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 Betreff des Beitrags: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 2. Februar 2023 20:18 
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Moin,

eine Frage an unsere Prüfingenieure:

Wie weit dürfen Blinker bei einem Motorrad auseinander sein und von Motorradfront- bzw. Heck entfernt?

Spielt das Baujahr des Krads da eine Rolle z.B. vor EG Genehmigung?

Beste Grüße

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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 2. Februar 2023 20:38 
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Moin,

hier steht einiges.
https://led-blinker-kaufen.de/gesetzliche-bestimmungen/

Gruß
Mell


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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 3. Februar 2023 14:02 
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Nach den Vorschriften sind ca 80% aller modernen Roller illegal.


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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 3. Februar 2023 15:57 
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kachelofen hat geschrieben:
Nach den Vorschriften sind ca 80% aller modernen Roller illegal.


Tja, da steht meist in der ABE aber, dass sie sich eine Ausnahme haben genehmigen lassen.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 3. Februar 2023 19:17 
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Also steht das Abstandsmaß der StVO hier über dem Maß der EG Genehmigung, wenn ich eine Blinkanlage z.B. umbaue oder nachrüste?

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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 3. Februar 2023 19:31 
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bin kein Prüfinschenör, aber so habe ich es mal verstanden:
Wenn das Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis hat, dann gelten die regeln der EG-Richtlinie. Ansonsten die größeren Abstände nach STV-dingsbums.

"EG-Betriebserlaubnis" haben meist die neueren (ab irgendwann mitte der 1990er?) Fahrzeuge.

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Gruß, Stefan


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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 3. Februar 2023 22:31 
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seife hat geschrieben:
bin kein Prüfinschenör, aber so habe ich es mal verstanden:
Wenn das Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis hat, dann gelten die regeln der EG-Richtlinie. Ansonsten die größeren Abstände nach STV-dingsbums.

"EG-Betriebserlaubnis" haben meist die neueren (ab irgendwann mitte der 1990er?) Fahrzeuge.


So ist es fast richtig. Die komplette Beleuchtung muss entweder nach StVZO sein oder nach EG Recht. Das heißt im Umkehrschluss ich kann mir nicht aussuchen, ach die Blinker mache ich den besseren engem Abstand, aber 2 Standlichter nach EG will ich nicht.
Bei EG genehmigten Fahrzeugen ist die Beleuchtung nach EG (2 Standlichter Pflicht!), damit auch der kleinere Blinkerabstand.
Nationale Beleuchtung sind diese weiten Ausleger als Blinker Vorschrift.
Ich kann natürlich ein altes nationales Moped auf EG Beleuchtung umrüsten, aber dann nicht nur die Blinker sondern die gesamte Beleuchtung.

MfG

Tobias


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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 4. Februar 2023 08:41 
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Danke für die hilfreichen Antworten! :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 4. Februar 2023 09:49 
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@Tobias
Wie soll ich zwei Standlichter im Reflektor unterbringen? Gilt das auch für hinten? Also zwei Rücklichter?

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


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MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
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(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 4. Februar 2023 09:59 
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Rossi1979 hat geschrieben:
Bei EG genehmigten Fahrzeugen ist die Beleuchtung nach EG (2 Standlichter Pflicht!), damit auch der kleinere Blinkerabstand.
Nationale Beleuchtung sind diese weiten Ausleger als Blinker Vorschrift.
Ich kann natürlich ein altes nationales Moped auf EG Beleuchtung umrüsten, aber dann nicht nur die Blinker sondern die gesamte Beleuchtung.

Meinst du mit "2 Standlichter" vorne&hinten? Oder zwei nach vorne?

Sowohl meine Breva (2003) als auch die Honda (2013) haben laut Fahrzeugschein eine EG-Genehmigung (Feld K beginnt mit exx*..."). Keine hat an einem Fahrzeugende mehr als ein Standlicht.

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Grüße aus Schwabsburg, Nils
Ich war dabei: BA13, ZI14, HN14, BA15, V15, VB16, BA17, ZE17, VB18, BA19, ZE19, OHV20, IK22, OHV23, SLF24
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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 4. Februar 2023 10:18 
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Ohne weiter nachgeforscht zu haben, meine ich, daß es nur so gemeint sein kann, also mit je eine vorn und hinten. Es wäre sonst irgendwie totaler Schwachsinn.

Als Gegenbeispiel: Die Schwalbe und der Star haben z.B. nur eine auf dem Lenker.

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Grüße

Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 4. Februar 2023 10:57 
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Weils hier um Blinker geht, wieviele darf ich haben? Gemeint ist ob zum normalen noch ein Spiegelblinker dazukommen darf.

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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 4. Februar 2023 11:42 
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Hallo, hatte hier in der Wissensdatenbank schonmal was hochgeladen, bezüglich Fahrzeugbeleuchtung…
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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 4. Februar 2023 12:01 
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Sthoffmann hat geschrieben:
Hallo, hatte hier in der Wissensdatenbank schonmal was hochgeladen, bezüglich Fahrzeugbeleuchtung…
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Danke dir das beantwortet meine Frage :ja:.

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 Betreff des Beitrags: Re: Abstandsmaße Blinker
BeitragVerfasst: 4. Februar 2023 12:39 
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Rossi1979 hat geschrieben:
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Gemeint sind eigentlich die Begrenzungsleuchten nach vorne wirkend. Standlicht ist nur die Schaltung ohne "Fahrlicht". Hinten gibt es keine extra Leuchten, da brennt in Standlichtschaltung immer die Schlußleuchte.
Begrenzungsleuchte nach StVZO zulässig, aber keine Pflicht. Wenn vorhanden, dann eine.
Begrenzungsleuchte ist bei EG-Genehmigung Pflicht, also mind. eine. Zwei sind erlaubt (z.B. bei Doppelscheinwerfern).
Gespanne ausgenommen.

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

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