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stricheins
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Betreff des Beitrags: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 31. Oktober 2023 19:14 |
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Beiträge: 583 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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Hallo, ich glaube ich habe großen Mist gemacht, kann deshalb schon nicht mehr richtig schlafen. Folgendes : ich habe mir vor gut einer Woche einen Simson Star als Winterprojekt gekauft. Natürlich habe ich mich auch darüber belesen,daß auf diesem Markt ganz viele schwarze Schafe unterwegs sind nach dem Motto ....Betriebserlaubnis kann problemlos beoim KBA beantragt werden Nun ist mir auch das Problem der Reimporte bekannt, die keine 60er Zulassung bekommen. Aus diesem Grunde habe ich das Moped ohne Papiere,jedoch bei einem Fachhändler gekauft.Da das Moped nicht gleich nebenan steht und ich gerade am Fuß operiert bin bin ich mit dem Händler so verblieben,daß er mir eine offizielle Rechnung mit FIN erstellt, die ich bezahle und das Moped in der nächsten Woche abhole.Obwohl in der Anzeige ausdrücklich stand,daß es sich um kein Exportmodel handelt .habe ich nochmals nachgefragt und mir das bestätigen lassen. Also habe ich das Geld überwiesen und er hat mir den Eingang des vollen Betrages bestätigt. Leider laufen meine emails ins Leere. ich möchte den Abholtermin terminieren, aber ich bekomme keine Antwort. FIN und Typenschild sollen übereinstimmen,das entsprechende Foto habe ich noch nicht. Nun waren ja einpaar Tage frei und morgen werde ich im Ladengeschäft anrufen.Kann ich den Internetkauf rückgängig machen ? oder soll ich das Moped abholen und kann ich es zurück geben , wenn das KBA doch feststellt,daß es ein Exportmodell ist ? Habt ihr einen Rat für mich ?
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Uwe6565
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 31. Oktober 2023 19:42 |
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Beiträge: 1766 Wohnort: 06571 Alter: 60
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Mit der 60 K/mh Reglung streiten sich die Geister. Mein DEKRA Prüfer erteilt bei Abnahme nur 60 K/mh Papiere. Er begründet es damit, in der DDR fuhren die Mopeds eben 60
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bleifrei
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 31. Oktober 2023 19:55 |
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Beiträge: 302 Wohnort: 01809 Dohna Alter: 28
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Nunja, das klingt bisschen doof.
Wenn du das Moped als ausdrücklich „kein Reimport“ gekauft hast und es nun doch so ist kannst du Wohlmöglich vom Vertrag zurück treten.
Grundlegend ist es aber kein Problem ein Reimport bei der Dekra vorzustellen. Kostet dann 90€ und du hast neue Papiere. Dafür muss die Kiste aber inordnung sein.
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stricheins
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 31. Oktober 2023 20:38 |
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Beiträge: 583 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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bekommst aber dann nur eine Zulassung für 45 km/h
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 31. Oktober 2023 21:42 |
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Beiträge: 2028 Wohnort: Oboom Alter: 53
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Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zum Thema "Zulassung nach StVZO von Exportmodellen der Marke Simson"Kurzform:Reimportierte Simson-KKR, die nicht bis zum 28.2.1992 in der ehemaligen DDR im Verkehr waren, fallen nicht unter die im Einigungsvertrag festgelegte Ausnahmeregelung. Bei der Begutachtung und Einstufung dieser Kleinkrafträder nach § 21 StVZO ist dies zu beachten; es gelten dann die Vorschriften für L1e-Fz. Auf Anfrage prüft das KBA, ob eine „DDR-ABE“ bestanden hat und erteilt ggf. dann den Nachweis über das Bestehen einer ABE. Langform:BT-Drucksache 20/348 vom 23.12.2021In der Praxis gibt es zur rechtlichen Auffassung der Bundesregierung aber auch andere Meinungen und insbesondere pragmatische Lösungsoptionen. Am Ende hängt es de facto wieder an der Zulassungsstelle.
