ob für ein Fahrzeug noch eine Rückrufaktion offen ist, kann der Händler über die Fahrgestellnummer herausfinden.
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smartsurfer81
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 11:41 |
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Beiträge: 1505 Wohnort: Oschersleben Alter: 44
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Den Hersteller des Fahrzeug an dem du interessiert bist.(bzw. ein Vertragshändler) Der dokumentiert den durchgeführten Rückruf, allein schon wegen den Kosten die durch den Rückruf ihm entstehen.
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 11:50 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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beerdrinker hat geschrieben: Wenn kann ich da fragen?
Einen Anwalt.
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beerdrinker
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 11:52 |
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Beiträge: 1259 Wohnort: Buckau Alter: 57
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Im Klartext heißt das, jedes Mal vor dem Kauf irgendeines Fahrzeuges mit der Fahrzeug-Ident-Nummer beim KBA anrufen und fragen, ob alles paletti ist? Macht das irgendjemand? nb: habe das hier gefunden: https://www.kfz-rueckrufe.de/da wird mir ganz anders...
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der-Schrauber
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 12:15 |
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Beiträge: 325 Wohnort: 57482 Wenden Alter: 60
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Bei vielen geht das recht einfach: Auf der jeweiligen Hersteller Seite die Fahrgestellnummer eingeben. Für Mitsubishi dürfte das hier sein : https://www.mitsubishicars.com/recallOb das bei allen Herstellern geht weiß ich nicht, wir haben leider kein CarFax System wie in Amerika....
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 12:20 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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Mal grundsätzlich, laut meinem lieben TÜV Onkel: Airback alle 10 Jahre, Gurte alle 15 Jahre und das sind Herstellervorgaben. Seltsamerweise hat der TÜV bisher keine Order das zu überprüfen.
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Luzie
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 13:12 |
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Beiträge: 5772 Wohnort: DK - Ejby Alter: 54
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P-J hat geschrieben: Mal grundsätzlich, laut meinem lieben TÜV Onkel: Airback alle 10 Jahre, Gurte alle 15 Jahre und das sind Herstellervorgaben. Seltsamerweise hat der TÜV bisher keine Order das zu überprüfen. das war einmal  als die technik neu war wusste niemand so richtig wie lange es hælt, darum. Hat aber NIX mit den rueckrufaktionen zu tun, ist praktisch vergleichbar mit oelwechsel.
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Replica
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 14:44 |
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Beiträge: 125
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Beim Fredersteller geht es lt. Signatur um ein 25 Jahre altes Auto. Da gibt es noch Rückrufaktionen??? Verwundert mich etwas.
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ventilo
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 14:50 |
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Beiträge: 620 Wohnort: Pulheim b. Köln
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Ja, z.B. bei TAKATA Airbags, wie sie ja in vielen Japanern verbaut wurden. Dieser Mega Rückruf - an dem der Lieferant letztlich bankrott gegangen ist - wird sich noch Jahre hinziehen, bis wirklich alle Modelle erfasst wurden.
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Koponny
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 15:32 |
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Moderator |
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Beiträge: 9313 Wohnort: 15518 Rauen Alter: 48
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Mit dem Nissan Note mussten wir auch 2x zum Händler. Der meldete dann den Tausch ans KBA.
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beerdrinker
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 23. August 2022 16:47 |
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Beiträge: 1259 Wohnort: Buckau Alter: 57
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Takata ist pleite gegangen? Hab ich ein Glück, dass mein Auto noch gefixt wurde! Auf der Rückruf-Seite stehen aber auch jede Menge Kräder, vor allem (natürlich) moderne. Die neue Gold Wing z.B. soll einfach während der Fahrt ausgehen.
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dösbaddel
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 07:19 |
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Beiträge: 1107 Wohnort: östlich Rostock Alter: 54
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Vor dem Kauf meines Opel hab ich mir die FIN in der Windschutzscheibe abfotografiert und bin damit zum freundlichen Opelvertragshändler. Schon interessant was da alles auftauchte. Auch ein Kulanzgetribewechsel ... Sollte in der Art auch bei anderen Herstellern so gehen. Man braucht aber die FIN.
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zweitakt
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 08:10 |
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Beiträge: 924 Wohnort: Bi uns to hus.
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beerdrinker hat geschrieben: Takata ist pleite gegangen? Hab ich ein Glück, dass mein Auto noch gefixt wurde! Auf der Rückruf-Seite stehen aber auch jede Menge Kräder, vor allem (natürlich) moderne. Die neue Gold Wing z.B. soll einfach während der Fahrt ausgehen. Takata hat einen Rechtsnachfolger der für die Pflichten aus der Zulassung zuständig ist.
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Sven Witzel
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 08:15 |
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------ Titel ------- Mr. Räuchermann
Beiträge: 8915 Wohnort: Herleshausen Alter: 37
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Die Rückrufe werden eigentlich mit dem Kürzel der Aktion auch im Serviceheft hinterlegt. Beim Digitalen gibt es einen Ausdruck dazu. Gerade erst bei den vier Ringen aus Ingolstadt erlebt.
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beerdrinker
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 10:03 |
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Beiträge: 1259 Wohnort: Buckau Alter: 57
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Das hat mir die freundliche Mitsubishi-Telefontante auch gesagt. Im Serviceheft, wenn es bei Young-/Oldtimern überhaupt eines gibt, stehen aber nur die durchgeführten Aktionen drin. Bleibt also, jedesmal den Hersteller bzw. Importeur anzurufen und zu hoffen, dass die Daten vorliegen: mein Lancer wurde am 28.7. gemacht, der Händler hat die Daten am 19.8. an Mitsubishi weitergegeben! Gestern hab ich da angerufen, die hatten aber noch nichts ans KBA weitergesagt. Das mit dem Airbag scheint also nicht so dringend zu sein.
