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 Betreff des Beitrags: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 10:29 
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Moin,

Ich brauche mal euer Schwarmwissen zu einer Frage.

Gibt es für den Motorradsitz, Sitzbank und/oder Soziussitz eine Vorschrift im Rahmen der Zulassung oder ähnlichen?
Oder kann das frei umgebaut werden?

Ich habe schon im Netz gesucht, bin aber auf keine eindeutige Aussage gekommen.

Grüße,
Karsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 10:39 
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Moin, ich weis jetzt nicht genau was du an Umbau planst, aber ich glaube da gibt's viel gestalterische Freiheit. Für den Soziussitz ist halt wichtig dass Fußrasten und ne Festhaltemöglichkeit vorhanden ist.

Im StVZO Text wird da wahrscheinlich von "geeignet" die Rede sein, was verschiedene Interpretationen zulässt.

Ansonsten einfach mal bei der kfz Prüfstelle um Rat fragen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 10:58 
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Mr. Maultasche

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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 11:05 
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starke136 hat geschrieben:
Moin,

Ich brauche mal euer Schwarmwissen zu einer Frage.

Gibt es für den Motorradsitz, Sitzbank und/oder Soziussitz eine Vorschrift im Rahmen der Zulassung oder ähnlichen?
Oder kann das frei umgebaut werden?

Ich habe schon im Netz gesucht, bin aber auf keine eindeutige Aussage gekommen.

Grüße,
Karsten

Das sind die Anforderungen an Sitze der Klasse L. Sehr überschaubar :wink:
Btw. ein Motorrad hat i.S. dieser Vorschriften einen Sattel und hat demzufolge weder Lehne noch Gurt etc.
Dateianhang:
Anforderungen Sitze.jpg


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 11:08 
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Meines Wissens ist wie erwähnt ein Haltegriff und Fußrasten vorgeschrieben. Deswegen gibt es bei vielen Sitzbänken den Halteriemen, der bei einer Gepäckbrücke oder einem Gepäckträger auch abgeschraubt werden darf.
Ich habe damals an der Motorhalterung der Güllepumpe 2 Fußrasten angebracht. So konnten die Kinder vor mir sitzen, sich am Lenker mittig festhalten und ich konnte sie noch mit den Knien kontrollieren. Bei meiner Größe hat das gut funktioniert.
Es gibt keine Vorschrift, dass der Sozius hinter dem Fahrer sitzen muss ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 11:27 
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Konkrett geht es um die mögliche Idee des Umbaus eines Soziusbrötchens auf mehr Komfort für die Sozia.
Bzw. ein zweites Soziusbrötchen, in Form eines ordentlichen Sitzes zu bauen.

Das originale Brötchen wird nur eingeklickt, so dass man die beiden Varianten zügig tauschen kann, wenn die Sozia mitfahren will.

Noch gibt's keine konkrette Idee, sondern nur diese vage Theorie.
Davor wollte ich den technischen Rahmen abklopfen.

Hauptgrund: Ich bin nun mal absoluter Fan der Sportoptik und glühender Anhänger der Plastikfraktion ? nur fällt bei sogut wie jedem Modell dieser Gattung der Soziussitz sehr sehr Bescheiden aus. Meine Freundin möchte ich aber trotzdem gerne auch mal wieder länger mitnehmen.
Es gibt ja auch Gepäckplatten, die man hinten einklicken kann ( statt des Soziussitzes) für diverse Modelle und die sich über das ganze Heck spannen. Da kam mir die Idee, warum nicht auch einen bequemeren Sitz für den Zweimannbetrieb.
Ist man wieder alleine auf Tour wird schnell der schmale original Sitz wieder eingeklickt für die Optik.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 11:34 
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Solange Handgriff und Fußrasten da sind ist schon praktisch alles gut. Da hast Du bei der Sitzgestaltung eigentlich ziemlich die Freiheit.
Selbst wenn es was sehr ungewöhnliches werden sollte kannst Du zum TÜV den Original-Sitz wieder draufstecken.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 12:56 
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Der Handgriff/-gurt ist am Rahmen fest verbaut losgelöst vom Soziussitz. Die Fußrasten sind ebenfalls ab Werk verbaut.