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bleifrei
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 31. Oktober 2023 21:48 |
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Beiträge: 302 Wohnort: 01809 Dohna Alter: 28
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stricheins hat geschrieben: bekommst aber dann nur eine Zulassung für 45 km/h Das kann ich so nicht bestätigen. Wir haben letztes Jahr zwei Mopeds mit 60 km/h Zulassung über die Bühne bekommen
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Sven Witzel
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 31. Oktober 2023 21:51 |
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------ Titel ------- Mr. Räuchermann
Beiträge: 8913 Wohnort: Herleshausen Alter: 37
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Ich verstehe das Problem gerade nicht.
Es steht doch noch gar nicht fest, dass es ein Reimport ist. Falls sich herausstellt, dass es doch einer ist, ist es ein Sachmangel, da die zugesicherte Eigenschaft fehlt. Nachbessern geht nicht, also Sekundärrechte offen.
Momentan ist das Problem wohl eher der Abholtermin. Sollte hier weiter keiner erreichbar sein, stellt sich wohl eher ein Betrugsproblem als einer um die Papiere.
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alexander
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 31. Oktober 2023 23:01 |
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------ Titel ------- Zeltphilosoph
Beiträge: 5695
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btw ev. zulassung - nimm doch kontakt mit der zustaendigen behoerde auf, dekra oder tuev. Ruecktritt - wegen meiner gelten die regeln nach fernabfragegesetz
alles weitere - siehe sven witzel
- ueberweisung, kaifbetrag - - kann innert ner frist zurueckgeholt werden, bank kontaktieren
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zweitakt
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 10:37 |
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Beiträge: 922 Wohnort: Bi uns to hus.
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alexander hat geschrieben: btw ev. zulassung - nimm doch kontakt mit der zustaendigen behoerde auf, dekra oder tuev. Ruecktritt - wegen meiner gelten die regeln nach fernabfragegesetz
alles weitere - siehe sven witzel
- ueberweisung, kaifbetrag - - kann innert ner frist zurueckgeholt werden, bank kontaktieren Das geht in der Regel nur bei Lastschriften, nicht aber bei Überweisungen. Ich würde den Händler schriftlich (ggf. Einschreiben mit Rückschein) zur Herausgabe mit Fristsetzung auffordern. Hält er die Frist nicht ein ist er juristisch im Verzug. Dann kannst Du weitere Maßnahmen einleiten.
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 11:05 |
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Beiträge: 7842 Wohnort: Regensburg
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stricheins hat geschrieben: Kann ich den Internetkauf rückgängig machen ? oder soll ich das Moped abholen und kann ich es zurück geben , wenn das KBA doch feststellt,daß es ein Exportmodell ist ? Habt ihr einen Rat für mich ? wenn der Händler so seriös ist, stelle ich mir die Frage, warum er die Papiere nicht selber besorgt hat, wenn er sich des Fahrzeuges so sicher ist. warum volle Bezahlung vor Abholung? Für eine Reservierung hätte ein kleinerer Betrag ausgereicht und den Rest dann bei Abholung sofern das Geschäft die Voraussetzungen des Internetkaufs erfüllt, gibt es nach meinem Wissen eine Frist von 14 Tagen zum Rücktritt. Wenn du zurücktreten willst, solltest du dir nicht lange Zeit lassen. Um sicher zu gehen, dass du keine Frist versäumst, kannst du dir überlegen zurückzutreten und dann ggf. das Fahrzeug mit Abholung/dann bar kaufen. Das Verhalten des KBA bzgl. nicht-Erteilung der Papiere kann gelegentlich auch mal nicht-Reimporte treffen, sofern das Fahrzeug z.B. in einem Bereich der Nummern ist, welche zum Großteil in den Export gegangen sind.
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mutschy
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 12:29 |
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Beiträge: 3781 Wohnort: Werther Alter: 47
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Der Händler wird gedacht haben, dass es immer noch fast ein Jahr dauert, bis die Papiere da sind. Is aber nich mehr so, seit das KBA auch bei ner Ablehnung Kohle sehen will. Geht aktuell recht fix. Dafür sind aber auch zwingend Bilder vom (optisch) fahrfertigen Moped nötig. Teilehaufen oder einzelne/nackte Rahmen bekommen keine Papiere.
Gruss
Mutschy
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zweitakt
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 12:44 |
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Beiträge: 922 Wohnort: Bi uns to hus.
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Ein Recht auf Erfüllung Deines Kaufvertrages (Herausgabe) hast Du sicherlich.