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hallo-stege
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 10:28 |
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Beiträge: 109 Wohnort: Munkbrarup Alter: 60
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beerdrinker hat geschrieben: Im Klartext heißt das, jedes Mal vor dem Kauf irgendeines Fahrzeuges mit der Fahrzeug-Ident-Nummer beim KBA anrufen und fragen, ob alles paletti ist? Macht das irgendjemand? Bitte, bitte nicht beim KBA anrufen wegen sowas. (weil das KBA gar nicht sagen kann, ob ein Fahrzeug repariert wurde, wir erhalten lediglich zu den Rückrufen datengeschützte Listen von nicht-reparierten Fahrzeugen) und wir müssten dann in der Hotline ja mehr Leute haben, als alle Hersteller der Welt zusammen in ihren Hotlines, wenn wir zu jedem Fahrzeug alles sagen können sollten ... Genaues sagen können: der Hersteller und die Vertragswerkstatt
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beerdrinker
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 10:33 |
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Beiträge: 1259 Wohnort: Buckau Alter: 57
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Wenn ich nun so ein "stillgelegtes" Auto kaufe, ohne das zu wissen, der Verkäufer danach unauffindbar ist, sprich: ich das Teil behalten muss (oder will), kann ich dann durch eine selbstbezahlte Reparatur die Stilllegung aufheben? Oder brauche ich dann eine Einzelabnahme, weil es keine ABE mehr für den Fahrzeugtyp gibt?
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waldi
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 10:36 |
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Beiträge: 4160 Wohnort: Usingen Alter: 60
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Beim Benz gibt man auf deren Seite einfach die Fin. ein und schon ist man Schlauer. Wird doch bei anderen Herstellern nicht wirklich anders sein.
Lg. Mario
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DWK
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 11:06 |
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Beiträge: 2708 Wohnort: Gresse Alter: 55
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Betrifft jetzt kein Auto, aber bei meiner V-Strom hab ich das auch schon gemacht. Fin bei Suzuki eingeben und dann die Meldung, keine Rückrufaktion. Bei einigen Jahrgängen gab es da mal was.
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 11:14 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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hallo-stege hat geschrieben: bitte nicht beim KBA anrufen wegen sowas. Wozu auch, wenn einer kommt kannste ja nachweisen das es erledigt wurde.
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 15:01 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17230 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Replica hat geschrieben: Beim Fredersteller geht es lt. Signatur um ein 25 Jahre altes Auto. Da gibt es noch Rückrufaktionen??? Verwundert mich etwas. Bei meinem Toyota RAV4, erste Serie Bj. 98, wurde letztes Jahr der Airbag gewechselt - nach einem Rückruf...
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Pet
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 15:41 |
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Beiträge: 346 Wohnort: Waltershausen Alter: 56
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beerdrinker hat geschrieben: Wenn ich nun so ein "stillgelegtes" Auto kaufe, ohne das zu wissen, der Verkäufer danach unauffindbar ist, sprich: ich das Teil behalten muss (oder will), kann ich dann durch eine selbstbezahlte Reparatur die Stilllegung aufheben? Oder brauche ich dann eine Einzelabnahme, weil es keine ABE mehr für den Fahrzeugtyp gibt? Rückrufaktionen sind in der Regel kostenlos, d.h. die eigentliche Reparatur/Austausch muß man nicht bezahlen.
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 15:50 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17230 Wohnort: Gransee Alter: 63
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beerdrinker hat geschrieben: Wenn ich nun so ein "stillgelegtes" Auto kaufe, ohne das zu wissen, der Verkäufer danach unauffindbar ist, sprich: ich das Teil behalten muss (oder will), kann ich dann durch eine selbstbezahlte Reparatur die Stilllegung aufheben? Oder brauche ich dann eine Einzelabnahme, weil es keine ABE mehr für den Fahrzeugtyp gibt? Das Fahrzeug hat dann keine gültige ABE mehr. Dementsprechend musst du dann verfahren, wie in anderen Fällen ohne ABE auch.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: Zwangs-Stilllegung durch KBA Verfasst: 24. August 2022 20:44 |
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Beiträge: 690
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beerdrinker hat geschrieben: Takata ist pleite gegangen? Hab ich ein Glück, dass mein Auto noch gefixt wurde! Auf der Rückruf-Seite stehen aber auch jede Menge Kräder, vor allem (natürlich) moderne. Die neue Gold Wing z.B. soll einfach während der Fahrt ausgehen. Du musst zwischen Herstellerrückrufaktionen wegen Mängeln und Rückrufen übers KBA wegen verkehrsgefährdendem Zeug unterscheiden. Nur letzteres kann dir massiv zum Verhändnis werden. Beispiel: Rückrufaktion von Hersteller XY, weil die Software nen Ding an der Waffel hat und die Lüfterklappe des Mittenausströmers nicht artgerecht ansteuert. Nicht schlimm, kommt trotzdem in die oben verlinkte Liste. Fährste nicht hin musste halt mit dem Fehler leben. Rückrufaktion übers KBA: Hersteller KdF beschummelt bei den Abgaswerten. Ganz schlimm, wenn nicht nachgebessert wird, denn dann weder HU, noch BE (nach ablauf der Frist). Beim A8 D2 hat Audi in manchen Ländern sogar die 30 Jahre alten Autos zurückgekauft, weil keine Ersatzairbags für einige Lenkradtypen geliefert werden konnten. Die Konditionen dafür waren herrlich.
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