Eine nur zum TÜV-Nicht-Lösung soll es nicht sein. Im schlimmsten Fall der Fälle z.B. einem Unfall, soll es schon so sein, dass es alle notwendigen Bestimmungen erfüllt ( sofern gefordert), so dass der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubsnis bestehen bleiben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 13:03 
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zumindest vom Auto hab ich im Hinterkopf, dass andere Sitze (also z.B. Sportsitze, Schalensitze etc.) eingetragen werden müssen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 13:19 
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ea2873 hat geschrieben:
zumindest vom Auto hab ich im Hinterkopf, dass andere Sitze (also z.B. Sportsitze, Schalensitze etc.) eingetragen werden müssen.


Es geht aber um ein Motorrad?


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 13:36 
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Laut Motorradonlinie: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... stombikes/

Zitat:

Sitzbank

Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.

Ansonsten gilt die StVZO, da habe ich nichts zu gefunden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... 10012.html


Gruß
Dieter


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 17:45 
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Alles richtig, beim Auto müssen andere bzw. markenfremde Sitze eingetragen werden.
Auch beim Motorrad müssen Umbauten an Heck & Verkleidung eingetragen werden. Die Einmannsitzbank wird eingetragen in Zusammenhang mit dem Entfall der hinteren Fußrasten.
Laut dem letzten TÜV-Prüfer vor ein paar Monaten dürfen auch bei nur einem Sitz oder Einmannbank/Höcker die hinteren Fußrasten dran sein. Nur nicht umgekehrt, wenn zwei Sitze vorhanden sind müssen immer zwei Paar Fußrasten montiert sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 17:56 
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Dabei geht es aber nur um den Eintrag der Anzahl der Sitzplätze und nicht um die Ausführung der Sitze. Wurde hier aber schon geschrieben.


Gruß
Dieter


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 18:07 
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FrankfurterJung hat geschrieben:
Alles richtig, beim Auto müssen andere bzw. markenfremde Sitze eingetragen werden.
Auch beim Motorrad müssen Umbauten an Heck & Verkleidung eingetragen werden. Die Einmannsitzbank wird eingetragen in Zusammenhang mit dem Entfall der hinteren Fußrasten.
Laut dem letzten TÜV-Prüfer vor ein paar Monaten dürfen auch bei nur einem Sitz oder Einmannbank/Höcker die hinteren Fußrasten dran sein. Nur nicht umgekehrt, wenn zwei Sitze vorhanden sind müssen immer zwei Paar Fußrasten montiert sein.


Richtig, meine SD516 mit EU-Zulassung hat 4 Fußrasten und einen optionalen, abnehmbaren Soziussitz.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 18:40 
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Um nochmal auf die eigentliche Thematik zurück zu kommen, die Eckdaten:

- kein Heckumbau
- Soziusrasten vorhanden
- Haltegriff vorhanden
- Austausch des originales Sitzbrötchens gegen eines mit größerer Sitzfläche
- Befestigung unverändert zu Original


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 18:47 
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Hat dann keine Folgen für deine Eintragungen.

Nur für die Geschmackspolizei... :oops:


Gruß
Dieter


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 21. Januar 2024 19:43 
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Nach deinen Eckdaten, bauen - anbauen-fahren und Spaß haben
?


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 22. Januar 2024 13:06 
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Hallo Karsten,
da Du die Sitzfläche ja vergrößerst dürfte es kein Problem sein. Die oben von Achim zitierten 60/65 cm muß man nämlich ergänzen: 60 cm wenn zusätzliche Haltegriffe vorhanden sind (offenbar sind das bei der CF die Winglet-artigen Öffnungen rechts und links am Sozius/Höcker) und 65 cm wenn ein Haltegurt zwischen Fahrer und Beifahrer positioniert ist. Ich würde versuchen, die Sitzfläche ein wenig tiefer zu bekommen (der Höhenunterschied zwischen Fahrer- und Soziussitz ist doch recht groß und das gerade bei der eher sportlichen Sitzhaltung des Fahrers) und nach hinten mit einer leichten 'Welle' quasi als Stütze zu versehen.
Schöne Grüße, Bambi


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 22. Januar 2024 13:27 
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An den Windöffnungen kann man sich nicht festhalten, das reißt ab?
Es gibt einen Haltegurt vor dem Sozius. Siehst aus wie ein kleiner Sicherheitsgurt, den man auch unter dem Soziussitz verstecken kann.

Tiefer wird schwierig, da es genau durch die Windöffnungen in der Höhe begrenzt ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sitz/Soziussitz gesetzliche Bestimmungen?
BeitragVerfasst: 22. Januar 2024 18:04 
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:surprised: :gut:


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