Um dieses umzusetzen gibt es aber nur zwei Wege: Einsicht des Verkäufers oder den Klageweg.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 15:36 |
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Beiträge: 690
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zweitakt
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 16:34 |
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Beiträge: 922 Wohnort: Bi uns to hus.
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Der Sterni hat geschrieben: zweitakt, hast du dir das Thema überhaupt gründlich durchgelesen? Hier geht es um ne komplett andere Sachlage als von dir behandelt. Zum aktuellen Stand der Dinge, sogar mit Fotos: https://www.simsonforum.net/thread/7982 ... ost1165160Das habe ich schon gelesen, aber ich meine das primäre Problem ist, das Fahrzeug zu bekommen. Nur mit einem Fahrzeug kann er dessen Zulassungsprobleme lösen.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 17:12 |
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Beiträge: 690
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Er will es doch aufgrund seiner Verletzung erst später abholen. Verstehs doch, der Händler steht ihm nicht im geringsten im Weg. Wenns nach dem ginge hätte er das Moped wahrscheinlich lieber gestern als morgen vom Hof.
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retnuk1408
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 17:27 |
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Beiträge: 446 Wohnort: Freital Alter: 61
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Was mir aufgefallen ist: Das hier ist doch alles bisher nur reine Vermutung. Wenn du die FIN noch nicht hast, kann kein Mensch püfen ob das ein Export-Modell ist. Aktuell wird dem Händler Böses unterstellt, nur weil er mal nicht sofort auf deine Mail reagiert hat. Außerdem glaube ich beim SIMSON Star SR4-2 bzw. SR4-2/1 (gebaut von 1964 bis 1975) nicht an ein Exportmodell. Was sollte man bitteschön dort im Gegensatz zu den S5x-Modellen weglassen? Die Sparerei begann ja erst mit der S50N.
Reaktion des Händlers: Ja böd, wenn man alles im Voraus bezahlt hat. Und eine Überweisung ist bindend und deren Reklamation nur von der der Kulanz der Hausbank abhängig.
Meine Empfehlung: Den Ball flach halten und erst einmal nach den Feiertagen (die landesabhängig unterschiedlich sind) versuchen zu telefonieren und keine Panik machen. Durchaus denkbar, dass man mal nicht errreichbar ist. Deswegen gleich große Geschütze aufzufahren, halte ich für unklug. Und wenn es ein Ladengeschäft gibt, kann man ja mal vorbeischauen und dem Händler tief in die Aufgen schauen.
Vertrauen - ist ein Händler mit Gewerbeschein, der kann sich "Flachschüsse" im Normalfall nicht leisten.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 17:51 |
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Beiträge: 690
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retnuk1408 hat geschrieben: Was mir aufgefallen ist: Das hier ist doch alles bisher nur reine Vermutung. Wenn du die FIN noch nicht hast, kann kein Mensch püfen ob das ein Export-Modell ist. Aktuell wird dem Händler Böses unterstellt, nur weil er mal nicht sofort auf deine Mail reagiert hat. Außerdem glaube ich beim SIMSON Star SR4-2 bzw. SR4-2/1 (gebaut von 1964 bis 1975) nicht an ein Exportmodell. Was sollte man bitteschön dort im Gegensatz zu den S5x-Modellen weglassen? Die Sparerei begann ja erst mit der S50N.
Punkt 1: Er hat die FIN schon, samt Foto vom Typenschild siehe Verlinkung ins Simsonforum Punkt 2: Export hat nichts mit Sparerei zu tun. Es wurden mehr als genug S51 B2-4, C und E-Modelle exportiert. Auch der Star wurde in Massen exportiert. Je nach Bestimmungsland ohne Fernlicht, Hupe, Blinker z.b. Unabhängig davon ob in dem Land etwas weggelassen wurde. Ein Recht auf 60km/h haben diese Modelle schlichtweg nicht. Selbst der Spatz als kleinestes Mokick wurde exportiert. Mit Fahrradklingel, statt Hupe.
