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 Betreff des Beitrags: kleines Kennzeichen amtlich
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2024 11:23 
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- zumindest wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.1959 zugelassen wurde. Die (FZO) § 79 Abs. 2 von 07/2024 sagt hierzu: "(2) Einem Kraftrad, das vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen ist und dessen Hubraum 50 Kubikzentimeter übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes."

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
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 Betreff des Beitrags: Re: kleines Kennzeichen amtlich
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2024 14:37 
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Was hast du den wieder zugelassen?

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 Betreff des Beitrags: Re: kleines Kennzeichen amtlich
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2024 14:59 
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SaalPetre hat geschrieben:
Was hast du den wieder zugelassen?


Garnichts. Habe ich nur auf der Seite der Nimbus IG gefunden und dachte, dass wäre interessant für den ein oder anderen.

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 Betreff des Beitrags: Re: kleines Kennzeichen amtlich
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2024 15:07 
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Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem erforderlich, wobei bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Zulassungsstelle kei Ermessen mehr hat, sondern die Ausnahmegenehmigung erteilen muss. Gerade so im Freundeskreis erlebt.


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

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 Betreff des Beitrags: Re: kleines Kennzeichen amtlich
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2024 15:24 
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schrauberschorsch hat geschrieben:
Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem erforderlich, wobei bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Zulassungsstelle kei Ermessen mehr hat, sondern die Ausnahmegenehmigung erteilen muss. Gerade so im Freundeskreis erlebt.


Ich lese aber aus dem Gesetzestext heraus, dass das kleine Kennzeichen Standard ist und du eine Ausnahmegenehmigung brauchst, wenn du eine andere Größe möchtest.

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 Betreff des Beitrags: Re: kleines Kennzeichen amtlich
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2024 15:39 
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Genau so habe ich für die Pannonia ein kleines Kennzeichen bekommen.
Zwar musste ich erst den Vorgesetzten auf der Zulassungsstelle ersuchen, aber dieser hat es mir bestätigt. Die Sachbearbeiterin wollte es mir zuerst verwehren.

Bei der Vollabnahme schrieb der Dekra-Prüfer zusätzlich auf, dass bauartbedingt nur ein kleines Kennzeichen geht.
Dies wäre aber nicht unbedingt nötig gewesen, da die Pannonia alle Voraussetzungen erfüllte.

-- Hinzugefügt: 1. Oktober 2024 15:41 --

Eine Ausnahmegenehmigung bedarf es nur bei späteren Baujahren z.B. ETZ 250. Z.B. wenn ein Prüfer feststellt, das bauartbedingt nur ein kleines Kennzeichen möglich ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: kleines Kennzeichen amtlich
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2024 16:45 
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flotter 3er hat geschrieben:
(FZO) § 79 Abs. 2 von 07/2024


Kleine Korrektur: FZV!
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

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- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: kleines Kennzeichen amtlich
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2024 17:22 
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Das gilt doch auch erst seit 3 Jahren. Das es da keiner Ausnahmegenehmigung mehr bedarf hat sich da wohl noch nicht in allen Zulassungsstellen rumgesprochen.

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


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