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y5bc
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 1. November 2023 20:50 |
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Beiträge: 994 Wohnort: Rodenberg Alter: 61
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stricheins hat geschrieben: Habt ihr einen Rat für mich ? ja hab ich. immer schön locker durch die hose atmen. bleib ruhig. es sind feiertage. hier gestern, woanders heute oder vorgestern ( keine ahnung welche bundesländer wann haben ). viele nutzen den brückentag. viele müssen auch am objekt arbeiten und nicht am computer. und wenn ich lese, das es ein mopedfachhändler ist, kann es auch sein, das er in der werkstatt was zu tun hatte und nicht dem pc ständig vor sich hat, ich schaue auch nicht alle nase lang in mein mailfach. . das foto mit dem typenschild hast du nun ja bekommen. das die komplette summe überwiesen wurde....ja, würde auch anders gehen aber ist nunmal so. aber warum zum geier geht man immer zuerst vom worstcase aus? wenn du die komplette summe überwiesen hast, ist doch ein gewisses grundvertrauen da. und ihn jetzt steinigen, weil er nicht ausschließlich für deine fragen und probleme sofort da ist, ist für mich der falsche weg. es sind nicht alle verbrecher oder ganoven. also locker bleiben. wenn das kba sagt, das es doch ein reimport ist, kannst du immernoch tätig werden
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stricheins
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 10:01 |
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Beiträge: 583 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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so, ein update. Der Händler ist n i c h t unfreundlich, der ist nur genervt von mir. Ich habe ihn gebeten,statt der Rechnung mit der FIN und dem Vermerk "Bastlerfahrzeug" mit mir einen Kaufvertrag zu machen, indem die in der Verkaufsanzeige zugesicherte negative Auslandskennung festgehalten wird. Sollte beim KBA herauskommen,daß es sich doch um ein Exportmodell handelt sollte die Möglichkeit der Rückgabe bestehen. Beim KBA habe ich angerufen und die nette Dame fragte mich nach der FIN,hat mir aber keine verbindliche Auskunft gegeben (muß man sicherlich schriftlich machen ) sagte aber ,daß im Umfeld dieser Nummer eigentlich nichts ist. Natürlich gibt er auch das bezahlte Fahrzeug heraus, wie Sterni schon sagte ,lieber jetzt als später aber einen Kaufvertrag mit den oben genannten Eckpunkten macht er nicht. Deshalb meine Zweifel. Das Moped hat keinen Spiegel, keine Blinker, auch ist der Blinkerschalter nicht am Griff,deshalb war meine Frage , ob es sich nicht doch um ein Polenmodel handelt. Und ja, ich bin gerade am Fuß operiert worden,noch sind die Fäden drin, da möchte ich nicht mal schnell 700 Kilometer hin und zurück fahren. Leider weiß ich auch nicht,was in dem Fall,daß es keine Betriebserlaubnis durch das KBA gibt weiter gemacht werden kann. Ein Verkauf in Ersatzteilen ? Die Sache mit dem Rücktritt vom Internetkauf (14 Tage ) brauche ich mir nicht zu überlegen, die hat der Verkäufer selber angeboten, weil er wie gesagt von meinen Fragen etwas genervt ist. Und das Ausbleiben der Antworten lag wirklich, wie hier auch schon vermutet an den Feier-und- Brückentagen. Also abholen ?
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y5bc
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 10:47 |
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Beiträge: 994 Wohnort: Rodenberg Alter: 61
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ja so ist das mit kunden.......... wenn ich verkäufer von irgendwas wäre, würde ich auch einige nummern ignorieren weil sie mir tierisch auf den sack gehen würden mach es so wie du wolltest. du hast das dingen gekauft, warte, wie abgesprochen, bis du wieder fahren kannst, dann holst du das dingen ab und wirst glücklich
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zweitakt
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 10:52 |
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Beiträge: 922 Wohnort: Bi uns to hus.
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Die Sache mit dem Rücktritt vom Internetkauf (14 Tage ) brauche ich mir nicht zu überlegen, die hat der Verkäufer selber angeboten, weil er wie gesagt von meinen Fragen etwas genervt ist.
Das sagt doch schon alles aus. Er weiß, daß er mit dem Fahrzeug und Deinem Vorstellungen nur Ärger haben wird. Daher das Angebot. Ich würde darauf eingehen und mir ein anständiges Fahrzeug suchen.
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stricheins
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 11:31 |
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Beiträge: 583 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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Naja, ich suche schon recht lange und habe nichts gefunden,jedenfalls nichts ,was meinen Vorstellungen entspricht und dann noch mit Papieren. Ich möchte keinen aufgehübschten mit Papieren für 2.500 Euro kaufen, ich möchte eine Grotte kaufen und selber restaurieren. Um die 1000 Euro gibt es eigentlich immer nur welche ohne Papiere, von Privat würde ich die nicht kaufen.Ich dachte eben, vielleicht wäre das was für mich, weil Händler und Auslandskennung dementiert. Ich muß heute eine Entscheidung treffen (für mich ) das fällt mir richtig schwer, ich hätte gern ein Winterprojekt
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EmmasPapa
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 11:37 |
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Beiträge: 5200 Wohnort: Nuthe-Urstromtal Alter: 52
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Also wenn du schon die telefonische Auskunft vom KBA hast, auch wenn die nicht verbindlich ist.......warum sollte Dir da am Telefon was Falsches gesagt werden? Ein Restrisiko bleibt natürlich, so ist das Leben. Die Entscheidung kann Dir hier aber keiner abnehmen.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 15:38 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4200 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Als Winterprojekt hätte ich einen Pannoniabaukasten im Angebot ?
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Maische
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 16:42 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Senden (NRW) Alter: 44
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Die Kiste zurechtrüsten auf Stand "DDR" mit Blinker, Spiegel und Hupe. Wenn das KBA ablehnt, fährst dann zur Dekra oder TÜV. Dort lässt du dir dann das Ding mit 21er abnehmen. Dann damit zum Straßenverkehrsamt und lässt das Möp nach $3 Absatz 3 FzgZV freiwillig zu. Versicherung für die Versicherungsbestätigung: LVM
Die haben einen Tarif dafür.
Dann geht sogar Saisonkennzeichen...
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Mell
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 17:40 |
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Beiträge: 926 Wohnort: Glinde Alter: 56
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Die Händler schreiben Bastelfahrzeug in den Kaufvertrag, dass schließt die Gewährleistung aus. Wie es mit der Rücknahme aussieht, keine Ahnung.
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speedy734
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 18:49 |
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Beiträge: 148 Alter: 52
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Wenn es die Grotte ist, die Du gern aufbauen willst und das zu einem angemessenen Preis, ist das Risiko doch überschaubar. Du machst einfach die Anfrage beim KBA. Wenn dann, wider erwarten, doch Probleme auftauchen verkaufst Du das Ding einfach wieder oder versuchst eine der beiden schon genannten Varianten.
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stricheins
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 19:10 |
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Beiträge: 583 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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das könnte ich nicht und würde es auch nicht machen -wenn es keine KBA Zulassung gibt, weiß ich,daß es dafür keine Papiere gibt und ich würde niemals dann weiterverkaufen mit dem Nebensatz .... Papiere kann man leicht beantragen, Ich muß dann eben die Variante als LKR in Angriff nehmen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch einmal bei allen bedanken,die ihre Gedanken dazu mitgeteilt haben. Je nachdem wie ich mich bis allerspätestens morgen entscheide, werden die einen sagen...hätte ich nicht gemacht, die anderen .... Versuch macht klug. Dieses Moped ist bis auf die Blinker und den Spiegel komplett,ansonsten keine Fehlteile und Sprüdosenlack lackiert. Eigentlich das, was ich suche - aber mit dem Makel der fehlenden Papiere. 800 Euro , unter diesem Preis habe ich nichts gefunden was so gut wie komplett ist ,geschweige mit Papieren Morgen Abend sage ich wie ich mich entschieden habe,nochmals vielen Dank für die Anteilnahme
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ertz
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 19:24 |
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Beiträge: 1412 Wohnort: Borstendorf/Erzgeb. Alter: 57
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Für 800 Euro bekommst Du ihn auch ohne Pappiere momentan wieder verkauft. Also hol das Ding ab ! Ich habe heute den Motor wieder in den Star gehangen und Zündung eingstellt, das is ne Fummelei !!!! Dateianhang: IMG_4747.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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speedy734
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 20:04 |
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Beiträge: 148 Alter: 52
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Ich meinte auch nicht beim eventuellen Wiederverkauf jemanden übers Ohr zu hauen. Eine gute Substanz bekommt man meiner Meinung nach auch so wieder verkauft (für den genannten Preis). Es gibt Leute die haben nur einen brauchbaren Rahmen. Und wenn Du damit fahren willst ist im Notfall auch die LKR Variante nicht die schlechteste. Wenn Du gern so ein Moped haben willst und es nichts besseres gibt dann hast Du zumindest eins. Ist manchmal besser als nichts haben. Wir haben alle nur begrezt Zeit.
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stricheins
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 20:23 |
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Beiträge: 583 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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Ja,das mit der Zeit ist so,sollte man sich aber nicht immmer wieder vor Augen führen. Ich bin ja nun schon ziemlich alt, zudem vor 16 jahren organtransplantiert. Mich stören auch die 800 Euro nicht, viel schlimmer ist für mich, wenn junge Leute ( auch Händler sind manchmal junge Leute ) sich diebisch freuen, wenn sie den alten Mann aufs Kreuz gelegt haben. Vielleicht rührt da auch meine manchmal übertriebene Skepsis her.
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ertz
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 21:02 |
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Beiträge: 1412 Wohnort: Borstendorf/Erzgeb. Alter: 57
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Wie gesagt, ich habe dieses Jahr vieeeel mehr für meinen Star ohne Papiere bezahlt, der aber nachweislich aus deutscher erst-Hand war. und da habe ich jetz nochmal 1000 Euros an Teilen bestellt.... Habe auch in Flensburg angefragt und dan wolten sie Bilder haben incl Fahrgestellnummer. Da hab ich die Blinker schon mal rangesteckt um vollständigkeit zu suggerieren. 2 Wochen später waren die Pappiere da. siehe: viewtopic.php?f=30&t=51548&start=3050#p2045010viewtopic.php?f=30&t=51548&start=3150#p2047269
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 2. November 2023 21:32 |
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Beiträge: 690
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Maische hat geschrieben: Die Kiste zurechtrüsten auf Stand "DDR" mit Blinker, Spiegel und Hupe. Wenn das KBA ablehnt, fährst dann zur Dekra oder TÜV. Dort lässt du dir dann das Ding mit 21er abnehmen. Dann damit zum Straßenverkehrsamt und lässt das Möp nach $3 Absatz 3 FzgZV freiwillig zu. Versicherung für die Versicherungsbestätigung: LVM Die haben einen Tarif dafür. Dann geht sogar Saisonkennzeichen... Und immer weniger Zulassungsstellen stempeln dir 60km/h ab. Da kann der Graukittel reinschreiben was er will. Egal ob freiwillig zugelassen oder nicht. Mell hat geschrieben: Die Händler schreiben Bastelfahrzeug in den Kaufvertrag, dass schließt die Gewährleistung aus. Wie es mit der Rücknahme aussieht, keine Ahnung. Das ist seit reichlich 10 Jahren vorbei. Ein Händler kann die Gewährleistung gegenüber dem Endverbraucher nicht ausschließen. Das geht nur im B2B-Geschäft. DER Grund warum du keine Fähnchenhändler mit günstigen Gebrauchtwagen mehr siehst und immer mehr Menschen die nen günstiges Auto suchen leer ausgehen.
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Maische
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 3. November 2023 04:55 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Senden (NRW) Alter: 44
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Die wenigsten Mitarbeiter im SVA kennen sich aus mit dem Einigungsvertrag und den 60kmh. Ich hab das auch durch. Über nen halbes Jahr mit denen rumgedoktert. Ich war bis zum Verkehrsministerium vorgedrungen. Nachher haben die klein bei gegeben. Hab jetzt den SR50 und die KR51 freiwillig zugelassen.
Bei einer freiwilligen Zulassung bleibt das Moped ein Kleinkraftrad. Du bekommst ein normales Nummernschild für Motorräder. Wunschkennzeichen möglich, Saison möglich. Das Kennzeichen benötigt keine TÜV-Plakette. Da Kleinkraftrad. Zusätzlich profitiert man bei mindestens 7 Monaten Saisonzulassung vom Schadenfreiheitsrabatt. Vollkasko ebenfalls möglich. Nie wieder Schilder holen.
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Der Sterni
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 3. November 2023 11:53 |
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Beiträge: 690
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Und dafür alle Nase lang Kontrollen, weil keine Plaketten drauf sind... 2 Kunden haben es sich wieder geklemmt, da sie zu oft angehalten wurden. Dabei gehts um Alltagsmoppeds mit weit jenseits der 10.000km/Jahr.
Darum gehts doch aber hier überhaupt nicht. Wenn die 60 nicht als BE abgestempelt werden, dann schon garnicht als freiwillige Zulassung. Die Ahnungslosigkeit bezüglich Einigungsvertrag hat damit auch nichts zu tun. Die Zulassungsstellen werden immer öfter angewiesen nur noch 60er BEs abzustempeln wenn der Besitzer nachweisen kann, dass das Mopped in der DDR (bis Feb 92 in Deutschland) bewegt wurde. Die Anweisungen kommen von oben, da die Problematik der Reimportschwemme erkannt wurde..
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retnuk1408
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 8. November 2024 18:45 |
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Beiträge: 446 Wohnort: Freital Alter: 61
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aktueller Stand im Großraum Dresden: keine Zulassung mehr auf Basis eines DEKRA-Gutachtens als 60km/h-DDR-Moped für ehemalige Export-Fahrzeuge. Im Gespräch mit dem (netten) Sachbearbeiter erwähnte er, dass Massen an Reimporten auf den deutschen Markt gekippt werden, von deren Historie (verkauft/ gekauft/ geklaut in HU) niemand etwas weiß. Allerdings soll es demnächst (Jahreswechsel 2024/25) neue Bestimmungen dazu geben. Zulassung als Leichtkraftrad gibt es aber noch als Alternative. Begonnen hatte ich mit dem Neuaufbau nach seiner telefonischen Zusage im November 2023 - Fertigstellung November 2024 - Mist! Dateianhang: Showroom fertig (3).jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Kai2014
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 8. November 2024 19:03 |
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Beiträge: 2922 Wohnort: 99846 Seebach Alter: 56
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Das ist doch schon Jahre lang so. Du kannst nur ein SR80 draus machen ,mit richtigen Kennzeichen. Oder du fährst den Roller mit 45km. 60 km/h geht nur mit Original DDR Zulassung, der ganze Schrott aus dem Ostblock darf nur 45 km/h fahren. Was meinst du warum Rahmen mit DDR Zulassung ein Vermögen Wert sind. Damit sparst du dir viel Ärger und bist nicht auf Gottes Gnaden angewiesen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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stricheins
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 8. November 2024 20:07 |
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Beiträge: 583 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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Also ich will euch das Ende der Geschichte mitteilen. Der Sterni hat es gesagt, der Händler war nicht das Problem, ich war krank und konnte das Moped nicht gleich abholen. Auf Grund der vielen Hiobsbotschaften zu den " billigen " Mopeds habe ich mir natürlich Sorgen gemacht und das dem Verkäufer auch mitgeteilt. Der war auch schon wegen meiner Skepsis genervt. Nachdem ich es dann abgeholt habe ,habe ich die vom KBA geforderten Fotos gemacht und nach 14 Tagen meine Betriebserlaubnis bekommen. Meine Skepsis war also unangebracht, der Kontakt mit dem Verkäufer, der übrigens eine sehr schöne Werkstatt hat, war vor Ort auch sehr nett- trotzdem blieben ganz kleine Zweifel. Wie gesagt, dieser Star für 750 Euro hat anstandslos KBA Papiere erhalten. Ich habe dann aber noch einmal gute 600 Euro reingesteckt und somit einen Star mit einer KBA Betriebserlaubnis mein eigen nennen können
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Kai2014
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 8. November 2024 20:59 |
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Beiträge: 2922 Wohnort: 99846 Seebach Alter: 56
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Ich hatte mal ein Ungarn Moped vor 6 Jahren bekommen zum zurecht machen. Bilder gemacht, keine Chance, also DDR Rahmen gekauft, nochmal zerlegt und Retoure.
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stricheins
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 9. November 2024 09:19 |
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Beiträge: 583 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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mir hat der Verkäufer ja gesagt, daß es kein Exportmodell ist, ich war einfach nur zu skeptisch. Wissentlich hätte ich kein Ungarnmodell gekauft. Aber natürlich Aussagen wie ...für 750 Euro bekommt man keinen fahrfertigen Star, ... wenn der zweifelsfrei DDR war, dann gibt den doch kein Händler dafür ab, wenn er für 30 Euro eine KBA BE bekommt.. Das hat mich eben alles zweifeln lassen. Aber wie man sieht,es gibt auch noch ab und zu solche Angebote. Leider wird beim Kauf oftmals der Verstand ganz weit hinter den Emotionen versteckt. Vielleicht liegt diese Preisentwicklung auch an uns Käufern, weil wir nicht widerstehen können. Soviel zur Klugscheißerei - hab ich mir doch gerade eine RT für 900 Euro gekauft, natürlich o h n e Papiere. schönes WE
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Svidhurr
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 19. Mai 2025 09:28 |
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Beiträge: 4934 Wohnort: im Altenburger Land Alter: 53
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Hallo Zusammen, ich habe 2 S51 Enduros gefunden, die sehen noch brauchbar aus Allerdings haben die eine Betriebserlaubnis in Tschechisch Lesen kann ich da nicht viel. Meine Frage wäre jetzt, haben die eine 60 km/h Zulassung, oder nicht 
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der janne
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 19. Mai 2025 09:38 |
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Beiträge: 9357 Wohnort: Limbach-Oberfrohna (Exil-Vogtländer) Alter: 43
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Kannst nur beim KBA versuchen Papiere zu beantragen, wenn es nicht klappt dann zur Dekra...
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Svidhurr
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 19. Mai 2025 09:42 |
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Beiträge: 4934 Wohnort: im Altenburger Land Alter: 53
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Ok, Ich weiß, das die 60 km/h Reglung nur für in der DDR zugelassene Fahrzeuge gilt. Haben die Export Mopeds einen eigenen Nummernkreis 
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Treibstoff
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 19. Mai 2025 09:48 |
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Beiträge: 1825 Wohnort: Sachsen Alter: 56
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Lies Dir einfach das hier aus diesem Fred in Ruhe durch. Das beantwortet alle Fragen. Wenn die Fahrzeuge bis zu dem in dem Beitrag genannten Termin noch keine Zulassung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hatten, ist nix mit 60km/h. Sind es aber Mopeds, die erst eine solche Zulassung hatten und dann erst nach Tschechien verkauft wurden, dann kann es eine 60km/h-Zulassung geben. Maßgeblich ist halt, wo das Fahrzeug erstmals in Verkehr gebracht wurde. Edit: Ja, das KBA kann an Hand der Fahrgestellnummer feststellen, ob es ein Exportmoped ist oder nicht.
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Svidhurr
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 19. Mai 2025 09:52 |
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Beiträge: 4934 Wohnort: im Altenburger Land Alter: 53
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Danke -- Hinzugefügt: 19. Mai 2025 12:06 --DEKRA sagt Nein 
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ertz
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 19. Mai 2025 16:37 |
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Beiträge: 1412 Wohnort: Borstendorf/Erzgeb. Alter: 57
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Dann nehm ich Dir eine Enduro ab, hab noch einen DDR Rahmen mit Pappieren und brauche aber alles andere dazu... aber bei den momentanen Preisen....
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retnuk1408
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Betreff des Beitrags: Re: KBA Betriebserlaubnis Verfasst: 20. Mai 2025 17:49 |
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Beiträge: 446 Wohnort: Freital Alter: 61
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Aktuell ist die Situation bei Re-Importen von SIMSONs wohl etwas eskaliert. Man kann sich zwar für sein neu aufgebautes Moped ein DEKRA-Gutachten (für Geld) einholen, aber die meisten Zulassungsstellen sagen miterlweile "njet"- nix Einzelzulasssung. Prinzipiell fährt man dann klar und deutlich ohne ABE durch die Gegend, auch wenn ein Versicherungskennzeichen hinten dran pappt. Damit sind auch die Angebote in den KA "mit DEKRA-Gutachten" eigentlich nur Nepp. Bei MZ & Co. sind da die Kollegen im Amt (Sachsen) wohl deutlich toleranter, ist aber eine andere Geschichte.
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